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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Entwurf

Gesetz zur Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes (Notfallgesetz - NotfallG)

Eingereicht von: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN · BT-Drs. 21/2214

Was ändert sich?

Wer medizinische Hilfe im Notfall sucht, soll künftig gezielter weitergeleitet werden: Notruf 112 und Rufnummer 116117 werden vernetzt, es entstehen bundesweit Integrierte Notfallzentren, und Notdienstpraxen öffnen mindestens täglich von 10 bis 22 Uhr.

Ab wann: Am Tag nach der Verkündung; Artikel 2 am ersten Tag des sechsten auf die Verkündung folgenden KalendermonatsKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

Ausschuss
Stand: Ausschuss, Stufe 2 von 5

Beratungsstand laut DIP: Überwiesen

Dafür dürften
Grüne, LinkeDie einbringende Fraktion, dazu, wer bei ihren Vorlagen in dieser Wahlperiode im Ausschuss meist dafür stimmte. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
Chance
sehr geringEntwurf aus der Opposition; ohne CDU/CSU oder SPD gibt es keine Mehrheit (Opposition zusammen 299 von 630 Sitzen). In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 25 abgeschlossenen Oppositionsentwürfen beschlossen.
Einschätzung nach festen Regeln, keine Vorhersage. So schätzen wir sie ein

Worum geht es?

Verbesserung von Vernetzung und Kooperation der drei Versorgungsbereiche Notdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen, Notaufnahmen der Krankenhäuser und Rettungsdienste, der Steuerung der Hilfesuchenden in die richtige Versorgungsebene sowie die wirtschaftliche Notfallversorgung von Patienten: …

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Vernetzung der KV-Rufnummer und der Notrufnummer der Rettungsleitstellen mit wechselseitigen Übermittlungsmöglichkeiten, Ausbau des telemedizinischen Angebots und Nutzung der Telematikinfrastruktur, Sicherstellung einer notdienstlichen Akutversorgung durch die Kassenärztlichen Vereinigungen mit durchgängiger telemedizinischer und aufsuchender Versorgung, flächendeckende Einrichtung sektorenübergreifender Integrierter Notfallzentren (INZ) für eine bedarfsgerechte Erstversorgung, Mindestöffnungszeiten für Notdienstpraxen und Kooperationsvereinbarungen zwischen Krankenhäusern und KV, Rettungsdienst als eigenständiger GKV-Leistungsbereich u.a.; Evaluation und Berichtspflicht; Änderung von 3 Gesetzen und 3 Rechtsverordnungen Bezug: Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 379/24 (GESTA 20. WP M041) in geänderter Fassung

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Bund, Länder und Kommunen Dem Bund entstehen durch das Gesetz keine Mehrausgaben. Für die Haushalte der Länder und Kommunen können allenfalls geringfügige Kosten entstehen. Gesetzliche Krankenversicherung Durch die geplanten Reformen in der Notfallversorgung entstehen der gesetzlichen Krankenversicherung zunächst zusätzliche Kosten. …

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Diese liegen schätzungsweise bei rund 150 Millionen Euro, vor allem für den Ausbau des aufsuchenden Dienstes (ca. 105 Millionen Euro) und für Akutleitstellen (ca. 45 Millionen Euro). Hinzu kommen weitere, derzeit noch nicht quantifizierbare Ausgaben etwa für die Beteiligung an Integrierten Notfallzentren oder für die digitale Vernetzung. Auch die Entwicklung spezieller ambulanter Notfallversorgung (z. B. psychische Notfallhilfen, Gemeindenotfallsanitäter, vorbeugender Rettungsdienst), die Digitalisierung der Leitstellen sowie Qualitätsanforderungen verursachen zusätzliche Aufwendungen, die stark von den Strukturen in den Ländern abhängen. Diesen Mehrausgaben stehen jedoch erhebliche Einsparpotenziale gegenüber. Durch eine verbesserte Steuerung der Patientenströme, die Vernetzung von Akut- und Rettungsleitstellen sowie die fallabschließende ambulante oder telemedizinische Versorgung können medizinisch nicht erforderliche Rettungswageneinsätze und Krankenhausaufenthalte deutlich reduziert werden. Schon die Umleitung von Rettungsstellenfällen an die Akutleitstellen wird auf mittlere Sicht jährliche Einsparungen von rund 834 Millionen Euro ermöglichen. Darüber hinaus belegt das Gutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen und in der Pflege 2024, dass durch eine Reform von Rettungsdienst und Notfallversorgung bis zu 30 Millionen Krankenhaus-Belegungstage pro Jahr vermieden werden könnten. Angesichts durchschnittlicher Folgekosten von etwa 3.600 Euro pro stationärem Aufenthalt ergibt sich daraus ein erhebliches Entlastungspotenzial. Da ein relevanter Anteil der heute ins Krankenhaus transportierten Patientinnen und Patienten auch ambulant oder direkt vor Ort versorgt werden kann, sind im Rahmen der Reform Einsparungen von bis zu 5 Milliarden Euro jährlich realistisch. Insgesamt kann daher durch die Reformen langfristig nicht nur mit einer erheblichen Verbesserung der Versorgungsqualität, sondern auch mit jährlichen Minderausgaben in Milliardenhöhe gerechnet werden.

Erfüllungsaufwand

Mit den Neuregelungen der Notfallreform wird eine verbesserte Kooperation der drei Leistungsbereiche des Notdienstes der Kassenärztlichen Vereinigungen, der Notaufnahmen der Krankenhäuser und des Rettungsdienstes angestrebt. Erfüllungsaufwand entsteht durch die …

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Verhandlungen von Kooperationsvereinbarungen für die Bildung von Gesundheitsleitsystemen und Integrierten Notfallzentren sowie die Bildung von Organisationsgremien in den Integrierten Notfallzentren. Daneben wird durch die Erweiterung der Aufgaben von Gremien, unter anderem des Qualitätsausschusses Notfallrettung entstehen. E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für die Bürgerinnen und Bürger entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Krankenhäuser entsteht durch den Abschluss von rund 700 Kooperations- und Versorgungsverträgen ein einmaliger Erfüllungsaufwand von etwa 0,5 Millionen Euro bei gleichzeitig erwartbar hohen Synergieeffekten zwischen den Partnern. Hinzu kommt jährlich rund 1 Million Euro für die Arbeit in den Organisationsgremien der Integrierten Notfallzentren. Die Landeskrankenhausgesellschaften tragen einen einmaligen Aufwand von rund 205.000 bis 217.000 Euro infolge der erweiterten Aufgaben der Landesausschüsse. Bei den privaten Krankenversicherungsunternehmen liegt der einmalige Aufwand für die Vereinbarung zur finanziellen Beteiligung am Notdienst bei etwa 10.000 Euro. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für Länder und Kommunen fällt ein einmaliger Aufwand von rund 210.000 bis 214.000 Euro für Kooperationsvereinbarungen der Gesundheitsleitsysteme an, ergänzt durch einen laufenden jährlichen Aufwand von etwa 34.000 bis 334.000 Euro für die zusätzliche Arbeit der Rettungsdienst-Vertretungen in den erweiterten Landesausschüssen. Zudem entsteht ein nicht näher bezifferbarer Aufwand für die Vertretung im Qualitätsausschuss Notfallrettung. Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben einen einmaligen Aufwand zwischen 635.000 und 836.000 Euro für den Abschluss von Kooperationsvereinbarungen mit Krankenhäusern und Gesundheitsleitsystemen. Hinzu kommen jährlich rund 1,25 bis 1,27 Millionen Euro für die Organisationsgremien der Integrierten Notfallzentren sowie einmalige Kosten von rund 218.000 bis 229.000 Euro für die Arbeit in den erweiterten Landesausschüssen. Darüber hinaus entstehen Kosten für jährliche Berichtspflichten in Höhe von 29.000 bis 71.000 Euro sowie ein nicht bezifferbarer Aufwand im Qualitätsausschuss Notfallrettung. Den Landesverbänden der gesetzlichen Krankenversicherung entsteht zudem ein einmaliger Aufwand von rund 228.000 bis 230.000 Euro für ihre Beteiligung an den erweiterten Landesausschüssen. Für den Bewertungsausschuss schließlich sind mehrere einmalige Aufwände vorgesehen, darunter rund 13.500 Euro für die Beschlussfassung zur Vergütung der Ersteinschätzung, etwa 17.000 Euro für die Evaluation sowie weitere 7.500 bis 10.000 Euro für Beratungen zu Notaufnahmen und Notdienststrukturen.

Weitere Kosten

Keine. Vielmehr ist durch eine verbesserte Steuerung und damit gezieltere Nutzung der Notfalleinrichtungen davon auszugehen, dass sich finanzielle Entlastungen für das Gesundheitssystem ergeben.

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/2214 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht14. Oktober 2025 · BT-Drs. 21/2214
  2. Bundestag: 1. Lesung16. Oktober 2025 · BT-PlPr. 21/34

Im Bundestag gesagt

12 Reden an 1 Sitzungstag.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.