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Achtes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/2672
Was ändert sich?
Wer ein reines Elektroauto bis Ende 2030 neu zulässt oder ein Auto komplett auf Elektroantrieb umrüstet, zahlt bis zu zehn Jahre lang keine Kfz-Steuer – längstens bis zum 31. Dezember 2035.
Ab wann: 1. Januar 2026KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
In KraftBeratungsstand laut DIP: Verkündet
- Ausschuss
- dafür: CDU/CSU, SPD, Grüne · dagegen: AfD · Enthaltung: Linke
Verkündet am 22. Dezember 2025 im BGBl I 2025, 342. In Kraft seit 1. Januar 2026
Worum geht es?
Kraftfahrzeug-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bei erstmaliger Zulassung zwischen 18. Mai 2011 und 31. Dezember 2030 für zehn Jahre, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2035; Änderung § 3d Kraftfahrzeugsteuergesetz …
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Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Stärkung der Elektromobilität durch Verlängerung der Kraftfahrzeug-Steuerbefreiung bis 2035
Wer ist betroffen?
- Halterinnen und Halter bereits zugelassener Elektrofahrzeuge (Bestandsfälle)Entlastung
Rund 1,7 Millionen Steueränderungsbescheide werden 2026 per Brief verschickt; einen Antrag muss niemand stellen.
Laut Entwurf 1.700.506 Betroffene
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„1.700.506 Stück Steueränderungsbescheide einmalig im Jahr 2026 laut Generalzolldirektion.“
- Halterinnen und Halter von reinen ElektroautosEntlastung
Für ein reines Elektrofahrzeug, das bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen wird, fällt bis zu zehn Jahre lang keine Kfz-Steuer an, längstens bis zum 31. Dezember 2035.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Durch die Gesetzesänderung ist auch das Halten solcher Fahrzeuge begünstigt, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmalig zugelassen werden oder komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden.“
- Halterinnen und Halter von Fahrzeugen, die komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werdenEntlastung
Auch wer sein Fahrzeug bis Ende 2030 komplett auf Elektroantrieb umrüsten lässt, ist bis zu zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit, längstens bis Ende 2035.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Die auf reine Elektrofahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2025 erstmalig zugelassen bzw. komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden, bezogene Steuerbefreiung gemäß § 3d des Kraftfahrzeugsteuergesetzes 2002 wird um fünf Jahre verlängert.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
(Steuermehr-/-mindereinnahmen (-) in Mio. €) Gebietskörperschaft Volle Jahreswirkung¹ Kassenjahr 2026 2027 2028 2029 2030 2026 2027 2028 2029 2030 Insgesamt - 50 - 110 - 185 - 280 - 380 - 45 - 105 - 180 - 270 - 370 Bund - 50 - 110 - 185 - 280 - 380 - 45 - 105 - 180 - 270 - 370 Länder - - - - - - - - - - Gem. …
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- - - - - - - - - - 1 Wirkung für einen vollen (Veranlagungs-)Zeitraum von 12 Monaten. Durch dieses des Gesetzes entstehen für den Bund (Zollverwaltung) einmalige Ausgaben im Einzelplan 08 in Höhe von etwa 1.692.000 Euro. Der Mehrbedarf an Sachmitteln wird finanziell im Einzelplan 08 ausgeglichen.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für die Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft entsteht kein Erfüllungsaufwand. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Durch diesen Gesetzentwurf entsteht für den Bund (Zollverwaltung) Erfüllungsaufwand in Höhe von etwa 1.692.000 Euro für einmalige Sachkosten. …
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Hiervon entfallen 884.000 Euro auf den Versand von ca. 1,7 Millionen Steueränderungsbescheiden und 93.000 Euro auf die Druckkosten sowie 715.000 Euro auf externe Dienstleistungen zur Anpassung des IT-Verfahrens KraftSt. lfd. Nr. Artikel Regelungsentwurf; Norm (§§); Bezeichnung der Vorgabe Jährliche Fallzahl und Einheit Jährlicher Aufwand pro Fall (Minuten* Lohnkosten pro Stunde (Hierarchieebene) + Sachkosten in Euro) Jährlicher Erfüllungsaufwand (in Tsd. Euro) oder „geringfügig“ (Begründung) 1 Artikel 1, § 3d Kraftfahrzeugsteuergesetz-E Verlängerung der Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge um fünf Jahre. 1.700.506 Stück Steueränderungsbescheide einmalig im Jahr 2026 laut Generalzolldirektion. Steueränderungsbescheide für Bestandsfälle vor dem 31.12.2025 Sachkosten: Druck und Versand der Steueränderungsbescheide in Papierform per Brief. Keine elektronische Bekanntgabe der Bescheide möglich. 1.700.506*0,574 Euro = 977.000 Euro Geringfügig wegen vollautomatisierter Bescheiderteilung.
- Weitere Kosten
Es entstehen keine sonstigen Kosten für die Wirtschaft. Auswirkungen auf die Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 7. November 2025 An die Präsidentin …
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des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht16. Oktober 2025 · BR-Drs. 590/25
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht7. November 2025 · BT-Drs. 21/2672
- Bundestag: 1. Lesung13. November 2025 · BT-PlPr. 21/40
- Bundesrat: 1. Durchgang21. November 2025 · BR-PlPr. 1059
- Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung3. Dezember 2025 · BT-Drs. 21/3109
- Bundestag: 2. Lesung4. Dezember 2025 · BT-PlPr. 21/47
- Bundestag: 3. Lesung4. Dezember 2025 · BT-PlPr. 21/47
- Bundesrat: 2. Durchgang19. Dezember 2025 · BR-PlPr. 1060
- Im Bundesgesetzblatt verkündet22. Dezember 2025
Im Bundestag gesagt
13 Reden an 2 Sitzungstagen.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Hauke Finger · MdB, AfD13. November 2025 · Plenarprotokoll 21/40, S. 4697B
- Dr. Stefan Korbach · MdB, CDU/CSU13. November 2025 · Plenarprotokoll 21/40, S. 4698A
- Maximilian Kneller · MdB, AfD13. November 2025 · Plenarprotokoll 21/40, S. 4698D
- Dr. Florian Dorn · MdB, CDU/CSU13. November 2025 · zu Protokoll gegeben · Plenarprotokoll 21/40, S. 4735C
- Ingo Vogel · MdB, SPD13. November 2025 · zu Protokoll gegeben · Plenarprotokoll 21/40, S. 4736B
- Sascha Müller · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN13. November 2025 · zu Protokoll gegeben · Plenarprotokoll 21/40, S. 4736D
- Doris Achelwilm · MdB, DIE LINKE13. November 2025 · zu Protokoll gegeben · Plenarprotokoll 21/40, S. 4737A
- Ingo Vogel · MdB, SPD4. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/47, S. 5561D
- Hauke Finger · MdB, AfD4. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/47, S. 5562C
- Dr. Stefan Korbach · MdB, CDU/CSU4. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/47, S. 5563C
- Sascha Müller · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN4. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/47, S. 5564A
- Doris Achelwilm · MdB, DIE LINKE4. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/47, S. 5564C
- Dr. Florian Dorn · MdB, CDU/CSU4. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/47, S. 5565A