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Gesetz über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/2996
Was ändert sich?
Das Bundeskriminalamt wird zentrale Kontaktstelle für den Austausch von Polizeiinformationen mit anderen EU- und Schengen-Staaten. Damit setzt Deutschland eine EU-Richtlinie um, die den grenzüberschreitenden Informationsaustausch bei Straftaten regelt.
Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
In KraftBeratungsstand laut DIP: Verkündet
- Ausschuss
- dafür: CDU/CSU, SPD, Grüne · dagegen: AfD, Linke
Verkündet am 13. Februar 2026 im BGBl I 2026, 39. In Kraft seit 14. Februar 2026
Worum geht es?
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen
Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Es entstehen keine Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand. Sofern der unter E.3 genannte Erfüllungsaufwand der Verwaltung haushaltswirksam werden sollte, ist dieser bezogen auf Personal und Ausgabemittel vollständig in den jeweiligen Einzelplänen des Bundeshaushalts gegenzufinanzieren.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft entsteht kein Erfüllungsaufwand. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Keine. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung …
Mehr lesenWeniger
Bei den mit der Steuerfahndung betrauten Dienststellen der Finanzbehörden entsteht durch die Neuregelung der §§ 117c ff. der Abgabenordnung kein nennenswerter Erfüllungsaufwand. Für die Dienststellen der Zollverwaltung entsteht durch die Änderungen im Gesetz über das Zollkriminalamt und die Zollfahndungsämter (Zollfahndungsdienstgesetz) sowie die Änderungen in § 11 des Zollverwaltungsgesetzes kein Erfüllungsaufwand. Für das Bundeskriminalamt erhöht sich der jährliche Erfüllungsaufwand um rund 269 000 Euro. Zudem entsteht ein einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von rund 131 000 Euro.
- Weitere Kosten
Es entstehen keine weiteren Kosten. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 1. Dezember 2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht7. November 2025 · BR-Drs. 640/25
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht1. Dezember 2025 · BT-Drs. 21/2996
- Bundestag: 1. Lesung4. Dezember 2025 · BT-PlPr. 21/47
- Bundesrat: 1. Durchgang19. Dezember 2025 · BR-PlPr. 1060
- Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung14. Januar 2026 · BT-Drs. 21/3634
- Bundestag: 2. Lesung15. Januar 2026 · BT-PlPr. 21/53
- Bundestag: 3. Lesung15. Januar 2026 · BT-PlPr. 21/53
- Bundesrat: 2. Durchgang30. Januar 2026 · BR-PlPr. 1061
- Im Bundesgesetzblatt verkündet13. Februar 2026
Im Bundestag gesagt
6 Reden an 1 Sitzungstag.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Thomas Silberhorn · MdB, CDU/CSU15. Januar 2026 · Plenarprotokoll 21/53, S. 6402C
- Sascha Lensing · MdB, AfD15. Januar 2026 · Plenarprotokoll 21/53, S. 6403A
- Sebastian Fiedler · MdB, SPD15. Januar 2026 · Plenarprotokoll 21/53, S. 6404B
- Marcel Emmerich · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN15. Januar 2026 · Plenarprotokoll 21/53, S. 6405C
- Jan Köstering · MdB, DIE LINKE15. Januar 2026 · Plenarprotokoll 21/53, S. 6406A
- Christoph de Vries · Parl. Staatssekr., Bundesministerium des Innern15. Januar 2026 · Plenarprotokoll 21/53, S. 6406C