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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

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Gesetze
Beschlossen

Erstes Gesetz zur Änderung des Eurojust-Gesetzes

Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/3483

Was ändert sich?

Die deutschen Regeln zur Zusammenarbeit mit der EU-Justizbehörde Eurojust werden an geänderte EU-Vorgaben angepasst – etwa beim digitalen Austausch von Daten zu Terrorismusfällen und beim Löschen bereits übermittelter Daten.

Ab wann: Am ersten Tag des Quartals, das auf die Verkündung folgtKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

In Kraft
Stand: In Kraft, Stufe 5 von 5

Beratungsstand laut DIP: Verkündet

Ausschuss
dafür: CDU/CSU, SPD, Grüne, Linke · dagegen: AfD

Verkündet am 16. März 2026 im BGBl I 2026, 69. In Kraft seit 1. April 2026

Worum geht es?

Anpassungen an die aktuelle Eurojust-Verordnung: Anpassung der Verordnungsermächtigung bzgl. der Benennung einer zuständigen nationalen Behörde als nationale Eurojust-Anlaufstelle für Terrorismusfragen, Änderungen betr. der Verwaltung des Fallbearbeitungssystems, Regelung zum Umgang von Zugriffsrechten auf nationaler Ebene, redaktionelle Änderungen; …

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Änderung §§ 1, 8 und 9 Eurojust-Gesetz sowie versch. §§ Eurojust-Anlaufstellen-Verordnung, Verordnungsermächtigung Bezug: Verordnung (EU) 2023/2131 vom 4. Oktober 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1727 sowie des Beschlusses 2005/671/JI im Hinblick auf digitalen Informationsaustausch in Terrorismusfällen (ABl. L 2023/2131, 11.10.2023)

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Keine.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft entsteht kein Erfüllungsaufwand. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Keine. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Verwaltung entsteht kein Erfüllungsaufwand.

Weitere Kosten

Sonstige Kosten für die Wirtschaft und für soziale Sicherungssysteme werden nicht erwartet, ebenso wenig Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 6. Januar 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, …

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hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/3483 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht7. November 2025 · BR-Drs. 641/25
  2. Bundesrat: 1. Durchgang19. Dezember 2025 · BR-PlPr. 1060
  3. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht6. Januar 2026 · BT-Drs. 21/3483
  4. Bundestag: 1. Lesung15. Januar 2026 · BT-PlPr. 21/53
  5. Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung28. Januar 2026 · BT-Drs. 21/3899
  6. Bundestag: 2. Lesung29. Januar 2026 · BT-PlPr. 21/56
  7. Bundestag: 3. Lesung29. Januar 2026 · BT-PlPr. 21/56
  8. Bundesrat: 2. Durchgang6. März 2026 · BR-PlPr. 1062
  9. Im Bundesgesetzblatt verkündet16. März 2026

Im Bundestag gesagt

9 Reden an 1 Sitzungstag.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.