- Umwelt, Landwirtschaft und Ernährung
Fünftes Gesetz zur Änderung des Chemikaliengesetzes
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/3511
Was ändert sich?
Das deutsche Chemikalienrecht wird an neue EU-Regeln für klimaschädliche fluorierte Treibhausgase (F-Gase) angepasst. Wer Geräte mit F-Gasen ohne die nötige Quote verkauft hat, muss diese nachträglich beschaffen; Händlern kann der Handel zeitweise verboten werden.
Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
In KraftBeratungsstand laut DIP: Verkündet
- Ausschuss
- dafür: CDU/CSU, SPD · dagegen: AfD, Grüne · Enthaltung: Linke
Verkündet am 1. April 2026 im BGBl I 2026, 86. In Kraft seit 2. April 2026
Worum geht es?
Anpassung an EU-Recht bzgl. der Fortentwicklung der Regelungen zu fluorierten Treibhausgasen (F-Gase) sowie ozonschichtschädigenden Stoffen: Streichung bislang rein national geregelter Inverkehrbringensverbote sowie der Regelung …
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zur nationalen Kennzeichnungspflicht, vorübergehendes Verbot des Verkehrs mit F-Gasen und ozonschichtschädigenden Stoffen als Sanktion gegen Verstöße des Bereitstellungsverbots, Pflicht zur Beschaffung einer Quotengenehmigung für entgegen der Quotenregelung in Verkehr gebrachter Erzeugnisse, Klarstellungen zur Informationspflicht in der Lieferkette, Erweiterung der Ermächtigungsgrundlage für die Chemikalien-Klimaschutzverordnung, Anpassungen der Vorschriften über die Mitteilungspflichten an die SCIP-Datenbank, Ausnahmen im Interesse der Landesverteidigung; Einfügung § 23a sowie Änderung §§12i und 12j sowie weiterer §§ Chemikaliengesetz, Verordnungsermächtigung Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen
Wer ist betroffen?
- Unternehmen, die F-Gase oder damit vorbefüllte Geräte in Verkehr bringenEntlastung und Belastung
Wer Geräte mit F-Gasen ohne Quotengenehmigung in Verkehr gebracht hat, muss diese nachträglich beschaffen, kann die Gase dann aber legal weitergeben statt sie vernichten zu müssen.
Zu tun: nachträglich eine Quotengenehmigung beschaffen
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Die Regelung dient insofern der nachträglichen Legalisierung eines rechtswidrigen Zustands, der den Adressaten besserstellt. Denn ohne die Regelung hätten die enthaltenen F-Gase vernichtet werden müssen.“
- Händler mit F-Gasen und ozonschichtschädigenden StoffenBelastung
Bei Verstößen gegen die Bereitstellungsverbote kann der Handel mit F-Gasen oder ozonschichtschädigenden Stoffen vorübergehend verboten werden.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Weitere flankierende Regelungen, die durch die neue EU-F-Gas-Verordnung gefordert werden, wie die Suspendierung des Verkehrs mit F-Gasen und ozonschichtschädigenden Stoffen, sind in das Chemikaliengesetz aufzunehmen.“
- Verbraucherinnen und Verbraucher, die F-Gase zum endgültigen Einsatz erhaltenEntlastung
Die Informationspflicht in der Lieferkette gilt klargestellt nicht für die Abgabe von F-Gasen an Verbraucher zum endgültigen Einsatz.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Darüber hinaus hat sich an der Informationspflicht in der Lieferkette nach § 12j Klarstellungsbedarf ergeben, da die Abgabe von F-Gasen an den Verbraucher zum endgültigen Einsatz nicht erfasst sein sollte.“
- Unternehmen mit Meldepflichten an die SCIP-DatenbankEntlastung
Die zu meldenden Daten werden an die tatsächlichen Abfragen der Europäischen Chemikalienagentur angepasst, eine Anforderung entfällt.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Auch die Klarstellung in § 12j Absatz 8 sowie die Streichung in § 16f dienen der Rechtssicherheit für die betroffenen Akteure.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Keine.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Keiner. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Entfällt. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Verwaltung entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand.
- Weitere Kosten
Keine. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 7. Januar 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht7. November 2025 · BR-Drs. 645/25
- Bundesrat: 1. Durchgang19. Dezember 2025 · BR-PlPr. 1060
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht7. Januar 2026 · BT-Drs. 21/3511
- Bundestag: 1. Lesung15. Januar 2026 · BT-PlPr. 21/53
- Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung25. Februar 2026 · BT-Drs. 21/4329
- Bundestag: 2. Lesung26. Februar 2026 · BT-PlPr. 21/59
- Bundestag: 3. Lesung26. Februar 2026 · BT-PlPr. 21/59
- Bundesrat: 2. Durchgang27. März 2026 · BR-PlPr. 1063
- Im Bundesgesetzblatt verkündet1. April 2026
Im Bundestag gesagt
10 Reden an 2 Sitzungstagen.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Jakob Blankenburg · MdB, SPD15. Januar 2026 · Plenarprotokoll 21/53, S. 6432C
- Dr. Rainer Kraft · MdB, AfD15. Januar 2026 · Plenarprotokoll 21/53, S. 6433B
- Hans Koller · MdB, CDU/CSU15. Januar 2026 · Plenarprotokoll 21/53, S. 6434B
- Dr. Jan-Niclas Gesenhues · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN15. Januar 2026 · Plenarprotokoll 21/53, S. 6435C
- Violetta Bock · MdB, DIE LINKE15. Januar 2026 · Plenarprotokoll 21/53, S. 6436B
- Jakob Blankenburg · MdB, SPD26. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/59, S. 7182B
- Dr. Rainer Kraft · MdB, AfD26. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/59, S. 7183A
- Karl Bär · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN26. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/59, S. 7184A
- Dr. Fabian Fahl · MdB, DIE LINKE26. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/59, S. 7184D
- Alexander Engelhard · MdB, CDU/CSU26. Februar 2026 · zu Protokoll gegeben · Plenarprotokoll 21/59, S. 7217B