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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Beschlossen

Gesetz zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung

Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/2997

Was ändert sich?

Wer sich für den leiblichen Vater eines Kindes hält, kann die Vaterschaft eines anderen Mannes künftig in bestimmten Fällen auch dann anfechten, wenn dieser eng mit dem Kind zusammenlebt. Das Gericht prüft dabei, was für das Kind das Beste ist.

Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

In Kraft
Stand: In Kraft, Stufe 5 von 5

Beratungsstand laut DIP: Verkündet

Ausschuss
dafür: CDU/CSU, SPD · dagegen: Grüne · Enthaltung: AfD, Linke

Verkündet am 31. März 2026 im BGBl I 2026, 83. In Kraft seit 1. April 2026

Worum geht es?

Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Keine.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für Bürgerinnen und Bürger erhöht sich der jährliche Zeit- und Sachaufwand geringfügig. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Der Erfüllungsaufwand der Wirtschaft ändert sich nicht. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Keine. …

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E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Verwaltung (Bund und Länder inklusive Kommunen) erhöht sich der jährliche Erfüllungsaufwand geringfügig.

Weitere Kosten

Für die Justiz der Länder fällt (tätigkeitsbezogener) Aufwand von insgesamt 15 000 Euro an. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 1. Dezember 2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/2997 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht7. November 2025 · BR-Drs. 642/25
  2. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht1. Dezember 2025 · BT-Drs. 21/2997
  3. Bundestag: 1. Lesung4. Dezember 2025 · BT-PlPr. 21/47
  4. Bundesrat: 1. Durchgang19. Dezember 2025 · BR-PlPr. 1060
  5. Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung25. Februar 2026 · BT-Drs. 21/4323
  6. Bundestag: 2. Lesung26. Februar 2026 · BT-PlPr. 21/59
  7. Bundestag: 3. Lesung26. Februar 2026 · BT-PlPr. 21/59
  8. Bundesrat: 2. Durchgang27. März 2026 · BR-PlPr. 1063
  9. Im Bundesgesetzblatt verkündet31. März 2026

Im Bundestag gesagt

12 Reden an 2 Sitzungstagen.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.