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Gesetz zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/2997
Was ändert sich?
Wer sich für den leiblichen Vater eines Kindes hält, kann die Vaterschaft eines anderen Mannes künftig in bestimmten Fällen auch dann anfechten, wenn dieser eng mit dem Kind zusammenlebt. Das Gericht prüft dabei, was für das Kind das Beste ist.
Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
In KraftBeratungsstand laut DIP: Verkündet
- Ausschuss
- dafür: CDU/CSU, SPD · dagegen: Grüne · Enthaltung: AfD, Linke
Verkündet am 31. März 2026 im BGBl I 2026, 83. In Kraft seit 1. April 2026
Worum geht es?
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen
Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.Wer ist betroffen?
- Männer, die sich für den leiblichen Vater eines Kindes haltenEntlastung
Sie können die Vaterschaft eines anderen Mannes künftig auch bei bestehender enger Beziehung zwischen Kind und rechtlichem Vater anfechten, wenn eine von vier Fallgruppen vorliegt und das Gericht das Kindeswohl prüft.
Zu tun: Anfechtung beim Familiengericht beantragen
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„Im Zentrum steht eine Neuausrichtung der Anfechtung der Vaterschaft eines anderen Mannes durch den leiblichen Vater, um abhängig vom Lebensalter des Kindes den Grundrechten aller Beteiligten angemessen Rechnung zu tragen.“
- Leibliche Väter nach einer erfolglosen Anfechtung („zweite Chance“)Entlastung und Belastung
Sie können das abgeschlossene Verfahren wieder aufnehmen, wenn die Beziehung zwischen Kind und rechtlichem Vater beendet ist – nach einer Wartefrist von zwei, drei oder vier Jahren je nach Alter des Kindes.
Zu tun: Wiederaufnahme (Restitutionsantrag) beim Familiengericht stellen
Laut Entwurf 100 Betroffene
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„Um das Kind und dessen rechtliche Familie zu schützen, soll dem leiblichen Vater eine Wiederaufnahme daher nur ermöglicht werden, wenn die seine Anfechtung ausschließende sozial-familiäre Beziehung des Kindes zum rechtlichen Vater entfallen ist.“
- Rechtliche Väter, die nicht die leiblichen Väter sindBelastung
Ihre Vaterschaft kann vom leiblichen Vater auch dann angefochten werden, wenn sie eng mit dem Kind zusammenleben; außerdem können sie selbst nicht mehr anfechten, wenn sie bei der Anerkennung wussten, dass sie nicht der leibliche Vater sind.
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„Viertens wird eine reine „Sperrvaterschaft“ unattraktiver gemacht, indem § 1600 Absatz 6 Satz 1 BGB-E künftig die Anfechtung der Vaterschaft für den rechtlichen Vater ausschließt, wenn er im Zeitpunkt der Anerkennung der Vaterschaft wusste, dass er nicht der leibliche Vater des Kindes ist.“
- Mütter, die der Anerkennung durch einen anderen Mann zugestimmt habenBelastung
Sie können die Vaterschaft nicht mehr anfechten, wenn sie bei ihrer Zustimmung wussten, dass ein anderer Mann der leibliche Vater ist.
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„Eine entsprechende Regelung wird für die Mutter vorgesehen, so dass auch sie die Vaterschaft nicht anfechten kann, wenn sie der Anerkennung der Vaterschaft im Wissen darum, dass ein anderer Mann leiblicher Vater ist, zugestimmt hat.“
- Volljährige Kinder, deren Vaterschaft angefochten wirdEntlastung
Sie können der Anfechtung durch den leiblichen Vater widersprechen; dann bleibt die bisherige rechtliche Vaterschaft bestehen.
Zu tun: Widerspruch im Verfahren erklären
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„Widerspricht es der Anfechtung durch den leiblichen Vater, soll die Anfechtung erfolglos sein, anderenfalls hat die Anfechtung Erfolg.“
- Eltern jugendlicher Kinder bei der VaterschaftsanerkennungBetroffen, ohne Kostenfolge
Ein jugendliches Kind kann die Zustimmung zur Anerkennung verweigern und so verhindern, dass ein anderer Mann als der leibliche Vater rechtlicher Vater wird.
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„Drittens wird die Rolle des Kindes bei der Anerkennung der Vaterschaft gestärkt, so dass ein jugendliches Kind durch Ablehnung seiner Zustimmung zur Anerkennung der Vaterschaft verhindern kann, dass statt des leiblichen Vaters ein anderer Mann rechtlicher Vater wird.“
- Bürgerinnen und Bürger in AbstammungsverfahrenBelastung
Der Zeit- und Sachaufwand steigt geringfügig, unter anderem weil Eltern und Kinder in Anfechtungsverfahren häufiger persönlich angehört werden.
Laut Entwurf 2.600 Betroffene
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„Für Bürgerinnen und Bürger erhöht sich der jährliche Zeit- und Sachaufwand geringfügig.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Keine.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für Bürgerinnen und Bürger erhöht sich der jährliche Zeit- und Sachaufwand geringfügig. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Der Erfüllungsaufwand der Wirtschaft ändert sich nicht. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Keine. …
Mehr lesenWeniger
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Verwaltung (Bund und Länder inklusive Kommunen) erhöht sich der jährliche Erfüllungsaufwand geringfügig.
- Weitere Kosten
Für die Justiz der Länder fällt (tätigkeitsbezogener) Aufwand von insgesamt 15 000 Euro an. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 1. Dezember 2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht7. November 2025 · BR-Drs. 642/25
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht1. Dezember 2025 · BT-Drs. 21/2997
- Bundestag: 1. Lesung4. Dezember 2025 · BT-PlPr. 21/47
- Bundesrat: 1. Durchgang19. Dezember 2025 · BR-PlPr. 1060
- Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung25. Februar 2026 · BT-Drs. 21/4323
- Bundestag: 2. Lesung26. Februar 2026 · BT-PlPr. 21/59
- Bundestag: 3. Lesung26. Februar 2026 · BT-PlPr. 21/59
- Bundesrat: 2. Durchgang27. März 2026 · BR-PlPr. 1063
- Im Bundesgesetzblatt verkündet31. März 2026
Im Bundestag gesagt
12 Reden an 2 Sitzungstagen.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Frank Schwabe · Parl. Staatssekr., Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz4. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/47, S. 5578C
- Rainer Galla · MdB, AfD4. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/47, S. 5579A
- Susanne Hierl · MdB, CDU/CSU4. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/47, S. 5580B
- Helge Limburg · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN4. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/47, S. 5580D
- Ansgar Heveling · MdB, CDU/CSU4. Dezember 2025 · zu Protokoll gegeben · Plenarprotokoll 21/47, S. 5601A
- Mandy Eißing · MdB, DIE LINKE4. Dezember 2025 · zu Protokoll gegeben · Plenarprotokoll 21/47, S. 5601C
- Ansgar Heveling · MdB, CDU/CSU26. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/59, S. 7161A
- Rainer Galla · MdB, AfD26. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/59, S. 7161C
- Ulle Schauws · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN26. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/59, S. 7162B
- Aaron Valent · MdB, DIE LINKE26. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/59, S. 7163A
- Carsten Müller (Braunschweig) · MdB, CDU/CSU26. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/59, S. 7163C
- Hakan Demir · MdB, SPD26. Februar 2026 · zu Protokoll gegeben · Plenarprotokoll 21/59, S. 7214A