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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Beschlossen

Gesetz zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten

Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/3740

Was ändert sich?

Immobilienmakler müssen sich nicht mehr regelmäßig fortbilden; für Wohnimmobilienverwalter bleibt die Pflicht. Das staatliche Heizungslabel, das Schornsteinfeger bisher an alte Heizungen klebten, wird abgeschafft. Mehrere Berichtspflichten entfallen.

Ab wann: Am Tag nach der Verkündung; die Abschaffung des Heizungslabels eine Woche nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

In Kraft
Stand: In Kraft, Stufe 5 von 5

Beratungsstand laut DIP: Verkündet

Ausschuss
dafür: CDU/CSU, AfD, SPD · dagegen: Linke · Enthaltung: Grüne

Verkündet am 23. Juli 2026 im BGBl I 2026, 215. In Kraft seit 24. Juli 2026 (einzelne Teile zu anderen Terminen)

Worum geht es?

Maßnahmen zur Senkung der Bürokratiekosten für die Wirtschaft sowie des Erfüllungsaufwandes für Unternehmen, Bürger und Verwaltung: Aufhebung der Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter, Entfall …

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der Pflicht zur Kennzeichnung der Energieeffizienz von Heizungsaltanlagen in privaten Haushalten mit einem Energieeffizienzlabel ("Nationales Heizungslabel") durch den zuständigen Bezirksschornsteinfeger, Streichung der jährlichen Berichtspflichten der Übertragungsnetzbetreiber gegenüber der Bundesnetzagentur über die technische Durchführbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Umweltauswirkungen bestimmter Anlagen, der Berichtspflicht des BMWE gegenüber dem Bundestag über die Industrie- und Handelskammern jeweils zur Mitte einer Legislaturperiode sowie der jährlichen Berichtspflicht der Länder gegenüber dem zuständigen Koordinierungsgremium zum Umsetzungsstand der Fördermaßnahmen nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG), zeitliche Abstimmung, Zusammenfassung und Reduzierung der verbleibenden InvKG-Berichtspflichten von Bund und Ländern, Folgeänderungen, redaktionelle Anpassungen; Aufhebung und Änderung versch. §§ und Anlagen in 4 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zum Bürokratierückbau Beschlussempfehlung des Ausschusses: Ausweitung der Genehmigungsfiktion auf alle erlaubnispflichtigen Gewerbe nach der Gewerbeordnung mit Ausnahme des sicherheitsrelevanten Bewachungsgewerbes, Aufnahme der Geldwäscheaufsicht für den Nichtfinanzsektor, der kommunalen Steuerämter sowie der Gesundheitsämter in den Empfängerkatalog von Daten aus den Gewerbeverzeichnissen, Beibehaltung der Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter, Erlaubnis zur Übertragung von InvKG-Finanzhilfen auf nachfolgende Förderperioden auf Antrag eines Bundeslandes, Ermöglichung der Schwerpunktbildung in der Meisterprüfung auch für zulassungsfreie Handwerke und handwerksähnliche Gewerbe, Folgeänderungen; Erneute und zusätzliche Änderung und Aufhebung sowie Verzicht auf Änderung und Aufhebung zahlreicher §§ und Anlagen in 4 Gesetzen und 4 Rechtsverordnungen

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Durch die Änderung des EnVKG (Artikel 3 dieses Gesetzes) entstehen auf Bundesebene jährlich in Summe circa 10 Millionen Euro finanzielle Minderausgaben im Einzelplan 09 und im Klima- und Transformationsfonds (KTF). Diese erwachsen aus wegfallenden Aufwandserstattungen …

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in Höhe von rund 9,5 Millionen Euro im KTF-Titel 686 14 „Beratung Energieeffizienz“ sowie aus wegfallenden Verwaltungskosten in Höhe von rund 0,5 Millionen Euro im Haushaltskapitel 0916 des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für die Umsetzung der Maßnahme „Nationales Heizungslabel“. Die Maßnahme hat keine Auswirkung auf die Haushalte der Länder und Kommunen.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Aus den gesetzlichen Änderungen entsteht kein Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft reduziert sich der jährliche Erfüllungsaufwand um 47 642 000 Euro. …

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Diese Einsparung stellt ein „Out“ im Sinne der „One in, one out“-Regelung der Bundesregierung dar. Durch die Abschaffung der gesetzlich verankerten Maßnahme „Nationales Heizungslabel“ durch Artikel 3 dieses Gesetzes entsteht keine Änderung beim Erfüllungsaufwand, da die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bezüglich ihres Arbeitsaufwandes vom Bund entschädigt wurden. Sie werden durch die Abschaffung der Maßnahme von dieser Aufgabe entbunden. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Davon entfallen 26 000 Euro auf Bürokratiekosten aus Informationspflichten. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Verwaltung reduziert sich der jährliche Erfüllungsaufwand um rund 10 000 000 Euro. Davon entfallen 10 000 000 Euro an jährlichem Erfüllungsaufwand auf den Bund und 15 000 Euro auf die Länder (inkl. Kommunen).

Weitere Kosten

Auswirkungen auf Einzelpreise, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. Eine besondere Belastung für kleinere und mittlere Unternehmen ist nicht anzunehmen. Durch den Wegfall der Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter, die ganz überwiegend kleine und mittlere Unternehmen sind, werden diese vielmehr entlastet. …

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BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 21. Januar 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/3740 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht7. November 2025 · BR-Drs. 648/25
  2. Bundesrat: 1. Durchgang19. Dezember 2025 · BR-PlPr. 1060
  3. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht21. Januar 2026 · BT-Drs. 21/3740
  4. Bundestag: 1. Lesung28. Januar 2026 · BT-PlPr. 21/55
  5. Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung10. Juni 2026 · BT-Drs. 21/6396
  6. Bundestag: 2. Lesung11. Juni 2026 · BT-PlPr. 21/83
  7. Bundestag: 3. Lesung11. Juni 2026 · BT-PlPr. 21/83
  8. Bundesrat: 2. Durchgang10. Juli 2026 · BR-PlPr. 1067
  9. Im Bundesgesetzblatt verkündet23. Juli 2026

Im Bundestag gesagt

13 Reden an 2 Sitzungstagen.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.