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Gesetz zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/3740
Was ändert sich?
Immobilienmakler müssen sich nicht mehr regelmäßig fortbilden; für Wohnimmobilienverwalter bleibt die Pflicht. Das staatliche Heizungslabel, das Schornsteinfeger bisher an alte Heizungen klebten, wird abgeschafft. Mehrere Berichtspflichten entfallen.
Ab wann: Am Tag nach der Verkündung; die Abschaffung des Heizungslabels eine Woche nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
In KraftBeratungsstand laut DIP: Verkündet
- Ausschuss
- dafür: CDU/CSU, AfD, SPD · dagegen: Linke · Enthaltung: Grüne
Verkündet am 23. Juli 2026 im BGBl I 2026, 215. In Kraft seit 24. Juli 2026 (einzelne Teile zu anderen Terminen)
Worum geht es?
Maßnahmen zur Senkung der Bürokratiekosten für die Wirtschaft sowie des Erfüllungsaufwandes für Unternehmen, Bürger und Verwaltung: Aufhebung der Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter, Entfall …
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der Pflicht zur Kennzeichnung der Energieeffizienz von Heizungsaltanlagen in privaten Haushalten mit einem Energieeffizienzlabel ("Nationales Heizungslabel") durch den zuständigen Bezirksschornsteinfeger, Streichung der jährlichen Berichtspflichten der Übertragungsnetzbetreiber gegenüber der Bundesnetzagentur über die technische Durchführbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Umweltauswirkungen bestimmter Anlagen, der Berichtspflicht des BMWE gegenüber dem Bundestag über die Industrie- und Handelskammern jeweils zur Mitte einer Legislaturperiode sowie der jährlichen Berichtspflicht der Länder gegenüber dem zuständigen Koordinierungsgremium zum Umsetzungsstand der Fördermaßnahmen nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG), zeitliche Abstimmung, Zusammenfassung und Reduzierung der verbleibenden InvKG-Berichtspflichten von Bund und Ländern, Folgeänderungen, redaktionelle Anpassungen; Aufhebung und Änderung versch. §§ und Anlagen in 4 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zum Bürokratierückbau Beschlussempfehlung des Ausschusses: Ausweitung der Genehmigungsfiktion auf alle erlaubnispflichtigen Gewerbe nach der Gewerbeordnung mit Ausnahme des sicherheitsrelevanten Bewachungsgewerbes, Aufnahme der Geldwäscheaufsicht für den Nichtfinanzsektor, der kommunalen Steuerämter sowie der Gesundheitsämter in den Empfängerkatalog von Daten aus den Gewerbeverzeichnissen, Beibehaltung der Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter, Erlaubnis zur Übertragung von InvKG-Finanzhilfen auf nachfolgende Förderperioden auf Antrag eines Bundeslandes, Ermöglichung der Schwerpunktbildung in der Meisterprüfung auch für zulassungsfreie Handwerke und handwerksähnliche Gewerbe, Folgeänderungen; Erneute und zusätzliche Änderung und Aufhebung sowie Verzicht auf Änderung und Aufhebung zahlreicher §§ und Anlagen in 4 Gesetzen und 4 Rechtsverordnungen
Wer ist betroffen?
- Immobilienmaklerinnen und -makler sowie ihre BeschäftigtenEntlastung
Die Pflicht, sich alle drei Jahre 20 Stunden weiterzubilden, entfällt; damit sparen sie rund 433 Euro Kosten und Zeitaufwand pro Jahr.
Entlastung 433 € je Fall und Jahr
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„Die Weitebildungspflicht soll nur für Immobilienmakler, nicht aber für Wohnimmobilienverwalter entfallen.“
- Wohnimmobilienverwalterinnen und -verwalterEntlastung und Belastung
Sie müssen sich weiterhin regelmäßig weiterbilden, müssen die Nachweise aber nur noch drei statt fünf Jahre aufbewahren und keine Erklärung mehr auf behördliche Anordnung abgeben.
Zu tun: Weiterbildungsnachweise weiter aufbewahren
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„Da die Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter erhalten bleiben soll werden die Änderungsbefehle zu den Folgeanpassungen in der Makler- und Bauträgerverordnung so gefasst, dass die dort geregelten Pflichten in Zukunft nur noch die Wohnimmobilienverwalter treffen.“
- Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerinnen und -fegerEntlastung und Belastung
Sie müssen bei der Feuerstättenschau keine Energieeffizienz-Etiketten mehr anbringen und keine Broschüren mehr ausgeben; die bisherige Aufwandsentschädigung des Bundes von rund 9,5 Millionen Euro jährlich entfällt.
Laut Entwurf 8.000 Betroffene
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„Durch Abschaffung der gesetzlich verankerten Maßnahme „Nationales Heizungslabel“ werden bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger bezüglich des Arbeitsaufwandes im Gegenwert von rund 9,5 Millionen Euro pro Jahr entlastet.“
- Haushalte mit einer alten Heizung, die der Feuerstättenschau unterliegtBetroffen, ohne Kostenfolge
Ihre Heizung bekommt bei der Feuerstättenschau künftig kein staatliches Effizienzlabel mehr und es gibt keine Informationsbroschüre dazu.
Laut Entwurf 1.000.000 Betroffene
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„im Jahr 2024 wurden knapp 1 Million Heizungsgeräte im Rahmen der gesetzlichen Feuerstättenschau hinsichtlich ihrer Energieeffizienzklasse mit einem Label versehen; hierfür erhalten die Bezirksschornsteinfeger bis dato einen finanziellen Ausgleich durch den Bund.“
- Betriebe, die eine Gewerbeerlaubnis beantragenEntlastung
Bei allen erlaubnispflichtigen Gewerben außer dem Bewachungsgewerbe gilt die Erlaubnis künftig als erteilt, wenn die Behörde nicht rechtzeitig entscheidet.
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„Ausgenommen von der Genehmigungsfiktion wird nach Absatz 1 Satz 2 lediglich das besonders sicherheitsrelevante Bewachungsgewerbe.“
- Betreiber von ÜbertragungsnetzenEntlastung
Der jährliche Bericht zu technischer Durchführbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Umweltauswirkungen entfällt.
Laut Entwurf 4 Betroffene
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„Die Berichtspflicht von Übertragungsnetzbetreibern zur technischen Durchführbarkeit, Wirtschaftlichkeit und zu Umweltauswirkungen nach § 5 Absatz 1 und 2 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) soll künftig entfallen.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Durch die Änderung des EnVKG (Artikel 3 dieses Gesetzes) entstehen auf Bundesebene jährlich in Summe circa 10 Millionen Euro finanzielle Minderausgaben im Einzelplan 09 und im Klima- und Transformationsfonds (KTF). Diese erwachsen aus wegfallenden Aufwandserstattungen …
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in Höhe von rund 9,5 Millionen Euro im KTF-Titel 686 14 „Beratung Energieeffizienz“ sowie aus wegfallenden Verwaltungskosten in Höhe von rund 0,5 Millionen Euro im Haushaltskapitel 0916 des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für die Umsetzung der Maßnahme „Nationales Heizungslabel“. Die Maßnahme hat keine Auswirkung auf die Haushalte der Länder und Kommunen.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Aus den gesetzlichen Änderungen entsteht kein Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft reduziert sich der jährliche Erfüllungsaufwand um 47 642 000 Euro. …
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Diese Einsparung stellt ein „Out“ im Sinne der „One in, one out“-Regelung der Bundesregierung dar. Durch die Abschaffung der gesetzlich verankerten Maßnahme „Nationales Heizungslabel“ durch Artikel 3 dieses Gesetzes entsteht keine Änderung beim Erfüllungsaufwand, da die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bezüglich ihres Arbeitsaufwandes vom Bund entschädigt wurden. Sie werden durch die Abschaffung der Maßnahme von dieser Aufgabe entbunden. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Davon entfallen 26 000 Euro auf Bürokratiekosten aus Informationspflichten. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Verwaltung reduziert sich der jährliche Erfüllungsaufwand um rund 10 000 000 Euro. Davon entfallen 10 000 000 Euro an jährlichem Erfüllungsaufwand auf den Bund und 15 000 Euro auf die Länder (inkl. Kommunen).
- Weitere Kosten
Auswirkungen auf Einzelpreise, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. Eine besondere Belastung für kleinere und mittlere Unternehmen ist nicht anzunehmen. Durch den Wegfall der Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter, die ganz überwiegend kleine und mittlere Unternehmen sind, werden diese vielmehr entlastet. …
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BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 21. Januar 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht7. November 2025 · BR-Drs. 648/25
- Bundesrat: 1. Durchgang19. Dezember 2025 · BR-PlPr. 1060
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht21. Januar 2026 · BT-Drs. 21/3740
- Bundestag: 1. Lesung28. Januar 2026 · BT-PlPr. 21/55
- Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung10. Juni 2026 · BT-Drs. 21/6396
- Bundestag: 2. Lesung11. Juni 2026 · BT-PlPr. 21/83
- Bundestag: 3. Lesung11. Juni 2026 · BT-PlPr. 21/83
- Bundesrat: 2. Durchgang10. Juli 2026 · BR-PlPr. 1067
- Im Bundesgesetzblatt verkündet23. Juli 2026
Im Bundestag gesagt
13 Reden an 2 Sitzungstagen.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Hans Koller · MdB, CDU/CSU28. Januar 2026 · Plenarprotokoll 21/55, S. 6615B
- Mathias Weiser · MdB, AfD28. Januar 2026 · Plenarprotokoll 21/55, S. 6615D
- Daniel Bettermann · MdB, SPD28. Januar 2026 · Plenarprotokoll 21/55, S. 6617B
- Sandra Stein · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN28. Januar 2026 · Plenarprotokoll 21/55, S. 6618A
- Jörg Cezanne · MdB, DIE LINKE28. Januar 2026 · Plenarprotokoll 21/55, S. 6618D
- Dr. Saskia Ludwig · MdB, CDU/CSU28. Januar 2026 · Plenarprotokoll 21/55, S. 6619C
- Vanessa Zobel · MdB, CDU/CSU28. Januar 2026 · Plenarprotokoll 21/55, S. 6620A
- Daniel Bettermann · MdB, SPD11. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/83, S. 10101D
- Mathias Weiser · MdB, AfD11. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/83, S. 10102B
- Hanna Steinmüller · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN11. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/83, S. 10103B
- Daniel Walter · MdB, SPD11. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/83, S. 10104A
- Dr. Klaus Wiener · MdB, CDU/CSU11. Juni 2026 · zu Protokoll gegeben · Plenarprotokoll 21/83, S. 10175D
- Agnes Conrad · MdB, DIE LINKE11. Juni 2026 · zu Protokoll gegeben · Plenarprotokoll 21/83, S. 10176D