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Gesetz zur Durchführung einer Verordnung der Europäischen Union zum Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen sowie zur Durchsetzung von Diskriminierungsverboten der Europäischen Union
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/3484
Was ändert sich?
Die Bundesnetzagentur wird zentrale Sammelstelle für Buchungsdaten aus der Kurzzeitvermietung: Portale wie Ferienwohnungs-Plattformen melden dorthin, Behörden der Länder können die Daten abrufen. Zudem verfolgt sie künftig allein Diskriminierung beim Online-Einkauf.
Ab wann: Am ersten Tag des Quartals, das auf die Verkündung folgtKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
In KraftBeratungsstand laut DIP: Verkündet
- Ausschuss
- dafür: CDU/CSU, SPD, Grüne, Linke · dagegen: AfD
Verkündet am 18. Mai 2026 im BGBl I 2026, 138. In Kraft seit 1. Juli 2026
Worum geht es?
Durchführungsbestimmungen zur Anwendung europäischer Vorgaben zum Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen: Benennung der Bundesnetzagentur (BNetzA) als einheitliche digitale Zugangsstelle, Ermöglichung des automatisierten …
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digitalen Datenaustausches zwischen den Behörden von Bund, Ländern und Kommunen, den Statistikämtern sowie der Wirtschaft (Online-Plattformen, Gastgeber von Kurzzeit-Unterkünften) über die BNetzA als zentrale Service-Plattform und Datendrehscheibe, Benennung der BNetzA und der Koordinierungsstelle für digitale Dienste als Durchsetzungs- und Bußgeldbehörde für bestimmte Pflichten der Online-Plattformen; Bündelung der Durchsetzung von Verboten ungerechtfertigter herkunftsbezogener Diskriminierungen sowie weiterer diskriminierender Bestimmungen nach EU-Recht bei der BNetzA; Einfügung und Änderung versch. §§ Digitale-Dienste-Gesetz, Änderung §§ 191, 202, 203 und 228 Telekommunikationsgesetz sowie § 6 und Aufhebung § 5 Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer Bezug: Verordnung (EU) 2024/1028 vom 11. April 2024 über die Erhebung und den Austausch von Daten im Zusammenhang mit Dienstleistungen der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 (Abl. L 2024/1028, 29.04.2024, S. 1) ; Verordnung (EU) 2018/302 vom 28. Februar 2018 über Maßnahmen gegen ungerechtfertigtes Geoblocking und andere Formen der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung des Kunden innerhalb des Binnenmarkts und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2006/2004 und (EU) 2017/2394 sowie der Richtlinie 2009/22/EG (ABl. L 601, 02.03.2018, S. 1) ; Richtlinie 2006/123/EG vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl. EG Nr. L 376, 27.12.2006, S. 36) Beschlussempfehlung des Ausschusses: Annahme einer Entschließung: Sicherstellung einer stellenneutralen Umsetzung des Vorhabens durch den Abbau von vier gleichwertigen Stellen aus dem vorhandenen Stellenbestand im Einzelplan 09 (BMWE) oder bei der BNetzA, diesbez. Identifizierung und Ausweisung von Umschichtungspotenzialen und Synergieeffekten durch digitale bürokratiearme Verfahren und KI-gestützte Prozesse sowie Prüfung von Doppelstrukturen bei den beteiligten regulatorischen Einheiten, konsequente Umsetzung des 8-Prozent-Ziels aus dem Koalitionsvertrag betr. den Stellenabbau in der Bundesverwaltung
Wer ist betroffen?
- Gastgeberinnen und Gastgeber von Kurzzeit-Unterkünften (z. B. Ferienwohnungen)Entlastung und Belastung
Ihre Buchungsdaten laufen künftig über eine zentrale digitale Stelle bei der Bundesnetzagentur, von der die zuständigen Landesbehörden sie abrufen können.
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„Damit wird der automatisierte digitale Datenaustausch zwischen den Behörden des Bundes, der Länder und der Kommunen, den Statistikämtern und der Wirtschaft (Online-Plattformen, Gastgeber von Kurzzeit- Unterkünften) möglich gemacht.“
- Online-Plattformen für KurzzeitvermietungEntlastung und Belastung
Sie melden Buchungsdaten künftig an eine zentrale Stelle statt an viele Behörden und werden dadurch um rund 636.000 Euro jährlich entlastet, müssen aber bei Verstößen mit Bußgeldern rechnen.
Zu tun: Buchungsdaten an die Bundesnetzagentur übermitteln
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„Als einheitliche digitale Zugangsstelle nimmt die Bundesnetzagentur die Aufgabe als zentrale Datendrehscheibe wahr, an welche Online- Plattformen ihre Buchungsdaten übermitteln und von der die nach Landesrecht zuständigen Behörden der Länder, die Registrierungsverfahren im Sinne der Kurzzeitvermietungs-VO“
- Kundinnen und Kunden, die beim Online-Einkauf wegen Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz benachteiligt werdenEntlastung
Beschwerden über ungerechtfertigtes Geoblocking und andere herkunftsbezogene Benachteiligungen werden künftig von einer einzigen Behörde, der Bundesnetzagentur, verfolgt.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Die Zuständigkeit zur Durchsetzung der Geoblocking-VO und der Durchsetzung des Verbots diskriminierender Bestimmungen nach Artikel 20 Absatz 2 der Dienstleistungs-RL werden in allen möglichen Fällen bei einer einheitlichen Stelle gebündelt.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Durch das KVDG entstehen der Bundesnetzagentur und der Koordinierungsstelle für digitale Dienste bei der Bundesnetzagentur für die Wahrnehmung der Fachaufgaben jährliche Personalkosten (Personaleinzel- und Sacheinzelkosten) von insgesamt 558 925 Euro für vier Planstellen (zwei Stellen im höheren Dienst und zwei Stellen im gehobenen Dienst). …
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Hinzu kommt ein einmaliger Aufwand von 850 000 Euro für Sachkosten zur Einrichtung erforderlicher IT-Verfahren sowie ein Aufwand von jährlich 200 000 Euro für Sachkosten zum Betrieb dieser IT- Verfahren. Der Mehrbedarf soll finanziell und stellenmäßig im Einzelplan 09 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ausgeglichen werden. Durch das KVDG entstehen zusätzliche Einnahmen bei der Bundesnetzagentur durch Bußgelder, die noch nicht beziffert werden können. Für die Länderhaushalte entstehen durch das KVDG Ausgaben von jährlich ca. 15 000 Euro sowie von einmalig ca. 10 000 Euro. Bei den Stellen der Länder zur Durchsetzung von Artikel 20 Absatz 2 der Richtlinie 2006/123/EG entfallen Aufgaben. Die entsprechenden Einsparungen sind schwer zu beziffern und belaufen sich kalkulatorisch auf höchstens 100 000 Euro.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Durch das Gesetz entsteht für die Wirtschaft eine Entlastung von jährlichem Erfüllungsaufwand in Höhe von ca. 636 000 Euro. …
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Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Es entstehen keine Bürokratiekosten aus Informationspflichten. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Bundesverwaltung erhöht sich der jährliche Erfüllungsaufwand um 610 000 Euro. Der einmalige Erfüllungsaufwand bei der Bundesverwaltung beträgt 971 000 Euro. Bei den Verwaltungen der Länder reduziert sich der jährliche Erfüllungsaufwand um ca. 85 000 Euro. Es entsteht dort ein einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von ca. 10 000 Euro.
- Weitere Kosten
Es sind keine sonstigen direkten oder indirekten Kosten für die Wirtschaft und insbesondere für mittelständische Unternehmen oder negative Auswirkungen auf Einzelpreise und das allgemeine Preisniveau, insbesondere auf die Verbraucherpreise, zu erwarten. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 6. …
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Januar 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht7. November 2025 · BR-Drs. 649/25
- Bundesrat: 1. Durchgang19. Dezember 2025 · BR-PlPr. 1060
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht6. Januar 2026 · BT-Drs. 21/3484
- Bundestag: 1. Lesung15. Januar 2026 · BT-PlPr. 21/53
- Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung22. April 2026 · BT-Drs. 21/5527
- Bundestag: 2. Lesung23. April 2026 · BT-PlPr. 21/74
- Bundestag: 3. Lesung23. April 2026 · BT-PlPr. 21/74
- Bundesrat: 2. Durchgang8. Mai 2026 · BR-PlPr. 1065
- Im Bundesgesetzblatt verkündet18. Mai 2026
Im Bundestag gesagt
7 Reden an 1 Sitzungstag.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Fabian Gramling · MdB, CDU/CSU23. April 2026 · Plenarprotokoll 21/74, S. 8889B
- Mathias Weiser · MdB, AfD23. April 2026 · Plenarprotokoll 21/74, S. 8890B
- Daniel Bettermann · MdB, SPD23. April 2026 · Plenarprotokoll 21/74, S. 8891B
- Stefan Schmidt · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN23. April 2026 · Plenarprotokoll 21/74, S. 8892B
- Katalin Gennburg · MdB, DIE LINKE23. April 2026 · Plenarprotokoll 21/74, S. 8893A
- Michael Kießling · MdB, CDU/CSU23. April 2026 · Plenarprotokoll 21/74, S. 8893D
- Erhard Brucker · MdB, AfD23. April 2026 · Plenarprotokoll 21/74, S. 8894D