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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

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Gesetze
Beschlossen

Gesetz zur Durchführung einer Verordnung der Europäischen Union zum Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen sowie zur Durchsetzung von Diskriminierungsverboten der Europäischen Union

Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/3484

Was ändert sich?

Die Bundesnetzagentur wird zentrale Sammelstelle für Buchungsdaten aus der Kurzzeitvermietung: Portale wie Ferienwohnungs-Plattformen melden dorthin, Behörden der Länder können die Daten abrufen. Zudem verfolgt sie künftig allein Diskriminierung beim Online-Einkauf.

Ab wann: Am ersten Tag des Quartals, das auf die Verkündung folgtKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

In Kraft
Stand: In Kraft, Stufe 5 von 5

Beratungsstand laut DIP: Verkündet

Ausschuss
dafür: CDU/CSU, SPD, Grüne, Linke · dagegen: AfD

Verkündet am 18. Mai 2026 im BGBl I 2026, 138. In Kraft seit 1. Juli 2026

Worum geht es?

Durchführungsbestimmungen zur Anwendung europäischer Vorgaben zum Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen: Benennung der Bundesnetzagentur (BNetzA) als einheitliche digitale Zugangsstelle, Ermöglichung des automatisierten …

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digitalen Datenaustausches zwischen den Behörden von Bund, Ländern und Kommunen, den Statistikämtern sowie der Wirtschaft (Online-Plattformen, Gastgeber von Kurzzeit-Unterkünften) über die BNetzA als zentrale Service-Plattform und Datendrehscheibe, Benennung der BNetzA und der Koordinierungsstelle für digitale Dienste als Durchsetzungs- und Bußgeldbehörde für bestimmte Pflichten der Online-Plattformen; Bündelung der Durchsetzung von Verboten ungerechtfertigter herkunftsbezogener Diskriminierungen sowie weiterer diskriminierender Bestimmungen nach EU-Recht bei der BNetzA; Einfügung und Änderung versch. §§ Digitale-Dienste-Gesetz, Änderung §§ 191, 202, 203 und 228 Telekommunikationsgesetz sowie § 6 und Aufhebung § 5 Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer Bezug: Verordnung (EU) 2024/1028 vom 11. April 2024 über die Erhebung und den Austausch von Daten im Zusammenhang mit Dienstleistungen der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 (Abl. L 2024/1028, 29.04.2024, S. 1) ; Verordnung (EU) 2018/302 vom 28. Februar 2018 über Maßnahmen gegen ungerechtfertigtes Geoblocking und andere Formen der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung des Kunden innerhalb des Binnenmarkts und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2006/2004 und (EU) 2017/2394 sowie der Richtlinie 2009/22/EG (ABl. L 601, 02.03.2018, S. 1) ; Richtlinie 2006/123/EG vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl. EG Nr. L 376, 27.12.2006, S. 36) Beschlussempfehlung des Ausschusses: Annahme einer Entschließung: Sicherstellung einer stellenneutralen Umsetzung des Vorhabens durch den Abbau von vier gleichwertigen Stellen aus dem vorhandenen Stellenbestand im Einzelplan 09 (BMWE) oder bei der BNetzA, diesbez. Identifizierung und Ausweisung von Umschichtungspotenzialen und Synergieeffekten durch digitale bürokratiearme Verfahren und KI-gestützte Prozesse sowie Prüfung von Doppelstrukturen bei den beteiligten regulatorischen Einheiten, konsequente Umsetzung des 8-Prozent-Ziels aus dem Koalitionsvertrag betr. den Stellenabbau in der Bundesverwaltung

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Durch das KVDG entstehen der Bundesnetzagentur und der Koordinierungsstelle für digitale Dienste bei der Bundesnetzagentur für die Wahrnehmung der Fachaufgaben jährliche Personalkosten (Personaleinzel- und Sacheinzelkosten) von insgesamt 558 925 Euro für vier Planstellen (zwei Stellen im höheren Dienst und zwei Stellen im gehobenen Dienst). …

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Hinzu kommt ein einmaliger Aufwand von 850 000 Euro für Sachkosten zur Einrichtung erforderlicher IT-Verfahren sowie ein Aufwand von jährlich 200 000 Euro für Sachkosten zum Betrieb dieser IT- Verfahren. Der Mehrbedarf soll finanziell und stellenmäßig im Einzelplan 09 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ausgeglichen werden. Durch das KVDG entstehen zusätzliche Einnahmen bei der Bundesnetzagentur durch Bußgelder, die noch nicht beziffert werden können. Für die Länderhaushalte entstehen durch das KVDG Ausgaben von jährlich ca. 15 000 Euro sowie von einmalig ca. 10 000 Euro. Bei den Stellen der Länder zur Durchsetzung von Artikel 20 Absatz 2 der Richtlinie 2006/123/EG entfallen Aufgaben. Die entsprechenden Einsparungen sind schwer zu beziffern und belaufen sich kalkulatorisch auf höchstens 100 000 Euro.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Durch das Gesetz entsteht für die Wirtschaft eine Entlastung von jährlichem Erfüllungsaufwand in Höhe von ca. 636 000 Euro. …

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Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Es entstehen keine Bürokratiekosten aus Informationspflichten. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Bundesverwaltung erhöht sich der jährliche Erfüllungsaufwand um 610 000 Euro. Der einmalige Erfüllungsaufwand bei der Bundesverwaltung beträgt 971 000 Euro. Bei den Verwaltungen der Länder reduziert sich der jährliche Erfüllungsaufwand um ca. 85 000 Euro. Es entsteht dort ein einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von ca. 10 000 Euro.

Weitere Kosten

Es sind keine sonstigen direkten oder indirekten Kosten für die Wirtschaft und insbesondere für mittelständische Unternehmen oder negative Auswirkungen auf Einzelpreise und das allgemeine Preisniveau, insbesondere auf die Verbraucherpreise, zu erwarten. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 6. …

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Januar 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/3484 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht7. November 2025 · BR-Drs. 649/25
  2. Bundesrat: 1. Durchgang19. Dezember 2025 · BR-PlPr. 1060
  3. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht6. Januar 2026 · BT-Drs. 21/3484
  4. Bundestag: 1. Lesung15. Januar 2026 · BT-PlPr. 21/53
  5. Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung22. April 2026 · BT-Drs. 21/5527
  6. Bundestag: 2. Lesung23. April 2026 · BT-PlPr. 21/74
  7. Bundestag: 3. Lesung23. April 2026 · BT-PlPr. 21/74
  8. Bundesrat: 2. Durchgang8. Mai 2026 · BR-PlPr. 1065
  9. Im Bundesgesetzblatt verkündet18. Mai 2026

Im Bundestag gesagt

7 Reden an 1 Sitzungstag.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.