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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Beschlossen

Gesetz zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare

Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/3735

Was ändert sich?

Notarinnen und Notare tauschen Unterlagen zum Immobilienkauf künftig elektronisch mit Behörden, Gerichten und Finanzämtern aus statt per Post. Käuferinnen und Käufer sparen dadurch Notarauslagen von rund 2 Euro je Antrag und warten kürzer auf die Abwicklung.

Ab wann: Elektronische Kommunikation zwischen Notaren und zuständigen Behörden bundesweit ab 1. Januar 2027; für den Austausch mit den Finanzbehörden gilt eine Höchstgrenze bis zum 1. Januar 2028KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

In Kraft
Stand: In Kraft, Stufe 5 von 5

Beratungsstand laut DIP: Verkündet

Ausschuss
dafür: CDU/CSU, SPD, Grüne · Enthaltung: AfD, Linke

Verkündet am 26. Juni 2026 im BGBl I 2026, 192. In Kraft seit 27. Juni 2026 (einzelne Teile zu anderen Terminen)

Worum geht es?

Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Es wurden keine Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand durch die Länder und Kommunen mitgeteilt.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für Bürgerinnen und Bürger reduziert sich dadurch, dass die Auslagen der beauftragten Notarinnen und Notare beim Vollzug von Immobilienverträgen geringer ausfallen werden, der Erfüllungsaufwand um insgesamt rund 5 Millionen Euro. …

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E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft reduziert sich der Erfüllungsaufwand dadurch, dass die Auslagen der beauftragten Notarinnen und Notare beim Vollzug von Immobilienverträgen geringer ausfallen werden, um insgesamt rund 1,5 Millionen Euro. Diese Entlastung stellt ein „Out“ im Sinne der „One in, one out“-Regelung der Bundesregierung dar. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Für die Wirtschaft reduzieren sich die Bürokratiekosten aus Informationspflichten um insgesamt rund 1,5 Millionen Euro. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Verwaltung der Länder reduziert sich durch die Einführung beziehungsweise den Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs insbesondere im Zusammenhang mit dem Vollzug von Immobilienverträgen der jährliche Erfüllungsaufwand um rund 10,68 Millionen Euro. Die Bundesverwaltung wird pro Jahr mit rund 3,36 Millionen Euro belastet. Der einmalige Erfüllungsaufwand, der durch den Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs in Behörden und Gerichten für die Ertüchtigung der technischen Systeme, insbesondere für die Erstellung oder Installation von Schnittstellen zur Übernahme der strukturierten Daten, anfällt, beträgt rund 179,7 Millionen Euro. Davon entfallen rund 16,8 Millionen Euro auf den Bund und 162,9 Millionen Euro auf die Länder und Kommunen.

Weitere Kosten

Bürgerinnen und Bürger werden aufgrund des schnelleren Vollzugs durch geringere Finanzierungskosten aufgrund niedrigerer Bereitstellungszinsen in Höhe von rund 26 Millionen Euro entlastet. Für die Wirtschaft ergibt sich eine Entlastung durch die geringeren Finanzierungskosten in Höhe von rund 9 Millionen Euro. …

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BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 21. Januar 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/3735 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht7. November 2025 · BR-Drs. 644/25
  2. Bundesrat: 1. Durchgang19. Dezember 2025 · BR-PlPr. 1060
  3. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht21. Januar 2026 · BT-Drs. 21/3735
  4. Bundestag: 1. Lesung29. Januar 2026 · BT-PlPr. 21/56
  5. Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung6. Mai 2026 · BT-Drs. 21/5806
  6. Bundestag: 2. Lesung7. Mai 2026 · BT-PlPr. 21/77
  7. Bundestag: 3. Lesung7. Mai 2026 · BT-PlPr. 21/77
  8. Bundesrat: 2. Durchgang12. Juni 2026 · BR-PlPr. 1066
  9. Im Bundesgesetzblatt verkündet26. Juni 2026

Im Bundestag gesagt

7 Reden an 1 Sitzungstag.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.