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Gesetz zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/3735
Was ändert sich?
Notarinnen und Notare tauschen Unterlagen zum Immobilienkauf künftig elektronisch mit Behörden, Gerichten und Finanzämtern aus statt per Post. Käuferinnen und Käufer sparen dadurch Notarauslagen von rund 2 Euro je Antrag und warten kürzer auf die Abwicklung.
Ab wann: Elektronische Kommunikation zwischen Notaren und zuständigen Behörden bundesweit ab 1. Januar 2027; für den Austausch mit den Finanzbehörden gilt eine Höchstgrenze bis zum 1. Januar 2028KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
In KraftBeratungsstand laut DIP: Verkündet
- Ausschuss
- dafür: CDU/CSU, SPD, Grüne · Enthaltung: AfD, Linke
Verkündet am 26. Juni 2026 im BGBl I 2026, 192. In Kraft seit 27. Juni 2026 (einzelne Teile zu anderen Terminen)
Worum geht es?
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen
Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.Wer ist betroffen?
- Käuferinnen und Käufer sowie Verkäufer von Immobilien (Privatpersonen)Entlastung
Die Notarrechnung sinkt um rund 2 Euro je Genehmigungs- oder Anzeigeverfahren, insgesamt rund 5 Millionen Euro im Jahr, und der Vertrag wird schneller abgewickelt.
Laut Entwurf 2.457.336 Betroffene
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„Für Bürgerinnen und Bürger reduziert sich dadurch, dass die Auslagen der beauftragten Notarinnen und Notare beim Vollzug von Immobilienverträgen geringer ausfallen werden, der Erfüllungsaufwand um insgesamt rund 5 Millionen Euro.“
- Immobilienkäuferinnen und -käufer mit FinanzierungEntlastungindirekt
Durch den schnelleren Vollzug fallen geringere Bereitstellungszinsen an; insgesamt rund 26 Millionen Euro Entlastung.
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„Bürgerinnen und Bürger werden aufgrund des schnelleren Vollzugs durch geringere Finanzierungskosten aufgrund niedrigerer Bereitstellungszinsen in Höhe von rund 26 Millionen Euro entlastet.“
- Beteiligte an Grundstückskaufverträgen, die dem Gutachterausschuss Daten melden müssenEntlastung und Belastung
Die Meldepflicht gegenüber dem Gutachterausschuss wird genauer geregelt; Daten können künftig über ein Internetformular statt per Papierfragebogen gemeldet werden.
Zu tun: Angaben zu preisbildenden Eigenschaften der Immobilie mitteilen
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„Für das Ziel, den Datenrücklauf an die Gutachterausschüsse zu steigern, sind die ausdrückliche individuelle Aufforderung durch die Gutachterausschüsse unter Fristsetzung und das niederschwellige Angebot der Mitteilung über ein Internetformular ausreichend.“
- Notarinnen und NotareEntlastung und Belastung
Sie müssen Anträge, Mitteilungen und Unterlagen ab dem festgelegten Zeitpunkt ausschließlich elektronisch übermitteln und können die Steuer-Identifikationsnummer beim Bundeszentralamt für Steuern abfragen.
Zu tun: Umstellung auf elektronische Übermittlung über das besondere elektronische Notarpostfach bzw. ELSTER
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„Ab diesem Zeitpunkt sollen die Notarinnen und Notare allerdings auch zur elektronischen Kommunikation verpflichtet sein.“
- Unternehmen, die Immobilien kaufen oder verkaufenEntlastung
Die Notarauslagen sinken um insgesamt rund 1,5 Millionen Euro, hinzu kommen rund 9 Millionen Euro geringere Finanzierungskosten.
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„Für die Wirtschaft reduziert sich der Erfüllungsaufwand dadurch, dass die Auslagen der beauftragten Notarinnen und Notare beim Vollzug von Immobilienverträgen geringer ausfallen werden, um insgesamt rund 1,5 Millionen Euro.“
- Menschen, die Erbschaften oder Schenkungen beurkunden lassenEntlastung
Bei der Anzeige erbschaftsteuerrelevanter Beurkundungen sparen sie rund 2 Euro Auslagen pro Fall, bei rund 20 000 Fällen insgesamt etwa 40 000 Euro.
Laut Entwurf 20.000 Betroffene
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„Unter den Annahmen, dass von allen solchen 20 000 Beurkundungen (ausführlich siehe Abschnitt 4c), 100 Prozent auf den Normadressat Bürgerinnen und Bürger entfallen und Auslagen in Höhe von zwei Euro pro Fall eingespart werden, reduziert sich der Erfüllungsaufwand aus dieser Vorgabe um rund 40 000 Euro.“
- Menschen mit Behinderungen, die digitale Verfahren nutzenBetroffen, ohne Kostenfolgeindirekt
Bei der Ausgestaltung der Verordnungen muss darauf geachtet werden, dass die Technik auch mit Sehbeeinträchtigung eigenständig bedienbar ist.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„So ist etwa darauf zu achten, dass die für den elektronischen Rechtsverkehr verwendete Technik Nutzenden mit Sehbeeinträchtigungen eine eigenständige Bedienung ermöglicht.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Es wurden keine Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand durch die Länder und Kommunen mitgeteilt.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für Bürgerinnen und Bürger reduziert sich dadurch, dass die Auslagen der beauftragten Notarinnen und Notare beim Vollzug von Immobilienverträgen geringer ausfallen werden, der Erfüllungsaufwand um insgesamt rund 5 Millionen Euro. …
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E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft reduziert sich der Erfüllungsaufwand dadurch, dass die Auslagen der beauftragten Notarinnen und Notare beim Vollzug von Immobilienverträgen geringer ausfallen werden, um insgesamt rund 1,5 Millionen Euro. Diese Entlastung stellt ein „Out“ im Sinne der „One in, one out“-Regelung der Bundesregierung dar. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Für die Wirtschaft reduzieren sich die Bürokratiekosten aus Informationspflichten um insgesamt rund 1,5 Millionen Euro. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Verwaltung der Länder reduziert sich durch die Einführung beziehungsweise den Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs insbesondere im Zusammenhang mit dem Vollzug von Immobilienverträgen der jährliche Erfüllungsaufwand um rund 10,68 Millionen Euro. Die Bundesverwaltung wird pro Jahr mit rund 3,36 Millionen Euro belastet. Der einmalige Erfüllungsaufwand, der durch den Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs in Behörden und Gerichten für die Ertüchtigung der technischen Systeme, insbesondere für die Erstellung oder Installation von Schnittstellen zur Übernahme der strukturierten Daten, anfällt, beträgt rund 179,7 Millionen Euro. Davon entfallen rund 16,8 Millionen Euro auf den Bund und 162,9 Millionen Euro auf die Länder und Kommunen.
- Weitere Kosten
Bürgerinnen und Bürger werden aufgrund des schnelleren Vollzugs durch geringere Finanzierungskosten aufgrund niedrigerer Bereitstellungszinsen in Höhe von rund 26 Millionen Euro entlastet. Für die Wirtschaft ergibt sich eine Entlastung durch die geringeren Finanzierungskosten in Höhe von rund 9 Millionen Euro. …
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BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 21. Januar 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht7. November 2025 · BR-Drs. 644/25
- Bundesrat: 1. Durchgang19. Dezember 2025 · BR-PlPr. 1060
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht21. Januar 2026 · BT-Drs. 21/3735
- Bundestag: 1. Lesung29. Januar 2026 · BT-PlPr. 21/56
- Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung6. Mai 2026 · BT-Drs. 21/5806
- Bundestag: 2. Lesung7. Mai 2026 · BT-PlPr. 21/77
- Bundestag: 3. Lesung7. Mai 2026 · BT-PlPr. 21/77
- Bundesrat: 2. Durchgang12. Juni 2026 · BR-PlPr. 1066
- Im Bundesgesetzblatt verkündet26. Juni 2026
Im Bundestag gesagt
7 Reden an 1 Sitzungstag.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Mahmut Özdemir (Duisburg) · MdB, SPD7. Mai 2026 · Plenarprotokoll 21/77, S. 9285D
- Fabian Jacobi · MdB, AfD7. Mai 2026 · Plenarprotokoll 21/77, S. 9286D
- Johannes Wiegelmann · MdB, CDU/CSU7. Mai 2026 · Plenarprotokoll 21/77, S. 9287C
- Lukas Benner · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN7. Mai 2026 · Plenarprotokoll 21/77, S. 9288C
- Aaron Valent · MdB, DIE LINKE7. Mai 2026 · Plenarprotokoll 21/77, S. 9289A
- Dr. Konrad Körner · MdB, CDU/CSU7. Mai 2026 · Plenarprotokoll 21/77, S. 9289C
- Thomas Fetsch · MdB, AfD7. Mai 2026 · Plenarprotokoll 21/77, S. 9290B