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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Entwurf

Gesetz zu dem Abkommen vom 27. August 2025 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs der Niederlande über die Erschließung von grenzüberschreitenden Kohlenwasserstofflagerstätten in der Nordsee

Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/3491

Was ändert sich?

Deutschland und die Niederlande regeln per Abkommen, wie ein gemeinsames Erdgasfeld in der Nordsee (N05-A) erschlossen wird – etwa die Aufteilung der Gasmengen und die Förderabgaben. Der Bundestag stimmt diesem Abkommen zu.

Ab wann: Der Text nennt kein Datum für das Inkrafttreten.KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

Ausschuss
Stand: Ausschuss, Stufe 2 von 5

Beratungsstand laut DIP: Überwiesen

Dafür dürften
CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
Chance
hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.
Einschätzung nach festen Regeln, keine Vorhersage. So schätzen wir sie ein

Worum geht es?

Zustimmung zu dem am 27. August 2025 in Den Haag unterzeichneten Abkommen: rechtliche Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit bei der gemeinsamen Erschließung des sog. "N05-A-Feldes" und weiterer grenzüberschreitender Kohlenwasserstofflagerstätten in der Nordsee, u.a. …

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Verfahren zur Ermittlung und Aufteilung der Gasvorkommen und Regelungen zur Erhebung von Förderabgaben sowie zur Zusammenarbeit der nationalen Bergbehörden

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Keine.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für die Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Unternehmen beinhalten die Artikel 14 und 15 des Abkommens die Pflicht zu einer Lizenzvereinbarung. …

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Die Unternehmen müssen ohnehin Berechnungen der Lagerstätte durchführen und Antragsunterlagen für die Genehmigungsbehörden erstellen, so dass der Aufwand für die Erstellung und Übermittlung der Lizenzvereinbarung als gering eingeschätzt wird. Informationspflichten für die Wirtschaft, die über die Informationspflichten hinausgehen, die ohnehin im Rahmen der Antragstellung für das Vorhaben entstehen, werden weder eingeführt noch verändert oder abgeschafft. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Zum Erfüllungsaufwand für die Verwaltung hat das Land Niedersachsen ausgeführt, dass durch das Unitarisierungsabkommen zum Teil erheblicher Erfüllungsaufwand, insbesondere bei der Berechnung der Aufteilung der Lagerstätte, entstehe. Das Land geht von mehreren Personenmonaten aus. Dieser Aufwand entsteht allerdings durch das Abkommen selbst, nicht durch dieses Vertragsgesetz, das die gesetzliche Grundlage für die Pflichten schafft, die durch das Abkommen bereits entstanden sind. Die Genehmigungsbehörden des Landes Niedersachsen müssen sich für die Genehmigung der grenzüberschreitenden Lagerstätte ohnehin mit den niederländischen Behörden abstimmen. Das Abkommen enthält darüber hinaus nur sehr geringe Pflichten, beispielsweise für den eher unwahrscheinlichen Fall, dass eine Genehmigung aufgehoben wird.

Weitere Kosten

Weitere Kosten fallen nicht an. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 6. Januar 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/3491 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht7. November 2025 · BR-Drs. 650/25
  2. Bundesrat: 1. Durchgang19. Dezember 2025 · BR-PlPr. 1060
  3. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht6. Januar 2026 · BT-Drs. 21/3491
  4. Bundestag: 1. Lesung15. Januar 2026 · BT-PlPr. 21/53

Im Bundestag gesagt

7 Reden an 1 Sitzungstag.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.