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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Entwurf

Gesetz zur Stärkung des Mieterschutzes bei der Vermietung von möbliertem Wohnraum und bei der Kurzzeitvermietung von Wohnraum in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt

Eingereicht von: Bundesrat, auf Antrag von Hamburg und Bremen · BT-Drs. 21/3509

Was ändert sich?

Wer eine möblierte Wohnung in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt vermietet, muss den Möbelzuschlag künftig getrennt von der Kaltmiete ausweisen. Und wer dort länger als sechs Monate vermietet, fällt in der Regel unter den vollen Mieterschutz.

Ab wann: Am ersten Tag des siebten Monats nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

Entwurf
Stand: Entwurf, Stufe 1 von 5

Beratungsstand laut DIP: Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten

Chance
geringInitiative der Länder; der Bundestag muss sie erst aufgreifen und ohne Stimmen der Koalition gibt es keine Mehrheit. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 1 abgeschlossenen Länderinitiativen beschlossen.
Einschätzung nach festen Regeln, keine Vorhersage. So schätzen wir sie ein

Worum geht es?

Regelungen zur Mietpreisbremse für einen verbesserten Mieterschutz in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt: Verpflichtung der Vermieter zur gesonderten Ausweisung eines Möblierungszuschlags neben der Nettokaltmiete bei der Vermietung möblierten Wohnraums, Festlegung und Deckelung der Zuschlagshöhe, Begrenzung der Dauer von Kurzzeitvermietungen auf max. …

Mehr lesen

6 Monate unter Berücksichtigung vorangegangener Mietverhältnisse derselben Vertragsparteien, Einführung einer Regelvermutung; Änderung §§ 549 und 556d Bürgerliches Gesetzbuch sowie Ergänzung Art. 229 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche Bezug: Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 218/23 (GESTA 20. WP C053) in geringfügig geänderter Fassung

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzesantrag eingebracht11. November 2025 · BR-Drs. 657/25
  2. Bundesrat: Sitzung21. November 2025 · BR-PlPr. 1059
  3. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht7. Januar 2026 · BT-Drs. 21/3509