- Sicherheit und Verteidigung
- Verkehr
Zweites Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/3252
Was ändert sich?
Die Bundeswehr darf bei Amtshilfe-Einsätzen künftig auch Waffen gegen Drohnen einsetzen, und wer vorsätzlich unbefugt auf das Flugfeld eines Flughafens eindringt und dadurch die Sicherheit des Luftverkehrs beeinträchtigt, macht sich strafbar.
Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
In KraftBeratungsstand laut DIP: Verkündet
- Ausschuss
- dafür: CDU/CSU, AfD, SPD · dagegen: Grüne, Linke
Verkündet am 16. März 2026 im BGBl I 2026, 68. In Kraft seit 17. März 2026
Worum geht es?
Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren durch unbemannte Luftfahrzeuge (Drohnen): Vereinfachung der Entscheidungsfindung über den Einsatz der Streitkräfte im Wege der Amtshilfe zur Verhinderung eines regionalen Katastrophennotstandes, Erweiterung der Befugnisse der Bundeswehr im Falle ihres Einsatzes gegen Drohnen; …
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neuer Straftatbestand des vorsätzlichen unberechtigten Eindringens in die Luftseite eines Flugplatzes, Schaffung rechtssicherer Grundlage für die bereits in der Praxis vorgenommene separate Festsetzung der Luftsicherheitsgebühren für die einzelnen Flughafenstandorte, Möglichkeit zum Verzicht auf Zuverlässigkeitsüberprüfung bei Personen aufgrund einer bereits vorliegenden gleichwertigen Überprüfung (z.B. Polizeibeamte); Einfügung § 15a und Änderung §§ 7a, 10, 17, 17a, 18 und 19 Luftsicherheitsgesetz Beschlussempfehlung des Ausschusses: unveränderte Annahme der Vorlage; Annahme einer Entschließung
Wer ist betroffen?
- Menschen, die unbefugt auf das Flugfeld eines Flughafens gelangen (z. B. bei Protestaktionen)Belastung
Wer vorsätzlich unberechtigt in die Luftseite eines Flugplatzes eindringt und dadurch die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs beeinträchtigt, kann künftig strafrechtlich verfolgt werden statt nur ein Bußgeld zu bekommen.
Laut Entwurf 15 Betroffene
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„In § 19 LuftSiG wird ein neuer Straftatbestand geschaffen, um das vorsätzliche unberechtigte Eindringen in die Luftseite eines Flugplatzes, durch das die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs beeinträchtigt wird, strafrechtlich ahnden zu können.“
- Drohnenfliegende, deren Drohne über kritischer Infrastruktur nicht kooperiertBelastung
Gegen unkooperative Drohnen können die Streitkräfte im Amtshilfeeinsatz künftig Waffengewalt oder sonstige Wirkmittel einsetzen.
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„Die Streitkräfte sollen im Falle ihres Einsatzes auch Waffengewalt oder sonstige Wirkmittel gegen unkooperative Drohnen einsetzen dürfen.“
- Polizistinnen, Polizisten und Zollbeschäftigte mit Zugang zu Sicherheitsbereichen von FlughäfenEntlastung
Auf eine eigene luftsicherheitsrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfung kann verzichtet werden, wenn sie bereits gleichwertig anderweitig überprüft wurden.
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„Die Ausnahme von der Zuverlässigkeitsüberprüfung für Polizeibeamte und Zöllner nach § 8 Nummer 2 der Luftsicherheitszuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (LuftSiZÜV) hat seitdem keine Grundlage mehr im Luftsicherheitsgesetz.“
- FlugreisendeBetroffen, ohne Kostenfolgeindirekt
Die Gebühren für die Kontrolle von Fluggästen und Gepäck werden weiterhin je Flughafen getrennt festgesetzt statt bundeseinheitlich.
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„Danach sind Grundlage für die Gebührenfestsetzung, z. B. für die Kontrolle von Fluggästen und deren Gepäck, alle für den Bund und die Länder durch die jeweilige Leistung entstehenden Kosten.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Keine.
- Erfüllungsaufwand
Keiner. E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Keiner. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Keiner. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Die Gesetzesinitiative erhöht den jährlichen Erfüllungsaufwand der Verwaltung auf Landesebene durch Neuerungen in § 19 LuftSiG. …
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Diese schaffen die Voraussetzungen, um künftig im Schwerpunkt dem vorsätzlichen unberechtigten Eindringen in die Luftseite eines Flughafens bei Beeinträchtigung der Sicherheit des zivilen Luftverkehrs strafrechtlich begegnen zu können. Der jährliche Erfüllungsaufwand der Verwaltung auf Landesebene erhöht sich dadurch geschätzt um 66 000 Euro.
- Weitere Kosten
Die Aufwände des justiziellen Kernbereichs einer jeden Strafsache können methodisch nicht dem Normadressaten Verwaltung zugerechnet werden. Daher werden die Kosten der Staatsanwaltschaft, der Richterschaft, der Rechtspflege und der Polizei an dieser Stelle angeführt. …
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Nimmt man an, dass Verhandlungen in Strafsachen dieser Art etwa zehn Stunden einschließlich Vor- und Nachbereitung dauern, so kann von Prozesskosten pro Strafsache in Höhe von etwa 12 000 Euro ausgegangen werden. Nimmt man weiter an, dass jährlich etwa 15 Straftaten dieser Art begangen und verfolgt werden, so belaufen sich die Kosten der Judikative insgesamt auf 180 000 Euro pro Jahr. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 12. Dezember 2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht20. November 2025 · BR-Drs. 682/25
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht12. Dezember 2025 · BT-Drs. 21/3252
- Bundestag: 1. Lesung18. Dezember 2025 · BT-PlPr. 21/50
- Bundesrat: 1. Durchgang19. Dezember 2025 · BR-PlPr. 1060
- Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung25. Februar 2026 · BT-Drs. 21/4322
- Bundestag: 2. Lesung26. Februar 2026 · BT-PlPr. 21/59
- Bundestag: 3. Lesung26. Februar 2026 · BT-PlPr. 21/59
- Bundesrat: 2. Durchgang6. März 2026 · BR-PlPr. 1062
- Im Bundesgesetzblatt verkündet16. März 2026
Im Bundestag gesagt
16 Reden an 2 Sitzungstagen.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Christoph de Vries · Parl. Staatssekr., Bundesministerium des Innern18. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/50, S. 5941A
- Arne Raue · MdB, AfD18. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/50, S. 5941D
- Daniel Baldy · MdB, SPD18. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/50, S. 5942C
- Dr. Konstantin von Notz · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN18. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/50, S. 5944A
- Jan Köstering · MdB, DIE LINKE18. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/50, S. 5945A
- Dr. Cornell-Anette Babendererde · MdB, CDU/CSU18. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/50, S. 5945D
- Otto Strauß · MdB, AfD18. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/50, S. 5946B
- Sebastian Schmidt · MdB, CDU/CSU18. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/50, S. 5946D
- Sebastian Schmidt · MdB, CDU/CSU26. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/59, S. 7131D
- Arne Raue · MdB, AfD26. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/59, S. 7132B
- Daniel Baldy · MdB, SPD26. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/59, S. 7133A
- Dr. Lena Gumnior · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN26. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/59, S. 7133D
- Jan Köstering · MdB, DIE LINKE26. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/59, S. 7134D
- Christoph de Vries · Parl. Staatssekr., Bundesministerium des Innern26. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/59, S. 7135B
- Christopher Drößler · MdB, AfD26. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/59, S. 7136A
- Marc Henrichmann · MdB, CDU/CSU26. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/59, S. 7136C