Zum Inhalt
Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Beschlossen

Zweites Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes

Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/3252

Was ändert sich?

Die Bundeswehr darf bei Amtshilfe-Einsätzen künftig auch Waffen gegen Drohnen einsetzen, und wer vorsätzlich unbefugt auf das Flugfeld eines Flughafens eindringt und dadurch die Sicherheit des Luftverkehrs beeinträchtigt, macht sich strafbar.

Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

In Kraft
Stand: In Kraft, Stufe 5 von 5

Beratungsstand laut DIP: Verkündet

Ausschuss
dafür: CDU/CSU, AfD, SPD · dagegen: Grüne, Linke

Verkündet am 16. März 2026 im BGBl I 2026, 68. In Kraft seit 17. März 2026

Worum geht es?

Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren durch unbemannte Luftfahrzeuge (Drohnen): Vereinfachung der Entscheidungsfindung über den Einsatz der Streitkräfte im Wege der Amtshilfe zur Verhinderung eines regionalen Katastrophennotstandes, Erweiterung der Befugnisse der Bundeswehr im Falle ihres Einsatzes gegen Drohnen; …

Mehr lesen

neuer Straftatbestand des vorsätzlichen unberechtigten Eindringens in die Luftseite eines Flugplatzes, Schaffung rechtssicherer Grundlage für die bereits in der Praxis vorgenommene separate Festsetzung der Luftsicherheitsgebühren für die einzelnen Flughafenstandorte, Möglichkeit zum Verzicht auf Zuverlässigkeitsüberprüfung bei Personen aufgrund einer bereits vorliegenden gleichwertigen Überprüfung (z.B. Polizeibeamte); Einfügung § 15a und Änderung §§ 7a, 10, 17, 17a, 18 und 19 Luftsicherheitsgesetz Beschlussempfehlung des Ausschusses: unveränderte Annahme der Vorlage; Annahme einer Entschließung

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Keine.

Erfüllungsaufwand

Keiner. E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Keiner. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Keiner. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Die Gesetzesinitiative erhöht den jährlichen Erfüllungsaufwand der Verwaltung auf Landesebene durch Neuerungen in § 19 LuftSiG. …

Mehr lesen

Diese schaffen die Voraussetzungen, um künftig im Schwerpunkt dem vorsätzlichen unberechtigten Eindringen in die Luftseite eines Flughafens bei Beeinträchtigung der Sicherheit des zivilen Luftverkehrs strafrechtlich begegnen zu können. Der jährliche Erfüllungsaufwand der Verwaltung auf Landesebene erhöht sich dadurch geschätzt um 66 000 Euro.

Weitere Kosten

Die Aufwände des justiziellen Kernbereichs einer jeden Strafsache können methodisch nicht dem Normadressaten Verwaltung zugerechnet werden. Daher werden die Kosten der Staatsanwaltschaft, der Richterschaft, der Rechtspflege und der Polizei an dieser Stelle angeführt. …

Mehr lesen

Nimmt man an, dass Verhandlungen in Strafsachen dieser Art etwa zehn Stunden einschließlich Vor- und Nachbereitung dauern, so kann von Prozesskosten pro Strafsache in Höhe von etwa 12 000 Euro ausgegangen werden. Nimmt man weiter an, dass jährlich etwa 15 Straftaten dieser Art begangen und verfolgt werden, so belaufen sich die Kosten der Judikative insgesamt auf 180 000 Euro pro Jahr. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 12. Dezember 2025 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/3252 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht20. November 2025 · BR-Drs. 682/25
  2. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht12. Dezember 2025 · BT-Drs. 21/3252
  3. Bundestag: 1. Lesung18. Dezember 2025 · BT-PlPr. 21/50
  4. Bundesrat: 1. Durchgang19. Dezember 2025 · BR-PlPr. 1060
  5. Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung25. Februar 2026 · BT-Drs. 21/4322
  6. Bundestag: 2. Lesung26. Februar 2026 · BT-PlPr. 21/59
  7. Bundestag: 3. Lesung26. Februar 2026 · BT-PlPr. 21/59
  8. Bundesrat: 2. Durchgang6. März 2026 · BR-PlPr. 1062
  9. Im Bundesgesetzblatt verkündet16. März 2026

Im Bundestag gesagt

16 Reden an 2 Sitzungstagen.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.