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Gesetz zur Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes
Eingereicht von: AfD · BT-Drs. 21/3027
Was ändert sich?
Die niedrigste Geheimhaltungsstufe für Behördenunterlagen, „Nur für den Dienstgebrauch“, soll ersatzlos gestrichen werden. Damit sollen Behörden solche Dokumente nicht mehr auf diesem Weg vom Informationszugang ausnehmen können.
Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
AusschussBeratungsstand laut DIP: Überwiesen
- Dafür dürften
- AfDDie einbringende Fraktion. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- sehr geringEntwurf aus der Opposition; ohne CDU/CSU oder SPD gibt es keine Mehrheit (Opposition zusammen 299 von 630 Sitzen). In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 25 abgeschlossenen Oppositionsentwürfen beschlossen.
Worum geht es?
Abschaffung der Geheimhaltungsstufe "Verschlusssache - Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD)"; Änderung § 4 Sicherheitsüberprüfungsgesetz
Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.Wer ist betroffen?
- Menschen, die bei Bundesbehörden Akteneinsicht oder Auskunft beantragenEntlastung
Unterlagen können nicht mehr mit der Begründung „Nur für den Dienstgebrauch“ vom Informationszugang ausgenommen werden.
Zu tun: Antrag auf Informationszugang stellen
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Durch die Gesetzesänderungen wird der Anspruch auf Auskunft nach dem IFG gestärkt.“
- Journalistinnen, Journalisten und Wissenschaftlerinnen und WissenschaftlerEntlastung
Bisher als „VS-NfD“ eingestufte Informationen sollen wieder frei zugänglich werden.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Eingestufte Informationen sind auch der Presse und der Wissenschaft nicht mehr frei zugänglich und schränken selbst parlamentarische Kontrollrechte ein (s.o).“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Keiner.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Erfüllungsaufwand für Bürger entsteht durch die Einführung der vorgeschlagenen Änderungen nicht. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Durch die vorgeschlagene Gesetzesänderung wird die Wirtschaft nicht mit Kosten belastet. …
Mehr lesenWeniger
Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Durch die vorgeschlagene Gesetzesänderung entstehen keine Bürokratiekosten aus Informationspflichten. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Durch die Einführung der vorgeschlagenen Änderungen entsteht kein Erfüllungsaufwand bei der Verwaltung des Bundes.
- Weitere Kosten
Keine.
Wo steht das Gesetz?
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht2. Dezember 2025 · BT-Drs. 21/3027
- Bundestag: 1. Lesung4. Dezember 2025 · BT-PlPr. 21/47
Im Bundestag gesagt
9 Reden an 1 Sitzungstag.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Marc Henrichmann · MdB, CDU/CSU4. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/47, S. 5536C
- Steffen Janich · MdB, AfD4. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/47, S. 5537B
- Daniel Baldy · MdB, SPD4. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/47, S. 5537D
- Marcel Emmerich · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN4. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/47, S. 5538C
- Jan Köstering · MdB, DIE LINKE4. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/47, S. 5539B
- Christoph de Vries · Parl. Staatssekr., Bundesministerium des Innern4. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/47, S. 5540A
- Sascha Lensing · MdB, AfD4. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/47, S. 5540C
- Ingo Vogel · MdB, SPD4. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/47, S. 5541B
- Florian Oest · MdB, CDU/CSU4. Dezember 2025 · Plenarprotokoll 21/47, S. 5541D