- Arbeit und Soziales
Gesetz zum Abbau von unnötiger Bürokratie im Arbeitsrecht, Arbeitsschutz, Strahlenschutz und in der Chemikaliensicherheit
Eingereicht von: Bundesrat, auf Antrag von Nordrhein-Westfalen · BR-Drs. 735/25
Stand
EntwurfBeratungsstand laut DIP: Den Ausschüssen zugewiesen
- Chance
- geringInitiative der Länder; der Bundestag muss sie erst aufgreifen und ohne Stimmen der Koalition gibt es keine Mehrheit. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 1 abgeschlossenen Länderinitiativen beschlossen.
Worum geht es?
Zahlreiche Maßnahmen zur Beseitigung entbehrlicher bürokratischer Lasten für Bürger, Unternehmen und öffentliche Verwaltung in den Bereichen Arbeitsrecht, Arbeitsschutz, Strahlenschutz und Chemikaliensicherheit, u.a. Reduzierung …
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der verpflichtenden Anzahl von Sitzungen der Arbeitsausschüsse, Wegfall der Zwischenprüfung an Aufzugsanlagen, Übernahme der Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit in Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten durch die Unfallversicherungsträger, Angleichung der Aufbewahrungsfristen für Röntgenbilder auf einheitlich 10 Jahre, Zulassung elektronischer Kommunikation für den Informationsaustausch zwischen Behörden und Unternehmen; Folgeänderungen; Aufhebung und Änderung zahlreicher §§ sowie Änderung versch. Anlagen und Anhänge in 7 Gesetzen und 10 Rechtsverordnungen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzesantrag eingebracht5. Dezember 2025 · BR-Drs. 735/25
- Bundesrat: Sitzung19. Dezember 2025 · BR-PlPr. 1060