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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Entwurf

... Gesetz zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes

Eingereicht von: Bundesrat, auf Antrag von Hamburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Saarland · BT-Drs. 21/4499

Was ändert sich?

Opfer häuslicher Gewalt können künftig im Gewaltschutzverfahren vom gewalttätigen Partner verlangen, der Kündigung der gemeinsamen Mietwohnung zuzustimmen – statt dafür einen eigenen Zivilprozess führen zu müssen.

Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

Entwurf
Stand: Entwurf, Stufe 1 von 5

Beratungsstand laut DIP: Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten

Chance
geringInitiative der Länder; der Bundestag muss sie erst aufgreifen und ohne Stimmen der Koalition gibt es keine Mehrheit. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 1 abgeschlossenen Länderinitiativen beschlossen.
Einschätzung nach festen Regeln, keine Vorhersage. So schätzen wir sie ein

Worum geht es?

Änderung durch BR-Beschluss

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzesantrag eingebracht9. Dezember 2025 · BR-Drs. 742/25
  2. Bundesrat: Sitzung30. Januar 2026 · BR-PlPr. 1061
  3. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht4. März 2026 · BT-Drs. 21/4499