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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Gescheitert

Gesetz zur Übertragung von Mitteln des Restrukturierungsfonds auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds (Restrukturierungsfonds-Übertragungsgesetz - RStruktFÜG)

Eingereicht von: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN · BT-Drs. 21/3297

Was ändert sich?

Rund 2,3 Milliarden Euro aus alten Bankenabgaben der Jahre 2011 bis 2014 sollten an den Finanzmarktstabilisierungsfonds gehen, um dessen Schulden von rund 21,6 Milliarden Euro zu verringern. Der Finanzausschuss empfiehlt, den Entwurf abzulehnen.

Ab wann: Geplant war der 1. Januar 2026; einzelne Teile rückwirkend zum 1. Januar 2024, ein Teil erst nach Übertragung der Altmittel.KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

Abgelehnt
Verfahren beendet: Abgelehnt
Ausschuss
dafür: AfD, Grüne, Linke · dagegen: CDU/CSU, SPD

Worum geht es?

Verwendung der im Sondervermögen "Restrukturierungsfonds für Institute" (Restrukturierungsfonds, RSF) verwalteten "Altmittel" aus den auf nationaler Basis erhobenen Bankenabgaben 2011 bis 2014 zur teilweisen Tilgung der im Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS) aufgelaufenen Schulden, u.a. …

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auch zur Umsetzung des Nachhaltigkeitsziels 8 der UN-Resolution vom 25. September 2015; Änderung von 3 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen Bezug: Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 374/24 (GESTA 20. WP D068) in reduzierter Fassung

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Die Haushalte von Bund und Ländern werden bei Abwicklung des FMS durch die nachhaltige Reduzierung des bei diesem aufgelaufenen Fehlbetrags in Höhe der jeweiligen Haftungsquote, unter Berücksichtigung der Obergrenze für den Anteil der Länder, entlastet. Mit der Verwendung der Altmittel zur Senkung des nicht gedeckten Fehlbetrags des FMS werden dessen Refinanzierungskosten unmittelbar gesenkt.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Keiner. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Keiner. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Keine. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht fallen geschätzt 7.638 Euro an Sonderaufwand bei der Übertragung der Altmittel an. …

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Bei der Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH, die den Finanzmarktstabilisierungsfonds verwaltet, fallen über vier Jahre insgesamt Kosten in geschätzter Höhe von 306.271 Euro an. Diesen stehen geschätzte Einsparungen bei den Kosten der Bundesbank für die Verwaltung des RSF in Höhe von fortlaufend jährlich 220.000 Euro gegenüber. Für Länder und Kommunen entsteht kein Erfüllungsaufwand.

Weitere Kosten

Keine.

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/3297 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht16. Dezember 2025 · BT-Drs. 21/3297
  2. Bundestag: 1. Lesung18. Dezember 2025 · BT-PlPr. 21/50
  3. Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung15. Januar 2026 · BT-Drs. 21/3662
  4. Bundestag: 2. Lesung29. Januar 2026 · BT-PlPr. 21/56

Im Bundestag gesagt

9 Reden an 1 Sitzungstag.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.