- Wirtschaft und Handel
- Steuern und Finanzen
Gesetz zur Übertragung von Mitteln des Restrukturierungsfonds auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds (Restrukturierungsfonds-Übertragungsgesetz - RStruktFÜG)
Eingereicht von: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN · BT-Drs. 21/3297
Was ändert sich?
Rund 2,3 Milliarden Euro aus alten Bankenabgaben der Jahre 2011 bis 2014 sollten an den Finanzmarktstabilisierungsfonds gehen, um dessen Schulden von rund 21,6 Milliarden Euro zu verringern. Der Finanzausschuss empfiehlt, den Entwurf abzulehnen.
Ab wann: Geplant war der 1. Januar 2026; einzelne Teile rückwirkend zum 1. Januar 2024, ein Teil erst nach Übertragung der Altmittel.KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
Abgelehnt- Ausschuss
- dafür: AfD, Grüne, Linke · dagegen: CDU/CSU, SPD
Worum geht es?
Verwendung der im Sondervermögen "Restrukturierungsfonds für Institute" (Restrukturierungsfonds, RSF) verwalteten "Altmittel" aus den auf nationaler Basis erhobenen Bankenabgaben 2011 bis 2014 zur teilweisen Tilgung der im Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS) aufgelaufenen Schulden, u.a. …
Mehr lesenWeniger
auch zur Umsetzung des Nachhaltigkeitsziels 8 der UN-Resolution vom 25. September 2015; Änderung von 3 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen Bezug: Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 374/24 (GESTA 20. WP D068) in reduzierter Fassung
Wer ist betroffen?
- Kreditinstitute, die 2011 bis 2014 Bankenabgaben gezahlt habenBelastung
Die von ihnen gezahlten Altmittel von rund 2,3 Milliarden Euro würden nicht an sie zurückfließen, sondern zur Tilgung der Schulden des Finanzmarktstabilisierungsfonds verwendet.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Der Entwurf trägt dabei dem Umstand Rechnung, dass lediglich die von abgabepflichtigen Kreditinstituten für die Beitragsjahre 2011 bis 2014 erhobenen Mittel übertragen werden sollen.“
- Kreditinstitute, die auf Rückzahlung ihrer Abgaben geklagt habenBelastung
Ein Gericht hat ihnen einen Anspruch auf Rückübertragung ihrer Abgaben zugesprochen; das Gesetz würde die Mittel stattdessen dem Finanzmarktstabilisierungsfonds zuweisen.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„An dieser zulässigen Verwendungsmöglichkeit ändert auch die Entscheidung des VG Frankfurt a. M. vom 16. September 2025 (Az. 7 K 3685/24.F u. a.) nichts, welches den klagenden Kreditinstituten einen Anspruch auf Übertragung ihrer geleisteten Abgaben zugesprochen hat.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Die Haushalte von Bund und Ländern werden bei Abwicklung des FMS durch die nachhaltige Reduzierung des bei diesem aufgelaufenen Fehlbetrags in Höhe der jeweiligen Haftungsquote, unter Berücksichtigung der Obergrenze für den Anteil der Länder, entlastet. Mit der Verwendung der Altmittel zur Senkung des nicht gedeckten Fehlbetrags des FMS werden dessen Refinanzierungskosten unmittelbar gesenkt.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Keiner. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Keiner. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Keine. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht fallen geschätzt 7.638 Euro an Sonderaufwand bei der Übertragung der Altmittel an. …
Mehr lesenWeniger
Bei der Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH, die den Finanzmarktstabilisierungsfonds verwaltet, fallen über vier Jahre insgesamt Kosten in geschätzter Höhe von 306.271 Euro an. Diesen stehen geschätzte Einsparungen bei den Kosten der Bundesbank für die Verwaltung des RSF in Höhe von fortlaufend jährlich 220.000 Euro gegenüber. Für Länder und Kommunen entsteht kein Erfüllungsaufwand.
- Weitere Kosten
Keine.
Wo steht das Gesetz?
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht16. Dezember 2025 · BT-Drs. 21/3297
- Bundestag: 1. Lesung18. Dezember 2025 · BT-PlPr. 21/50
- Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung15. Januar 2026 · BT-Drs. 21/3662
- Bundestag: 2. Lesung29. Januar 2026 · BT-PlPr. 21/56
Im Bundestag gesagt
9 Reden an 1 Sitzungstag.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Johannes Schraps · MdB, SPD29. Januar 2026 · Plenarprotokoll 21/56, S. 6737C
- Rainer Groß · MdB, AfD29. Januar 2026 · Plenarprotokoll 21/56, S. 6738B
- Mechthilde Wittmann · MdB, CDU/CSU29. Januar 2026 · Plenarprotokoll 21/56, S. 6739A
- Sascha Müller · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN29. Januar 2026 · Plenarprotokoll 21/56, S. 6740B
- Lisa Schubert · MdB, DIE LINKE29. Januar 2026 · Plenarprotokoll 21/56, S. 6741A
- Dr. Philipp Rottwilm · MdB, SPD29. Januar 2026 · Plenarprotokoll 21/56, S. 6741C
- Kay Gottschalk · MdB, AfD29. Januar 2026 · Plenarprotokoll 21/56, S. 6742B
- Philip M. A. Hoffmann · MdB, CDU/CSU29. Januar 2026 · Plenarprotokoll 21/56, S. 6743A
- Katharina Beck · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN29. Januar 2026 · Plenarprotokoll 21/56, S. 6744A