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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Beschlossen

Gesetz zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung (Migrationsverwaltungsdigitalisierungsweiterentwicklungsgesetz - MDWG)

Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/4080

Was ändert sich?

Ausländerbehörden dürfen Lichtbild, Fingerabdrücke und Unterschrift künftig speichern – bei Erwachsenen sieben, bei Kindern fünf Jahre. Wer einen befristeten Aufenthaltstitel verlängert oder neu ausstellen lässt, muss dafür nicht mehr persönlich zur Behörde.

Ab wann: Der Text nennt kein konkretes Inkrafttretensdatum; das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt.KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

In Kraft
Stand: In Kraft, Stufe 5 von 5

Beratungsstand laut DIP: Verkündet

Ausschuss
dafür: CDU/CSU, AfD, SPD · dagegen: Linke · Enthaltung: Grüne

Verkündet am 28. Juli 2026 im BGBl I 2026, 222

Worum geht es?

Verbesserung des Datenaustauschs zwischen öffentlichen Stellen im Bereich der Migrationsverwaltung und zur Beschleunigung von Verwaltungsverfahren: Möglichkeit der Speicherung und Nachnutzung von biometrischen Daten für die …

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Neuausstellung oder Verlängerung eines elektronischen Aufenthaltstitels, Erfassung von Angaben zur Identität ausländischer Personen sowie von zur Identifikation geeigneter Dokumente als Volltextdokumente im Ausländerzentralregister (AZR), Zugriff beteiligter Behörden auf die für die Visaerteilung maßgebenden Dokumente über die Visadatei des AZR, Abbildung von Angaben zu Leistungskürzungen und -ausschlüssen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im AZR, Verbesserung der Erfassung der relevanten Mitteilungen in Strafsachen (MiStra) im AZR; Einfügung, Änderung und Aufhebung versch. §§ von 4 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Digitalisierung der Migrationsverwaltung ; Beschluss der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und des Bundeskanzlers im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom 15. Juni 2023 zur Beseitigung von Digitalisierungshemmnissen in der Migrationsverwaltung Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Mehrbedarfe des Bundes sollen finanziell und stellenmäßig in den jeweils betroffenen Einzelplänen gegenfinanziert werden. Geschätzt entstehen im Jahr 2027 einmalige Mehrbedarfe im Einzelplan 07 für IT-Anpassungen in Höhe von ca. 310 000 Euro, davon ca. 210 000 Euro im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und jeweils ca. 50 000 Euro beim Bundesgerichtshof und beim Generalbundesanwalt.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für Bürgerinnen und Bürger reduziert sich der jährliche Erfüllungsaufwand insgesamt um rund 1 250 764 Stunden. Zudem entfällt ein jährlicher Sachaufwand in Höhe von 17 668 000 Euro. Die Einsparung ergibt sich vor …

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allem durch die Möglichkeit der Speicherung biometrischer Daten bei der Neuausstellung oder Verlängerung eines befristeten Aufenthaltstitels und den damit verbundenen Wegfall einer obligatorischen persönlichen Vorsprache in der Behörde und des daraus resultierenden Zeitaufwands sowie der Kosten, die für die Abgabe der biometrischen Daten anfallen. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft ergibt sich keine Änderung des Erfüllungsaufwands. Auch werden keine Informationspflichten neu eingeführt oder geändert. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Verwaltung reduziert sich der jährliche Erfüllungsaufwand um rund 36 465 000 Euro. Für den Bund entsteht zusätzlicher jährlicher Erfüllungsaufwand von rund 495 000 Euro. Der jährliche Erfüllungsaufwand der Länder (inkl. Kommunen) reduziert sich um rund 36 959 000 Euro. Der einmalige Erfüllungsaufwand beträgt rund 5 435 000 Euro für den Bund. Davon entfallen rund 3 635 500 Euro auf das Bundesverwaltungsamt als Teil der Bundesverwaltung und rund 1 799 000 Euro auf die Bundesagentur für Arbeit als gesetzlicher Sozialversicherungsträger, wovon 900 000 Euro auf den Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II), 100 000 Euro auf den Rechtskreis des SGB III und 800 000 Euro auf die Familienkasse entfallen. Die Einsparung ergibt sich für die Verwaltung ebenfalls vor allem durch die Möglichkeit der Speicherung biometrischer Daten zur Neuausstellung oder Verlängerung eines elektronischen Aufenthaltstitels und den damit verbundenen Wegfall des persönlichen Kundentermins insbesondere der Abgabe der biometrischen Daten in der Behörde. Soweit der unter E.3 dargestellte Erfüllungsaufwand des Bundes haushaltswirksam wird und nicht unter „D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand“ aufgeführt ist, soll er im jeweils betroffenen Einzelplan gegenfinanziert werden.

Weitere Kosten

Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 11. Februar 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/4080 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht19. Dezember 2025 · BR-Drs. 772/25
  2. Bundesrat: 1. Durchgang30. Januar 2026 · BR-PlPr. 1061
  3. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht11. Februar 2026 · BT-Drs. 21/4080
  4. Bundestag: 1. Lesung26. Februar 2026 · BT-PlPr. 21/59
  5. Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung8. Juli 2026 · BT-Drs. 21/7004
  6. Bundestag: 2. Lesung9. Juli 2026 · BT-PlPr. 21/89
  7. Bundestag: 3. Lesung9. Juli 2026 · BT-PlPr. 21/89
  8. Bundesrat: 2. Durchgang10. Juli 2026 · BR-PlPr. 1067
  9. Im Bundesgesetzblatt verkündet28. Juli 2026

Im Bundestag gesagt

6 Reden an 1 Sitzungstag.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.