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Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft und zur Änderung weiterer Vorschriften
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/4081
Was ändert sich?
Erkennt ein Mann mit deutschem Pass oder festem Aufenthaltsrecht die Vaterschaft für das Kind einer Mutter mit unsicherem Aufenthalt an, wird das künftig nur wirksam, wenn die Ausländerbehörde zustimmt – außer er weist per Gentest nach, dass er der leibliche Vater ist.
Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
In KraftBeratungsstand laut DIP: Verkündet
- Ausschuss
- dafür: CDU/CSU, SPD · dagegen: Grüne, Linke · Enthaltung: AfD
Verkündet am 28. Juli 2026 im BGBl I 2026, 221. In Kraft seit 29. Juli 2026 (einzelne Teile zu anderen Terminen)
Worum geht es?
Für diesen Vorgang gibt es im DIP keine Kurzbeschreibung. Der Gesetzentwurf ist unten verlinkt.
Wer ist betroffen?
- Männer, die die Vaterschaft für das Kind einer Frau mit unsicherem Aufenthaltsstatus anerkennen wollenBelastung
Die Anerkennung der Vaterschaft wird erst wirksam, wenn die Ausländerbehörde zugestimmt hat; die Zustimmung müssen die Beteiligten selbst beantragen.
Zu tun: Zustimmung bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen
Laut Entwurf 19.500 Betroffene
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„Die Zustimmung der Ausländerbehörde soll von den Beteiligten beantragt werden müssen; sie sollen Verantwortung für die Einleitung des Verfahrens tragen.“
- Mütter ohne gesicherten Aufenthalt, deren Kind anerkannt werden sollBelastung
Ohne Zustimmung der Ausländerbehörde wird die Vaterschaft nicht wirksam, das Standesamt weist den Antrag auf Eintragung des Vaters zurück – damit entfallen auch die staatsangehörigkeits- und aufenthaltsrechtlichen Folgen.
Zu tun: an der Prüfung der Ausländerbehörde mitwirken, etwa zur Anhörung erscheinen
Laut Entwurf 550.000 Betroffene
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„Liegt die erforderliche Zustimmung der Ausländerbehörde nicht vor, weist das Standesamt den Antrag auf Eintragung des Vaters in den Geburtseintrag des Kindes zurück.“
- Leibliche Väter, die ihre Vaterschaft nachweisen wollenEntlastung und Belastung
Wer per genetischem Abstammungsgutachten nachweist, der leibliche Vater zu sein, braucht keine Zustimmung der Ausländerbehörde – der Test kostet die Beteiligten rund 160 Euro.
Zu tun: genetisches Abstammungsgutachten vorlegen
Laut Entwurf 6.825 Betroffene
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„Die Zustimmung der Ausländerbehörde ist nicht erforderlich, wenn der Anerkennende leiblicher Vater des Kindes ist.“
- Paare, die nach der Geburt geheiratet haben oder ein gemeinsames weiteres Kind habenEntlastung
Sie brauchen keine Zustimmung der Ausländerbehörde, wenn die Ehe oder das Geschwisterkind in einem deutschen Register eingetragen ist; das Standesamt trägt den Vater direkt ein.
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„Sind diese Ausnahmen nachgewiesen, trägt das Standesamt die Vaterschaft ein, ohne dass die Beteiligten sich an die Ausländerbehörde wenden müssen.“
- Paare mit langem gemeinsamem gemeldetem WohnsitzEntlastung
Wer seit mindestens 14 Monaten mit gemeinsamem Hauptwohnsitz gemeldet ist und eidesstattlich versichert, zusammen in einer Wohnung zu leben, braucht keine Zustimmung der Ausländerbehörde.
Zu tun: eidesstattliche Versicherung beim Standesamt abgeben
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„Kürzung des Erfordernisses eines gemeinsames Zusammenlebens unter gemeinsamem (gemeldetem) Wohnsitz von 18 auf 14 Monate – maßgeblich ist das Datum der Registrierung des Wohnsitzes (§ 85a Absatz 2 Nummer 4)“
- Beteiligte, die falsche Angaben machenBelastung
Wer die Zustimmung durch falsche Angaben, gefälschte Unterlagen, Bestechung oder Drohung erlangt, muss mit Rücknahme der Zustimmung rückwirkend auf die Geburt des Kindes und mit Strafe rechnen.
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„Falsche oder unvollständige Angaben mit dem Ziel, eine Zustimmung der Ausländerbehörde zu erwirken sowie der Gebrauch einer dadurch erwirkten Zustimmung im Rechtsverkehr sollen darüber hinaus künftig strafbewehrt sein.“
- Betreiber kritischer AnlagenBelastung
Sie müssen ihre Anlagen innerhalb von drei Monaten, nachdem die Anlage als kritisch gilt, beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz registrieren; übergangsweise bleibt das BSI zuständig.
Zu tun: Anlage beim BBK registrieren
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„Betreiber sollen ihre Anlagen innerhalb von drei Monaten, nachdem eine Anlage im Sinne der KritisV als kritisch gilt, beim BBK registrieren“
- Asylsuchende aus Staaten der neuen EU-Liste sicherer HerkunftsstaatenBelastung
Die Regeln zu sicheren Herkunftsstaaten gelten auch für die neue EU-Liste, und die neuen europäischen Asylvorgaben werden auch auf Verfahren angewendet, die vor dem 12. Juni 2026 begonnen haben.
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„Streichung von Übergangsvorschriften, damit bei der Prüfung, ob der internationale Schutz zuzuerkennen oder zu entziehen ist, die neuen GEAS-Vorgaben auch für Verfahren anzuwenden sind, die bereits vor dem 12. Juni 2026 begonnen worden sind“
- Notarinnen und Notare, JugendämterEntlastung
Beurkundungsstellen müssen nicht mehr nach Anhaltspunkten für eine missbräuchliche Anerkennung suchen und die Beurkundung aussetzen, sondern nur noch auf das Zustimmungserfordernis hinweisen.
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„Das führt im Ergebnis zu einer Entlastung der Notariate und Jugendämter, aber auch der Familiengerichte, vor denen Anerkennungen der Vaterschaft (zur Niederschrift des Gerichts) bisher ebenfalls möglich waren.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand werden insbesondere bei den Auslandsvertretungen zu Mehrausgaben führen. Die Sachkosten belaufen sich hier auf 4,29 Millionen Euro. Für das Ergebnis der Fallzahlenschätzung ergibt sich ein dauerhafter Personalbedarf von 21,73 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) gD-A11. …
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Anfallende Mehrbedarfe auf Bundesebene sind stellen- und haushaltsmäßig im betroffenen Einzelplan 05 gegenzufinanzieren. Es ist davon auszugehen, dass in Fällen fehlender Sicherung des Lebensunterhaltes für jeden konkreten Einzelfall verhinderter Scheinvaterschaft Mittel eingespart werden, da die betroffenen Personen keine oder nur niedrige Sozialleistungen in Anspruch nehmen können. Dies gilt insbesondere dann, wenn bei ebenfalls fehlender Sicherung des Lebensunterhaltes ungerechtfertigter Familiennachzug verhindert werden kann. Die dem Bund und den Kommunen entstehenden Minderausgaben lassen sich nicht beziffern.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Eine missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung ist ausgeschlossen, wenn der Anerkennende der leibliche Vater des Kindes ist. In diesem und in weiteren geeigneten, missbrauchsfernen Fällen ist daher keine Zustimmung der Ausländerbehörde zur Anerkennung der Vaterschaft erforderlich. …
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In anderen, in dem Gesetzentwurf bezeichneten Fällen ist die Wirksamkeit einer Vaterschaftsanerkennung von der Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde beziehungsweise Auslandsvertretung abhängig. Dazu haben die am Verfahren Beteiligten gemeinsam bei angenommenen 65.000 jährlichen Verfahren mit einem zeitlichen Mehraufwand von insgesamt etwa 71.500 Stunden durch diese Gesetzesinitiative zu rechnen. Leibliche Kindschaftsverhältnisse können nur durch Vorlage einer genetischen Abstammungsuntersuchung belegt werden. Dadurch entstehen den Beteiligten Laborkosten in Höhe von 2,2 Millionen Euro. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Es entsteht kein Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Bürokratiekosten aus Informationspflichten für die Wirtschaft entstehen nicht. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Durch die neu geschaffene Zustimmungsbedürftigkeit von Vaterschaftsanerkennungen für bestimmte Fallkonstellationen entsteht in den Ausländerbehörden der Kommunen, aber auch in den Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland zusätzlicher Prüfaufwand. Insgesamt entsteht für den Normadressaten Verwaltung ein jährlicher Erfüllungsaufwand in Höhe von etwa 8,5 Millionen Euro. Dem gegenüber steht jedoch die Abschaffung des bisherigen Missbrauchsfeststellungsverfahrens, das bisher in den zuständigen Verwaltungseinheiten einen Erfüllungsaufwand von 3,5 Millionen Euro verursacht hat. Im Delta wird die Verwaltung durch diese Gesetzesinitiative um etwa 5 Millionen Euro zusätzlich belastet. Dem Bund entstehender Erfüllungsaufwand ist, sofern dieser ausgabewirksam wird, im Einzelplan 05 gegenzufinanzieren. Tabellarische Zusammenfassung E.1 Bürgerinnen und Bürger Veränderung des jährlichen Zeitaufwands (in Stunden): 74.750 Veränderung des jährlichen Sachaufwands (in Tsd. Euro): 1.911 Einmaliger Zeitaufwand (in Stunden): 0 Einmaliger Sachaufwand (in Tsd. Euro): 0 E.2 Wirtschaft Veränderung des jährlichen Erfüllungsaufwands (in Tsd. Euro): 0 davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten (in Tsd. Euro): 0 Einmaliger Erfüllungsaufwand (in Tsd. Euro): 0 davon (in Tsd. Euro): 0 davon (in Tsd. Euro): 0 E.3 Verwaltung Veränderung des jährlichen Erfüllungsaufwands (in Tsd. Euro): 5.008 davon auf Bundesebene (in Tsd. Euro): 1.351 davon auf Landesebene (in Tsd. Euro): 3.657 Einmaliger Erfüllungsaufwand (in Tsd. Euro): davon auf Bundesebene (in Tsd. Euro): davon auf Landesebene (in Tsd. Euro):
- Weitere Kosten
Für die rechtsprechende Tätigkeit der Gerichte gleichen sich die Aufwände der erwartbaren neuen Verfahren mit den entfallenden Streitfällen aus. Sonstige Kosten entstehen nicht. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 11. Februar 2026 An die Präsidentin …
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des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht19. Dezember 2025 · BR-Drs. 773/25
- Bundesrat: 1. Durchgang30. Januar 2026 · BR-PlPr. 1061
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht11. Februar 2026 · BT-Drs. 21/4081
- Bundestag: 1. Lesung25. Februar 2026 · BT-PlPr. 21/58
- Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung10. Juni 2026 · BT-Drs. 21/6393
- Bundestag: 2. Lesung12. Juni 2026 · BT-PlPr. 21/84
- Bundestag: 3. Lesung12. Juni 2026 · BT-PlPr. 21/84
- Bundesrat: 2. Durchgang10. Juli 2026 · BR-PlPr. 1067
- Im Bundesgesetzblatt verkündet28. Juli 2026
Namentliche Abstimmung am 12. Juni 2026
Strengere Regeln bei Vaterschaftsanerkennung · angenommen
| Fraktion | Ja | Nein | Enth. | Fehlt |
|---|---|---|---|---|
| CDU/CSU | 193 | 0 | 0 | 15 |
| AfD | 0 | 0 | 133 | 17 |
| SPD | 104 | 0 | 0 | 16 |
| BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 0 | 78 | 0 | 7 |
| Die Linke | 0 | 51 | 0 | 13 |
| fraktionslos | 0 | 1 | 1 | 1 |
Im Bundestag gesagt
17 Reden an 2 Sitzungstagen.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Daniela Ludwig · Parl. Staatssekr., Bundesministerium des Innern25. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/58, S. 6983D
- Stephan Brandner · MdB, AfD25. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/58, S. 6984C
- Sonja Eichwede · MdB, SPD25. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/58, S. 6985C
- Filiz Polat · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN25. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/58, S. 6986B
- Luke Hoß · MdB, DIE LINKE25. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/58, S. 6987A
- Dr. Cornell-Anette Babendererde · MdB, CDU/CSU25. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/58, S. 6987D
- Arne Raue · MdB, AfD25. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/58, S. 6989B
- Carmen Wegge · MdB, SPD25. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/58, S. 6989D
- Dr. Cornell-Anette Babendererde · MdB, CDU/CSU12. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/84, S. 10270B
- Stephan Brandner · MdB, AfD12. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/84, S. 10271A
- Carmen Wegge · MdB, SPD12. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/84, S. 10272D
- Filiz Polat · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN12. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/84, S. 10273C
- Clara Bünger · MdB, DIE LINKE12. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/84, S. 10274C
- Daniela Ludwig · Parl. Staatssekr., Bundesministerium des Innern12. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/84, S. 10275C
- Dr. Anna Rathert · MdB, AfD12. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/84, S. 10276A
- Hakan Demir · MdB, SPD12. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/84, S. 10276D
- Tijen Ataoğlu · MdB, CDU/CSU12. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/84, S. 10278A