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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

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Gesetze
Beschlossen

Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft und zur Änderung weiterer Vorschriften

Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/4081

Was ändert sich?

Erkennt ein Mann mit deutschem Pass oder festem Aufenthaltsrecht die Vaterschaft für das Kind einer Mutter mit unsicherem Aufenthalt an, wird das künftig nur wirksam, wenn die Ausländerbehörde zustimmt – außer er weist per Gentest nach, dass er der leibliche Vater ist.

Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

In Kraft
Stand: In Kraft, Stufe 5 von 5

Beratungsstand laut DIP: Verkündet

Ausschuss
dafür: CDU/CSU, SPD · dagegen: Grüne, Linke · Enthaltung: AfD

Verkündet am 28. Juli 2026 im BGBl I 2026, 221. In Kraft seit 29. Juli 2026 (einzelne Teile zu anderen Terminen)

Worum geht es?

Für diesen Vorgang gibt es im DIP keine Kurzbeschreibung. Der Gesetzentwurf ist unten verlinkt.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand werden insbesondere bei den Auslandsvertretungen zu Mehrausgaben führen. Die Sachkosten belaufen sich hier auf 4,29 Millionen Euro. Für das Ergebnis der Fallzahlenschätzung ergibt sich ein dauerhafter Personalbedarf von 21,73 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) gD-A11. …

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Anfallende Mehrbedarfe auf Bundesebene sind stellen- und haushaltsmäßig im betroffenen Einzelplan 05 gegenzufinanzieren. Es ist davon auszugehen, dass in Fällen fehlender Sicherung des Lebensunterhaltes für jeden konkreten Einzelfall verhinderter Scheinvaterschaft Mittel eingespart werden, da die betroffenen Personen keine oder nur niedrige Sozialleistungen in Anspruch nehmen können. Dies gilt insbesondere dann, wenn bei ebenfalls fehlender Sicherung des Lebensunterhaltes ungerechtfertigter Familiennachzug verhindert werden kann. Die dem Bund und den Kommunen entstehenden Minderausgaben lassen sich nicht beziffern.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Eine missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung ist ausgeschlossen, wenn der Anerkennende der leibliche Vater des Kindes ist. In diesem und in weiteren geeigneten, missbrauchsfernen Fällen ist daher keine Zustimmung der Ausländerbehörde zur Anerkennung der Vaterschaft erforderlich. …

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In anderen, in dem Gesetzentwurf bezeichneten Fällen ist die Wirksamkeit einer Vaterschaftsanerkennung von der Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde beziehungsweise Auslandsvertretung abhängig. Dazu haben die am Verfahren Beteiligten gemeinsam bei angenommenen 65.000 jährlichen Verfahren mit einem zeitlichen Mehraufwand von insgesamt etwa 71.500 Stunden durch diese Gesetzesinitiative zu rechnen. Leibliche Kindschaftsverhältnisse können nur durch Vorlage einer genetischen Abstammungsuntersuchung belegt werden. Dadurch entstehen den Beteiligten Laborkosten in Höhe von 2,2 Millionen Euro. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Es entsteht kein Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Bürokratiekosten aus Informationspflichten für die Wirtschaft entstehen nicht. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Durch die neu geschaffene Zustimmungsbedürftigkeit von Vaterschaftsanerkennungen für bestimmte Fallkonstellationen entsteht in den Ausländerbehörden der Kommunen, aber auch in den Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland zusätzlicher Prüfaufwand. Insgesamt entsteht für den Normadressaten Verwaltung ein jährlicher Erfüllungsaufwand in Höhe von etwa 8,5 Millionen Euro. Dem gegenüber steht jedoch die Abschaffung des bisherigen Missbrauchsfeststellungsverfahrens, das bisher in den zuständigen Verwaltungseinheiten einen Erfüllungsaufwand von 3,5 Millionen Euro verursacht hat. Im Delta wird die Verwaltung durch diese Gesetzesinitiative um etwa 5 Millionen Euro zusätzlich belastet. Dem Bund entstehender Erfüllungsaufwand ist, sofern dieser ausgabewirksam wird, im Einzelplan 05 gegenzufinanzieren. Tabellarische Zusammenfassung E.1 Bürgerinnen und Bürger Veränderung des jährlichen Zeitaufwands (in Stunden): 74.750 Veränderung des jährlichen Sachaufwands (in Tsd. Euro): 1.911 Einmaliger Zeitaufwand (in Stunden): 0 Einmaliger Sachaufwand (in Tsd. Euro): 0 E.2 Wirtschaft Veränderung des jährlichen Erfüllungsaufwands (in Tsd. Euro): 0 davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten (in Tsd. Euro): 0 Einmaliger Erfüllungsaufwand (in Tsd. Euro): 0 davon (in Tsd. Euro): 0 davon (in Tsd. Euro): 0 E.3 Verwaltung Veränderung des jährlichen Erfüllungsaufwands (in Tsd. Euro): 5.008 davon auf Bundesebene (in Tsd. Euro): 1.351 davon auf Landesebene (in Tsd. Euro): 3.657 Einmaliger Erfüllungsaufwand (in Tsd. Euro): davon auf Bundesebene (in Tsd. Euro): davon auf Landesebene (in Tsd. Euro):

Weitere Kosten

Für die rechtsprechende Tätigkeit der Gerichte gleichen sich die Aufwände der erwartbaren neuen Verfahren mit den entfallenden Streitfällen aus. Sonstige Kosten entstehen nicht. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 11. Februar 2026 An die Präsidentin …

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des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/4081 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht19. Dezember 2025 · BR-Drs. 773/25
  2. Bundesrat: 1. Durchgang30. Januar 2026 · BR-PlPr. 1061
  3. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht11. Februar 2026 · BT-Drs. 21/4081
  4. Bundestag: 1. Lesung25. Februar 2026 · BT-PlPr. 21/58
  5. Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung10. Juni 2026 · BT-Drs. 21/6393
  6. Bundestag: 2. Lesung12. Juni 2026 · BT-PlPr. 21/84
  7. Bundestag: 3. Lesung12. Juni 2026 · BT-PlPr. 21/84
  8. Bundesrat: 2. Durchgang10. Juli 2026 · BR-PlPr. 1067
  9. Im Bundesgesetzblatt verkündet28. Juli 2026

Namentliche Abstimmung am 12. Juni 2026

Strengere Regeln bei Vaterschaftsanerkennung · angenommen

Stimmen nach Fraktion
FraktionJaNeinEnth.Fehlt
CDU/CSU1930015
AfD0013317
SPD1040016
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN07807
Die Linke051013
fraktionslos0111
Alle Stimmen und Abweichler ansehenQuelle: abgeordnetenwatch.de (CC0). Bei Abstimmungen per Handzeichen gibt es keine Einzelergebnisse.

Im Bundestag gesagt

17 Reden an 2 Sitzungstagen.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.