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Gesetz zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/4297
Was ändert sich?
Wer durch ein fehlerhaftes Produkt geschädigt wird, kann künftig leichter Schadensersatz durchsetzen: Auch Software und KI-Systeme fallen unter die Produkthaftung, zerstörte Daten werden ersetzt, und bei Herstellern außerhalb der EU haften auch Importeure oder Plattformen.
Ab wann: 9. Dezember 2026; Artikel 2 bereits am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
AusschussBeratungsstand laut DIP: Überwiesen
- Dafür dürften
- CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.
Worum geht es?
Für diesen Vorgang gibt es im DIP keine Kurzbeschreibung. Der Gesetzentwurf ist unten verlinkt.
Wer ist betroffen?
- Verbraucherinnen und VerbraucherEntlastung
Wer durch ein fehlerhaftes Produkt zu Schaden kommt, kann Schadensersatzansprüche leichter durchsetzen.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Der Entwurf verbessert den Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern (vergleiche Artikel 1 Unterabsatz 2 ProdHaftRL).“
- Geschädigte Personen, die vor Gericht klagenEntlastung
Das Gericht kann anordnen, dass der beklagte Hersteller relevante Beweismittel offenlegt, und in bestimmten Fällen genügt der Nachweis der Wahrscheinlichkeit.
Zu tun: Antrag auf Offenlegung von Beweismitteln bei Gericht stellen
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„Um dieser Informationsasymmetrie zu begegnen, wird Klägerinnen und Klägern der Zugang zu Beweismitteln erleichtert.“
- Menschen mit Gesundheitsschäden, die erst spät auftretenEntlastung
Ansprüche erlöschen erst nach 25 statt nach 10 Jahren, wenn die Beschwerden verzögert auftreten.
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„Wenn die geschädigte Person aufgrund der Latenzzeit einer Körper- oder Gesundheitsverletzung nicht in der Lage war, innerhalb von zehn Jahren ein Verfahren einzuleiten, beträgt die Frist 25 Jahre (§ 17 Absatz 3 ProdHaftG-E).“
- Hersteller von Produkten, Software und KomponentenBelastung
Sie haften auch für Fehler, die nach dem Inverkehrbringen entstehen, etwa durch Software-Updates oder verbundene digitale Dienste.
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„Das neue Produkthaftungsrecht trägt dem Umstand Rechnung, dass Hersteller häufig auch nach dem Inverkehrbringen noch Kontrolle über ihr Produkt ausüben, etwa durch Software-Updates oder durch die Anbindung an digitale Dienste.“
- Unternehmen als Beklagte in ProdukthaftungsprozessenBelastung
Für die Offenlegung von Beweismitteln entstehen rund 40 Minuten Aufwand je Fall, insgesamt etwa 26.000 Euro pro Jahr bei rund 1.000 betroffenen Verfahren.
Zu tun: relevante Beweismittel offenlegen
Laut Entwurf 1.000 Betroffene
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„Insgesamt ergeben sich für die Unternehmen damit Kosten von rund 26 000 Euro (= 1 000 Fälle * 40 Minuten * Lohnkosten 38,60 Euro/h).“
- Betriebe, die gebrauchte Produkte wesentlich verändern (z. B. Upcycling)Belastung
Wer ein wesentlich verändertes Produkt in Verkehr bringt, haftet dafür wie ein Hersteller.
Zu tun: Nachweis, dass der Fehler einen nicht geänderten Teil betrifft, befreit von der Haftung
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„In diesem Fall ist es sachgerecht, dass derjenige als Hersteller haftet, der das wesentlich veränderte Produkt in Verkehr bringt.“
- Anbieter von Online-PlattformenBelastung
Sie haften für fehlerhafte Produkte, wenn Kundinnen und Kunden den Eindruck haben, die Plattform verkaufe selbst.
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„Ebenso haften Anbieter von Online-Plattformen, wenn diese aus Sicht eines durchschnittlichen Verbrauchers den Eindruck erwecken, dass sie das Produkt selbst bereitstellen würden (§ 13 ProdHaftG).“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Für die Länder werden die Regelungen über die Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen sowie über die Offenlegung von Beweismitteln zu einer Mehrbelastung an Personalmitteln bei den Gerichten von insgesamt rund 66 000 Euro führen. Für den Bund werden durch die Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen rund 3 000 Euro an im Einzelplan 07 auszugleichenden Personalmitteln beim Bundesgerichtshof anfallen.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für Bürgerinnen und Bürger ergibt sich keine Veränderung beim Erfüllungsaufwand. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft ergibt sich keine Veränderung beim Erfüllungsaufwand. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Keine. …
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E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Verwaltung erhöht sich der jährliche Erfüllungsaufwand durch die Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen um insgesamt rund 34 000 Euro. Auf Bundesebene entsteht ein zusätzlicher Aufwand von rund 3 000 Euro, auf Landesebene von rund 31 000 Euro pro Jahr.
- Weitere Kosten
Im justiziellen Kernbereich können aufgrund der Regelungen zur Offenlegung von Beweismitteln für die Gerichte der Länder Kosten von rund 35 000 Euro, für die Unternehmen Kosten von rund 26 000 Euro pro Jahr entstehen. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER …
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Berlin, 25. Februar 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht19. Dezember 2025 · BR-Drs. 775/25
- Bundesrat: 1. Durchgang30. Januar 2026 · BR-PlPr. 1061
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht25. Februar 2026 · BT-Drs. 21/4297
- Bundestag: 1. Lesung4. März 2026 · BT-PlPr. 21/61
Im Bundestag gesagt
8 Reden an 1 Sitzungstag.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Dr. Stefanie Hubig · Bundesmin., Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz4. März 2026 · Plenarprotokoll 21/61, S. 7383A
- Ulrich von Zons · MdB, AfD4. März 2026 · Plenarprotokoll 21/61, S. 7383C
- Sebastian Steineke · MdB, CDU/CSU4. März 2026 · Plenarprotokoll 21/61, S. 7384C
- Dr. Till Steffen · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN4. März 2026 · Plenarprotokoll 21/61, S. 7385B
- Donata Vogtschmidt · MdB, DIE LINKE4. März 2026 · Plenarprotokoll 21/61, S. 7386B
- Nadine Heselhaus · MdB, SPD4. März 2026 · Plenarprotokoll 21/61, S. 7386D
- Dr. Konrad Körner · MdB, CDU/CSU4. März 2026 · Plenarprotokoll 21/61, S. 7387C
- Johannes Rothenberger · MdB, CDU/CSU4. März 2026 · Plenarprotokoll 21/61, S. 7388A