Zum Inhalt
Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Beschlossen

Gesetz zu dem Vertrag vom 17. Juli 2025 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über Freundschaft und bilaterale Zusammenarbeit

Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/3945

Was ändert sich?

Der Bundestag stimmt einem Freundschaftsvertrag mit Großbritannien zu. Er regelt die Zusammenarbeit beider Länder bei Außen- und Sicherheitspolitik, Justiz, Wirtschaft, Wissenschaft, Klima, Energie und Kultur; alle zwei Jahre gibt es Regierungskonsultationen.

Ab wann: Der Vertrag tritt an dem Tag in Kraft, an dem beide Länder die Ratifikationsurkunden austauschen; ein Datum nennt der Text nicht.KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

In Kraft
Stand: In Kraft, Stufe 5 von 5

Beratungsstand laut DIP: Verkündet

Ausschuss
dafür: CDU/CSU, SPD, Grüne · dagegen: AfD · Enthaltung: Linke

Verkündet am 23. April 2026 im BGBl II 2026, 60. In Kraft seit 24. April 2026

Worum geht es?

Zustimmung zu dem am 17. Juli 2025 unterzeichneten Vertrag (Kensington-Vertrag): Vertiefung der bilateralen Beziehungen und Ausbau der Zusammenarbeit in zentralen Politikfeldern, insbesondere in den Bereichen Außen-, Sicherheits- …

Mehr lesen

und Verteidigungspolitik, innere Sicherheit und Justiz, Migration, Wirtschaft, Wissenschaft und Technologie, Beschäftigung, Klima, Energie, Umwelt und Landwirtschaft sowie Kultur und Gesellschaft; Formen der Zusammenarbeit, Schlussbestimmungen Beschlussempfehlung des Ausschusses: Annahme einer Entschließung: Erstellung einer Vorhabenliste anlässlich der bilateralen Regierungskonsultationen, Berichterstattung alle zwei Jahre über den Umsetzungsstand des Vertrages, Stärkung des Jugendaustausches und Einrichtung eines deutsch-britischen Jugendwerks

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Keine.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Es entsteht kein Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger. Es werden keine Informations- oder anderweitigen Pflichten für Bürgerinnen und Bürger eingeführt, geändert oder aufgehoben. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft …

Mehr lesen

Es entsteht kein Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft. Es werden keine Informations- oder anderweitigen Pflichten für Unternehmen eingeführt, geändert oder aufgehoben. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Verwaltung entsteht Erfüllungsaufwand durch die im Vertrag vorgesehenen Dialog- und Kooperationsformate, insbesondere die zweijährlichen Regierungskonsultationen (Artikel 22). Dieser zusätz - liche Koordinierungsaufwand bleibt in einem überschaubaren Rahmen und kann von den betroffenen Ressorts im Rahmen der vorhandenen Ressourcen geleistet werden. Unmittelbare neue Verpflichtungen mit quantifizierbaren Mehrkosten ergeben sich aus dem Vertrag nicht. Im Zuge der Umsetzung der im Vertrag vorgesehenen Vorhaben kann zusätzlicher Aufwand erforderlich werden, der in den jeweiligen Einzelplänen gedeckt werden soll. Ein unmittelbarer Erfüllungsaufwand für Länder und Gemeinden entsteht nicht; sie können im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten in die Umsetzung einzelner Vorhaben einbezogen werden.

Weitere Kosten

Weitere Kosten sind nicht zu erwarten. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 2. Februar 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/3945 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht19. Dezember 2025 · BR-Drs. 782/25
  2. Bundesrat: 1. Durchgang30. Januar 2026 · BR-PlPr. 1061
  3. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht2. Februar 2026 · BT-Drs. 21/3945
  4. Bundestag: 1. Lesung26. Februar 2026 · BT-PlPr. 21/59
  5. Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung4. März 2026 · BT-Drs. 21/4520
  6. Bundestag: 2. Lesung und Schlussabstimmung5. März 2026 · BT-PlPr. 21/62
  7. Bundesrat: 2. Durchgang27. März 2026 · BR-PlPr. 1063
  8. Im Bundesgesetzblatt verkündet23. April 2026

Im Bundestag gesagt

13 Reden an 1 Sitzungstag.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.