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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Beschlossen

Gesetz zu dem Übereinkommen vom 19. Juni 2023 im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse

Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/3542

Was ändert sich?

Deutschland stimmt dem UN-Abkommen zum Schutz der Hohen See zu. Damit können erstmals Meeresschutzgebiete außerhalb nationaler Hoheitsgebiete eingerichtet und neue Tätigkeiten dort auf ihre Umweltfolgen geprüft werden.

KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

In Kraft
Stand: In Kraft, Stufe 5 von 5

Beratungsstand laut DIP: Verkündet

Ausschuss
dafür: CDU/CSU, SPD, Grüne, Linke · dagegen: AfD

Verkündet am 23. April 2026 im BGBl II 2026, 62. In Kraft seit 24. April 2026

Worum geht es?

Für diesen Vorgang gibt es im DIP keine Kurzbeschreibung. Der Gesetzentwurf ist unten verlinkt.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Als Vertragspartei des Übereinkommens übernimmt die Bundesrepublik Deutschland eine Verpflichtung zur Zahlung von Pflichtbeiträgen. Mit den Pflichtbeiträgen werden gemäß Artikel 52 Absatz 2 des Übereinkommens die Gremien des Übereinkommens finanziert. Daneben wird …

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mit den Pflichtbeiträgen bis auf Weiteres auch der Sonderfonds für den Vorteilsausgleich für die Nutzung maringenetischer Ressourcen und digitalen Sequenzinformationen nach Artikel 14 Absatz 6 des Überein kommens als Teil des Finanzierungsmechanismus nach Artikel 52 Absatz 3 des Übereinkommens finanziert. Die Zahlungen erfolgen so lange, bis die Konferenz der Vertragsparteien einen Beschluss über Zahlungen nach Artikel 14 Absatz 7 des Übereinkommens trifft und damit Modalitäten für den Vorteilsausgleich festlegt. Die Pflichtbeiträge hängen von der durch die Konferenz der Vertragsparteien noch zu bestimmenden Höhe des Anfangsbudgets des Übereinkommens sowie vom noch zu bestimmenden Berechnungsschlüssel ab. Die Ausgaben für die Pflichtbeiträge für die Bundesrepublik Deutschland werden innerhalb der geltenden Haushalts- und Finanzplan - ansätze des Einzelplans 16 getragen. Die Kosten trägt der Bund. Die Länder und Gemeinden werden nicht mit Mehrausgaben belastet. Neben den Pflichtbeiträgen können zusätzliche Kosten durch die Zahlung von freiwilligen Beträgen für den Finanzierungsmechanismus in Artikel 52 Absatz 4 Buchstabe a, b Ziffer iii und Buchstabe c des Übereinkommens entstehen. Etwaige zusätzliche Haushaltsausgaben sind finanziell und (plan-) stellenmäßig im Einzelplan 16 auszugleichen.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für Bürgerinnen und Bürger entsteht kein zusätzlicher Erfüllungs - aufwand. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Ein Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft ergibt sich aus dem Vertragsgesetz nicht. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Ein Erfüllungsaufwand für die Verwaltung ergibt sich aus dem Vertragsgesetz nicht.

Weitere Kosten

Weitere Kosten beziehungsweise Auswirkungen auf das Preisniveau sind derzeit nicht ersichtlich. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 12. Januar 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/3542 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht19. Dezember 2025 · BR-Drs. 783/25
  2. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht12. Januar 2026 · BT-Drs. 21/3542
  3. Bundestag: 1. Lesung15. Januar 2026 · BT-PlPr. 21/53
  4. Bundesrat: 1. Durchgang30. Januar 2026 · BR-PlPr. 1061
  5. Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung25. Februar 2026 · BT-Drs. 21/4328
  6. Bundestag: 2. Lesung26. Februar 2026 · BT-PlPr. 21/59
  7. Bundestag: 3. Lesung26. Februar 2026 · BT-PlPr. 21/59
  8. Bundesrat: 2. Durchgang27. März 2026 · BR-PlPr. 1063
  9. Im Bundesgesetzblatt verkündet23. April 2026

Im Bundestag gesagt

13 Reden an 2 Sitzungstagen.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.