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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Beschlossen

Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote

Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/4083

Was ändert sich?

Anbieter von Kraftstoffen müssen die Treibhausgase ihrer Kraftstoffe stärker senken – bis 2040 schrittweise um 65 Prozent. Kraftstoffe aus Reststoffen der Palmölproduktion zählen nicht mehr, und ab 2028 kann auch Ladestrom aus Biogas angerechnet werden.

Ab wann: Am zweiten Tag nach der Verkündung; einzelne Regelungen bereits am Tag nach der Verkündung. Vor-Ort-Kontrollen ab 1. Januar 2027, Ladestrom aus Biogas ab 1. Januar 2028.KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

In Kraft
Stand: In Kraft, Stufe 5 von 5

Beratungsstand laut DIP: Verkündet

Ausschuss
dafür: CDU/CSU, SPD · dagegen: AfD, Grüne, Linke

Verkündet am 5. Juni 2026 im BGBl I 2026, 163. In Kraft seit 6. Juni 2026 (einzelne Teile zu anderen Terminen)

Worum geht es?

Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen; Annahme einer Entschließung

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Der Zollverwaltung entsteht im Jahr 2026 einmalige Ausgaben in Höhe von 314 000 Euro und jährliche Ausgaben in Höhe von 939 000 Euro. Ab dem Jahr 2027 entstehen jährliche Personalausgaben inklusive personalbezogenen Sachkosten und Versorgungsrücklagen in Höhe von 1.877 000 Euro. …

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Erhobene Abgaben nach § 37l Absatz 1 und 2 werden in dem Einzelplan 08 vereinnahmt. Zur teilweisen Gegenfinanzierung werden 5 VZÄ (einschl. Mittel) vom Epl. 16 zum Epl. 08 umgesetzt. Etwaiger weiterer finanzieller und (plan-)stellenmäßiger Mehrbedarf durch den zusätzlichen Vollzugsaufand im Bereich des Bundes ist im jeweils betroffenen Einzelplan gegenzufinanzieren.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für die Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Aufgrund der EU-rechtlichen Vorgaben zur Erreichung des Ziels für erneuerbare Energien im Jahr 2030 erhöht …

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sich durch die in der THG-Quote vorgesehenen Erfüllungsoptionen, die fossile Kraftstoffe ersetzen, der Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft um 2,7 Milliarden Euro im Jahr 2030, wovon 2,5 Milliarden Euro nicht der „One in, one out“-Regel unterliegen, da es sich um eine 1:1-Umsetzung von EU-Recht handelt, und rund 184 Millionen Euro auf die gegenüber der EU- Mindestvorgabe um 0,2 Prozentpunkte höhere RFNBO-Quote zurückzuführen sind. Durch die Weiterentwicklung der THG-Quote bis ins Jahr 2040 erhöht sich der Erfüllungsaufwand um 11,8 Milliarden Euro im Jahr 2040. Da für den Einsatz der erneuerbaren Kraftstoffe, die zur Erfüllung der THG-Quote eingesetzt werden müssen, keine Emissionszertifikate im Rahmen des nationalen und europäischen Emissionshandels erworben werden müssen, sind die tatsächlichen Kosten geringer. Der Erfüllungsaufwand wird in der Bilanzierung des Statistischen Bundesamtes nachrichtlich ausgewiesen und vorläufig nicht dem Konto des BMUKN zugewiesen. Der Erfüllungsaufwand steht unter dem Vorbehalt der Herbeiführung einer methodischen Klärung und finalen Einordnung. Die Bundesregierung wird im weiteren Verfahren eine Revision der Methodik innerhalb des vom Staatssekretärsausschuss Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau beschlossenen Verfahrens vornehmen und in der Datenbank umsetzen. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Vom jährlichen Erfüllungsaufwand entfallen 549 000 Euro auf Bürokratiekosten aus Informationspflichten. Dies unterliegt nicht der „One in, one out“-Regel, da es sich um eine 1:1-Umsetzung von EU-Recht handelt. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Verwaltung erhöht sich der jährliche Erfüllungsaufwand um rund 233 000 Euro. Der einmalige Erfüllungsaufwand beträgt rund 717 000 Euro. Der Erfüllungsaufwand entfällt in Gänze auf den Bund. Der dargestellte Erfüllungsaufwand unterliegt nicht der „One in, one out“-Regel, da es sich um eine 1:1-Umsetzung von EU-Recht handelt.

Weitere Kosten

Die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2018/2001, die durch die Richtlinie (EU) 2023/2413 (sog. RED III) geändert wurde, sehen verpflichtende Ziele für erneuerbare Energien im Verkehr für das Jahr 2030 vor. Zur Erreichung der Klimaschutzziele und im Einklang mit dem Bundesklimaschutzgesetz wird die THG- Quote entsprechend ausgestaltet und insbesondere bis zum Jahr 2040 fortgeschrieben. …

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Dies erfolgt auch auf ausdrücklichen Wunsch der betroffenen Wirtschaft, die Planungssicherheit für den Hochlauf von grünem Wasserstoff, fortschrittlichen Biokraftstoffen und weiteren Erfüllungsoptionen der THG-Quote benötigt. Wenngleich durch dieses Gesetz auch Kosten für die verpflichteten Inverkehrbringer fossiler Kraftstoffe entstehen, tragen die Quoten zur Wertschöpfung bei, indem sie den Einsatz von nachhaltigen Energieträgern fördern und damit neue Märkte und Geschäftsfelder für Unternehmen im Bereich der erneuerbaren Energien erschließen. Durch die steigende Nachfrage nach fortschrittlichen Kraftstoffoptionen können Unternehmen in diesem Sektor investieren, Arbeitsplätze schaffen und somit zur regionalen und nationalen Wertschöpfung beitragen. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 11. Februar 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/4083 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht19. Dezember 2025 · BR-Drs. 778/25
  2. Bundesrat: 1. Durchgang30. Januar 2026 · BR-PlPr. 1061
  3. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht11. Februar 2026 · BT-Drs. 21/4083
  4. Bundestag: 1. Lesung26. Februar 2026 · BT-PlPr. 21/59
  5. Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung22. April 2026 · BT-Drs. 21/5530
  6. Bundestag: 2. Lesung23. April 2026 · BT-PlPr. 21/74
  7. Bundestag: 3. Lesung23. April 2026 · BT-PlPr. 21/74
  8. Bundesrat: 2. Durchgang8. Mai 2026 · BR-PlPr. 1065
  9. Im Bundesgesetzblatt verkündet5. Juni 2026

Im Bundestag gesagt

14 Reden an 2 Sitzungstagen.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.