- Umwelt, Landwirtschaft und Ernährung
Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/4083
Was ändert sich?
Anbieter von Kraftstoffen müssen die Treibhausgase ihrer Kraftstoffe stärker senken – bis 2040 schrittweise um 65 Prozent. Kraftstoffe aus Reststoffen der Palmölproduktion zählen nicht mehr, und ab 2028 kann auch Ladestrom aus Biogas angerechnet werden.
Ab wann: Am zweiten Tag nach der Verkündung; einzelne Regelungen bereits am Tag nach der Verkündung. Vor-Ort-Kontrollen ab 1. Januar 2027, Ladestrom aus Biogas ab 1. Januar 2028.KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
In KraftBeratungsstand laut DIP: Verkündet
- Ausschuss
- dafür: CDU/CSU, SPD · dagegen: AfD, Grüne, Linke
Verkündet am 5. Juni 2026 im BGBl I 2026, 163. In Kraft seit 6. Juni 2026 (einzelne Teile zu anderen Terminen)
Worum geht es?
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen; Annahme einer Entschließung
Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.Wer ist betroffen?
- Autofahrerinnen und Autofahrer an der TankstelleBelastungindirekt
Kraftstoffe könnten laut Ausschussberatung teurer werden, weil Anbieter mehr erneuerbare Kraftstoffe beimischen müssen.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Die Kombination aus mehr Biokraftstoffen und mehr E-Fuels werde dazu führen, dass die Spritpreise weiter stiegen – und das in einer Situation, in der die Menschen sich ohnehin Gedanken über ihre finanzielle Lage machten.“
- Landwirtinnen und Landwirte sowie Biogasanlagen-BetreiberEntlastung
Die höhere Obergrenze für Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse und die Anrechnung von Ladestrom aus Biogas ab 2028 eröffnen zusätzliche Absatzmöglichkeiten.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Dies stelle einen wichtigen Beitrag zur Marktstabilisierung dar und gebe insbesondere der Landwirtschaft und der heimischen Produktion Planungssicherheit und die dringend benötigten Absatzmöglichkeiten.“
- Halterinnen und Halter von Elektroautos sowie Nutzer von LadestromEntlastung und Belastungindirekt
Der Anrechnungsfaktor für Ladestrom wird später abgesenkt, und ab 2028 kann auch Ladestrom aus Biogas angerechnet werden.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Einerseits werde der Faktor der Mehrfachanrechnung für Strom entsprechend später abgesenkt.“
- Fahrgäste von Bussen im NahverkehrBetroffen, ohne Kostenfolgeindirekt
Die Mehrfachanrechnung für schwere Fahrzeuge wie E-Busse steigt, was den Kauf von E-Bussen durch Stadtwerke fördern soll.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Gleichzeitig würden Anreize gesetzt, damit Stadtwerke mehr E-Busse kauften, indem die Mehrfachanrechnung für schwere Verkehrsträger wie E-Busse und LKW deutlich angehoben werde.“
- Unternehmen, die Kraftstoffe in Verkehr bringen (Mineralölwirtschaft)Belastung
Sie müssen die Treibhausgasemissionen ihrer Kraftstoffe stärker senken; der Aufwand steigt 2030 um 2,7 Milliarden Euro und 2040 um 11,8 Milliarden Euro.
Zu tun: Quotenanmeldung und Nachweise bei der Biokraftstoffquotenstelle
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Wenngleich durch dieses Gesetz auch Kosten für die verpflichteten Inverkehrbringer fossiler Kraftstoffe entstehen, tragen die Quoten zur Wertschöpfung bei, indem sie den Einsatz von nachhaltigen Energieträgern fördern und damit neue Märkte und Geschäftsfelder für Unternehmen im Bereich der erneuerbaren Energien erschließen.“
- Hersteller erneuerbarer Kraftstoffe (Biokraftstoffe, grüner Wasserstoff, E-Fuels)Entlastung und Belastung
Sie erhalten Planungssicherheit bis 2040, müssen aber Vor-Ort-Kontrollen durch staatliche Kontrolleure zulassen, damit ihre Kraftstoffe angerechnet werden.
Zu tun: Vor-Ort-Kontrollen ermöglichen
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Zur Betrugsprävention sind erneuerbare Kraftstoffe nur noch anrechenbar, wenn Vor-Ort-Kontrollen durch staatliche Kontrolleure möglich sind.“
- Fluggesellschaften und Anbieter von FlugkraftstoffenBelastung
Für Flugkraftstoffe gelten neue EU-Vorgaben, zuständige Behörden werden benannt und bei Verstößen drohen Sanktionen.
Zu tun: Benannte Mengen an Flugturbinenkraftstoffen und Wasserstoff überprüfen
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Darüber hinaus werden im BImSchG Sanktionen für Verstöße gegen die Verordnung (EU) 2023/2405 festgelegt.“
- Zertifizierungsstellen für nachhaltige KraftstoffeBelastung
Sie müssen künftig akkreditiert sein, Änderungen anzeigen und erweiterte Mitteilungs- und Berichtspflichten über Kontrollen erfüllen.
Zu tun: Akkreditierung bzw. Registrierung beantragen
Laut Entwurf 10 Betroffene
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Insbesondere die Übernahme der geänderten Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2022/996 hinsichtlich der Akkreditierungspflicht für Zertifizierungsstellen macht weitgehende Anpassungen der 37. BImSchV erforderlich.“
- Betreiber von Ladepunkten für ElektrofahrzeugeBelastung
Sie müssen die Einhaltung des Mess- und Eichrechts erklären und die Erklärung aufbewahren.
Zu tun: Erklärung zur Mess- und Eichrechtskonformität abgeben und aufbewahren
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„§ 6 Abs. 1 38. BImSchV; Erklärung und Aufbewahrung der Mess- und Eichrechtskonformität durch Ladepunktbetreiber (Neu)“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Der Zollverwaltung entsteht im Jahr 2026 einmalige Ausgaben in Höhe von 314 000 Euro und jährliche Ausgaben in Höhe von 939 000 Euro. Ab dem Jahr 2027 entstehen jährliche Personalausgaben inklusive personalbezogenen Sachkosten und Versorgungsrücklagen in Höhe von 1.877 000 Euro. …
Mehr lesenWeniger
Erhobene Abgaben nach § 37l Absatz 1 und 2 werden in dem Einzelplan 08 vereinnahmt. Zur teilweisen Gegenfinanzierung werden 5 VZÄ (einschl. Mittel) vom Epl. 16 zum Epl. 08 umgesetzt. Etwaiger weiterer finanzieller und (plan-)stellenmäßiger Mehrbedarf durch den zusätzlichen Vollzugsaufand im Bereich des Bundes ist im jeweils betroffenen Einzelplan gegenzufinanzieren.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für die Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Aufgrund der EU-rechtlichen Vorgaben zur Erreichung des Ziels für erneuerbare Energien im Jahr 2030 erhöht …
Mehr lesenWeniger
sich durch die in der THG-Quote vorgesehenen Erfüllungsoptionen, die fossile Kraftstoffe ersetzen, der Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft um 2,7 Milliarden Euro im Jahr 2030, wovon 2,5 Milliarden Euro nicht der „One in, one out“-Regel unterliegen, da es sich um eine 1:1-Umsetzung von EU-Recht handelt, und rund 184 Millionen Euro auf die gegenüber der EU- Mindestvorgabe um 0,2 Prozentpunkte höhere RFNBO-Quote zurückzuführen sind. Durch die Weiterentwicklung der THG-Quote bis ins Jahr 2040 erhöht sich der Erfüllungsaufwand um 11,8 Milliarden Euro im Jahr 2040. Da für den Einsatz der erneuerbaren Kraftstoffe, die zur Erfüllung der THG-Quote eingesetzt werden müssen, keine Emissionszertifikate im Rahmen des nationalen und europäischen Emissionshandels erworben werden müssen, sind die tatsächlichen Kosten geringer. Der Erfüllungsaufwand wird in der Bilanzierung des Statistischen Bundesamtes nachrichtlich ausgewiesen und vorläufig nicht dem Konto des BMUKN zugewiesen. Der Erfüllungsaufwand steht unter dem Vorbehalt der Herbeiführung einer methodischen Klärung und finalen Einordnung. Die Bundesregierung wird im weiteren Verfahren eine Revision der Methodik innerhalb des vom Staatssekretärsausschuss Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau beschlossenen Verfahrens vornehmen und in der Datenbank umsetzen. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Vom jährlichen Erfüllungsaufwand entfallen 549 000 Euro auf Bürokratiekosten aus Informationspflichten. Dies unterliegt nicht der „One in, one out“-Regel, da es sich um eine 1:1-Umsetzung von EU-Recht handelt. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Verwaltung erhöht sich der jährliche Erfüllungsaufwand um rund 233 000 Euro. Der einmalige Erfüllungsaufwand beträgt rund 717 000 Euro. Der Erfüllungsaufwand entfällt in Gänze auf den Bund. Der dargestellte Erfüllungsaufwand unterliegt nicht der „One in, one out“-Regel, da es sich um eine 1:1-Umsetzung von EU-Recht handelt.
- Weitere Kosten
Die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2018/2001, die durch die Richtlinie (EU) 2023/2413 (sog. RED III) geändert wurde, sehen verpflichtende Ziele für erneuerbare Energien im Verkehr für das Jahr 2030 vor. Zur Erreichung der Klimaschutzziele und im Einklang mit dem Bundesklimaschutzgesetz wird die THG- Quote entsprechend ausgestaltet und insbesondere bis zum Jahr 2040 fortgeschrieben. …
Mehr lesenWeniger
Dies erfolgt auch auf ausdrücklichen Wunsch der betroffenen Wirtschaft, die Planungssicherheit für den Hochlauf von grünem Wasserstoff, fortschrittlichen Biokraftstoffen und weiteren Erfüllungsoptionen der THG-Quote benötigt. Wenngleich durch dieses Gesetz auch Kosten für die verpflichteten Inverkehrbringer fossiler Kraftstoffe entstehen, tragen die Quoten zur Wertschöpfung bei, indem sie den Einsatz von nachhaltigen Energieträgern fördern und damit neue Märkte und Geschäftsfelder für Unternehmen im Bereich der erneuerbaren Energien erschließen. Durch die steigende Nachfrage nach fortschrittlichen Kraftstoffoptionen können Unternehmen in diesem Sektor investieren, Arbeitsplätze schaffen und somit zur regionalen und nationalen Wertschöpfung beitragen. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 11. Februar 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht19. Dezember 2025 · BR-Drs. 778/25
- Bundesrat: 1. Durchgang30. Januar 2026 · BR-PlPr. 1061
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht11. Februar 2026 · BT-Drs. 21/4083
- Bundestag: 1. Lesung26. Februar 2026 · BT-PlPr. 21/59
- Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung22. April 2026 · BT-Drs. 21/5530
- Bundestag: 2. Lesung23. April 2026 · BT-PlPr. 21/74
- Bundestag: 3. Lesung23. April 2026 · BT-PlPr. 21/74
- Bundesrat: 2. Durchgang8. Mai 2026 · BR-PlPr. 1065
- Im Bundesgesetzblatt verkündet5. Juni 2026
Im Bundestag gesagt
14 Reden an 2 Sitzungstagen.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Daniel Rinkert · MdB, SPD26. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/59, S. 7190D
- Thomas Korell · MdB, AfD26. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/59, S. 7191C
- Benedikt Büdenbender · MdB, CDU/CSU26. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/59, S. 7192A
- Violetta Bock · MdB, DIE LINKE26. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/59, S. 7192D
- Alexander Engelhard · MdB, CDU/CSU26. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/59, S. 7193B
- Lars Haise · MdB, AfD26. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/59, S. 7193D
- Dr. Jan-Niclas Gesenhues · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN26. Februar 2026 · zu Protokoll gegeben · Plenarprotokoll 21/59, S. 7220D
- Daniel Rinkert · MdB, SPD23. April 2026 · Plenarprotokoll 21/74, S. 8903A
- Manuel Krauthausen · MdB, AfD23. April 2026 · Plenarprotokoll 21/74, S. 8904B
- Benedikt Büdenbender · MdB, CDU/CSU23. April 2026 · Plenarprotokoll 21/74, S. 8905B
- Dr. Jan-Niclas Gesenhues · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN23. April 2026 · Plenarprotokoll 21/74, S. 8906C
- Violetta Bock · MdB, DIE LINKE23. April 2026 · Plenarprotokoll 21/74, S. 8907C
- Christian Moser · MdB, CDU/CSU23. April 2026 · Plenarprotokoll 21/74, S. 8908B
- Thomas Korell · MdB, AfD23. April 2026 · Plenarprotokoll 21/74, S. 8910A