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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Beschlossen

Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/3541

Was ändert sich?

Das Bürgergeld wird zum Grundsicherungsgeld: Wer Termine im Jobcenter versäumt oder Arbeit ablehnt, muss mit schärferen Kürzungen rechnen. Schonvermögen und anerkannte Mietkosten werden begrenzt, Eltern gilt Arbeit schon ab dem ersten Geburtstag des Kindes als zumutbar.

Ab wann: Überwiegend am 1. Juli 2026; einzelne Teile am Tag nach der Verkündung, weitere Teile am 1. August 2027KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

In Kraft
Stand: In Kraft, Stufe 5 von 5

Beratungsstand laut DIP: Verkündet

Ausschuss
dafür: CDU/CSU, SPD · dagegen: AfD, Grüne, Linke

Verkündet am 22. April 2026 im BGBl I 2026, 107. In Kraft seit 23. April 2026 (einzelne Teile zu anderen Terminen)

Worum geht es?

Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitssuchende mit dem Ziel der schnelleren Integration Betroffener in den Arbeitsmarkt, verbindlicheren Zusammenarbeit zwischen Jobcentern und Leistungsberechtigten, Hebung des Fachkräftepotenzials junger Menschen, wirksameren Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch und Entlastung der öffentlichen Haushalte: …

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Umbenennung der Geldleistung Bürgergeld in Grundsicherungsgeld, Verpflichtung erwerbsfähiger Leistungsberechtigter zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, ausdrückliche Regelung des Vorrangs der Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit, Herabsetzung der Zumutbarkeitsgrenze für Eltern, Weiterentwicklung des Kooperationsplans durch Aufnahme eines persönlichen Angebots der Beratung, Unterstützung oder Vermittlung, Förderung der Eingliederung von Langzeitleistungsbeziehenden, Stärkung der Bedeutung von Gesundheitsaspekten, Verankerung und Ausweitung des Passiv-Aktiv-Transfers, Möglichkeit der Verpflichtung zur Mitwirkung per Verwaltungsakt, Vereinheitlichung und Verschärfung der Regelungen zu Leistungsminderungen bei Pflichtverletzungen, Entfall des Schlichtungsverfahrens, Streichung der Karenzzeit beim Schonvermögen und Einführung einer altersabhängigen Staffelung, Begrenzung der anerkennungsfähigen Aufwendungen für die Unterkunft unter Berücksichtigung der Mietpreisbremse, Meldepflicht für Jobcenter bei Anhaltspunkten für Schwarzarbeit oder Mindestlohnunterschreitung, Arbeitgeberhaftung für Meldeverstöße, Digitalisierung der Verwaltungsabläufe, Verbesserung der Beratung und Förderung junger Menschen, insbes. schwer zu erreichender Jugendlicher, Stärkung von Jugendberufsagenturen, redaktionelle Korrekturen, Folgeänderungen; Einfügung §§ 3a, 50b, 62a und 65a und Änderung zahlreicher §§ Zweites Buch Sozialgesetzbuch, Einfügung und Änderung versch. §§ in weiteren 9 Gesetzen, Folgeänderungen in 11 Gesetzen und 6 Rechtsverordnungen Bezug: Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zur Arbeitsmarktpolitik und neuen Grundsicherung für Arbeitssuchende Beschlussempfehlung des Ausschusses: Durchführung der Tragfähigkeitsprüfung für leistungsberechtigte Selbstständige nach spätestens einem Jahr, Einsatz von bis zu 10 Prozent der Eingliederungsmittel zur Ausweitung der Freien Förderung, u.a. für Maßnahmen für erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Gesundheitsförder- oder Rehabilitationsbedarfen, Schutz von Bedarfsgemeinschaften mit Kindern vor unbilligen Härten durch Anerkennung höherer Aufwendungen für die Unterkunft in der Karenzzeit, Anordnung amtsärztlicher Untersuchungen oder medizinischer Gutachten durch das Jobcenter bei Meldeversäumnissen im Falle von Anhaltspunkten für eine psychische Erkrankung bzw. Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit, Erweiterung der Kompetenzen der Bundesagentur für Arbeit zur Bekämpfung von organisiertem Leistungsmissbrauch und Stärkung der diesbez. Zusammenarbeit mit anderen Leistungsträgern und den Strafverfolgungsbehörden; Verlängerung der Geltungsdauer der Übergangsregelung zur Sozialversicherungspflicht von Lehrkräften bis zum 31. Dezember 2027, redaktionelle Änderungen; Zusätzliche Einfügung § 64a und zusätzliche Änderung §§ 16f und 56 und erneute Änderung versch. §§ Zweites Buch Sozialgesetzbuch sowie §§ 35 und 117 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch, zusätzliche Änderung § 368a Drittes Buch Sozialgesetzbuch, § 127 Viertes Buch Sozialgesetzbuch und § 124 Vierzehntes Buch Sozialgesetzbuch

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Mit dem Gesetzentwurf sind Minderausgaben in den Jahren 2026 und 2027 verbunden, in den Jahren 2028 und 2029 entstehen hingegen geringfügige Mehrausgaben. Mehr- und Minderausgaben nach Gebietskörperschaft bzw. Körperschaft und Jahr 2026 2027 2028 2029 in Mio. Euro Bund -75 -113 -64 -64 Länder -1 -1 -1 -1 Kommunen -15 -25 -19 -19 Bundesagentur für Arbeit 5 69 95 93 insgesamt -86 -70 11 9

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Die Bürgerinnen und Bürger werden durch die Neuregelungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende insgesamt um rund 95 500 Stunden Erfüllungsaufwand pro Jahr belastet. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Der Wirtschaft entsteht Erfüllungsaufwand im geringfügigen Umfang. …

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Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Der Wirtschaft entstehen Bürokratiekosten durch Informationspflichten in geringfügigem Umfang. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Der Verwaltung werden durch die Neuregelungen insgesamt Mehraufwände in Höhe von rund 50 Millionen Euro entstehen; davon entfallen 46 Millionen auf den Bund (davon rund 30 Millionen Euro bei der Bundesagentur für Arbeit) und 4 Millionen auf die Kommunen. Darüber hinaus wird für die Verwaltung des SGB II ein einmaliger Umstellungsaufwand von geschätzt rund 9 Millionen Euro entstehen, von denen rund 8 Millionen Euro auf den Bund und rund 1 Million Euro auf die Kommunen entfallen. Entfallen ist die Regelung nach § 15 Absatz 4 SGB II, wonach die erste Einladung zum Gespräch zur Erstellung der Potenzialanalyse und des Kooperationsplans ohne Belehrung über die Rechtsfolgen bei Nichtteilnahme erfolgt, da diese sich als problematisch für eine transparente Kommunikation über die Erfordernisse der Mitwirkung erwiesen hat. Weiterhin entfallen ist das Schlichtungsverfahren nach § 15a SGB II.

Weitere Kosten

Auf das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, sind durch die Gesetzesänderungen keine Auswirkungen zu erwarten. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 12. Januar 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/3541 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht19. Dezember 2025 · BR-Drs. 764/25
  2. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht12. Januar 2026 · BT-Drs. 21/3541
  3. Bundestag: 1. Lesung15. Januar 2026 · BT-PlPr. 21/53
  4. Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht15. Januar 2026 · BR-Drs. zu764/25
  5. Bundesrat: 1. Durchgang30. Januar 2026 · BR-PlPr. 1061
  6. Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung4. März 2026 · BT-Drs. 21/4522
  7. Bundestag: 2. Lesung5. März 2026 · BT-PlPr. 21/62
  8. Bundestag: 3. Lesung5. März 2026 · BT-PlPr. 21/62
  9. Bundesrat: 2. Durchgang27. März 2026 · BR-PlPr. 1063
  10. Im Bundesgesetzblatt verkündet22. April 2026

Namentliche Abstimmung am 5. März 2026

Umge­staltung des Bürgergelds zur neuen Grundsicherung (SGB II) · angenommen

Stimmen nach Fraktion
FraktionJaNeinEnth.Fehlt
CDU/CSU206002
AfD0132018
SPD113025
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN08005
Die Linke05509
fraktionslos1101
Alle Stimmen und Abweichler ansehenQuelle: abgeordnetenwatch.de (CC0). Bei Abstimmungen per Handzeichen gibt es keine Einzelergebnisse.

Im Bundestag gesagt

31 Reden an 2 Sitzungstagen.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.