- Arbeit und Soziales
Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/3541
Was ändert sich?
Das Bürgergeld wird zum Grundsicherungsgeld: Wer Termine im Jobcenter versäumt oder Arbeit ablehnt, muss mit schärferen Kürzungen rechnen. Schonvermögen und anerkannte Mietkosten werden begrenzt, Eltern gilt Arbeit schon ab dem ersten Geburtstag des Kindes als zumutbar.
Ab wann: Überwiegend am 1. Juli 2026; einzelne Teile am Tag nach der Verkündung, weitere Teile am 1. August 2027KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
In KraftBeratungsstand laut DIP: Verkündet
- Ausschuss
- dafür: CDU/CSU, SPD · dagegen: AfD, Grüne, Linke
Verkündet am 22. April 2026 im BGBl I 2026, 107. In Kraft seit 23. April 2026 (einzelne Teile zu anderen Terminen)
Worum geht es?
Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitssuchende mit dem Ziel der schnelleren Integration Betroffener in den Arbeitsmarkt, verbindlicheren Zusammenarbeit zwischen Jobcentern und Leistungsberechtigten, Hebung des Fachkräftepotenzials junger Menschen, wirksameren Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch und Entlastung der öffentlichen Haushalte: …
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Umbenennung der Geldleistung Bürgergeld in Grundsicherungsgeld, Verpflichtung erwerbsfähiger Leistungsberechtigter zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, ausdrückliche Regelung des Vorrangs der Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit, Herabsetzung der Zumutbarkeitsgrenze für Eltern, Weiterentwicklung des Kooperationsplans durch Aufnahme eines persönlichen Angebots der Beratung, Unterstützung oder Vermittlung, Förderung der Eingliederung von Langzeitleistungsbeziehenden, Stärkung der Bedeutung von Gesundheitsaspekten, Verankerung und Ausweitung des Passiv-Aktiv-Transfers, Möglichkeit der Verpflichtung zur Mitwirkung per Verwaltungsakt, Vereinheitlichung und Verschärfung der Regelungen zu Leistungsminderungen bei Pflichtverletzungen, Entfall des Schlichtungsverfahrens, Streichung der Karenzzeit beim Schonvermögen und Einführung einer altersabhängigen Staffelung, Begrenzung der anerkennungsfähigen Aufwendungen für die Unterkunft unter Berücksichtigung der Mietpreisbremse, Meldepflicht für Jobcenter bei Anhaltspunkten für Schwarzarbeit oder Mindestlohnunterschreitung, Arbeitgeberhaftung für Meldeverstöße, Digitalisierung der Verwaltungsabläufe, Verbesserung der Beratung und Förderung junger Menschen, insbes. schwer zu erreichender Jugendlicher, Stärkung von Jugendberufsagenturen, redaktionelle Korrekturen, Folgeänderungen; Einfügung §§ 3a, 50b, 62a und 65a und Änderung zahlreicher §§ Zweites Buch Sozialgesetzbuch, Einfügung und Änderung versch. §§ in weiteren 9 Gesetzen, Folgeänderungen in 11 Gesetzen und 6 Rechtsverordnungen Bezug: Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zur Arbeitsmarktpolitik und neuen Grundsicherung für Arbeitssuchende Beschlussempfehlung des Ausschusses: Durchführung der Tragfähigkeitsprüfung für leistungsberechtigte Selbstständige nach spätestens einem Jahr, Einsatz von bis zu 10 Prozent der Eingliederungsmittel zur Ausweitung der Freien Förderung, u.a. für Maßnahmen für erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Gesundheitsförder- oder Rehabilitationsbedarfen, Schutz von Bedarfsgemeinschaften mit Kindern vor unbilligen Härten durch Anerkennung höherer Aufwendungen für die Unterkunft in der Karenzzeit, Anordnung amtsärztlicher Untersuchungen oder medizinischer Gutachten durch das Jobcenter bei Meldeversäumnissen im Falle von Anhaltspunkten für eine psychische Erkrankung bzw. Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit, Erweiterung der Kompetenzen der Bundesagentur für Arbeit zur Bekämpfung von organisiertem Leistungsmissbrauch und Stärkung der diesbez. Zusammenarbeit mit anderen Leistungsträgern und den Strafverfolgungsbehörden; Verlängerung der Geltungsdauer der Übergangsregelung zur Sozialversicherungspflicht von Lehrkräften bis zum 31. Dezember 2027, redaktionelle Änderungen; Zusätzliche Einfügung § 64a und zusätzliche Änderung §§ 16f und 56 und erneute Änderung versch. §§ Zweites Buch Sozialgesetzbuch sowie §§ 35 und 117 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch, zusätzliche Änderung § 368a Drittes Buch Sozialgesetzbuch, § 127 Viertes Buch Sozialgesetzbuch und § 124 Vierzehntes Buch Sozialgesetzbuch
Wer ist betroffen?
- Menschen, die Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehenEntlastung und Belastung
Bei einer Pflichtverletzung wird die Leistung einheitlich um 30 Prozent für drei Monate gekürzt, zugleich sollen alle ein persönliches Angebot der Beratung, Unterstützung oder Vermittlung erhalten.
Zu tun: Termine im Jobcenter wahrnehmen und im Integrationsprozess mitwirken
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„Bei einer Pflichtverletzung wird eine einheitliche Minderungshöhe und -dauer von 30 Prozent für drei Monate festgelegt.“
- Leistungsbeziehende, die Meldetermine versäumenBelastung
Wer dreimal ohne wichtigen Grund nicht zum Termin erscheint, gilt als nicht erreichbar; meldet er sich nicht innerhalb eines Monats persönlich im Jobcenter, entfällt der Leistungsanspruch vollständig.
Zu tun: persönlich im Jobcenter melden
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„Melden sich die Leistungsberechtigten nicht innerhalb eines Monats persönlich im Jobcenter, gelten sie weiterhin als nicht erreichbar und der Leistungsanspruch entfällt vollständig bis zur nächsten persönlichen Meldung im Jobcenter.“
- Eltern mit kleinen Kindern im LeistungsbezugEntlastung und Belastung
Arbeit, eine Eingliederungsmaßnahme oder ein Sprachkurs gelten in der Regel schon ab dem ersten Geburtstag des Kindes als zumutbar, dafür gibt es mehr Beratung und Förderung.
Laut Entwurf 60.000 Betroffene
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„Durch die Änderung der Altersgrenze in § 10 SGB II für Erziehende ist mit rund 60 000 Personen zu rechnen, bei denen künftig die Zumutbarkeit gegeben ist.“
- Leistungsbeziehende mit VermögenBelastung
Die Karenzzeit beim Schonvermögen entfällt und das geschützte Vermögen wird nach Altersstufen gestaffelt, dadurch verlieren manche den Leistungsanspruch.
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„Die Karenzzeit beim Schonvermögen wird gestrichen. Die Höhe des Schonvermögens wird nach Altersstufen gestaffelt geregelt.“
- Leistungsbeziehende mit hoher MieteBelastung
Miete über dem Anderthalbfachen der örtlichen Angemessenheitsgrenze wird auch in der Karenzzeit nicht mehr übernommen; bei zu hohen Kosten müssen die Wohnkosten gesenkt werden.
Zu tun: Kosten für die Unterkunft senken
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„Aufwendungen für die Unterkunft, die über dem Anderthalbfachen der örtlichen Angemessenheitsgrenze liegen, werden künftig – auch in der Karenzzeit – nicht mehr als Bedarf anerkannt.“
- Langzeitleistungsbeziehende mit besonderem UnterstützungsbedarfEntlastung
Der Zugang zur geförderten Beschäftigung wird erleichtert und die geförderten Jobs sind künftig über die Arbeitslosenversicherung abgesichert.
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„Durch die Umstellung der Fördervoraussetzungen von Langzeitarbeitslosigkeit auf Langzeitleistungsbezug wird der Zugang zur Förderung erleichtert, um mehr Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt zu eröffnen.“
- Junge Menschen ohne Ausbildung oder AnschlussperspektiveEntlastung
Sie erhalten eine umfassendere Beratung und Betreuung, bei Bedarf ein Fallmanagement der Arbeitsagentur und niedrigschwellige Angebote auch ohne Leistungsanspruch.
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„Jungen Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf soll eine ganzheitliche Beratung und Betreuung zuteilwerden, die alle in der Person und ihrem Lebensumfeld liegenden Probleme in den Blick nimmt.“
- Teilnehmende an BerufsorientierungspraktikaEntlastung
Bei nötiger Unterbringung am Praktikumsort werden künftig bis zu 60 Euro pro Tag, höchstens 420 Euro im Monat, für die Unterkunft gefördert.
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„Die Förderung von Unterkunftskosten bei Berufsorientierungspraktika bei erforderlicher auswärtiger Unterbringung wird auf bis zu 60 Euro pro Tag, jedoch maximal 420 Euro im Kalendermonat erhöht.“
- Selbstständige im LeistungsbezugBelastung
Nach einem Jahr im Leistungsbezug wird in der Regel geprüft, ob eine andere Tätigkeit zumutbar ist; Grundlage ist meist eine Tragfähigkeitsprüfung.
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„Zur Vermeidung langfristiger Hilfebedürftigkeit von Selbständigen wird klargestellt, dass in der Regel nach einem Jahr im Leistungsbezug zu prüfen ist, ob ein Verweis auf eine andere Tätigkeit zumutbar ist.“
- Menschen mit psychischen Erkrankungen im LeistungsbezugEntlastung
Vor einer Leistungskürzung soll die Anhörung persönlich erfolgen und eine psychische Erkrankung als besonders schutzwürdiger Umstand berücksichtigt werden.
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„Zugleich werden die Schutzmechanismen bei Leistungsminderungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen gestärkt.“
- Arbeitgeber, die Beschäftigungen nicht korrekt meldenBelastung
Wer eine Beschäftigung nicht, unvollständig oder zum Schein meldet, haftet für die dadurch zu Unrecht gezahlten Leistungen an den Beschäftigten.
Zu tun: Beschäftigungen sozialversicherungsrechtlich korrekt melden
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„Arbeitgeber, die eine geringfügige oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nicht oder nicht vollständig oder zum Schein sozialversicherungsrechtlich melden, haften für etwaige dadurch zu Unrecht bezogene Leistungen des Beschäftigten.“
- Vermieterinnen und Vermieter von LeistungsbeziehendenBetroffen, ohne Kostenfolge
Bei Arbeitsverweigerung oder mehrfach versäumten Terminen sollen die Kosten für Unterkunft und Heizung direkt an den Vermieter gezahlt werden.
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„Die Bedarfe für Unterkunft und Heizung sollen in diesen Fällen direkt an den Vermieter gezahlt werden.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Mit dem Gesetzentwurf sind Minderausgaben in den Jahren 2026 und 2027 verbunden, in den Jahren 2028 und 2029 entstehen hingegen geringfügige Mehrausgaben. Mehr- und Minderausgaben nach Gebietskörperschaft bzw. Körperschaft und Jahr 2026 2027 2028 2029 in Mio. Euro Bund -75 -113 -64 -64 Länder -1 -1 -1 -1 Kommunen -15 -25 -19 -19 Bundesagentur für Arbeit 5 69 95 93 insgesamt -86 -70 11 9
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Die Bürgerinnen und Bürger werden durch die Neuregelungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende insgesamt um rund 95 500 Stunden Erfüllungsaufwand pro Jahr belastet. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Der Wirtschaft entsteht Erfüllungsaufwand im geringfügigen Umfang. …
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Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Der Wirtschaft entstehen Bürokratiekosten durch Informationspflichten in geringfügigem Umfang. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Der Verwaltung werden durch die Neuregelungen insgesamt Mehraufwände in Höhe von rund 50 Millionen Euro entstehen; davon entfallen 46 Millionen auf den Bund (davon rund 30 Millionen Euro bei der Bundesagentur für Arbeit) und 4 Millionen auf die Kommunen. Darüber hinaus wird für die Verwaltung des SGB II ein einmaliger Umstellungsaufwand von geschätzt rund 9 Millionen Euro entstehen, von denen rund 8 Millionen Euro auf den Bund und rund 1 Million Euro auf die Kommunen entfallen. Entfallen ist die Regelung nach § 15 Absatz 4 SGB II, wonach die erste Einladung zum Gespräch zur Erstellung der Potenzialanalyse und des Kooperationsplans ohne Belehrung über die Rechtsfolgen bei Nichtteilnahme erfolgt, da diese sich als problematisch für eine transparente Kommunikation über die Erfordernisse der Mitwirkung erwiesen hat. Weiterhin entfallen ist das Schlichtungsverfahren nach § 15a SGB II.
- Weitere Kosten
Auf das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, sind durch die Gesetzesänderungen keine Auswirkungen zu erwarten. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 12. Januar 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht19. Dezember 2025 · BR-Drs. 764/25
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht12. Januar 2026 · BT-Drs. 21/3541
- Bundestag: 1. Lesung15. Januar 2026 · BT-PlPr. 21/53
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht15. Januar 2026 · BR-Drs. zu764/25
- Bundesrat: 1. Durchgang30. Januar 2026 · BR-PlPr. 1061
- Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung4. März 2026 · BT-Drs. 21/4522
- Bundestag: 2. Lesung5. März 2026 · BT-PlPr. 21/62
- Bundestag: 3. Lesung5. März 2026 · BT-PlPr. 21/62
- Bundesrat: 2. Durchgang27. März 2026 · BR-PlPr. 1063
- Im Bundesgesetzblatt verkündet22. April 2026
Namentliche Abstimmung am 5. März 2026
Umgestaltung des Bürgergelds zur neuen Grundsicherung (SGB II) · angenommen
| Fraktion | Ja | Nein | Enth. | Fehlt |
|---|---|---|---|---|
| CDU/CSU | 206 | 0 | 0 | 2 |
| AfD | 0 | 132 | 0 | 18 |
| SPD | 113 | 0 | 2 | 5 |
| BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 0 | 80 | 0 | 5 |
| Die Linke | 0 | 55 | 0 | 9 |
| fraktionslos | 1 | 1 | 0 | 1 |
Im Bundestag gesagt
31 Reden an 2 Sitzungstagen.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Bärbel Bas · Bundesmin., Bundesministerium für Arbeit und Soziales15. Januar 2026 · Plenarprotokoll 21/53, S. 6268B
- Gerrit Huy · MdB, AfD15. Januar 2026 · Plenarprotokoll 21/53, S. 6269B
- Dr. Carsten Linnemann · MdB, CDU/CSU15. Januar 2026 · Plenarprotokoll 21/53, S. 6270C
- Timon Dzienus · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN15. Januar 2026 · Plenarprotokoll 21/53, S. 6271B
- Heidi Reichinnek · MdB, DIE LINKE15. Januar 2026 · Plenarprotokoll 21/53, S. 6272C
- Annika Klose · MdB, SPD15. Januar 2026 · Plenarprotokoll 21/53, S. 6273D
- Jan Feser · MdB, AfD15. Januar 2026 · Plenarprotokoll 21/53, S. 6274C
- Marc Biadacz · MdB, CDU/CSU15. Januar 2026 · Plenarprotokoll 21/53, S. 6276C
- Sylvia Rietenberg · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN15. Januar 2026 · Plenarprotokoll 21/53, S. 6277B
- Cansin Köktürk · MdB, DIE LINKE15. Januar 2026 · Plenarprotokoll 21/53, S. 6278A
- Daniela Rump · MdB, SPD15. Januar 2026 · Plenarprotokoll 21/53, S. 6278C
- Dr. Hülya Düber · MdB, CDU/CSU15. Januar 2026 · Plenarprotokoll 21/53, S. 6279B
- Dr. Armin Grau · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN15. Januar 2026 · Plenarprotokoll 21/53, S. 6280A
- Kai Whittaker · MdB, CDU/CSU15. Januar 2026 · Plenarprotokoll 21/53, S. 6280C
- Lutz Brinkmann · MdB, CDU/CSU15. Januar 2026 · Plenarprotokoll 21/53, S. 6281D
- Jens Peick · MdB, SPD5. März 2026 · Plenarprotokoll 21/62, S. 7459A
- Gerrit Huy · MdB, AfD5. März 2026 · Plenarprotokoll 21/62, S. 7460A
- Dr. Carsten Linnemann · MdB, CDU/CSU5. März 2026 · Plenarprotokoll 21/62, S. 7460D
- Timon Dzienus · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN5. März 2026 · Plenarprotokoll 21/62, S. 7461D
- Sören Pellmann · MdB, DIE LINKE5. März 2026 · Plenarprotokoll 21/62, S. 7463B
- Daniela Rump · MdB, SPD5. März 2026 · Plenarprotokoll 21/62, S. 7463D
- Thomas Stephan · MdB, AfD5. März 2026 · Plenarprotokoll 21/62, S. 7464C
- Marc Biadacz · MdB, CDU/CSU5. März 2026 · Plenarprotokoll 21/62, S. 7465A
- Sylvia Rietenberg · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN5. März 2026 · Plenarprotokoll 21/62, S. 7466C
- Cansin Köktürk · MdB, DIE LINKE5. März 2026 · Plenarprotokoll 21/62, S. 7467B
- Annika Klose · MdB, SPD5. März 2026 · Plenarprotokoll 21/62, S. 7468B
- Lukas Rehm · MdB, AfD5. März 2026 · Plenarprotokoll 21/62, S. 7469B
- Dr. Hülya Düber · MdB, CDU/CSU5. März 2026 · Plenarprotokoll 21/62, S. 7470A
- Jan Feser · MdB, AfD5. März 2026 · Plenarprotokoll 21/62, S. 7473B
- Kai Whittaker · MdB, CDU/CSU5. März 2026 · Plenarprotokoll 21/62, S. 7474C
- Dr. Ottilie Klein · MdB, CDU/CSU5. März 2026 · Plenarprotokoll 21/62, S. 7475D