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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Beschlossen

Gesetz zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/3546

Was ändert sich?

Der Wolf wird ins Jagdrecht aufgenommen: Er darf künftig unter festgelegten Bedingungen bejagt werden. Die Länder legen dafür revierübergreifende Managementpläne fest; Sonderregeln des Naturschutzrechts zum Wolf entfallen.

Ab wann: Am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

In Kraft
Stand: In Kraft, Stufe 5 von 5

Beratungsstand laut DIP: Verkündet

Ausschuss
dafür: CDU/CSU, AfD, SPD · dagegen: Grüne, Linke

Verkündet am 1. April 2026 im BGBl I 2026, 87. In Kraft seit 2. April 2026

Worum geht es?

Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht, Voraussetzungen und Rahmenbedingungen zur Bejagung des Wolfes, Evaluierung der Regelungen und Berichterstattung bis spätestens 31. Dezember 2030 und danach jeweils im Abstand von fünf Jahren; …

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Einfügung §§ 22b bis 22f sowie Änderung versch. §§ Bundesjagdgesetz, Aufhebung § 45a und Einfügung § 69 Bundesnaturschutzgesetz; Verordnungsermächtigung Bezug: Richtlinie (EU) 2025/1237 vom 17. Juni 2025 zur Änderung der Richtlinie 92/43/EWG des Rates in Bezug auf den Schutzstatus des Wolfs (Canis lupus) (ABl. L, 2025/1237, 24.06.2025) Vereinbarung im Koalitionsvertrag zu Herdenschutz und Bejagung des Wolfes Beschlussempfehlung des Ausschusses: Rechtssicherheit bei der Entnahme von Problemwölfen, Ausschluss der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage zum sofortigen Vollzug von Managementplänen, Klarstellungen; Annahme einer Entschließung: bundesweit einheitlicher Vollzug der geschaffenen Vorschriften zum Wolf, Unterstützung der Länder bei der Erstellung von Leitlinien für revierübergreifende Managementpläne, Nutzung der Mittel der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) zur Finanzierung des Weidetierschutzes, Förderung der Weidehaltung als besonders artgerechte Haltung, Einrichtung eines Runden Tisches zur Lösung des Wald-Wild-Konflikts; Änderung §§ 22b und 22d Bundesjagdgesetz

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Es werden keine Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand für die öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen außerhalb des unter Nummer 4 dargestellten Erfüllungsaufwandes erwartet. Etwaiger finanzieller und (plan-)stellenmäßiger Mehrbedarf durch den zusätzlichen Vollzugsaufwand im Bereich des Bundes ist im jeweiligen Einzelplan gegenzufinanzieren.

Erfüllungsaufwand

Die nachfolgend dargestellten Erfüllungsaufwände (Näherungsschätzung) werden in der beigefügten Begründung Teil A, Abschnitt VII (Gesetzesfolgen) näher erläutert. E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Insgesamt errechnet sich für die Bürgerinnen und Bürger, die als Jägerinnen und Jäger die Jagd ganz überwiegend in ihrer Freizeit ausüben, ein voraussichtlicher Erfüllungsaufwand in Höhe von etwa 25 350 bis zu 66 225 Stunden pro Jahr. …

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E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft entsteht kein Erfüllungsaufwand. Entsprechend fallen auch keine Bürokratiekosten aus Informationspflichten an. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Auf der Grundlage der in der beigefügten Begründung bei Teil A, Abschnitt VII (Gesetzesfolgen) im Einzelnen ausgeführten Näherungsschätzung errechnen sich für Bund und Länder folgende Erfüllungsaufwände: – Für den Bund ergibt sich ein jährlicher Erfüllungsaufwand in Höhe von rund 83 900 bis zu 158 900 Euro pro Jahr. – Für die Länder ergibt sich ein jährlicher Erfüllungsaufwand in Höhe von insgesamt etwa 880 000 bis 989 500 Euro pro Jahr sowie ein einmaliger Umstellungsaufwand in Höhe von etwa 597 800 Euro. Dieser Schätzwert beinhaltet auch Erfüllungsaufwände der jeweils nach Landesrecht für Jagd sowie für Naturschutz zuständigen unteren Behörden. Soweit diese je nach Landesrecht bei Landkreisen und kreisfreien Städten angesiedelt sind, ist eine Differenzierung zwischen Länder- und Kommunalbehörden derzeit nicht möglich, da sich hier zum Teil gegenläufige Effekte überlagern und im Wesentlichen gegenseitig ausgleichen dürften: So werden die unteren Naturschutzbehörden durch den Wegfall von § 45a des Bundesnaturschutzgesetzes maßgeblich entlastet, während der für Jagd zuständigen Behörde im Bundesjagdgesetz neue Aufgaben erwachsen. Für die Kommunen ergibt sich darüber hinaus kein Erfüllungsaufwand: Die Gemeinden und Gemeindeverbände erhalten durch die Gesetzesänderung keine neuen Aufgaben oder Zuständigkeiten. Insoweit entstehen ihnen diesbezüglich keine Kosten.

Weitere Kosten

Auswirkungen auf Einzelpreise und auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht quantifizierbar, werden aber auch nicht erwartet. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 12. Januar 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, …

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hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/3546 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht19. Dezember 2025 · BR-Drs. 765/25
  2. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht12. Januar 2026 · BT-Drs. 21/3546
  3. Bundestag: 1. Lesung14. Januar 2026 · BT-PlPr. 21/52
  4. Bundesrat: 1. Durchgang30. Januar 2026 · BR-PlPr. 1061
  5. Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung26. Februar 2026 · BT-Drs. 21/4371
  6. Bundestag: 2. Lesung5. März 2026 · BT-PlPr. 21/62
  7. Bundestag: 3. Lesung5. März 2026 · BT-PlPr. 21/62
  8. Bundesrat: 2. Durchgang27. März 2026 · BR-PlPr. 1063
  9. Im Bundesgesetzblatt verkündet1. April 2026

Im Bundestag gesagt

16 Reden an 2 Sitzungstagen.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.