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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Entwurf

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/900 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz - PWTG)

Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/4089

Was ändert sich?

Deutschland legt fest, welche Behörden die EU-Regeln zu politischer Werbung überwachen: Bundesnetzagentur, Datenschutzbeauftragte und Bundeswahlleiterin. Wer gegen die Transparenzpflichten verstößt, kann ein Bußgeld bekommen.

Ab wann: Am Tag nach der Verkündung; die Befugnisse der Behörden und die Bußgeldtatbestände gelten erst ab dem Stichtag 10. Oktober 2025KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

Ausschuss
Stand: Ausschuss, Stufe 2 von 5

Beratungsstand laut DIP: Überwiesen

Dafür dürften
CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
Chance
hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.
Einschätzung nach festen Regeln, keine Vorhersage. So schätzen wir sie ein

Worum geht es?

Anpassung nationalen Rechts zur Durchführung der EU-Verordnung über politische (Online-)Werbung in der Europäischen Union: Benennung der zuständigen nationalen Behörden (Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur, Bundesdatenschutzbeauftragter und Bundeswahlleiter), Bußgeldvorschriften …

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Bezug: Verordnung (EU) Nr. 2024/900 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPW-VO) vom 13.03.2024 (ABl. L, 2024/900, 20.03.2024)

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Aufgrund der Neuregelungen entstehen der Bundesnetzagentur jährliche Personaleinzelkosten für die Wahrnehmung der Fachaufgaben in Höhe von insgesamt 1 056 175 Euro, Sacheinzelkosten in Höhe von 372 640 Euro sowie Gemeinkosten in Höhe von 420 072 Euro. Nach den …

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Ergebnissen zur Ermittlung und Darstellung des Erfüllungsaufwands sind für die Wahrnehmung der Fachaufgaben insgesamt 10,88 Planstellen erforderlich (3,79 hD, 5,48 gD und 1,61 mD), für den Querschnittsbereich entsteht ein Mehrbedarf von weiteren 3,19 Planstellen. Die Personal- und Sacheinzelkosten für den Querschnittsbereich sind im Gemeinkostenzuschlag in Höhe von 29,4 Prozent auf die jährlichen Personal- und Sacheinzelkosten für die Fachaufgaben enthalten. Die Kosten wurden auf Grundlage des Rundschreibens für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und Kostenberechnungen des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 23.06.2025 (Gz.: BMF II A 3 – H 1012/00236/007/015) ermittelt. Hinzu kommen laufende Sachkosten in Höhe von 100 000 Euro für den Betrieb und die Weiterentwicklung erforderlicher IT-Verfahren. Für die Wahrnehmung der Aufgaben der Bundeswahlleiterin oder des Bundeswahlleiters im Statistischen Bundesamt entstehen jährliche Mehraufwände in Höhe von 140 957 Euro, 120 957 Euro für 1,5 Planstellen bzw. Stellen im gehobenen Dienst sowie 20 000 Euro Sachausgaben. Zusätzlich fällt ein einmaliger Umstellungsaufwand in Höhe von 102 086 Euro für befristetes Personal (Zeitverträge) und in Höhe von 385 000 Euro für Sachausgaben an. Die finanziellen Mehrbedarfe der Bundesnetzagentur sollen im Einzelplan 24 des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) und die stellenmäßigen Mehrbedarfe im Einzelplan 09 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) ausgeglichen werden. Der Mehrbedarf der Bundeswahlleiterin oder des Bundeswahlleiters wird finanziell im Einzelplan 24 des BMDS ausgeglichen.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für die Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Der Erfüllungsaufwand der Wirtschaft aus den bundesrechtlichen Regelungen des PWTG ist vernachlässigbar gering. …

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Ein möglicherweise höherer Aufwand für die Wirtschaft aus den unmittelbaren Vorgaben der Verordnung (EU) 2024/900 wird hier nicht beziffert, da sich die Verpflichtungen nicht aus dem Bundesrecht, sondern unmittelbar aus europäischen Regelungen ergeben. Da mit diesem Regelungsvorhaben ausschließlich eine EU-Verordnung 1:1 umgesetzt wird, handelt es sich nicht um einen Anwendungsfall der Bürokratiebremse. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten: Der Aufwand aus Informationspflichten ist vernachlässigbar gering. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Verwaltung erhöht sich der jährliche Erfüllungsaufwand um rund 1,3 Millionen Euro, davon entfallen rund 1,1 Millionen Euro auf den Bund und 190 000 Euro auf die Länder (inkl. Kommunen). Der einmalige Erfüllungsaufwand, der komplett für den Bund anfällt, beträgt ca. 462 000 Euro.

Weitere Kosten

Auswirkungen auf Einzelpreise und das allgemeine Preisniveau, insbesondere auf die Verbraucherpreise, sind nicht zu erwarten. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 11. Februar 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/4089 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht19. Dezember 2025 · BR-Drs. 766/25
  2. Bundesrat: 1. Durchgang30. Januar 2026 · BR-PlPr. 1061
  3. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht11. Februar 2026 · BT-Drs. 21/4089
  4. Bundestag: 1. Lesung27. Februar 2026 · BT-PlPr. 21/60

Im Bundestag gesagt

7 Reden an 1 Sitzungstag.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.