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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Beschlossen

Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnung über europäische Daten-Governance (Daten-Governance-Gesetz - DGG)

Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/3544

Was ändert sich?

Deutschland setzt die EU-Regeln zum Umgang mit Daten um: Die Bundesnetzagentur beaufsichtigt künftig Datenvermittlungsdienste und gemeinnützige Datenspende-Organisationen, das Statistische Bundesamt wird Anlaufstelle für Anfragen nach geschützten Verwaltungsdaten. Bei Verstößen drohen Bußgelder.

Ab wann: Am Tag nach der Verkündung; für bereits vor dem 23. Juni 2022 tätige Datenvermittlungsdienste gelten bestimmte Befugnisse und Bußgeldtatbestände erst ab dem 24. September 2025.KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

In Kraft
Stand: In Kraft, Stufe 5 von 5

Beratungsstand laut DIP: Verkündet

Ausschuss
dafür: CDU/CSU, SPD, Grüne · dagegen: AfD · Enthaltung: Linke

Verkündet am 18. Mai 2026 im BGBl I 2026, 141. In Kraft seit 19. Mai 2026

Worum geht es?

Regelung der Durchführungsbestimmungen des Daten-Governance-Rechtsakts zur Entwicklung eines Datenbinnenmarktes und einer vertrauenswürdigen und sicheren Datengesellschaft und Datenwirtschaft, insbes. der Zuständigkeiten und Befugnisse der beteiligten deutschen Behörden sowie der nationalen Ausgestaltung der Ordnungswidrigkeitsbestimmungen: …

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Benennung der Bundesnetzagentur (BNetzA) als Aufsichtsbehörde betr. Anmeldeverfahren für Datenvermittlungsdienste und Registrierung von datenaltruistischen Organisationen sowie des Statistischen Bundesamtes als zuständige Behörde zur Unterstützung von Zugang zur Weiterverwendung von geschützten Daten gewährenden oder verweigernden öffentlichen Stellen, Normierung von Bußgeldtatbeständen im Fall des Verstoßes gegen die EU-Verordnung; Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnung über europäische Daten-Governance (Daten-Governance-Gesetz - DGG) als Art. 1 der Vorlage; Verordnungsermächtigung Bezug: Verordnung (EU) 2022/868 vom 30. Mai 2022 über europäische Daten-Governance und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 (Daten-Governance-Rechtsakt) (ABl. L 152, 03.06.2022, S. 1) Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 434/22 (GESTA 20. WP E060) in geringfügig geänderter Fassung Beschlussempfehlung des Ausschusses: Übertragung der Aufgabe der zentralen Informationsstelle an das Metadatenportal GovData, Beteiligung des Bundestages beim Erlass von Rechtsverordnungen, Klarstellung zum Verfahren betr. Anträgen zur Weiterverwendung geschützter Verwaltungsdaten, Streichung der vorgesehen Ermächtigung der BNetzA zum Erlass von Rechtsverordnungen betr. Gebührenerhebung; Annahme einer Entschließung: Durchführung der vorgesehenen Evaluierung der festgelegten nationalen Aufsichts- und Behördenstruktur bis spätestens 2028, einschl. Prüfung personellen Mehrbedarfs, Sicherstellung einer ausreichenden Ausstattung der BNetzA mit IT-Sachmitteln und Personalressourcen, Unterstützung des Statistischen Bundesamtes bei der Automatisierung der Datenaufbereitung, Vorsehen von Ermäßigungen für KMU und Start-ups beim Erlass der Gebührenverordnung; Erneute Änderung §§ 2, 4 und 6 Daten-Governance-Gesetz

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Aufgrund der Neuregelungen entstehen für die Bundesnetzagentur jährliche Kosten in Höhe von insgesamt 1 131 000 Euro. Davon entfallen auf die Personaleinzelkosten zur Wahrnehmung der Fachaufgaben insgesamt 668 000 Euro. Hinzu kommen Sacheinzelkosten in Höhe von 206 000 Euro sowie Gemeinkosten in Höhe von 257 000 Euro. …

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In den Personaleinzel- und Sacheinzelkosten sind die Kosten für 6 Planstellen (4 hD und 2 gD) zur Wahrnehmung der Fachaufgaben enthalten. Die Gemeinkosten enthalten die Personaleinzel- und Sacheinzelkosten für 1,8 Planstellen zur Wahrnehmung der erforderlichen Querschnittsaufgaben. Die Personal- und Sacheinzelkosten für den Querschnittsbereich sind im Gemeinkostenzuschlag in Höhe von 29,4 Prozent auf die jährlichen Personal- und Sacheinzelkosten für die Fachaufgaben enthalten. Es entstehen zudem laufende Sachkosten in Höhe von 175 000 Euro und ein einmaliger Aufwand in Höhe von 550 000 Euro für die Erstellung und Betreuung der notwendigen nationalen Register unter dem Daten-Governance-Rechtsakt sowie für externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen. Die finanziellen Mehrbedarfe der Bundesnetzagentur sollen im Einzelplan 24 des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) und die stellenmäßigen Mehrbedarfe im Einzelplan 09 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) ausgeglichen werden. Insgesamt entfaltet die Wahrnehmung von Aufgaben auf Basis des Daten- Governance-Rechtsakts im Statistischen Bundesamt einen Aufwand von Personalkosten in Höhe von 5 108 935 Euro jährlich für 50 Stellen/Planstellen (36,85 hD, 13,15 gD). Für das Daten-Governance-Gesetz (DGG) wurden für das Statistische Bundesamt bereits mit Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes 2025 6 Stellen/Planstellen (5 hD, 1 gD) ausgebracht. Der Mehraufwand wird sukzessive über die Jahre 2026 bis 2029 aufgebaut und verteilt sich wie folgt: im Jahr 2026 17,6 hD-Stellen, 5,65 gD-Stellen, im Jahr 2027 zusätzlich 9,25 hD-Stellen, 1 gD-Stelle, im Jahr 2028 zusätzlich 2,5 hD-Stellen, 4 gD-Stellen, im Jahr 2029 zusätzlich 2,5 hD-Stellen, 1,5 gD-Stellen. Für den einmaligen Umstellungsaufwand entstehen Sachkosten in Höhe von 14 605 500 Euro, davon 3 097 000 Euro im Jahr 2026, 3 719 500 Euro im Jahr 2027, 4 100 500 Euro im Jahr 2028, 3 688 500 Euro im Jahr 2029. Diese Sachkosten entstehen für die Entwicklung und den Betrieb einer sicheren IT- Verarbeitungsumgebung und umfassen die Softwareentwicklung, die Lizenzen, die Informationssicherheit und die technische Betreuung im Rahmen der Datenübermittlungen sowie den Aufbau und die Pflege einer Metadatenbank im Sinne der sogenannten Bestandsliste gemäß den Vorgaben des Daten-Governance-Rechtsakts. Ab dem Jahr 2030 entstehen jährlich laufende Sachkosten für den Betrieb der IT- Verarbeitungsumgebung, die Pflege der Datenbank und das Cloudmanagement in Höhe von 2 422 500 Euro. Die Mehrbedarfe des Statistischen Bundesamts an Haushaltsmitteln werden finanziell im Einzelplan 24 des BMDS ausgeglichen.

Erfüllungsaufwand

Durch den Regelungsbereich des Daten-Governance-Rechtsakts, für den keine nationale Regelung eingeführt wird, können neben den unten aufgezählten Belastungsänderungen weitere unmittelbar aus dieser EU-Verordnung resultieren. E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger …

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Für die Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Der Gesetzentwurf hat keine Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Verwaltung ändert sich der jährliche Erfüllungsaufwand um rund 7 996 000Euro. Davon sind 5 398 000 Euro Personal- und 2 598 000 Euro Sachkosten des Bundes. Der einmalige Erfüllungsaufwand beträgt 16 555 Tsd. Euro, die komplett auf Sachkosten des Bundes entfallen.

Weitere Kosten

Auswirkungen auf Einzelpreise und das allgemeine Preisniveau, insbesondere auf die Verbraucherpreise, sind nicht zu erwarten. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 12. Januar 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/3544 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht19. Dezember 2025 · BR-Drs. 767/25
  2. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht12. Januar 2026 · BT-Drs. 21/3544
  3. Bundestag: 1. Lesung16. Januar 2026 · BT-PlPr. 21/54
  4. Bundesrat: 1. Durchgang30. Januar 2026 · BR-PlPr. 1061
  5. Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung25. März 2026 · BT-Drs. 21/4994
  6. Bundestag: 2. Lesung26. März 2026 · BT-PlPr. 21/68
  7. Bundestag: 3. Lesung26. März 2026 · BT-PlPr. 21/68
  8. Bundesrat: 2. Durchgang8. Mai 2026 · BR-PlPr. 1065
  9. Im Bundesgesetzblatt verkündet18. Mai 2026

Im Bundestag gesagt

20 Reden an 2 Sitzungstagen.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.