- Wirtschaft und Handel
Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/3947
Was ändert sich?
Wer Versicherungen vermittelt, braucht künftig auch für Bausparrisiko- und günstige Restschuldversicherungen eine Erlaubnis – dafür gibt es zwei Jahre Übergangsfrist. Enge Geschäftsverbindungen in Drittländer können die Erlaubnis kosten.
Ab wann: Am Tag nach der Verkündung; für den Wegfall der Ausnahmen bei Bausparrisiko- und Restschuldversicherungen gilt eine Übergangsfrist von zwei Jahren.KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
AusschussBeratungsstand laut DIP: Überwiesen
- Dafür dürften
- CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.
Worum geht es?
Umsetzung europäischer Vorgaben zum Versicherungsvertrieb angesichts eines eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens der Europäischen Kommission wegen Falschumsetzung der EU-Richtlinie: Versagung der Eintragung von Versicherungsvermittlern und -beratern in das Vermittlerregister in bestimmten Fällen, Anpassungen zur Versicherungsvermittlung in Nebentätigkeit, Aufhebung von Ausnahmevorschriften betr. …
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Vermittlung von Bausparrisiko- und Restschuldversicherungen, Pflicht zur öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr anfechtbarer Entscheidungen gegen Versicherungsberater und -vermittler, redaktionelle Anpassungen und Korrekturen, Folgeänderungen; Änderung §§ 11a, 11b, 32, 34d und 156 Gewerbeordnung sowie § 66 Versicherungsvertragsgesetz Bezug: Richtlinie (EU) 2016/97 vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb (ABl. L 26, 02.02.2016, S. 19 ; L 222, 17.08.2016, S. 114) Mahnschreiben der Europäischen Kommission vom 3. Oktober 2024
Wer ist betroffen?
- Menschen, die künftig eine Erlaubnis als Versicherungsvermittler brauchenBelastung
Für die Erlaubnis fallen im Schnitt 396 Euro Gebühren für die Sachkundeprüfung und 68 Euro für die Eintragung ins Vermittlerregister an.
Zu tun: Sachkundeprüfung ablegen, Erlaubnis beantragen und sich ins Vermittlerregister eintragen lassen
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„Für die betroffenen Personen fallen bei Erwerb einer Erlaubnis als Versicherungsvermittler gemäß § 34d Absatz 1 GewO für die Sachkundeprüfung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer Gebühren in Höhe von durchschnittlich 396 Euro je Fall an.“
- Vermittlerinnen und Vermittler von Restschuldversicherungen zu Darlehen oder LeasingBelastung
Auch für Restschuldversicherungen mit einer Jahresprämie bis 500 Euro ist künftig eine Erlaubnis nötig, mit zwei Jahren Übergangsfrist.
Zu tun: Erlaubnis nach der Gewerbeordnung beantragen
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„Die Ausnahmevorschrift nach § 34d Absatz 8 Nummer 3 GewO für die Vermittlung von Restschuldversicherungen, die als Zusatzleistung zur Lieferung einer Ware oder der Erbringung einer Dienstleistung im Zusammenhang mit Darlehensoder Leasingverträgen vermittelt werden und deren Jahresprämie einen Betrag von 500 Euro nicht übersteigt, soll ebenfalls aufgehoben werden.“
- Vermittlerinnen und Vermittler von BausparrisikoversicherungenBelastung
Für die Vermittlung einer Bausparrisikoversicherung im Rahmen eines Kollektivvertrages ist künftig eine Erlaubnis erforderlich.
Zu tun: Erlaubnis nach der Gewerbeordnung beantragen
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„Die Ausnahmevorschrift nach § 34d Absatz 8 Nummer 2 GewO, wonach für die Vermittlung einer Bausparrisikoversicherung im Rahmen eines Kollektivvertrages keine Erlaubnis erforderlich ist, soll aufgehoben werden.“
- Versicherungsvermittler und Versicherungsberater mit engen Verbindungen in DrittländerBelastung
Die Erlaubnis und damit die Eintragung ins Vermittlerregister kann versagt werden, wenn enge Verbindungen in ein Drittland die Aufsicht behindern.
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„§ 34d Absatz 5 Satz 1 GewO soll im Sinne der Europäischen Kommission ergänzt werden, indem eine neue Nummer 5 angefügt wird, wodurch in bestimmten Fällen die Eintragung von Versicherungsvermittlern und Versicherungsberatern in das Vermittlerregister nach § 11a GewO bzw. die Erteilung der Erlaubnis nach § 34d Absatz 1 Satz 1 GewO oder § 34d Absatz 2 Satz 1 GewO, die Voraussetzung für die Eintragung im Vermittlerregister ist, versagt werden kann.“
- Versicherungsvermittler in NebentätigkeitBetroffen, ohne Kostenfolge
Wer nebenbei Versicherungen vermittelt, fällt künftig nach einer an die EU-Richtlinie angepassten Definition unter die Regeln.
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„§ 34d Absatz 6 GewO wird angepasst, um die Definition der Versicherungsvermittlung in Nebentätigkeit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/97 besser abzubilden und den Anwendungsbereich an die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2016/97 anzugleichen.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Es entstehen für den Bund keine zusätzlichen Haushaltsausgaben.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für die Bürgerinnen und Bürger ergibt sich keine Änderung des Erfüllungsaufwands. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft erhöht sich der jährliche Erfüllungsaufwand um 38 012 000 Euro. Es entsteht einmaliger Erfüllungsaufwand von rund 11 023 000 Euro. …
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Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Es fallen Bürokratiekosten in Höhe von 6 000 Euro an. Der laufende Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft unterliegt nicht der „One in, one out“-Regel, da es sich um eine 1:1-Umsetzung von EU-Recht handelt. Durch das Gesetz zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflicht wird die Belastung für die Wirtschaft ausgeglichen. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Verwaltung entsteht jährlicher Erfüllungsaufwand bei den Ländern von 11 000 Euro und einmaliger Aufwand von 365 000 Euro.
- Weitere Kosten
Für die betroffenen Personen fallen bei Erwerb einer Erlaubnis als Versicherungsvermittler gemäß § 34d Absatz 1 GewO für die Sachkundeprüfung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer Gebühren in Höhe von durchschnittlich 396 Euro je Fall an. Die Höhe der Gebühren variiert je nach Industrie- und Handelskammer. …
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Hinzu kommen Gebühren in Höhe von durchschnittlich 68 Euro für die Eintragung ins Vermittlerregister. Die Eintragung betrifft neben dem Erlaubnisinhaber gemäß § 34d Absatz 1 GewO auch die auf Antrag befreiten Versicherungsvermittler gemäß § 34d Absatz 6 GewO sowie die gebundenen Vermittler gemäß § 34d Absatz 7 GewO. Auch die Höhe der Gebühren für die Eintragung ins Vermittlerregister variiert je nach Industrie- und Handelskammer. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 2. Februar 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
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- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht2. Februar 2026 · BT-Drs. 21/3947
- Bundestag: 1. Lesung26. Februar 2026 · BT-PlPr. 21/59