- Recht und Justiz
Gesetz zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/4298
Was ändert sich?
Das Berufsrecht von Anwälten, Patentanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Notaren wird umgebaut. Neu für alle: Wer eine Vorsorgevollmacht hat, kann sie ab 2027 als elektronische Abschrift ins Zentrale Vorsorgeregister eintragen lassen – für rund 6,11 Euro.
Ab wann: Im Wesentlichen am 1. Januar 2027; einzelne Teile am Tag nach der Verkündung, weitere am 1. Oktober 2026 und am 1. Juni 2027KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
AusschussBeratungsstand laut DIP: Überwiesen
- Dafür dürften
- CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.
Worum geht es?
Für diesen Vorgang gibt es im DIP keine Kurzbeschreibung. Der Gesetzentwurf ist unten verlinkt.
Wer ist betroffen?
- Menschen, die Beratungshilfe beantragenBetroffen, ohne Kostenfolge
Die Anforderungen an den Antrag auf Beratungshilfe ändern sich.
Zu tun: Antrag auf Beratungshilfe nach den neuen Anforderungen stellen
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„im Beratungshilfegesetz sollen Anforderungen an den Antrag auf Beratungshilfe angepasst werden;“
- Menschen, die eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung registrieren lassenEntlastung und Belastung
Sie können künftig eine elektronische Abschrift ihrer Vorsorgeverfügung ins Zentrale Vorsorgeregister aufnehmen lassen und zahlen dafür voraussichtlich etwa 6,11 Euro.
Zu tun: Aufnahme der elektronischen Abschrift beim Zentralen Vorsorgeregister veranlassen und die Gebühr zahlen
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„Bürgerinnen und Bürger sollen künftig die Möglichkeit haben, elektronische Abschriften ihrer Vorsorgeverfügungen in das Zentrale Vorsorgeregister aufnehmen zu lassen (BNotO);“
- Menschen, die in über 100 Jahre alte notarielle Urkunden Einsicht nehmen wollenEntlastung
Für alte notarielle Urkunden und Verzeichnisse sind künftig die Landesarchive zuständig, was die Einsichtnahme vereinfacht und Kosten spart.
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„Die Änderungen zur Einsichtnahme in über 100 Jahre alte notarielle Urkunden und Verzeichnisse dürften aufgrund der damit verbundenen Vereinfachungen zu Einsparungen bei den Bürgerinnen und Bürgern führen.“
- Verbraucherinnen und Verbraucher mit Inkassoforderungen oder eigenen InkassoaufträgenEntlastung
Die Schutzregeln gelten auch beim Konzerninkasso, Inkassodienstleister müssen mehr Sachkunde nachweisen und mitteilen, wenn sie einen Auftrag von Verbrauchern nicht weiterverfolgen.
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„Im Fall der Nichtweiterverfolgung von Inkassoaufträgen von Verbraucherinnen und Verbrauchern soll eine Mitteilungspflicht bestehen (RDG);“
- Rechtsanwältinnen und RechtsanwälteEntlastung und Belastung
Statt einer "Belehrung" gibt es künftig einen "rechtlichen Hinweis", gegen den man vor dem Anwaltsgericht nach der Verwaltungsgerichtsordnung vorgehen kann; auch gegen Rügen, Auskunftsverlangen und Zwangsgelder gilt dieser Weg.
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„Für Rechtsbehelfe gegen rechtliche Hinweise, Rügen, Auskunftsverlangen und Zwangsgelder von Rechtsanwältinnen und -anwälten soll einheitlich das Anwaltsgericht zuständig und die Verwaltungsgerichtsordnung anzuwenden sein.“
- Syndikusanwältinnen und SyndikusanwälteEntlastung
Bei der Zulassung fällt weniger Bürokratie an; die Entlastung beträgt insgesamt rund 38.368 Euro im Jahr.
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„die Bürokratieanforderungen bei der Zulassung von Syndikusanwältinnen und -anwälten sollen gesenkt werden (BRAO, PAO);“
- Steuerberaterinnen und SteuerberaterEntlastung
Die Anzeigepflichten steuerberatender Berufsausübungsgesellschaften entfallen; die Entlastung liegt bei rund 155.450 Euro im Jahr.
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„Für die Wirtschaft reduziert sich der jährliche Erfüllungsaufwand um voraussichtlich etwa 193 818 Euro (Steuerberaterinnen und -berater etwa 155 450 Euro; Syndikusanwältinnen und -anwälte etwa 38 368 Euro).“
- Angehende Patentanwältinnen und PatentanwälteBelastung
Sie müssen künftig verpflichtend eine Ausbildungsstation bei einem Gericht für Patentstreitsachen absolvieren.
Zu tun: Ausbildung bei einem Gericht für Patentstreitsachen absolvieren
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„für angehende Patentanwältinnen und -anwälte soll eine verpflichtende Ausbildung bei einem Gericht für Patenstreitsachen vorgesehen werden (PAO);“
- Wissenschaftliche Mitarbeitende in KanzleienEntlastung
Die Sozietätserstreckung bei wissenschaftlicher Mitarbeit wird zu ihren Gunsten zurückgefahren.
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„die Sozietätserstreckung bei wissenschaftlicher Mitarbeit soll im Interesse der angehenden Anwältinnen und Anwälte zurückgefahren werden (BRAO, PAO);“
- Inkassodienstleister und sonstige RechtsdienstleisterBelastung
Sie müssen höhere Sachkundeanforderungen erfüllen, ein Umgehungsverbot beachten und müssen mit höheren Geldbußen rechnen.
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„die Sachkundeanforderungen an Inkassodienstleister sollen erhöht werden (RDG);“
- Frühere Notarinnen und Notare sowie deren ErbenBelastung
Wenn Akten und Verzeichnisse bei Amtsende nicht ordnungsgemäß geführt wurden, können ihnen die Kosten der Aufarbeitung auch dann in Rechnung gestellt werden, wenn Notariatsverwalter die Bestände weiter verwahren.
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„soweit (frühere) Notarinnen und Notare ihre bei der Beendigung ihres Amtes abzuliefernden Akten und Verzeichnisse nicht ordnungsgemäß geführt haben, sollen ihnen beziehungsweise ihren Erben die Kosten für die Aufarbeitung der Bestände auch in Fällen in Rechnung gestellt werden können, in denen die weitere Verwahrung durch Notariatsverwalterinnen oder - verwalter erfolgt;“
- Anwältinnen und Anwälte mit Berufsqualifikation aus DrittstaatenEntlastung
Für Rechtsanwaltsberufe aus Drittstaaten wird die Feststellung gleichwertiger Berufsqualifikationen möglich.
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„zur lückenlosen Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG im Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland soll die Feststellung gleichwertiger Berufsqualifikationen bei Rechtsanwaltsberufen aus Drittstaaten ermöglicht werden;“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Keine.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Der Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger verringert sich in zu vernachlässigender Höhe. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft reduziert sich der jährliche Erfüllungsaufwand um voraussichtlich etwa 193 818 Euro (Steuerberaterinnen und -berater etwa 155 450 Euro; …
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Syndikusanwältinnen und -anwälte etwa 38 368 Euro). Diese Einsparung stellt ein „Out“ im Sinne der „One in, one out“-Regelung der Bundesregierung dar. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Keine. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Verwaltung reduziert sich der jährliche Erfüllungsaufwand um voraussichtlich etwa 771 413 Euro (Rechtsanwaltskammern etwa 512 543 Euro; Steuerberaterkammern etwa 108 870 Euro, Notarkammern etwa 150 000 Euro). Die Bundesnotarkammer wird als Registerbehörde etwa 2 Millionen Euro einmalige und etwa 700 000 Euro jährliche Kosten für die beabsichtigte Erweiterung des Zentralen Vorsorgeregisters aufwenden müssen, die durch Gebühren der Vorsorgenden auszugleichen sein werden. Im Übrigen ergeben sich keine nennenswerten Auswirkungen.
- Weitere Kosten
Bürgerinnen und Bürger, die eine elektronische Abschrift ihrer Vorsorgeverfügung in das Zentrale Vorsorgeregister aufnehmen lassen wollen, werden dafür voraussichtlich eine Gebühr von etwa 6,11 Euro an die Bundesnotarkammer als Registerbehörde zu entrichten haben. …
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Hieraus ergibt sich ein jährliches Gebührenaufkommen von etwa 1,1 Millionen Euro. Im Übrigen ergeben sich keine nennenswerten Auswirkungen. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 25. Februar 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht19. Dezember 2025 · BR-Drs. 776/25
- Bundesrat: 1. Durchgang30. Januar 2026 · BR-PlPr. 1061
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht25. Februar 2026 · BT-Drs. 21/4298
- Bundestag: 1. Lesung25. März 2026 · BT-PlPr. 21/67
Im Bundestag gesagt
9 Reden an 1 Sitzungstag.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Anette Kramme · Parl. Staatssekr., Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz25. März 2026 · Plenarprotokoll 21/67, S. 8078D
- Stephan Brandner · MdB, AfD25. März 2026 · Plenarprotokoll 21/67, S. 8079C
- Johannes Wiegelmann · MdB, CDU/CSU25. März 2026 · Plenarprotokoll 21/67, S. 8080A
- Dr. Till Steffen · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN25. März 2026 · Plenarprotokoll 21/67, S. 8080D
- Aaron Valent · MdB, DIE LINKE25. März 2026 · Plenarprotokoll 21/67, S. 8081D
- Mahmut Özdemir (Duisburg) · MdB, SPD25. März 2026 · Plenarprotokoll 21/67, S. 8082B
- Knuth Meyer-Soltau · MdB, AfD25. März 2026 · Plenarprotokoll 21/67, S. 8083A
- Dr. David Preisendanz · MdB, CDU/CSU25. März 2026 · Plenarprotokoll 21/67, S. 8083D
- Christian Moser · MdB, CDU/CSU25. März 2026 · Plenarprotokoll 21/67, S. 8084C