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Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/4088
Was ändert sich?
Die staatlich geförderte private Altersvorsorge wird umgebaut: Statt Riester gibt es künftig Depots ohne Garantie, ein günstiges Standardprodukt und eine Zulage, die sich direkt nach dem eingezahlten Betrag richtet. Auch Selbstständige können die Förderung nutzen.
Ab wann: Grundsätzlich am Tag nach der Verkündung; die steuerliche Förderung ab 1. Januar 2027, weitere Teile ab 1. Januar 2028KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
In KraftBeratungsstand laut DIP: Verkündet
- Ausschuss
- dafür: CDU/CSU, SPD · dagegen: Linke · Enthaltung: AfD, Grüne
Verkündet am 29. Mai 2026 im BGBl I 2026, 156. In Kraft seit 30. Mai 2026 (einzelne Teile zu anderen Terminen)
Worum geht es?
Schaffung eines effizienten Angebots zur Lebensstandardsicherung nach Renteneintritt für breite Bevölkerungsgruppen durch Straffung der Zertifizierungskriterien für mehr Transparenz, Standardisierung, Entbürokratisierung …
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und Wettbewerb zwischen den Anbietern sowie geringeren Kosten, Einführung eines Altersvorsorgedepots ohne Garantien für eine chancenorientierte Kapitalanlage neben zweistufigen Garantieprodukten, auch als besonders einfaches Standardprodukt, Verteilung der Vertragsabschlusskosten auf die Laufzeit und Ermöglichung eines Anbieterwechsels ohne Wechselkosten, Flexibilisierung der Auszahlungsphase; grundlegende Vereinfachung der steuerlichen Förderung mit besonderem Fokus auf Kleinanleger mit beitragsproportionaler Zulagenförderung, vereinfachter Kapitalentnahme, Bestandsschutz für bestehende Verträge u.a., Änderung von 5 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen und Anpassungen betr. Förderberechtigung für Selbständige u.a., Besteuerung von Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen, Grundzulage und Kinderzulage, Datenübermittlungspflicht bei Altersvorsorgezulageanträgen, Besteuerung des Wohnförderkontos, Eigenheimrenten-Förderung, Altersvorsorgeverträge, Anbieterwechsel, Altersvorsorgedepot und Standarddepot, Auszahlungsphase, Kostenbegrenzung, Produktinformationsblatt, Informationspflichten für Anbieter u.a.; redaktionelle Änderungen, Folgeänderungen und Übergangsvorschriften; Verordnungsermächtigung
Wer ist betroffen?
- Menschen, die privat fürs Alter sparenEntlastung und Belastung
Statt der bisherigen Riester-Zulagen gibt es künftig eine Zulage, die sich direkt nach dem eingezahlten Betrag richtet, dafür entfällt die Garantie auf die eingezahlten Beiträge beim neuen Altersvorsorgedepot.
Laut Entwurf 15.000.000 Betroffene
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„Neben den sicherheitsorientierten Garantieprodukten wird künftig auch ein renditeorientiertes Altersvorsorgedepot ohne Garantien zugelassen.“
- Menschen mit bestehendem Riester-VertragBetroffen, ohne Kostenfolge
Bestehende Verträge können mit der bisherigen Förderung weiterlaufen; wer will, kann durch Erklärung gegenüber dem Anbieter in die neue Förderung wechseln.
Zu tun: Erklärung gegenüber dem Anbieter, wenn man in die neue Förderung wechseln will
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„Bestandsverträge können mit bisheriger Förderung weitergeführt werden; optional ist auch ein Wechsel in die neue Förderung möglich.“
- Sparerinnen und Sparer mit KindernEntlastung
Wer 25 Euro im Monat einzahlt, erhält 300 Euro Kinderzulage pro Kind und 150 Euro Grundzulage.
Entlastung 300 € je Fall und Jahr
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„Damit reiche ein monatlicher Eigenbeitrag von 25 Euro aus, um die Kinderzulage von 300 Euro sowie die Grundzulage von 150 Euro zu erhalten.“
- AlleinerziehendeEntlastung
Für jeden eingezahlten Euro gibt es einen Euro Kinderzulage statt der bisherigen Regelung für mittelbar Förderberechtigte.
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„Im Gegensatz zur bisherigen Förderung bei Riester, bei der Alleinerziehende bei einem monatlichen Sparbetrag von fünf Euro eine Kinderzulage als mittelbar Förderberechtigte hätten erhalten können, erhielten sie nun für jeden eingezahlten Euro einen Euro an Kinderzulage.“
- Selbstständige und FreiberuflerEntlastung
Rund vier Millionen Selbstständige und Freiberufler können die staatlich geförderte private Altersvorsorge erstmals nutzen, auch ohne Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Zu tun: Steuererklärung abgeben
Laut Entwurf 4.000.000 Betroffene
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„Es handle sich um insgesamt vier Millionen Bürgerinnen und Bürger, die bisher nur eingeschränkte Möglichkeiten für die Altersvorsorge gehabt hätten und daher teilweise über keine oder eine unzureichende Altersvorsorge verfügten.“
- Menschen mit kleinen und mittleren EinkommenEntlastung
Wer nur kleine Beträge spart, erhält einen erhöhten Fördersatz und damit eine höhere Förderquote als bisher.
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„Diese Gruppen erreichen damit höhere Förderquoten, wovon insbesondere Altersvorsorgende mit geringen und mittleren Einkommen profitieren.“
- Steuerzahlende, die den Sonderausgabenabzug nutzenEntlastung
In Zulageantrag und Anlage AV entfallen die Angaben zum Mindesteigenbeitrag, das spart pro Fall rund 10 Minuten.
Laut Entwurf 4.600.000 Betroffene
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„Wegfall von Angaben zum Mindesteigenbeitrag im Zulageantrag und in der Anlage AV“
- Menschen, die gefördertes Altersvorsorgevermögen für selbst genutztes Wohneigentum verwendenEntlastung
Die Besteuerung des Wohnförderkontos wird vereinfacht und der Überwachungszeitraum von 20 auf 5 Jahre nach Beginn der Auszahlungsphase verkürzt.
Laut Entwurf 30.000 Betroffene
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„vereinfachte Besteuerung von Wohnförderkonten und Verkürzung des Überwachungszeitraums von 20 Jahren auf 5 Jahre nach Beginn der Auszahlungsphase bei Nutzung der Eigenheimrenten-Förderung“
- Anbieter von Altersvorsorgeverträgen (Banken, Versicherungen, Bausparkassen)Entlastung und Belastung
Anbieter müssen künftig das Standardprodukt anbieten und zahlen 2026 und 2027 insgesamt rund 8 Millionen Euro Zertifizierungsgebühren, sparen aber jährlich rund 4 Millionen Euro Aufwand.
Zu tun: Standardprodukt anbieten und Verträge zertifizieren lassen
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„Alle Anbieter mit Ausnahme von Anbietern, die auf die Eigenheimrenten-Förderung spezialisiert sind (z. B. Bausparkassen), müssen das Standardprodukt anbieten;“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
(Steuermehr- und -mindereinnahmen (-) in Mio. Euro) Gebietskörperschaft volle Jahreswirkung* 2026 2027 2028 2029 2030 Insgesamt - - 120 - 235 - 360 - 465 Bund - - 50 - 100 - 153 - 197 Länder - - 52 - 99 - 153 - 198 Gemeinden - - 18 - 36 - 54 - 70 Kassenjahr 2026 2027 2028 2029 2030 Insgesamt - . …
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- 120 - 230 - 365 Bund - . - 51 - 98 - 155 Länder - . - 50 - 97 - 155 Gemeinden - . - 19 - 35 - 55 * Wirkung im Veranlagungsjahr Erläuterung: Die Zahl der Riester-Verträge ist seit mehreren Jahren rückläufig. Die Entwicklung des Volumens der Altersvorsorgezulage wird regelmäßig in der Steuerschätzung berücksichtigt. In den Jahren 2020 bis 2025 ist das Volumen um durchschnittlich rund 175 Millionen Euro p. a. zurückgegangen. Für das Finanztableau wird angenommen, dass dieser Rückgang durch die Reform gestoppt wird, da wegfallende Bestandsverträge durch Verträge der neuen Produktwelt ersetzt werden. Daraus ergeben sich Steuermindereinnahmen im Vergleich zum Szenario ohne Reform. Die Regelungen führen beim Einzelplan 08 für die Haushaltsjahre 2025 bis 2029 insgesamt zu einem Mehrbedarf von 27 106 000 Euro sowie dauerhaft von insgesamt 1,0 Planstellen/Stellen. Im Einzelnen fallen beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) sowie beim Kapitel 0811 folgende Mehrausgaben an: Kapitel HH-Jahr 2025 2026 2027 2028 2029 Maßnahme in T € 0811 Zuweisungen an den Versorgungsfonds 55 110 110 27 Summe 55 110 110 27 0815 Ausgaben beim BZSt inklusive ZfA 0 6 435 9 628 8 583 2 158 Summe 0 6 435 9 628 8 583 2 158 Summe Epl. 08 / HH-Jahr 0 6 490 9 738 8 693 2 185 Die titelgenaue Aufschlüsselung der vorstehend dargestellten Mehrausgaben beim BZSt und der ZfA ist aus den nachstehenden Darstellungen im Allgemeinen Teil der Begründung ersichtlich. Der Mehrbedarf an Sach- und Personalmitteln soll finanziell und stellenmäßig im Einzelplan 08 ausgeglichen werden.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Veränderung des jährlichen Zeitaufwands (in Stunden): - 917 667,0 Veränderung des jährlichen Sachaufwands (in Tsd. Euro): 0,0 Einmaliger Zeitaufwand (in Stunden): 134 584,0 Einmaliger Sachaufwand (in Tsd. Euro): 614,0 …
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E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Veränderung des jährlichen Erfüllungsaufwands (in Tsd. Euro): - 4 011,0 davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten (in Tsd. Euro): 121,0 Einmaliger Erfüllungsaufwand (in Tsd. Euro): 2 918,0 davon durch Einführung oder Anpassung digitaler Prozessabläufe (in Tsd. Euro): 2 917,0 Der laufende Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft unterliegt der „One in, one out“-Regelung (Kabinettbeschluss vom 25. März 2015). Da es sich dabei im Saldo um ein „Out“ in Höhe von rund 4 Millionen Euro handelt, steht die Summe als Kompensationsvolumen für Regelungsvorhaben des Bundesministeriums der Finanzen zur Verfügung. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Veränderung des jährlichen Erfüllungsaufwands (in Tsd. Euro): - 8 040,0 davon auf Bundesebene (in Tsd. Euro): - 4 345,0 davon auf Landesebene (in Tsd. Euro): - 3 695,0 davon auf Bundes- und Landesebene (in Tsd. Euro) 0,0 Einmaliger Erfüllungsaufwand (in Tsd. Euro): 229,0 davon auf Bundesebene (in Tsd. Euro): 229,0 davon auf Landesebene (in Tsd. Euro): 0,0 davon auf Bundes- und Landesebene (in Tsd. Euro) 0,0 Hinsichtlich der weiteren Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand der Verwaltung wird auf die ausführlichen Darstellungen im Allgemeinen Teil der Begründung verwiesen. Durch die gesetzlichen Änderungen im EStG in den Jahren 2027 und 2028 entsteht in den Ländern ein einmaliger automationstechnischer Umstellungsaufwand im Gesamtvorhaben KONSENS in Höhe von 32 000 Euro.
- Weitere Kosten
Der Wirtschaft entstehen durch die erhobenen Gebühren für die Zertifizierung eines Altersvorsorgevertrags durch das Bundeszentralamt für Steuern in den Jahren 2026 und 2027 direkte sonstige Kosten in Höhe von insgesamt rund 8 Millionen Euro. Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucher-preisniveau, sind nicht zu erwarten. …
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BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 11. Februar 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht19. Dezember 2025 · BR-Drs. 768/25
- Bundesrat: 1. Durchgang30. Januar 2026 · BR-PlPr. 1061
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht11. Februar 2026 · BT-Drs. 21/4088
- Bundestag: 1. Lesung26. Februar 2026 · BT-PlPr. 21/59
- Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung25. März 2026 · BT-Drs. 21/4996
- Bundestag: 2. Lesung27. März 2026 · BT-PlPr. 21/69
- Bundestag: 3. Lesung27. März 2026 · BT-PlPr. 21/69
- Bundesrat: 2. Durchgang8. Mai 2026 · BR-PlPr. 1065
- Im Bundesgesetzblatt verkündet29. Mai 2026
Im Bundestag gesagt
23 Reden an 2 Sitzungstagen.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Lars Klingbeil · Bundesmin., Bundesministerium der Finanzen26. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/59, S. 7102C
- Kay Gottschalk · MdB, AfD26. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/59, S. 7103A
- Dr. Carsten Brodesser · MdB, CDU/CSU26. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/59, S. 7104A
- Stefan Schmidt · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN26. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/59, S. 7104D
- Sarah Vollath · MdB, DIE LINKE26. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/59, S. 7105C
- Michael Thews · MdB, SPD26. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/59, S. 7106B
- Ulrike Schielke-Ziesing · MdB, AfD26. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/59, S. 7107A
- Dr. Florian Dorn · MdB, CDU/CSU26. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/59, S. 7107C
- Michael Thews · MdB, SPD27. März 2026 · Plenarprotokoll 21/69, S. 8335C
- Christian Douglas · MdB, AfD27. März 2026 · Plenarprotokoll 21/69, S. 8336C
- Fritz Güntzler · MdB, CDU/CSU27. März 2026 · Plenarprotokoll 21/69, S. 8337D
- Stefan Schmidt · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN27. März 2026 · Plenarprotokoll 21/69, S. 8339B
- Sarah Vollath · MdB, DIE LINKE27. März 2026 · Plenarprotokoll 21/69, S. 8340A
- Dr. Philipp Rottwilm · MdB, SPD27. März 2026 · Plenarprotokoll 21/69, S. 8340D
- Diana Zimmer · MdB, AfD27. März 2026 · Plenarprotokoll 21/69, S. 8341C
- Dr. Carsten Brodesser · MdB, CDU/CSU27. März 2026 · Plenarprotokoll 21/69, S. 8342D
- Katharina Beck · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN27. März 2026 · Plenarprotokoll 21/69, S. 8344D
- Isabelle Vandre · MdB, DIE LINKE27. März 2026 · Plenarprotokoll 21/69, S. 8345C
- Frauke Heiligenstadt · MdB, SPD27. März 2026 · Plenarprotokoll 21/69, S. 8346D
- Thomas Stephan · MdB, AfD27. März 2026 · Plenarprotokoll 21/69, S. 8348B
- Oliver Pöpsel · MdB, CDU/CSU27. März 2026 · Plenarprotokoll 21/69, S. 8349A
- Dr. Armin Grau · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN27. März 2026 · Plenarprotokoll 21/69, S. 8350A
- Dr. Florian Dorn · MdB, CDU/CSU27. März 2026 · Plenarprotokoll 21/69, S. 8350C