- Steuern und Finanzen
Gesetz zur Änderung des Gesetzes zu dem Mehrseitigen Übereinkommen vom 24. November 2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/3944
Was ändert sich?
Deutschland kann künftig 62 weitere Doppelbesteuerungsabkommen über ein internationales Rahmenabkommen an die OECD-Mindeststandards gegen Gewinnverlagerung anpassen. Für Bürger und Unternehmen ändert sich dadurch unmittelbar noch nichts.
Ab wann: Der Text nennt kein Datum für das Inkrafttreten.KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
In KraftBeratungsstand laut DIP: Verkündet
- Ausschuss
- dafür: CDU/CSU, SPD, Grüne, Linke · Enthaltung: AfD
Verkündet am 5. Juni 2026 im BGBl II 2026, 108. In Kraft seit 6. Juni 2026
Worum geht es?
Zustimmung zur ersten Voraussetzung zur Erweiterung der Liste mit Auswahlentscheidungen und zugelassenen Vorbehalte zu unter das BEPS-MLI-Übereinkommen fallenden 14 Doppelbesteuerungsabkommen der Bundesrepublik Deutschland um weitere 62 durch Notifikation gegenüber der OECD als Verwahrer
Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Es kommt zu keinen Auswirkungen auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Das Gesetz hat gegenüber der Rechtslage nach den derzeit geltenden Steuerabkommen keine Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Das Gesetz hat gegenüber der derzeit geltenden Rechtslage keine Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft. …
Mehr lesenWeniger
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Das Gesetz hat keine Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand der Steuerverwaltung der Länder.
- Weitere Kosten
Unternehmen, insbesondere den mittelständischen, entstehen durch dieses Gesetz keine unmittelbaren Kosten. Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, sind von dem Gesetz nicht zu erwarten. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 2. …
Mehr lesenWeniger
Februar 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht19. Dezember 2025 · BR-Drs. 769/25
- Bundesrat: 1. Durchgang30. Januar 2026 · BR-PlPr. 1061
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht2. Februar 2026 · BT-Drs. 21/3944
- Bundestag: 1. Lesung26. Februar 2026 · BT-PlPr. 21/59
- Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung25. März 2026 · BT-Drs. 21/4980
- Bundestag: 2. Lesung26. März 2026 · BT-PlPr. 21/68
- Bundestag: 3. Lesung26. März 2026 · BT-PlPr. 21/68
- Bundesrat: 2. Durchgang8. Mai 2026 · BR-PlPr. 1065
- Im Bundesgesetzblatt verkündet5. Juni 2026