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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Beschlossen

Gesetz zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz

Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/4082

Was ändert sich?

Familiengerichte können gewalttätige Personen in Hochrisikofällen zu einer elektronischen Fußfessel verpflichten und ihnen einen sozialen Trainingskurs oder eine Gewaltpräventionsberatung auferlegen. Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen werden härter bestraft.

Ab wann: Am ersten Tag des vierten Quartals nach der Verkündung; einzelne Teile (z. B. Waffenregister-Auskunft, Begleitung durch eine Vertrauensperson vor Gericht) bereits am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

In Kraft
Stand: In Kraft, Stufe 5 von 5

Beratungsstand laut DIP: Verkündet

Ausschuss
dafür: CDU/CSU, AfD, SPD, Grüne · Enthaltung: Linke

Verkündet am 9. Juli 2026 im BGBl I 2026, 198. In Kraft seit 1. Juli 2026 (einzelne Teile zu anderen Terminen)

Worum geht es?

Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Dem Bund entstehen durch dieses Gesetz keine Mehrausgaben. Für die Länder entstehen nach Schätzungen voraussichtlich folgende Haushaltsausgaben: Es entstehen geschätzt insgesamt im Jahr 2027 einmalige Sachkosten in Höhe von 1 817 545 Euro und ab dem Jahr 2027 jährliche Kosten in Höhe von 19 326 135 Euro (davon 2 566 885 Euro Sachkosten und 16 759 250 Euro Personalkosten).

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für die Bürgerinnen und Bürger entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Keine. …

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E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Auf Bundesebene entsteht der Verwaltung kein Erfüllungsaufwand. Bei den Ländern führen die gesetzlichen Änderungen zu einem einmaligen Mehraufwand von ca. 1 817 545 Euro und zu einem jährlichen Mehraufwand von ca. 16 117 285 Euro.

Weitere Kosten

Es wird geschätzt, dass im justiziellen Kernbereich ab dem Jahr 2027 jährliche weitere Kosten in Höhe von 71 819,56 Euro anfallen. Auswirkungen dieses Gesetzes auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. …

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BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 11. Februar 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/4082 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht19. Dezember 2025 · BR-Drs. 771/25
  2. Bundesrat: 1. Durchgang30. Januar 2026 · BR-PlPr. 1061
  3. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht11. Februar 2026 · BT-Drs. 21/4082
  4. Bundestag: 1. Lesung27. Februar 2026 · BT-PlPr. 21/60
  5. Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung6. Mai 2026 · BT-Drs. 21/5809
  6. Bundestag: 2. Lesung8. Mai 2026 · BT-PlPr. 21/78
  7. Bundestag: 3. Lesung8. Mai 2026 · BT-PlPr. 21/78
  8. Bundesrat: 2. Durchgang12. Juni 2026 · BR-PlPr. 1066
  9. Im Bundesgesetzblatt verkündet9. Juli 2026

Im Bundestag gesagt

25 Reden an 2 Sitzungstagen.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.