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Gesetz zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/4082
Was ändert sich?
Familiengerichte können gewalttätige Personen in Hochrisikofällen zu einer elektronischen Fußfessel verpflichten und ihnen einen sozialen Trainingskurs oder eine Gewaltpräventionsberatung auferlegen. Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen werden härter bestraft.
Ab wann: Am ersten Tag des vierten Quartals nach der Verkündung; einzelne Teile (z. B. Waffenregister-Auskunft, Begleitung durch eine Vertrauensperson vor Gericht) bereits am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
In KraftBeratungsstand laut DIP: Verkündet
- Ausschuss
- dafür: CDU/CSU, AfD, SPD, Grüne · Enthaltung: Linke
Verkündet am 9. Juli 2026 im BGBl I 2026, 198. In Kraft seit 1. Juli 2026 (einzelne Teile zu anderen Terminen)
Worum geht es?
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen
Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.Wer ist betroffen?
- Menschen, die einen Gewaltschutzantrag stellen wollenBetroffen, ohne Kostenfolge
Für eine elektronische Aufenthaltsüberwachung ist immer ein Antrag beim Familiengericht nötig; die Maßnahme selbst muss man nicht ausdrücklich benennen.
Zu tun: Antrag beim Familiengericht stellen
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Voraussetzung für den Erlass einer Gewaltschutzanordnung gemäß § 1 GewSchG und darauf aufbauend der Anordnung einer eAÜ ist stets ein Antrag beim Familiengericht.“
- Opfer häuslicher Gewalt, die eine Gewaltschutzanordnung erwirkenEntlastung
Das Gericht kann zusätzlich zum Näherungs- oder Kontaktverbot eine elektronische Aufenthaltsüberwachung des Täters anordnen; beim Zwei-Komponenten-Modell wird das Opfer über ein Empfangsgerät gewarnt.
Zu tun: Antrag beim Familiengericht stellen
Laut Entwurf 7.756 Betroffene
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Im Fall des Zwei-Komponenten-Modells kann zudem das Opfer über das Empfangsgerät benachrichtigt werden, welches sich dadurch gegebenenfalls rechtzeitig in Sicherheit bringen oder Unterstützung suchen kann.“
- Personen, gegen die eine Gewaltschutzanordnung ergeht (Täter)Belastung
Sie können verpflichtet werden, eine elektronische Fußfessel anlegen zu lassen und ständig betriebsbereit bei sich zu führen.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Dem Täter kann danach aufgegeben werden, sich die für eine elektronische Überwachung seines Aufenthaltsortes erforderlichen technischen Mittel anlegen zu lassen sowie ständig in betriebsbereitem Zustand bei sich zu führen.“
- Personen, die zu Täterarbeit verpflichtet werdenBelastung
Das Familiengericht kann die Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs oder an einer Gewaltpräventionsberatung anordnen; geschätzt in rund 780 Fällen pro Jahr.
Zu tun: an dem angeordneten Kurs oder der Beratung teilnehmen
Laut Entwurf 780 Betroffene
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Zudem soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, wonach das Familiengericht den Täter zur Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs oder an einer Gewaltpräventionsberatung verpflichten kann.“
- Personen, die gegen eine Gewaltschutzanordnung verstoßenBelastung
Für Verstöße drohen künftig bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe statt bisher bis zu zwei Jahren.
Laut Entwurf 7.070 Betroffene
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Des Weiteren wird auch der Strafrahmen für Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen erhöht.“
- Opfer mit Beeinträchtigungen und BehinderungenEntlastung
Für sie kann die Technik eine frühzeitige Warnung und ein schnelleres Einschreiten der Polizei ermöglichen, ohne dass sie selbst die Polizei rufen müssen.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Ein wichtiger Vorteil der elektronischen Aufenthaltsüberwachung besteht bei Opfern mit Beeinträchtigungen und Behinderungen.“
- Opfer in Gerichtsverfahren zum GewaltschutzEntlastung
Sie dürfen sich bei Verhandlungen, Erörterungen und Anhörungen von einer Vertrauensperson begleiten lassen.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Eine Ergänzung von § 170 Absatz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes durch einen neuen Satz 4 ermöglicht eine Begleitung des Opfers durch eine Vertrauensperson bei gerichtlichen Verhandlungen, Erörterungen und Anhörungen in Gewaltschutzsachen.“
- Freie Träger, die soziale Trainingskurse anbietenBetroffen, ohne Kostenfolgeindirekt
Die Nachfrage nach Kursen dürfte deutlich über dem heutigen Angebot liegen; die Kurse werden voraussichtlich über Länder- und Kommunalhaushalte finanziert.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Grundsätzlich ist jedoch davon auszugehen, dass die Angebote dieser Kurse durch freie Träger erfolgen, die gegebenenfalls über die Haushalte der Länder und Kommunen finanziert werden.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Dem Bund entstehen durch dieses Gesetz keine Mehrausgaben. Für die Länder entstehen nach Schätzungen voraussichtlich folgende Haushaltsausgaben: Es entstehen geschätzt insgesamt im Jahr 2027 einmalige Sachkosten in Höhe von 1 817 545 Euro und ab dem Jahr 2027 jährliche Kosten in Höhe von 19 326 135 Euro (davon 2 566 885 Euro Sachkosten und 16 759 250 Euro Personalkosten).
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für die Bürgerinnen und Bürger entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Keine. …
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E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Auf Bundesebene entsteht der Verwaltung kein Erfüllungsaufwand. Bei den Ländern führen die gesetzlichen Änderungen zu einem einmaligen Mehraufwand von ca. 1 817 545 Euro und zu einem jährlichen Mehraufwand von ca. 16 117 285 Euro.
- Weitere Kosten
Es wird geschätzt, dass im justiziellen Kernbereich ab dem Jahr 2027 jährliche weitere Kosten in Höhe von 71 819,56 Euro anfallen. Auswirkungen dieses Gesetzes auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. …
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BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 11. Februar 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht19. Dezember 2025 · BR-Drs. 771/25
- Bundesrat: 1. Durchgang30. Januar 2026 · BR-PlPr. 1061
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht11. Februar 2026 · BT-Drs. 21/4082
- Bundestag: 1. Lesung27. Februar 2026 · BT-PlPr. 21/60
- Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung6. Mai 2026 · BT-Drs. 21/5809
- Bundestag: 2. Lesung8. Mai 2026 · BT-PlPr. 21/78
- Bundestag: 3. Lesung8. Mai 2026 · BT-PlPr. 21/78
- Bundesrat: 2. Durchgang12. Juni 2026 · BR-PlPr. 1066
- Im Bundesgesetzblatt verkündet9. Juli 2026
Im Bundestag gesagt
25 Reden an 2 Sitzungstagen.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Dr. Stefanie Hubig · Bundesmin., Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz27. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/60, S. 7273B
- Martina Kempf · MdB, AfD27. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/60, S. 7273D
- Dr. Günter Krings · MdB, CDU/CSU27. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/60, S. 7274C
- Helge Limburg · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN27. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/60, S. 7275B
- Kathrin Gebel · MdB, DIE LINKE27. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/60, S. 7276B
- Carmen Wegge · MdB, SPD27. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/60, S. 7276D
- Knuth Meyer-Soltau · MdB, AfD27. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/60, S. 7277D
- Christian Heinz · Stellv. MdBR (Minister der Justiz und für den Rechtsstaat), Hessen27. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/60, S. 7278B
- Stephan Brandner · MdB, AfD27. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/60, S. 7278D
- Susanne Hierl · MdB, CDU/CSU27. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/60, S. 7279C
- Carmen Wegge · MdB, SPD8. Mai 2026 · Plenarprotokoll 21/78, S. 9315C
- Rainer Galla · MdB, AfD8. Mai 2026 · Plenarprotokoll 21/78, S. 9316B
- Dr. Günter Krings · MdB, CDU/CSU8. Mai 2026 · Plenarprotokoll 21/78, S. 9317B
- Dr. Lena Gumnior · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN8. Mai 2026 · Plenarprotokoll 21/78, S. 9318A
- Aaron Valent · MdB, DIE LINKE8. Mai 2026 · Plenarprotokoll 21/78, S. 9318D
- Dr. Stefanie Hubig · Bundesmin., Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz8. Mai 2026 · Plenarprotokoll 21/78, S. 9320A
- Stephan Brandner · MdB, AfD8. Mai 2026 · Plenarprotokoll 21/78, S. 9321C
- Susanne Hierl · MdB, CDU/CSU8. Mai 2026 · Plenarprotokoll 21/78, S. 9322C
- Ulle Schauws · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN8. Mai 2026 · Plenarprotokoll 21/78, S. 9323D
- Kathrin Gebel · MdB, DIE LINKE8. Mai 2026 · Plenarprotokoll 21/78, S. 9324C
- Carsten Müller (Braunschweig) · MdB, CDU/CSU8. Mai 2026 · Plenarprotokoll 21/78, S. 9325B
- Knuth Meyer-Soltau · MdB, AfD8. Mai 2026 · Plenarprotokoll 21/78, S. 9328A
- Josephine Ortleb · MdB, SPD8. Mai 2026 · Plenarprotokoll 21/78, S. 9328C
- Tijen Ataoğlu · MdB, CDU/CSU8. Mai 2026 · Plenarprotokoll 21/78, S. 9329B
- Axel Müller · MdB, CDU/CSU8. Mai 2026 · Plenarprotokoll 21/78, S. 9330A