- Gesundheit und Pflege
Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG)
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/4084
Was ändert sich?
Apotheken dürfen künftig mehr: impfen mit allen Nicht-Lebendimpfstoffen, Schnelltests und Blutentnahmen anbieten, Vorsorge-Dienstleistungen erbringen und bestimmte rezeptpflichtige Mittel bei chronischen oder akuten Erkrankungen ohne Rezept abgeben.
Ab wann: Am Tag nach der Verkündung; Teile zum Notdienstfonds am ersten Tag des folgenden Quartals; Abrechnung pharmazeutischer Dienstleistungen ab 1. Januar 2027KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
In KraftBeratungsstand laut DIP: Verkündet
- Ausschuss
- dafür: CDU/CSU, SPD · dagegen: AfD, Grüne · Enthaltung: Linke
Verkündet am 1. Juli 2026 im BGBl I 2026, 195. In Kraft seit 2. Juli 2026 (einzelne Teile zu anderen Terminen)
Worum geht es?
Bürokratieabbau zur Erhöhung von Eigenverantwortung und Flexibilität der Apotheker, u.a. betr. Austauschmöglichkeiten von Arzneimitteln, Nullretaxation, Preisbindung, Apothekenleitung durch zwei Personen, Übermittlung von Verschreibungen, Betäubungsmittelaufbewahrung und Apothekeneinkaufspreise; …
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Erhalt von Apothekenstandorten vor allem im ländlichen Raum durch Zuschuss für Teilnotdienste, Weiterentwicklung von Zweigapotheken, erleichterte Neugründung und vorübergehende Vertretung von Apothekenleitungen; Erweiterung der Aufgaben in der Gesundheitsversorgung betr. Prävention und Früherkennung, Impfmöglichkeiten, Arzneimittelabgabe ohne ärztliche Verschreibung und Schnelltests; weitere Regelungen; Änderung von 7 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung; Verordnungsermächtigung Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen betr. Aufhebung der ärztlichen Verschreibungspflicht bei Dauermedikationen, Stärkung der pharmazeutischen Biotechnologie in Deutschland, Evaluation bestimmter Regelungen durch die maßgeblichen Spitzenorganisationen mit Berichterstattung an das BMG, Verantwortlichkeiten und Betriebserlaubnis bei Zweigapotheken, Berechtigung zur Blutentnahme durch Apotheker, Abrechnung und Finanzierung pharmazeutischer Dienstleistungen, vorübergehende Aufrechterhaltung des Apothekenbetriebs durch pharmazeutisch-technische Assistenten, Durchführung von Schutzimpfungen und Delegationsmöglichkeiten, Finanzierung von Notdiensten, Meldepflichten bei COVID-19 und weiteren Atemwegserkrankungen u.a.; Klarstellungen, Folgeänderungen, redaktionelle Korrekturen; Änderung einer weiteren Rechtsverordnung
Wer ist betroffen?
- Patientinnen und Patienten in ApothekenEntlastung
Wer in besonderen Fällen ein rezeptpflichtiges Medikament direkt in der Apotheke bekommt, spart pro Fall rund 45 Minuten und 3,50 Euro Wegekosten.
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„Durch Wegfall des Arztbesuches könnten pro Fall somit rund 45 Minuten Zeitaufwand und 3,50 Euro Wegekosten für die Patientin oder den Patienten entfallen.“
- Menschen mit chronischen ErkrankungenEntlastung
Für die Anschlussversorgung bei chronischen Erkrankungen können Apothekerinnen und Apotheker bestimmte rezeptpflichtige Arzneimittel künftig auch ohne ärztliches Rezept abgeben.
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„Die Möglichkeit zur Abgabe bestimmter verschreibungspflichtiger Arzneimittel durch Apothekerinnen und Apotheker für eine öffentliche Apotheke, zu deren Personal sie gehören, ohne Vorliegen einer ärztlichen oder zahnärztlichen Verschreibung wird zur Anschlussversorgung bei chronischen Erkrankungen neu eingeführt.“
- Gesetzlich Krankenversicherte, die sich impfen lassen wollenEntlastung
Impfungen mit allen Impfstoffen außer Lebendimpfstoffen können künftig auch in der Apotheke erfolgen.
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„Apotheken sollen zukünftig Impfungen mit allen Impfstoffen, die keine Lebendimpfstoffe sind, durchführen können.“
- Menschen mit Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes oder TabakfolgenEntlastung
Es entsteht ein Anspruch auf Vorsorge- und Früherkennungsleistungen zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes und tabakassoziierten Erkrankungen in der Apotheke.
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„Es wird ein Anspruch auf Prävention von Herz-Kreislauferkrankungen, Diabetes und weiteren tabakassoziierten Erkrankungen sowie die Früherkennung von hierfür maßgeblichen Erkrankungsrisiken als pharmazeutische Dienstleistungen durch Apotheken vorgesehen.“
- Menschen im ländlichen RaumEntlastung
In abgelegenen Orten mit schlechter Arzneimittelversorgung können leichter Zweigapotheken eröffnet werden, und PTA dürfen die Apothekenleitung vorübergehend vertreten, damit die Apotheke geöffnet bleibt.
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„So können Zweigapotheken nun eröffnet werden, wenn in abgelegenen Orten oder Ortsteilen eine deutlich eingeschränkte Arzneimittelversorgung vorliegt.“
- Bewohnerinnen und Bewohner von PflegeheimenEntlastung
Arztpraxen dürfen Rezepte und E-Rezepte für Heimbewohner direkt an die versorgende Apotheke schicken, sodass niemand sie mehr abholen und einreichen muss.
Laut Entwurf 792.000 Betroffene
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„Im Rahmen eines Heimversorgungsvertrags können Arztpraxen Rezepte, auch E-Rezepte für die von der heimversorgenden Apotheke versorgten Heimbewohnerinnen und -bewohner an die heimversorgende Apotheke übermitteln.“
- Pharmazeutisch-technische Assistentinnen und AssistentenEntlastung und Belastung
Erfahrene PTA dürfen in ländlichen Regionen mit behördlicher Genehmigung die Apothekenleitung vorübergehend vertreten; zugleich dokumentieren sie pharmazeutische Dienstleistungen in der elektronischen Patientenakte.
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„Mit behördlicher Genehmigung können im Rahmen einer praktischen Erprobung erfahrene pharmazeutisch- technische Assistentinnen und pharmazeutisch-technische Assistenten zur vorübergehenden Aufrechterhaltung des Betriebs zur Sicherstellung der Arzneimittelversorgung in ländlichen Regionen unter bestimmten Voraussetzungen auch Apothekenleitungen vertreten.“
- Apothekerinnen und Apotheker mit ausländischem AbschlussEntlastung
Wer die Apothekerausbildung im Ausland abgeschlossen hat, darf unter bestimmten Voraussetzungen eine eigene öffentliche Apotheke neu gründen.
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„Apothekerinnen und Apotheker, die ihre Ausbildung nicht in Deutschland abgeschlossen haben, wird unter bestimmten Voraussetzungen die Neugründung einer öffentlichen Apotheke ermöglicht.“
- Apotheken als BetriebeEntlastung und Belastung
Apotheken werden bei Bestellvorgängen und Retaxationen entlastet und können jährlich rund 10.300 Euro sparen, wenn eine PTA statt eines Vertretungsapothekers einspringt; gleichzeitig entstehen rund 1,06 Millionen Euro Bürokratiekosten durch neue Dokumentationspflichten.
Zu tun: Eintrag pharmazeutischer Dienstleistungen und bestimmter Abgaben in die elektronische Patientenakte
Laut Entwurf 17.041 Betroffene
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„Der Eintrag durchgeführter pharmazeutischer Dienstleistungen und deren Ergebnisse in die elektronische Patientenakte sowie die Dokumentation von Abgaben nach § 48a des Arzneimittelgesetzes könnten zu etwa 1,06 Millionen Euro Bürokratiekosten für Apotheken führen.“
- Arztpraxen und ihr PersonalBelastung
Für jedes an eine heimversorgende Apotheke übermittelte Rezept entsteht etwa eine halbe Minute zusätzlicher Aufwand; insgesamt rechnet der Entwurf mit Millionenkosten pro Jahr.
Zu tun: Prüfung des Versorgungsvertrags und elektronische Versendung des Rezepts
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„Im Gegenzug wird durch eine Übermittlung von Rezepten – insbesondere E-Rezepten über die sichere Telematikinfrastruktur – bei Arztpraxen zusätzlicher Aufwand von einer halben Minute durch die Prüfung des Vorliegens eines Versorgungsvertrags für die Heimbewohnerin oder den Heimbewohner und die elektronische Versendung an die heimversorgende Apotheke verursacht.“
- Stationäre PflegeeinrichtungenEntlastung
Der Weg zur Apotheke zum Einreichen der Rezepte entfällt; die Einsparung wird auf rund 4,98 Millionen Euro im Jahr geschätzt.
Laut Entwurf 10.125 Betroffene
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„Durch die Ermöglichung der Übermittlung von Rezepten von Arztpraxen an heimversorgende Apotheken wird Aufwand der Pflegeheime durch Wegfall des Weges zur heimversorgenden Apotheke, bei der die Rezepte eingereicht werden müssen, reduziert.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Bund Für den Bund werden keine zusätzlichen Ausgaben begründet. Länder Für die Länder werden keine zusätzlichen Ausgaben begründet. Kommunen Für die Kommunen werden keine zusätzlichen Ausgaben begründet. Gesetzliche Krankenversicherung Für die gesetzliche Krankenversicherung ergeben sich Mehrausgaben aufgrund der zusätzlichen Durchführung von Schutzimpfungen durch Apotheken. …
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Da nicht abschätzbar ist, wie viele Schutzimpfungen zusätzlich durch Apotheken durchgeführt werden, und die Vergütung noch zu verhandeln ist, können die Mehrausgaben nicht quantifiziert werden. Zudem können sich gegenüber der Impfung bei ärztlichen Leistungserbringern nicht quantifizierbare Einsparungen für die gesetzliche Krankenversicherung ergeben, sofern die noch zu verhandelnde Vergütung für die Durchführung der Schutzimpfungen niedriger als die Vergütung für die Durchführung von Schutzimpfungen durch ärztliche Leistungserbringer ausfällt. Den Mehrausgaben für zusätzlich durchgeführte Schutzimpfungen stehen nicht quantifizierbare Einsparungen durch entsprechend vermiedene Erkrankungen gegenüber.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für Bürgerinnen und Bürger werden durch dieses Gesetz ein jährlicher Erfüllungsaufwand von -238 574 Euro und -51 123 Stunden Zeitersparnis begründet. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft könnte insgesamt ein jährlicher Erfüllungsaufwand von -5,55 Millionen Euro sowie einmalig geringfügiger Erfüllungsaufwand entstehen. …
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Im Übrigen wird für die Wirtschaft kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand begründet. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Der Eintrag durchgeführter pharmazeutischer Dienstleistungen und deren Ergebnisse in die elektronische Patientenakte sowie die Dokumentation von Abgaben nach § 48a des Arzneimittelgesetzes könnten zu etwa 1,06 Millionen Euro Bürokratiekosten für Apotheken führen. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Verwaltung in Bund und Ländern entsteht kein jährlicher sowie ein geringfügiger einmaliger Erfüllungsaufwand.
- Weitere Kosten
Es sind keine Auswirkungen auf Einzelpreise oder das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, zu erwarten. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 11. Februar 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht19. Dezember 2025 · BR-Drs. 770/25
- Bundesrat: 1. Durchgang30. Januar 2026 · BR-PlPr. 1061
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht11. Februar 2026 · BT-Drs. 21/4084
- Bundestag: 1. Lesung27. Februar 2026 · BT-PlPr. 21/60
- Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung20. Mai 2026 · BT-Drs. 21/6076
- Bundestag: 2. Lesung22. Mai 2026 · BT-PlPr. 21/81
- Bundestag: 3. Lesung22. Mai 2026 · BT-PlPr. 21/81
- Bundesrat: 2. Durchgang12. Juni 2026 · BR-PlPr. 1066
- Im Bundesgesetzblatt verkündet1. Juli 2026
Namentliche Abstimmung am 22. Mai 2026
Vorstoß zur Zukunft der Apothekenversorgung abgelehnt (Beschlussempfehlung) · angenommen
| Fraktion | Ja | Nein | Enth. | Fehlt |
|---|---|---|---|---|
| CDU/CSU | 191 | 0 | 0 | 15 |
| AfD | 0 | 125 | 0 | 25 |
| SPD | 111 | 0 | 0 | 9 |
| BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 81 | 0 | 0 | 4 |
| Die Linke | 56 | 0 | 0 | 8 |
| fraktionslos | 1 | 1 | 0 | 1 |
Im Bundestag gesagt
18 Reden an 2 Sitzungstagen.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Nina Warken · Bundesmin., Bundesministerium für Gesundheit27. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/60, S. 7287A
- Thomas Dietz · MdB, AfD27. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/60, S. 7288A
- Dr. Tanja Machalet · MdB, SPD27. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/60, S. 7288D
- Dr. Paula Piechotta · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN27. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/60, S. 7289C
- Evelyn Schötz · MdB, DIE LINKE27. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/60, S. 7290C
- Simone Borchardt · MdB, CDU/CSU27. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/60, S. 7291A
- Nicole Hess · MdB, AfD27. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/60, S. 7291D
- Dr. Christos Pantazis · MdB, SPD27. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/60, S. 7292C
- Dr. Stephan Pilsinger · MdB, CDU/CSU27. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/60, S. 7293A
- Simone Borchardt · MdB, CDU/CSU22. Mai 2026 · Plenarprotokoll 21/81, S. 9752C
- Martin Sichert · MdB, AfD22. Mai 2026 · Plenarprotokoll 21/81, S. 9753D
- Dr. Tanja Machalet · MdB, SPD22. Mai 2026 · Plenarprotokoll 21/81, S. 9755B
- Dr. Paula Piechotta · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN22. Mai 2026 · Plenarprotokoll 21/81, S. 9756B
- Ates Gürpinar · MdB, DIE LINKE22. Mai 2026 · Plenarprotokoll 21/81, S. 9757B
- Dr. Stephan Pilsinger · MdB, CDU/CSU22. Mai 2026 · Plenarprotokoll 21/81, S. 9758B
- Dr. Christoph Birghan · MdB, AfD22. Mai 2026 · Plenarprotokoll 21/81, S. 9759A
- Dr. Christos Pantazis · MdB, SPD22. Mai 2026 · Plenarprotokoll 21/81, S. 9759D
- Dr. Maria-Lena Weiss · MdB, CDU/CSU22. Mai 2026 · Plenarprotokoll 21/81, S. 9760C