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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Beschlossen

Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG)

Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/4084

Was ändert sich?

Apotheken dürfen künftig mehr: impfen mit allen Nicht-Lebendimpfstoffen, Schnelltests und Blutentnahmen anbieten, Vorsorge-Dienstleistungen erbringen und bestimmte rezeptpflichtige Mittel bei chronischen oder akuten Erkrankungen ohne Rezept abgeben.

Ab wann: Am Tag nach der Verkündung; Teile zum Notdienstfonds am ersten Tag des folgenden Quartals; Abrechnung pharmazeutischer Dienstleistungen ab 1. Januar 2027KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

In Kraft
Stand: In Kraft, Stufe 5 von 5

Beratungsstand laut DIP: Verkündet

Ausschuss
dafür: CDU/CSU, SPD · dagegen: AfD, Grüne · Enthaltung: Linke

Verkündet am 1. Juli 2026 im BGBl I 2026, 195. In Kraft seit 2. Juli 2026 (einzelne Teile zu anderen Terminen)

Worum geht es?

Bürokratieabbau zur Erhöhung von Eigenverantwortung und Flexibilität der Apotheker, u.a. betr. Austauschmöglichkeiten von Arzneimitteln, Nullretaxation, Preisbindung, Apothekenleitung durch zwei Personen, Übermittlung von Verschreibungen, Betäubungsmittelaufbewahrung und Apothekeneinkaufspreise; …

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Erhalt von Apothekenstandorten vor allem im ländlichen Raum durch Zuschuss für Teilnotdienste, Weiterentwicklung von Zweigapotheken, erleichterte Neugründung und vorübergehende Vertretung von Apothekenleitungen; Erweiterung der Aufgaben in der Gesundheitsversorgung betr. Prävention und Früherkennung, Impfmöglichkeiten, Arzneimittelabgabe ohne ärztliche Verschreibung und Schnelltests; weitere Regelungen; Änderung von 7 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung; Verordnungsermächtigung Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen betr. Aufhebung der ärztlichen Verschreibungspflicht bei Dauermedikationen, Stärkung der pharmazeutischen Biotechnologie in Deutschland, Evaluation bestimmter Regelungen durch die maßgeblichen Spitzenorganisationen mit Berichterstattung an das BMG, Verantwortlichkeiten und Betriebserlaubnis bei Zweigapotheken, Berechtigung zur Blutentnahme durch Apotheker, Abrechnung und Finanzierung pharmazeutischer Dienstleistungen, vorübergehende Aufrechterhaltung des Apothekenbetriebs durch pharmazeutisch-technische Assistenten, Durchführung von Schutzimpfungen und Delegationsmöglichkeiten, Finanzierung von Notdiensten, Meldepflichten bei COVID-19 und weiteren Atemwegserkrankungen u.a.; Klarstellungen, Folgeänderungen, redaktionelle Korrekturen; Änderung einer weiteren Rechtsverordnung

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Bund Für den Bund werden keine zusätzlichen Ausgaben begründet. Länder Für die Länder werden keine zusätzlichen Ausgaben begründet. Kommunen Für die Kommunen werden keine zusätzlichen Ausgaben begründet. Gesetzliche Krankenversicherung Für die gesetzliche Krankenversicherung ergeben sich Mehrausgaben aufgrund der zusätzlichen Durchführung von Schutzimpfungen durch Apotheken. …

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Da nicht abschätzbar ist, wie viele Schutzimpfungen zusätzlich durch Apotheken durchgeführt werden, und die Vergütung noch zu verhandeln ist, können die Mehrausgaben nicht quantifiziert werden. Zudem können sich gegenüber der Impfung bei ärztlichen Leistungserbringern nicht quantifizierbare Einsparungen für die gesetzliche Krankenversicherung ergeben, sofern die noch zu verhandelnde Vergütung für die Durchführung der Schutzimpfungen niedriger als die Vergütung für die Durchführung von Schutzimpfungen durch ärztliche Leistungserbringer ausfällt. Den Mehrausgaben für zusätzlich durchgeführte Schutzimpfungen stehen nicht quantifizierbare Einsparungen durch entsprechend vermiedene Erkrankungen gegenüber.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für Bürgerinnen und Bürger werden durch dieses Gesetz ein jährlicher Erfüllungsaufwand von -238 574 Euro und -51 123 Stunden Zeitersparnis begründet. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft könnte insgesamt ein jährlicher Erfüllungsaufwand von -5,55 Millionen Euro sowie einmalig geringfügiger Erfüllungsaufwand entstehen. …

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Im Übrigen wird für die Wirtschaft kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand begründet. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Der Eintrag durchgeführter pharmazeutischer Dienstleistungen und deren Ergebnisse in die elektronische Patientenakte sowie die Dokumentation von Abgaben nach § 48a des Arzneimittelgesetzes könnten zu etwa 1,06 Millionen Euro Bürokratiekosten für Apotheken führen. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Verwaltung in Bund und Ländern entsteht kein jährlicher sowie ein geringfügiger einmaliger Erfüllungsaufwand.

Weitere Kosten

Es sind keine Auswirkungen auf Einzelpreise oder das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, zu erwarten. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 11. Februar 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/4084 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht19. Dezember 2025 · BR-Drs. 770/25
  2. Bundesrat: 1. Durchgang30. Januar 2026 · BR-PlPr. 1061
  3. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht11. Februar 2026 · BT-Drs. 21/4084
  4. Bundestag: 1. Lesung27. Februar 2026 · BT-PlPr. 21/60
  5. Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung20. Mai 2026 · BT-Drs. 21/6076
  6. Bundestag: 2. Lesung22. Mai 2026 · BT-PlPr. 21/81
  7. Bundestag: 3. Lesung22. Mai 2026 · BT-PlPr. 21/81
  8. Bundesrat: 2. Durchgang12. Juni 2026 · BR-PlPr. 1066
  9. Im Bundesgesetzblatt verkündet1. Juli 2026

Namentliche Abstimmung am 22. Mai 2026

Vorstoß zur Zukunft der Apothekenversorgung abgelehnt (Beschlussempfehlung) · angenommen

Stimmen nach Fraktion
FraktionJaNeinEnth.Fehlt
CDU/CSU1910015
AfD0125025
SPD111009
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN81004
Die Linke56008
fraktionslos1101
Alle Stimmen und Abweichler ansehenQuelle: abgeordnetenwatch.de (CC0). Bei Abstimmungen per Handzeichen gibt es keine Einzelergebnisse.

Im Bundestag gesagt

18 Reden an 2 Sitzungstagen.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.