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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Beschlossen

Infrastruktur-Zukunftsgesetz

Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/4099

Was ändert sich?

Bau und Sanierung von Straßen, Brücken, Schienen und Wasserstraßen werden künftig als „überragendes öffentliches Interesse“ eingestuft. Planungs- und Genehmigungsverfahren werden gestrafft, Beteiligungen laufen stärker online, Ausgleich für Naturschäden kann durch Geldzahlung ersetzt werden.

Ab wann: Am Tag nach der Verkündung; die Naturschutz-Änderungen (Artikel 10) erst zum ersten Tag des siebten Monats nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

In Kraft
Stand: In Kraft, Stufe 5 von 5

Beratungsstand laut DIP: Verkündet

Ausschuss
dafür: CDU/CSU, SPD · dagegen: AfD, Grüne, Linke

Verkündet am 28. Juli 2026 im BGBl I 2026, 224. In Kraft seit 24. Oktober 2025 (einzelne Teile zu anderen Terminen)

Worum geht es?

Maßnahmen zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren von Infrastrukturvorhaben insbes. in den Bereichen Verkehr und Energie: Festlegung des überragenden öffentlichen Interesses und der öffentlichen Sicherheit …

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für den Neu-, Aus- und Ersatzbau von Schienenwegen, Bundesfernstraßen und Wasserstraßen, Einräumung eines Schutzgütervorrangs für verteidigungsrelevante Infrastruktur, Einbeziehung aller aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) finanzierten Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen, Abschaffung von Verfahrensdoppelungen im Verkehrsbereich durch Raumordnungsverfahren und Linienbestimmungen, Zusammenführung gleichartiger Verfahrensvorschriften aus den Fachgesetzen im Verwaltungsverfahrensgesetz, ausschließlich digitale Durchführung von Planfeststellungsverfahren, Vereinfachung von Genehmigungsverfahren für die Modernisierung der Schieneninfrastruktur sowie Kreuzungsmaßnahmen, Gleichrangigkeit der Ersatzgeldzahlung für naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für alle Bundesvorhaben im überragenden öffentlichen Interesse, Vereinfachung der Pflichten zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für Schienenmaßnahmen, raumordnungsrechtliche Erleichterungen für Pumpspeicherkraftwerke; redaktionelle Änderungen, Anpassungen und Korrekturen, Folgeänderungen; Einfügung, Aufhebung und Änderung zahlreicher §§ und Anlagen in 17 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung Beschlussempfehlung des Ausschusses: weitere vereinfachende und beschleunigende Änderungen verfahrensrechtlicher Vorgaben für Planungs- und Genehmigungsverfahren, u.a. Stärkung des Instruments der Planrechtsfreiheit, Klarstellung der Zuständigkeiten des Eisenbahn-Bundesamtes im Bereich des Umweltrechts, zusätzliche Festlegung des überragenden öffentlichen Interesses betr. Instandsetzung, Erweiterung, Ersatz, Bau oder Ausbau von Tunnelbauwerken, Brücken, Rastanlagen an Bundesautobahnen, See- und Binnenhäfen sowie Flughäfen als auch betr. Maßnahmen des Hochwasser- und Küstenschutzes, Berücksichtigung zahlreicher Empfehlungen des Bundesrates, u.a. zum besonderen Geheimhaltungsbedürfnis von Daten betr. kritische Infrastrukturen, Ermöglichung des umfassenden Einsatzes von SVIK-Mitteln durch die Länder, Normierung der Voraussetzungen für den Einsatz vollautomatisierter Fahrfunktionen beim Betrieb eines Triebfahrzeugs, Klarstellungen, redaktionelle Anpassungen, Folgeänderungen; Erneute und zusätzliche Änderung sowie zusätzliche Einfügung und Aufhebung zahlreicher §§ und Anlagen in 19 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Durch den Gesetzentwurf werden keine zusätzlichen Haushaltsausgaben für den Bund veranlasst. Die Einnahmen aus Ersatzzahlungen nach § 15 Absatz 6a des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) können aktuell noch nicht beziffert werden. Eventuelle Mehrbedarfe des Bundes sind finanziell und stellenmäßig in den jeweiligen Einzelplänen auszugleichen.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für Bürgerinnen und Bürger entsteht durch den Gesetzentwurf kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Die Aufwände verringern sich durch Online-Einreichungen oder digitale Partizipationsmöglichkeiten im Rahmen der Beteiligungsverfahren. …

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E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft entsteht eine geringe Entlastung. Die Autobahn GmbH des Bundes, als Trägerin öffentlicher Aufgaben, wird der Verwaltung zugerechnet (siehe Leitfaden zur Ermittlung und Darstellung des Erfüllungsaufwands in Regelungsvorhaben der Bundesregierung, Kap. 3.1). Dies gilt ebenso für die Eisenbahn des Bundes. IP Jährliche Sachkosten gesamt in T€ Jährlicher Aufwand pro Fall in T€ Fallzahl Gesamtaufwand in T€ Einmalige Sachkosten gesamt in T€ Einmaliger Aufwand pro Fall in T€ 0 0 -8,73 15 -130,94 0 0 Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Es entstehen keine Bürokratiekosten aus Informationspflichten. Neue Informationspflichten werden nicht eingeführt. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Auf Bundesebene ist durch die gesetzlichen Maßnahmen eine Entlastung zu erwarten. Arbeitsumfang und Durchlaufzeiten werden reduziert. Im Besonderen die Festlegung des überragenden öffentlichen Interesses, der öffentlichen Sicherheit und eines Schutzgütervorrangs für Verkehrsinfrastrukturvorhaben mit Gesetzeskraft wird die Planung und Genehmigung der Vorhaben erleichtern und damit zu einer Beschleunigung der vorbereitenden Maßnahmen von Investitionsvorhaben mit einem nicht näher zu quantifizierenden volkswirtschaftlichen Nutzen sowie zur Senkung von Planungs- und Verfahrenskosten in noch nicht näher zu quantifizierender Höhe führen. Infolgedessen ist zu erwarten, dass sich Projekte weniger häufig verzögern und Kostensteigerungen geringer ausfallen. Die Entlastung ist vorgabenspezifisch noch genauer zu beziffern. Auf Bundesebene ergeben sich folgende Erfüllungsaufwände der Verwaltung: Jährliche Personalkosten in T€ Jährliche Sachkosten in T€ Jährlicher Erfüllungsaufwand in T€ Einmalige Personalkosten in T€ Einmalige Sachkosten in T€ Einmaliger Erfüllungsaufwand in T€ Summe in T€ -5.556 -4.728 -10.283 302 0 302 davon Bund -4.452 -4.726 -9.178 269 0 269 davon Land -1.100 0 -1.100 33 0 33 davon Kommune -3,5 -1,3 -4,8 0,0 0,0 0,0

Weitere Kosten

Es werden keine weiteren Kosten erwartet. Auswirkungen auf Einzelpreise und das allgemeine Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 11. Februar 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, …

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hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/4099 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht19. Dezember 2025 · BR-Drs. 780/25
  2. Bundesrat: 1. Durchgang30. Januar 2026 · BR-PlPr. 1061
  3. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht11. Februar 2026 · BT-Drs. 21/4099
  4. Bundestag: 1. Lesung26. Februar 2026 · BT-PlPr. 21/59
  5. Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung24. Juni 2026 · BT-Drs. 21/6701
  6. Bundestag: 2. Lesung26. Juni 2026 · BT-PlPr. 21/87
  7. Bundestag: 3. Lesung26. Juni 2026 · BT-PlPr. 21/87
  8. Bundesrat: 2. Durchgang10. Juli 2026 · BR-PlPr. 1067
  9. Im Bundesgesetzblatt verkündet28. Juli 2026

Im Bundestag gesagt

30 Reden an 2 Sitzungstagen.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.