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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Gescheitert

Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften

Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/4550

Was ändert sich?

Lohnsteuerhilfevereine dürfen künftig auch Mitglieder mit höheren Nebeneinkünften beraten – die bisherigen Grenzen von 18.000 bzw. 36.000 Euro fallen weg. Außerdem steigt der Mindesthebesatz der Gewerbesteuer von 200 auf 280 Prozent.

Ab wann: 1. September 2026; einzelne Artikel am Tag nach der Verkündung; Gewerbesteuer-Mindesthebesatz ab 2027; Wegfall des Leitererfordernisses erst 1. Januar 2027KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

Bundesrat hat Zustimmung versagt
Verfahren beendet: Bundesrat hat Zustimmung versagt
Ausschuss
dafür: CDU/CSU, SPD · dagegen: AfD, Linke · Enthaltung: Grüne

Worum geht es?

Neuregelung zur Systematisierung der Befugnisse zur beschränkten geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen, Erweiterung der unentgeltlichen Hilfeleistung, Modernisierung der Vorschriften über Lohnsteuerhilfevereine, Wegfall des Leitererfordernisses bei weiteren Beratungsstellen von Steuerberatern; …

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Anhebung des Gewerbesteuer-Mindesthebesatzes, Umkehr des Besteuerungsvorrangs bei der Grunderwerbsteuer zur Vermeidung zweifacher Besteuerung; Änderung von 6 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung sowie Folgeänderungen in 4 Gesetzen Beschlussempfehlung des Ausschusses: Wiederherstellung der bisherigen Regelung zur unentgeltlichen Hilfeleistung durch nahe Angehörige, Klarstellung zum Fremdbesitzverbot von Gesellschaften, Änderungen zu Angaben im Anerkennungsverfahren und Anzeigepflichten, Meldung und zwischenstaatlicher Austausch der Steueridentifikationsnummer des Ansässigkeitsstaates im Rahmen von FATCA, Einschränkung der Verpflichtung zur Führung eines Anbauverzeichnisses für Land- und Forstwirte, Steuerbefreiung einer Entlastungsprämie durch die Arbeitgeber von bis zu 1 000 Euro, Weitergeltung der Steuervergünstigungen für Personengesellschaften in der Grunderwerbsteuer, Anwendungsregelung in der Grunderwerbsteuer; Änderung weiterer 3 Gesetze und 2 Rechtsverordnungen Bezug: Wiedervorlage siehe BT-Drs 21/6002 GESTA D042

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

(Steuermehr- und -mindereinnahmen (-) in Mio. Euro) Gebietskörperschaft volle Jahreswirkung* 2026 2027 2028 2029 2030 Insgesamt – + 220 + 225 + 225 + 225 Bund – + 4 + 4 + 4 + 4 Länder – + 8 + 8 + 8 + 8 Gemeinden – + 208 + 213 + 213 + 213 Kassenjahr 2026 2027 2028 …

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2029 2030 Insgesamt – + 195 + 225 + 225 + 225 Bund – + 3 + 4 + 4 + 4 Länder – + 7 + 8 + 8 + 8 Gemeinden – + 185 + 213 + 213 + 213 * Wirkung im Veranlagungsjahr Durch die Änderungen des Steuerberatungsgesetzes und den dazugehörigen Folgeänderungen werden keine Auswirkungen auf das Steueraufkommen erwartet.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Durch die Aufhebung der Betragsgrenzen im Zusammenhang mit der Lohnsteuerhilfe reduziert sich der jährliche Aufwand der Bürgerinnen und Bürger um insgesamt 10 100 Stunden und 10 736 000 Euro Sachkosten. Der laufende Erfüllungsaufwand der Bürgerinnen und Bürger unterliegt der „One in, one out“-Regel. …

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Damit ergibt sich insgesamt ein „Out“ in Höhe von 10 736 000 Euro. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft reduziert sich der jährliche Erfüllungsaufwand um voraussichtlich 12 670 550 Euro. Größtenteils entsteht die Entlastung durch die Aufhebung des Leitererfordernis bei weiteren Beratungsstellen von Steuerberaterinnen und Steuerberatern. Der laufende Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft unterliegt vollständig der „One in, one out“-Regel. Damit ergibt sich insgesamt ein „Out“ in Höhe von 12 670 550 Euro. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Die Bürokratiekosten aus Informationspflichten erhöhen sich um 100 000 Euro. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Verwaltung reduziert sich der jährliche Erfüllungsaufwand um etwa 908 100 Euro. Dieser entfällt vollständig auf die Länder (inklusive Kommunen). Der laufende Erfüllungsaufwand der Verwaltung unterliegt der „One in, one out“- Regel. Damit ergibt sich insgesamt ein „Out“ in Höhe von 908 100 Euro.

Weitere Kosten

Durch die Erhöhung der Gebühren für die Anerkennung von Lohnsteuerhilfevereinen werden neu gegründeten Lohnsteuerhilfevereinen Mehrausgaben entstehen, die gemessen an den durchschnittlich pro Jahr anzuerkennenden Lohnsteuerhilfevereinen jährlich insgesamt etwa 9 600 Euro betragen. …

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BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 12. März 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/4550 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht23. Januar 2026 · BR-Drs. 40/26
  2. Bundesrat: 1. Durchgang6. März 2026 · BR-PlPr. 1062
  3. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht12. März 2026 · BT-Drs. 21/4550
  4. Bundestag: 1. Lesung19. März 2026 · BT-PlPr. 21/65
  5. Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung22. April 2026 · BT-Drs. 21/5529
  6. Bundestag: 2. Lesung24. April 2026 · BT-PlPr. 21/75
  7. Bundestag: 3. Lesung24. April 2026 · BT-PlPr. 21/75
  8. Bundesrat: 2. Durchgang8. Mai 2026 · BR-PlPr. 1065

Im Bundestag gesagt

24 Reden an 2 Sitzungstagen.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.