- Steuern und Finanzen
Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/4550
Was ändert sich?
Lohnsteuerhilfevereine dürfen künftig auch Mitglieder mit höheren Nebeneinkünften beraten – die bisherigen Grenzen von 18.000 bzw. 36.000 Euro fallen weg. Außerdem steigt der Mindesthebesatz der Gewerbesteuer von 200 auf 280 Prozent.
Ab wann: 1. September 2026; einzelne Artikel am Tag nach der Verkündung; Gewerbesteuer-Mindesthebesatz ab 2027; Wegfall des Leitererfordernisses erst 1. Januar 2027KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
Bundesrat hat Zustimmung versagt- Ausschuss
- dafür: CDU/CSU, SPD · dagegen: AfD, Linke · Enthaltung: Grüne
Worum geht es?
Neuregelung zur Systematisierung der Befugnisse zur beschränkten geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen, Erweiterung der unentgeltlichen Hilfeleistung, Modernisierung der Vorschriften über Lohnsteuerhilfevereine, Wegfall des Leitererfordernisses bei weiteren Beratungsstellen von Steuerberatern; …
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Anhebung des Gewerbesteuer-Mindesthebesatzes, Umkehr des Besteuerungsvorrangs bei der Grunderwerbsteuer zur Vermeidung zweifacher Besteuerung; Änderung von 6 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung sowie Folgeänderungen in 4 Gesetzen Beschlussempfehlung des Ausschusses: Wiederherstellung der bisherigen Regelung zur unentgeltlichen Hilfeleistung durch nahe Angehörige, Klarstellung zum Fremdbesitzverbot von Gesellschaften, Änderungen zu Angaben im Anerkennungsverfahren und Anzeigepflichten, Meldung und zwischenstaatlicher Austausch der Steueridentifikationsnummer des Ansässigkeitsstaates im Rahmen von FATCA, Einschränkung der Verpflichtung zur Führung eines Anbauverzeichnisses für Land- und Forstwirte, Steuerbefreiung einer Entlastungsprämie durch die Arbeitgeber von bis zu 1 000 Euro, Weitergeltung der Steuervergünstigungen für Personengesellschaften in der Grunderwerbsteuer, Anwendungsregelung in der Grunderwerbsteuer; Änderung weiterer 3 Gesetze und 2 Rechtsverordnungen Bezug: Wiedervorlage siehe BT-Drs 21/6002 GESTA D042
Wer ist betroffen?
- Steuerpflichtige mit Nebeneinkünften über 18.000 Euro (36.000 Euro bei Zusammenveranlagung)Entlastung
Sie dürfen sich künftig auch bei höheren Einkünften aus Vermietung oder anderen Quellen von einem Lohnsteuerhilfeverein beraten lassen und sparen laut Rechnung rund 528 Euro Steuerberaterkosten, zahlen aber etwa 229 Euro Vereinsbeitrag.
Laut Entwurf 35.500 Betroffene · Entlastung 299 € je Fall und Jahr
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„Erwartet wird, dass dadurch mehr Personen die Hilfe eines Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch nehmen, anstatt eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater aufzusuchen.“
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die eine Entlastungsprämie erhaltenEntlastung
Zahlt der Arbeitgeber eine Entlastungsprämie, bleibt sie bis zu 1.000 Euro steuerfrei; ausgezahlt werden kann sie bis 30. Juni 2027.
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„Die in Änderungsantrag 6 eingeführte Gewährung der Steuerfreiheit eines Entlastungsbetrags bis zu 1000 Euro könne für eine spürbare finanzielle Entlastung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sorgen.“
- Steuerpflichtige mit ausländischen Kapitalerträgen (Doppelbesteuerungsabkommen)Entlastung
Sie können ihre Bank beauftragen, die Ansässigkeitsbescheinigung beim Finanzamt zu beantragen, und sparen je Fall rund 6 Minuten und 1,20 Euro Porto.
Zu tun: Kreditinstitut bevollmächtigen
Laut Entwurf 101.000 Betroffene · Entlastung 1 € je Fall und Jahr
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„Künftig sollen sie ihr dafür bevollmächtigtes Kreditinstitut mit der Beantragung beauftragen können.“
- Studierende und Hochschulen mit „Tax Law Clinics“Entlastung
Studierende dürfen künftig unter Anleitung qualifizierter Personen kostenlos in Steuersachen helfen.
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„Darüber hinaus ist vorgesehen, die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen von „Tax Law Clinics“ an oder im Umfeld von Hochschulen zu ermöglichen, bei denen unter Anleitung besonders qualifizierter Personen zu Ausbildungszwecken altruistische Hilfeleistung in Steuersachen angeboten wird.“
- Land- und Forstwirtinnen und -wirteEntlastung
Die Pflicht, ein Anbauverzeichnis zu führen, entfällt unter bestimmten Voraussetzungen.
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„Um insbesondere die Land- und Forstwirte zu entlasten, werde die Pflicht, ein Anbauverzeichnis zu führen, unter bestimmten Voraussetzungen aufgehoben.“
- Steuerberaterinnen und Steuerberater mit weiteren BeratungsstellenEntlastung
Für weitere Beratungsstellen muss keine eigene Leitung mehr bestellt werden; die Entlastung liegt laut Berechnung bei rund 100.000 Euro je neuer Beratungsstelle.
Laut Entwurf 250 Betroffene
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„Außerdem soll das Leitererfordernis bei weiteren Beratungsstellen von Steuerberaterinnen und Steuerberatern entfallen.“
- Lohnsteuerhilfevereine und ihre MitarbeitendenEntlastung und Belastung
Vereine müssen künftig ins Vereinsregister eingetragen sein, Mitarbeitende in Textform zur Verschwiegenheit verpflichten und bei Neugründung eine höhere Anerkennungsgebühr zahlen; dafür dürfen sie mehr Mitglieder beraten.
Zu tun: Eintragung ins Vereinsregister, Belehrung der Mitarbeitenden in Textform
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„Voraussetzung für die Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein soll deshalb künftig die Eintragung in das Vereinsregister sein.“
- Unternehmen in Gemeinden mit sehr niedrigem Gewerbesteuer-HebesatzBelastung
In Gemeinden mit einem Hebesatz unter 280 Prozent steigt die Gewerbesteuer ab 2027; bundesweit rechnet der Entwurf mit 230 Mio. Euro Mehreinnahmen im Jahr.
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„Von den 11 000 deutschen Gemeinden seien 40 direkt betroffen.“
- Käuferinnen und Käufer von Anteilen an grundbesitzenden GesellschaftenEntlastung
Statt zweier Anzeigen genügt grundsätzlich eine Anzeige beim Vertragsabschluss, und die Anzeigefrist beträgt einen Monat.
Zu tun: Anzeige beim Finanzamt
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„Mit der Umkehr des Besteuerungsvorrangs wird die Rechtsanwendung für die Wirtschaft und die Verwaltung vereinfacht, da grundsätzlich nur noch eine Anzeige zum Zeitpunkt des Signing notwendig ist und der Vorgang regelmäßig zu diesem Zeitpunkt bereits abschließend besteuert werden kann.“
- Speditionen und Zollvertreter, Notarinnen und Notare, Patentanwältinnen und PatentanwälteBetroffen, ohne Kostenfolge
Sie dürfen unter bestimmten niedrigschwelligen Voraussetzungen weiterhin in Steuersachen helfen.
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„Vereine von Land- und Forstwirtinnen und -wirten, Berufs- und Interessenvereinigungen und genossenschaftliche Prüfverbände, Spediteurinnen und Spediteure und sonstige Zollvertreterinnen und Zollvertreter sowie Notarinnen und Notare und Patentanwältinnen und Patentanwälte sollen unter bestimmten (niedrigschwelligen) Voraussetzungen weiterhin Hilfe in Steuersachen leisten dürfen.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
(Steuermehr- und -mindereinnahmen (-) in Mio. Euro) Gebietskörperschaft volle Jahreswirkung* 2026 2027 2028 2029 2030 Insgesamt – + 220 + 225 + 225 + 225 Bund – + 4 + 4 + 4 + 4 Länder – + 8 + 8 + 8 + 8 Gemeinden – + 208 + 213 + 213 + 213 Kassenjahr 2026 2027 2028 …
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2029 2030 Insgesamt – + 195 + 225 + 225 + 225 Bund – + 3 + 4 + 4 + 4 Länder – + 7 + 8 + 8 + 8 Gemeinden – + 185 + 213 + 213 + 213 * Wirkung im Veranlagungsjahr Durch die Änderungen des Steuerberatungsgesetzes und den dazugehörigen Folgeänderungen werden keine Auswirkungen auf das Steueraufkommen erwartet.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Durch die Aufhebung der Betragsgrenzen im Zusammenhang mit der Lohnsteuerhilfe reduziert sich der jährliche Aufwand der Bürgerinnen und Bürger um insgesamt 10 100 Stunden und 10 736 000 Euro Sachkosten. Der laufende Erfüllungsaufwand der Bürgerinnen und Bürger unterliegt der „One in, one out“-Regel. …
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Damit ergibt sich insgesamt ein „Out“ in Höhe von 10 736 000 Euro. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft reduziert sich der jährliche Erfüllungsaufwand um voraussichtlich 12 670 550 Euro. Größtenteils entsteht die Entlastung durch die Aufhebung des Leitererfordernis bei weiteren Beratungsstellen von Steuerberaterinnen und Steuerberatern. Der laufende Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft unterliegt vollständig der „One in, one out“-Regel. Damit ergibt sich insgesamt ein „Out“ in Höhe von 12 670 550 Euro. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Die Bürokratiekosten aus Informationspflichten erhöhen sich um 100 000 Euro. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Verwaltung reduziert sich der jährliche Erfüllungsaufwand um etwa 908 100 Euro. Dieser entfällt vollständig auf die Länder (inklusive Kommunen). Der laufende Erfüllungsaufwand der Verwaltung unterliegt der „One in, one out“- Regel. Damit ergibt sich insgesamt ein „Out“ in Höhe von 908 100 Euro.
- Weitere Kosten
Durch die Erhöhung der Gebühren für die Anerkennung von Lohnsteuerhilfevereinen werden neu gegründeten Lohnsteuerhilfevereinen Mehrausgaben entstehen, die gemessen an den durchschnittlich pro Jahr anzuerkennenden Lohnsteuerhilfevereinen jährlich insgesamt etwa 9 600 Euro betragen. …
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BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 12. März 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht23. Januar 2026 · BR-Drs. 40/26
- Bundesrat: 1. Durchgang6. März 2026 · BR-PlPr. 1062
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht12. März 2026 · BT-Drs. 21/4550
- Bundestag: 1. Lesung19. März 2026 · BT-PlPr. 21/65
- Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung22. April 2026 · BT-Drs. 21/5529
- Bundestag: 2. Lesung24. April 2026 · BT-PlPr. 21/75
- Bundestag: 3. Lesung24. April 2026 · BT-PlPr. 21/75
- Bundesrat: 2. Durchgang8. Mai 2026 · BR-PlPr. 1065
Im Bundestag gesagt
24 Reden an 2 Sitzungstagen.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Michael Schrodi · Parl. Staatssekr., Bundesministerium der Finanzen19. März 2026 · Plenarprotokoll 21/65, S. 7905D
- Diana Zimmer · MdB, AfD19. März 2026 · Plenarprotokoll 21/65, S. 7906C
- Dr. Matthias Hiller · MdB, CDU/CSU19. März 2026 · Plenarprotokoll 21/65, S. 7907B
- Katharina Beck · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN19. März 2026 · Plenarprotokoll 21/65, S. 7908B
- Doris Achelwilm · MdB, DIE LINKE19. März 2026 · Plenarprotokoll 21/65, S. 7908D
- Jens Behrens · MdB, SPD19. März 2026 · Plenarprotokoll 21/65, S. 7909C
- Torben Braga · MdB, AfD19. März 2026 · Plenarprotokoll 21/65, S. 7910A
- Mechthilde Wittmann · MdB, CDU/CSU19. März 2026 · Plenarprotokoll 21/65, S. 7911A
- Karoline Otte · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN19. März 2026 · Plenarprotokoll 21/65, S. 7912B
- Michael Thews · MdB, SPD24. April 2026 · Plenarprotokoll 21/75, S. 8962B
- Kay Gottschalk · MdB, AfD24. April 2026 · Plenarprotokoll 21/75, S. 8963B
- Dr. Matthias Hiller · MdB, CDU/CSU24. April 2026 · Plenarprotokoll 21/75, S. 8964C
- Andreas Audretsch · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN24. April 2026 · Plenarprotokoll 21/75, S. 8965C
- Doris Achelwilm · MdB, DIE LINKE24. April 2026 · Plenarprotokoll 21/75, S. 8966C
- Jens Behrens · MdB, SPD24. April 2026 · Plenarprotokoll 21/75, S. 8967B
- Jörn König · MdB, AfD24. April 2026 · Plenarprotokoll 21/75, S. 8968A
- Dr. Stefan Korbach · MdB, CDU/CSU24. April 2026 · Plenarprotokoll 21/75, S. 8969A
- Sascha Müller · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN24. April 2026 · Plenarprotokoll 21/75, S. 8969D
- Christian Görke · MdB, DIE LINKE24. April 2026 · Plenarprotokoll 21/75, S. 8970B
- Frauke Heiligenstadt · MdB, SPD24. April 2026 · Plenarprotokoll 21/75, S. 8971A
- Iris Nieland · MdB, AfD24. April 2026 · Plenarprotokoll 21/75, S. 8973B
- Mechthilde Wittmann · MdB, CDU/CSU24. April 2026 · Plenarprotokoll 21/75, S. 8974A
- Lisa Badum · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN24. April 2026 · Plenarprotokoll 21/75, S. 8975B
- Fritz Güntzler · MdB, CDU/CSU24. April 2026 · Plenarprotokoll 21/75, S. 8975D