- Recht und Justiz
- Umwelt, Landwirtschaft und Ernährung
Gesetz zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/4146
Was ändert sich?
Umweltverbände müssen für eine Anerkennung keine offene Mitgliedschaft mit vollem Stimmrecht mehr bieten, auch Stiftungen können anerkannt werden. Zugleich sollen Klagen gegen Strom-, Verkehrs- und Telekommunikationsprojekte schneller entschieden werden.
Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
BundesratBeratungsstand laut DIP: Bundesrat hat Vermittlungsausschuss nicht angerufen
- Ausschuss
- dafür: CDU/CSU, SPD · dagegen: AfD, Grüne, Linke
- Chance
- sehr hochDer Bundestag hat zugestimmt. Der Bundesrat kann nur Einspruch einlegen, den der Bundestag überstimmen kann.
Worum geht es?
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen; Annahme einer Entschließung
Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.Wer ist betroffen?
- Anerkannte Umwelt- und NaturschutzvereinigungenEntlastung und Belastung
Ihr Klagerecht bleibt erhalten und wird bei Plänen ohne Umweltprüfung erweitert, zugleich gelten kürzere Fristen und der Wegfall der aufschiebenden Wirkung bei bestimmten Infrastrukturvorhaben.
Laut Entwurf 399 Betroffene
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„Einerseits bleibe ein effektives Klagerecht für Umweltverbände erhalten, andererseits werde dem notwendigen Beschleunigungsaspekt bei gerichtlichen Verfahren Rechnung getragen.“
- Umweltorganisationen ohne offene Mitgliedschaft, insbesondere StiftungenEntlastung
Sie können künftig als Umweltvereinigung anerkannt werden, weil das Kriterium der offenen Mitgliedschaft mit vollen Stimmrechten entfällt.
Zu tun: Anerkennung beantragen
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„Zum anderen besteht damit aber die Möglichkeit, dass ein erweiterter Kreis von Antragsberechtigten, konkret Stiftungen, eine Anerkennung beantragen.“
- Anerkannte Umweltverbände als Antragsteller bei den AnerkennungsbehördenEntlastung
Sie müssen nicht mehr alle fünf bis zehn Jahre Unterlagen für eine erneute Anerkennung einreichen; überprüft wird nur bei konkreten Anhaltspunkten in einem Gerichtsverfahren.
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„Dadurch müssten diese nicht mehr alle fünf bis zehn Jahre Unterlagen bei den Anerkennungsbehörden einreichen.“
- Unternehmen und Vorhabenträger von InfrastrukturprojektenEntlastung
Bei Telekommunikations-, Energie- und Verkehrsvorhaben sowie Klimaschutzmaßnahmen soll eine Klage das Vorhaben nicht mehr aufhalten und das Gerichtsverfahren schneller ablaufen.
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„Dies gelte insbesondere für Gerichtsverfahren, in denen der Wegfall der aufschiebenden Wirkung zu einer schnelleren Durchführung der Verfahren führen werde.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Es sind keine Mehrbelastungen für die öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen durch dieses Gesetz zu erwarten. Bereits das geltende Recht sowie die langjährige gerichtliche Praxis ermöglichen anerkannten Umweltvereinigungen die Einlegung von Rechtsbehelfen. …
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Die Rechtslage nach den unions- und völkerrechtlichen Bestimmungen wird nunmehr durch das Gesetz – wo punktuell erforderlich – im nationalen Recht nachvollzogen.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Durch dieses Gesetz entsteht kein Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft entsteht durch dieses Gesetz kein Erfüllungsaufwand. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Neue Informationspflichten werden nicht eingeführt. …
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E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Durch Artikel 1 des Gesetzes entsteht für Bund und Länder voraussichtlich ein zusätzlicher laufender Erfüllungsaufwand, der jedoch im Hinblick auf die zu erwartende Anzahl an Anerkennungsanträgen, die verpflichtende Veröffentlichung der Anerkennungsbescheide im Internet und die Befristung der Anerkennungen geringfügig sein wird. Die Artikel 2, 3 und 4 bewirken keinen Erfüllungsaufwand der Verwaltung. Mit Artikel 5 Nummer 3 wird der Erfüllungsaufwand durch die Erleichterung des Verfahrens und Entschlackung des Inhalts des Umweltzustandsberichts zumindest geringfügig reduziert.
- Weitere Kosten
Wie unter Abschnitt D erläutert, ermöglicht bereits das geltende Recht anerkannten Umweltvereinigungen die Einlegung von Rechtsbehelfen. Auf Grund der bereits bestehenden langjährigen gerichtlichen Praxis zur Rechtslage nach den unions- und völkerrechtlichen Bestimmungen ist kein zusätzlicher Arbeitsaufwand bei den Gerichten zu erwarten. …
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Auswirkungen auf Einzelpreise und auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 16. Februar 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht23. Januar 2026 · BR-Drs. 43/26
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht16. Februar 2026 · BT-Drs. 21/4146
- Bundestag: 1. Lesung26. Februar 2026 · BT-PlPr. 21/59
- Bundesrat: 1. Durchgang6. März 2026 · BR-PlPr. 1062
- Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung24. Juni 2026 · BT-Drs. 21/6692
- Bundestag: 2. Lesung25. Juni 2026 · BT-PlPr. 21/86
- Bundestag: 3. Lesung25. Juni 2026 · BT-PlPr. 21/86
- Bundesrat: 2. Durchgang25. September 2026 · BR-PlPr. 1068
Im Bundestag gesagt
10 Reden an 2 Sitzungstagen.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Carsten Träger · Parl. Staatssekr., Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit26. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/59, S. 7194C
- Tobias Matthias Peterka · MdB, AfD26. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/59, S. 7195B
- Christian Moser · MdB, CDU/CSU26. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/59, S. 7196B
- Dr. Jan-Niclas Gesenhues · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN26. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/59, S. 7197C
- Violetta Bock · MdB, DIE LINKE26. Februar 2026 · Plenarprotokoll 21/59, S. 7198C
- Daniel Rinkert · MdB, SPD25. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/86, S. 10597A
- Tobias Matthias Peterka · MdB, AfD25. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/86, S. 10598A
- Christian Moser · MdB, CDU/CSU25. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/86, S. 10598D
- Dr. Jan-Niclas Gesenhues · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN25. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/86, S. 10599D
- Violetta Bock · MdB, DIE LINKE25. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/86, S. 10600D