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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Vom Bundestag beschlossen

Gesetz zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften

Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/4146

Was ändert sich?

Umweltverbände müssen für eine Anerkennung keine offene Mitgliedschaft mit vollem Stimmrecht mehr bieten, auch Stiftungen können anerkannt werden. Zugleich sollen Klagen gegen Strom-, Verkehrs- und Telekommunikationsprojekte schneller entschieden werden.

Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

Bundesrat
Stand: Bundesrat, Stufe 4 von 5

Beratungsstand laut DIP: Bundesrat hat Vermittlungsausschuss nicht angerufen

Ausschuss
dafür: CDU/CSU, SPD · dagegen: AfD, Grüne, Linke
Chance
sehr hochDer Bundestag hat zugestimmt. Der Bundesrat kann nur Einspruch einlegen, den der Bundestag überstimmen kann.
Einschätzung nach festen Regeln, keine Vorhersage. So schätzen wir sie ein

Worum geht es?

Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen; Annahme einer Entschließung

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Es sind keine Mehrbelastungen für die öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen durch dieses Gesetz zu erwarten. Bereits das geltende Recht sowie die langjährige gerichtliche Praxis ermöglichen anerkannten Umweltvereinigungen die Einlegung von Rechtsbehelfen. …

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Die Rechtslage nach den unions- und völkerrechtlichen Bestimmungen wird nunmehr durch das Gesetz – wo punktuell erforderlich – im nationalen Recht nachvollzogen.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Durch dieses Gesetz entsteht kein Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft entsteht durch dieses Gesetz kein Erfüllungsaufwand. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Neue Informationspflichten werden nicht eingeführt. …

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E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Durch Artikel 1 des Gesetzes entsteht für Bund und Länder voraussichtlich ein zusätzlicher laufender Erfüllungsaufwand, der jedoch im Hinblick auf die zu erwartende Anzahl an Anerkennungsanträgen, die verpflichtende Veröffentlichung der Anerkennungsbescheide im Internet und die Befristung der Anerkennungen geringfügig sein wird. Die Artikel 2, 3 und 4 bewirken keinen Erfüllungsaufwand der Verwaltung. Mit Artikel 5 Nummer 3 wird der Erfüllungsaufwand durch die Erleichterung des Verfahrens und Entschlackung des Inhalts des Umweltzustandsberichts zumindest geringfügig reduziert.

Weitere Kosten

Wie unter Abschnitt D erläutert, ermöglicht bereits das geltende Recht anerkannten Umweltvereinigungen die Einlegung von Rechtsbehelfen. Auf Grund der bereits bestehenden langjährigen gerichtlichen Praxis zur Rechtslage nach den unions- und völkerrechtlichen Bestimmungen ist kein zusätzlicher Arbeitsaufwand bei den Gerichten zu erwarten. …

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Auswirkungen auf Einzelpreise und auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 16. Februar 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/4146 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht23. Januar 2026 · BR-Drs. 43/26
  2. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht16. Februar 2026 · BT-Drs. 21/4146
  3. Bundestag: 1. Lesung26. Februar 2026 · BT-PlPr. 21/59
  4. Bundesrat: 1. Durchgang6. März 2026 · BR-PlPr. 1062
  5. Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung24. Juni 2026 · BT-Drs. 21/6692
  6. Bundestag: 2. Lesung25. Juni 2026 · BT-PlPr. 21/86
  7. Bundestag: 3. Lesung25. Juni 2026 · BT-PlPr. 21/86
  8. Bundesrat: 2. Durchgang25. September 2026 · BR-PlPr. 1068

Im Bundestag gesagt

10 Reden an 2 Sitzungstagen.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.