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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Entwurf

... Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie an Land

Eingereicht von: Bundesrat, auf Antrag von Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein · BT-Drs. 21/5920

Was ändert sich?

2026 wird einmalig zusätzlich Windenergie an Land mit 5.000 Megawatt ausgeschrieben, damit bereits genehmigte Windprojekte schneller gebaut werden können. Die Menge kommt zu den normalen Ausschreibungen hinzu.

Ab wann: am Tag nach der Verkündung; die Sonderausschreibung erfolgt im Jahr 2026KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

Ausschuss
Stand: Ausschuss, Stufe 2 von 5

Beratungsstand laut DIP: Überwiesen

Chance
geringInitiative der Länder; der Bundestag muss sie erst aufgreifen und ohne Stimmen der Koalition gibt es keine Mehrheit. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 1 abgeschlossenen Länderinitiativen beschlossen.
Einschätzung nach festen Regeln, keine Vorhersage. So schätzen wir sie ein

Worum geht es?

Einführung einer zusätzlichen Sonderausschreibung für Windenergie an Land mit einem Volumen von 5.000 Megawatt einmalig im Jahr 2026 ohne Anrechnung auf die regulären Ausschreibungsmengen und vorbehaltlich einer Genehmigung durch die Europäische Kommission; Änderung §§ 28 und 101 Erneuerbare-Energien-Gesetz

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Infolge der Sonderausschreibung könnten Mehrausgaben aus dem EEG-Konto entstehen, die jedoch aktuell nicht beziffert werden können.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Keiner. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Vielmehr verbessert die Maßnahme die Planungs- und Investitionssicherheit für Vorhabenträger. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung …

Mehr lesen

Für die Bundesnetzagentur entsteht ein geringfügiger zusätzlicher administrativer Aufwand durch die Durchführung eines weiteren Ausschreibungstermins. F. Sonstige Kosten Keine. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 13. Mai 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 3 des Grundgesetzes den vom Bundesrat in seiner 1063. Sitzung am 27. März 2026 beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/5920 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzesantrag eingebracht10. Februar 2026 · BR-Drs. 77/26
  2. Bundesrat: Sitzung6. März 2026 · BR-PlPr. 1062
  3. Bundesrat: Sitzung27. März 2026 · BR-PlPr. 1063
  4. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht13. Mai 2026 · BT-Drs. 21/5920
  5. Bundestag: 1. Lesung11. Juni 2026 · BT-PlPr. 21/83

Im Bundestag gesagt

7 Reden an 1 Sitzungstag.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.