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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Entwurf

Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes

Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/5140

Was ändert sich?

Private Anbieter von Waren und Dienstleistungen dürfen Menschen mit Behinderungen nicht mehr benachteiligen und müssen im Einzelfall praktikable Lösungen für den Zugang anbieten, soweit das zumutbar ist. Gebäude des Bundes sollen bis 2035 barrierefrei werden, spätestens bis 2045.

Ab wann: Am ersten Tag des Quartals nach der Verkündung; einzelne Teile am Tag nach der Verkündung. Bundeskompetenzzentrum nimmt Aufgaben ab 2027 voll wahr.KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

Ausschuss
Stand: Ausschuss, Stufe 2 von 5

Beratungsstand laut DIP: Überwiesen

Dafür dürften
CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
Chance
hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.
Einschätzung nach festen Regeln, keine Vorhersage. So schätzen wir sie ein

Worum geht es?

Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit im privaten und öffentlichen Bereich, u.a. Ausweitung des Benachteiligungsverbots auf den Zugang zu Gütern und Dienstleistungen privater Anbieter unter Ermöglichung von individuellen, …

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praktikablen Lösungen, Einrichtung eines Bundeskompetenzzentrums für Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache bei der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit zur Beratung von Bundesbehörden bei der Bereitstellung öffentlicher und politischer Informationen, effektive Ahndung von Verstößen gegen das Benachteiligungsverbot, u.a. durch Schadensersatzansprüche gegen öffentliche Stellen, Verpflichtung des Bundes zur barrierefreien Gestaltung aller Bundesbauten und zum Abbau vorhandener Barrieren bis 2045, Stärkung des Amtes des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, redaktionelle Anpassungen, Folgeänderungen; Änderung zahlreicher §§ Behindertengleichstellungsgesetz, Folgeänderungen in 4 Rechtsverordnungen Bezug: Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zur Barrierefreiheit

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Durch die Erweiterung der Aufgaben der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit und die Einrichtung des Bundeskompetenzzentrums Leichte Sprache und Gebärdensprache bei der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit ergibt sich dort ein Stellenmehrbedarf ab 2026 von insgesamt 9 Vollzeitäquivalenten – VZÄ – (6 hD sowie 3 gD) und ab 2027 von insgesamt 11 VZÄ (7 hD sowie 3 gD und 1 mD) bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. …

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Hieraus ergeben sich bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ab 2026 Personal- und Sachkosten in Höhe von rund 1 508 000 Euro jährlich und ab 2027 von rund 1 867 000 Euro jährlich. Da der Aufwand der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zu erstatten ist, entstehen dem BMAS Aufwände in gleicher Höhe. Im Zuge der Erweiterung der Aufgaben der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit (zum Beispiel Beratung von privaten Anbietern von Gütern und Dienstleistungen, Beratung der Barrierefreiheitsbeauftragten, Durchführung von Schulungen), der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik und des Bundeskompetenzzentrums Leichte Sprache/Gebärdensprache entstehen ab 2026 zusätzlich Mehrausgaben für die Planung und Durchführung von Veranstaltungen, Schulungen, Öffentlichkeitsarbeit und Projekten in Höhe von 300 000 Euro jährlich. Für die Fachaufsicht über die Bundesfachstelle Barrierefreiheit entsteht im BMAS ein Mehrbedarf in Höhe von einer Stelle (1 hD) bzw. Personal- und Sachkosten in Höhe von rund 195 000 Euro jährlich. Bei der Schlichtungsstelle ergibt sich durch die Erweiterung der Aufgaben ein Stellenmehrbedarf in Höhe von 3 VZÄ (2 hD, 1 gD). Hieraus entstehen Personal- und Sachkosten in Höhe von rund 673 000 Euro jährlich. Für die zusätzlichen Schlichtungsfälle (400 Fälle pro Jahr; Einzelkosten von 91 Euro) entstehen zusätzlich Kosten in Höhe von rund 36 000 Euro für angemessene Vorkehrungen zur Barrierefreiheit. Darüber hinaus entstehen pro Jahr rund 50 000 Euro Kosten für zusätzliche Öffentlichkeitsarbeit. Außerdem entsteht jährlicher Aufwand von 50 000 Euro für ein speziell auf Schlichtung zugeschnittenes Vorgangsbearbeitungssystem. Mit nicht titelscharf bezifferbaren Haushaltsausgaben wird im Bereich der Übertragung von Informationen und Dokumenten in Leichte Sprache sowie im Bereich des barrierefreien Umbauens gerechnet. Der Bedarf an Dokumenten in Leichter Sprache ist nicht planbar. Die Umbaukosten erstrecken sich über mehrere Jahre und sind in der Planung von unwägbaren externen Faktoren abhängig. Wegen der Höhe sowie der Einzelheiten wird auf die Ausführungen zum Erfüllungsaufwand verwiesen. Der dargestellte Mehrbedarf an Sach- und Personalmitteln soll in den jeweiligen Einzelplänen finanziell und stellenmäßig kompensiert werden. Der dargestellte personelle Mehrbedarf im Haushalt der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ist den künftigen Aufstellungs- und Genehmigungsverfahren zu den Haushalten der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See vorbehalten.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für Bürgerinnen und Bürger erhöht sich der jährliche Erfüllungsaufwand dadurch, dass sie Rechte nach diesem Gesetz in Anspruch nehmen, um etwa 204 Stunden. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft ergibt sich eine Änderung des jährlichen Erfüllungsaufwands in Höhe von rund 1 350 000 Euro. …

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Diese Kosten entstehen aufgrund der Umsetzung der UN-BRK (Artikel 9). Denn laut Artikel 5 Absatz 2 UN-BRK verbieten die Vertragsstaaten jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung und garantieren Menschen mit Behinderungen gleichen und wirksamen rechtlichen Schutz vor Diskriminierung, gleichviel aus welchen Gründen. Zur Förderung der Gleichberechtigung und zur Beseitigung von Diskriminierung sind die Vertragsstaaten verpflichtet, alle geeigneten Schritte zu unternehmen, um die Bereitstellung angemessener Vorkehrungen zu gewährleisten (Artikel 5 Absatz 3 UN-BRK). Schließlich verpflichtet Artikel 9 Absatz 1 die Vertragsstaaten dazu, geeignete Maßnahmen zu treffen, mit dem Ziel, für Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zu unter anderem Einrichtungen und Diensten zu gewährleisten, die der Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten offenstehen oder für sie bereitgestellt werden. Dies schließt den Zugang zu Gütern und Dienstleistungen ein (Allgemeine Bemerkung Nummer 2 (2014) des UN- Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen). Der neue § 7 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) setzt diese Regelungen eins zu eins um. Die „One in, one out“-Regel ist daher hier nicht einschlägig. Für Unternehmen, die gemäß § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Referentenentwurfs als öffentliche Stellen einzustufen sind, ergibt sich ein einmaliger Erfüllungsaufwand von 376 000 Euro. Die Änderungen wirken sich nicht auf die Bürokratiekosten aus Informationspflichten aus. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Verwaltung entsteht beim Bund ein jährlicher Erfüllungsaufwand von rund 2 653 000 Euro und ab 2027 beträgt der jährliche Erfüllungsaufwand rund 2 819 000 Euro, der vollständig auf Ebene des Bundes anfällt. Außerdem fällt einmaliger Erfüllungsaufwand auf Bundesebene von 69 600 000 Euro an. Der Großteil dieser Summe wird sich auf 20 Jahre erstrecken. Pro Kalenderjahr ergibt sich ohne Berücksichtigung möglicher Preisentwicklung dann ein Betrag in Höhe von durchschnittlich rund 3 480 000 Euro. Auch hier findet die „One in, one out“- Regel keine Anwendung. Denn die Verpflichtung aus Artikel 9 UN-BRK, Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zu verschaffen, umfasst auch die Feststellung und Beseitigung von Zugangshindernissen und -barrieren zu Gebäuden sowie die Förderung des Zugangs von Menschen mit Behinderungen zu Informationen und neuen Informations- und Kommunikationstechnologien. Die Finanzierung des Erfüllungsaufwands der Verwaltung soll durch Kompensation in den jeweils betroffenen Einzelplänen erfolgen.

Weitere Kosten

Es ist nicht auszuschließen, dass durch die Umsetzung dieses Gesetzes ein geringer Preisanstieg der betreffenden Produkte und Dienstleistungen entsteht. Bei den Ländern werden aufgrund der neuen Klagemöglichkeiten Kosten für die Justiz entstehen. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 1. …

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April 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/5140 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht13. Februar 2026 · BR-Drs. 96/26
  2. Bundesrat: 1. Durchgang27. März 2026 · BR-PlPr. 1063
  3. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht1. April 2026 · BT-Drs. 21/5140
  4. Bundestag: 1. Lesung7. Mai 2026 · BT-PlPr. 21/77

Im Bundestag gesagt

12 Reden an 1 Sitzungstag.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.