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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Beschlossen

Gesetz zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40

Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/5346

Was ändert sich?

Das deutsche Verpackungsgesetz wird durch ein neues Durchführungsgesetz zur EU-Verpackungsverordnung ersetzt. Betriebe, die Verpackungen in Deutschland in Verkehr bringen, brauchen ab 12. August 2026 eine Zulassung und müssen neue Melde- und Nachweispflichten erfüllen.

Ab wann: Im Wesentlichen am 12. August 2026; ein Teil (Artikel 4 Nummer 4) erst am 12. Februar 2028KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

In Kraft
Stand: In Kraft, Stufe 5 von 5

Beratungsstand laut DIP: Verkündet

Ausschuss
dafür: CDU/CSU, SPD · dagegen: AfD, Grüne, Linke

Verkündet am 17. Juli 2026 im BGBl I 2026, 207. In Kraft seit 12. August 2026 (einzelne Teile zu anderen Terminen)

Worum geht es?

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2025/40 betreffend Verpackungen (Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz – VerpackDG) als Art. 1 der Vorlage Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen; Annahme einer Entschließung

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Beim Umweltbundesamt entsteht der Bedarf von einer halben (Plan-)Stelle im höheren Dienst (hd) sowie damit verbundene Personal- und Sachausgaben in Höhe von ca. 120 000 Euro pro Jahr. Die Verwaltungseinnahmen für die Durchführung der Rechts- und Fachaufsicht durch das Umweltbundesamt aufgrund des Vollzugs dieses Gesetzes werden wie bereits nach dem bisherigen Verpackungsgesetz durch das Umweltbundesamt im Einzelplan 16 vereinnahmt. …

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Es werden jährliche Einnahmen in Höhe von 602 000 Euro prognostiziert. Die Einnahmen entsprechen voraussichtlich dem Wert der beim Umweltbundesamt jährlich entstehenden Aufwendungen. Etwaige sich ergebende Mehrbedarfe an Sach- und Personalmitteln im Bereich des Bundes sind im Rahmen der geltenden Haushalts- und Finanzplanung finanziell und stellenmäßig im jeweiligen Einzelplan gegen zu finanzieren.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Keiner. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Soweit im Zusammenhang mit dem Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz Mehrkosten für die Wirtschaft entstehen, beruhen diese Mehrkosten im Wesentlichen unmittelbar auf der EU-Verpackungsverordnung selbst. …

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Hierzu wird auf die Folgenabschätzung der Europäischen Kommission verwiesen. Durch das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz ergeben sich zusätzliche jährliche Belastungen für die Wirtschaft in Höhe von ca. 2 457 000 Euro, die durch die Umsetzung zwingenden EU-Rechts entstehen. Dabei bewirken die Änderungen einen Anstieg der laufenden Bürokratiekosten aus Informationspflichten um 957 000 Euro. Zudem ergibt sich ein ebenfalls durch zwingendes EU-Recht bedingter einmaliger Umstellungsaufwand für die Wirtschaft in Höhe von ca. 4 458 000 Euro. Davon entfallen 1 158 000 Euro auf Bürokratiekosten aus Informationspflichten. Der jährliche Erfüllungsaufwand und der einmalige Erfüllungsaufwand gehen vollständig auf eine 1:1-Umsetzung von EU-Vorgaben zurück. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Länder und die Kommunen entsteht durch das Gesetz geringfügiger laufender und einmaliger Erfüllungsaufwand. Für den Bund entsteht zusätzlicher laufender Erfüllungsaufwand im Rahmen der Rechts- und Fachaufsicht aufgrund des Vollzugs des Verpackungsrecht- Durchführungsgesetzes.

Weitere Kosten

Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 15. April 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/5346 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht13. Februar 2026 · BR-Drs. 98/26
  2. Bundesrat: 1. Durchgang27. März 2026 · BR-PlPr. 1063
  3. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht15. April 2026 · BT-Drs. 21/5346
  4. Bundestag: 1. Lesung24. April 2026 · BT-PlPr. 21/75
  5. Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung10. Juni 2026 · BT-Drs. 21/6398
  6. Bundestag: 2. Lesung11. Juni 2026 · BT-PlPr. 21/83
  7. Bundestag: 3. Lesung11. Juni 2026 · BT-PlPr. 21/83
  8. Bundesrat: 2. Durchgang10. Juli 2026 · BR-PlPr. 1067
  9. Im Bundesgesetzblatt verkündet17. Juli 2026

Im Bundestag gesagt

14 Reden an 2 Sitzungstagen.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.