- Umwelt, Landwirtschaft und Ernährung
Gesetz zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/5346
Was ändert sich?
Das deutsche Verpackungsgesetz wird durch ein neues Durchführungsgesetz zur EU-Verpackungsverordnung ersetzt. Betriebe, die Verpackungen in Deutschland in Verkehr bringen, brauchen ab 12. August 2026 eine Zulassung und müssen neue Melde- und Nachweispflichten erfüllen.
Ab wann: Im Wesentlichen am 12. August 2026; ein Teil (Artikel 4 Nummer 4) erst am 12. Februar 2028KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
In KraftBeratungsstand laut DIP: Verkündet
- Ausschuss
- dafür: CDU/CSU, SPD · dagegen: AfD, Grüne, Linke
Verkündet am 17. Juli 2026 im BGBl I 2026, 207. In Kraft seit 12. August 2026 (einzelne Teile zu anderen Terminen)
Worum geht es?
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2025/40 betreffend Verpackungen (Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz – VerpackDG) als Art. 1 der Vorlage Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen; Annahme einer Entschließung
Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.Wer ist betroffen?
- Unternehmen, die Verpackungen in Deutschland auf den Markt bringen (Hersteller)Belastung
Verpackungen dürfen nur noch bereitgestellt werden, wenn die Vorgaben zur erweiterten Herstellerverantwortung eingehalten werden; zusätzlich gilt eine neue Zulassungspflicht.
Zu tun: Zulassung einholen, Registrierung und Datenmeldungen vornehmen
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„Das Bereitstellen von Verpackungen im Bundesgebiet ist künftig nur möglich, wenn die Vorgaben zur Erfüllung der erweiterten Herstellerverantwortung eingehalten werden.“
- Duale Systeme und andere Organisationen für erweiterte HerstellerverantwortungBelastung
Sie brauchen künftig eine Zulassung und müssen einen Mindestanteil ihres Budgets für Reduzierungs- und Präventionsmaßnahmen aufwenden.
Zu tun: Zulassung beantragen, Budgetanteil für Vermeidungsmaßnahmen bereitstellen
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„Ebenfalls neu eingeführt wird gemäß Artikel 51 Absatz 3 der EU-Verpackungsverordnung eine Verpflichtung für Regime der erweiterten Herstellerverantwortung sowie für Pfand- und Rücknahmesysteme, einen Mindestanteil ihres Budgets für Reduzierungs- und Präventionsmaßnahmen aufzuwenden.“
- Hersteller von nicht systembeteiligungspflichtigen VerpackungenEntlastung und Belastung
Für sie richtet die Zentrale Stelle Verpackungsregister ein automatisiertes Zulassungsverfahren ein.
Zu tun: Zulassungsverfahren durchlaufen
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„Neu eingeführt werden automatisierte Zulassungsverfahren durch die Zentrale Stelle Verpackungsregister für Hersteller von nicht systembeteiligungspflichtigen Verpackungen sowie für sonstige Organisationen für Herstellerverantwortung, um Artikel 47 Absatz 1 der EU-Verpackungsverordnung zu konkretisieren und vollzugsfähig auszugestalten.“
- Gastronomie und Anbieter von Essen und Getränken zum MitnehmenBetroffen, ohne Kostenfolge
Die Pflicht, zu Einweg-Kunststoffverpackungen und Einweggetränkebechern auch eine Mehrwegalternative anzubieten, gilt wie bisher weiter; Erleichterungen für kleine Unternehmen und Verkaufsautomaten bleiben bestehen.
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„Die Regelungen für eine Pflicht zum Angebot einer wiederverwendbaren Alternative für Einwegkunststofflebensmittelverpackungen und Einweggetränkebecher sowie Erleichterungen für kleine Unternehmen und Verkaufsautomaten entsprechen den bekannten Vorschriften des Verpackungsgesetzes.“
- Verbraucherinnen und VerbraucherBetroffen, ohne Kostenfolgeindirekt
Auf die Preise im Laden soll sich das Gesetz laut Entwurf nicht auswirken.
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„Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Beim Umweltbundesamt entsteht der Bedarf von einer halben (Plan-)Stelle im höheren Dienst (hd) sowie damit verbundene Personal- und Sachausgaben in Höhe von ca. 120 000 Euro pro Jahr. Die Verwaltungseinnahmen für die Durchführung der Rechts- und Fachaufsicht durch das Umweltbundesamt aufgrund des Vollzugs dieses Gesetzes werden wie bereits nach dem bisherigen Verpackungsgesetz durch das Umweltbundesamt im Einzelplan 16 vereinnahmt. …
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Es werden jährliche Einnahmen in Höhe von 602 000 Euro prognostiziert. Die Einnahmen entsprechen voraussichtlich dem Wert der beim Umweltbundesamt jährlich entstehenden Aufwendungen. Etwaige sich ergebende Mehrbedarfe an Sach- und Personalmitteln im Bereich des Bundes sind im Rahmen der geltenden Haushalts- und Finanzplanung finanziell und stellenmäßig im jeweiligen Einzelplan gegen zu finanzieren.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Keiner. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Soweit im Zusammenhang mit dem Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz Mehrkosten für die Wirtschaft entstehen, beruhen diese Mehrkosten im Wesentlichen unmittelbar auf der EU-Verpackungsverordnung selbst. …
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Hierzu wird auf die Folgenabschätzung der Europäischen Kommission verwiesen. Durch das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz ergeben sich zusätzliche jährliche Belastungen für die Wirtschaft in Höhe von ca. 2 457 000 Euro, die durch die Umsetzung zwingenden EU-Rechts entstehen. Dabei bewirken die Änderungen einen Anstieg der laufenden Bürokratiekosten aus Informationspflichten um 957 000 Euro. Zudem ergibt sich ein ebenfalls durch zwingendes EU-Recht bedingter einmaliger Umstellungsaufwand für die Wirtschaft in Höhe von ca. 4 458 000 Euro. Davon entfallen 1 158 000 Euro auf Bürokratiekosten aus Informationspflichten. Der jährliche Erfüllungsaufwand und der einmalige Erfüllungsaufwand gehen vollständig auf eine 1:1-Umsetzung von EU-Vorgaben zurück. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Länder und die Kommunen entsteht durch das Gesetz geringfügiger laufender und einmaliger Erfüllungsaufwand. Für den Bund entsteht zusätzlicher laufender Erfüllungsaufwand im Rahmen der Rechts- und Fachaufsicht aufgrund des Vollzugs des Verpackungsrecht- Durchführungsgesetzes.
- Weitere Kosten
Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 15. April 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht13. Februar 2026 · BR-Drs. 98/26
- Bundesrat: 1. Durchgang27. März 2026 · BR-PlPr. 1063
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht15. April 2026 · BT-Drs. 21/5346
- Bundestag: 1. Lesung24. April 2026 · BT-PlPr. 21/75
- Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung10. Juni 2026 · BT-Drs. 21/6398
- Bundestag: 2. Lesung11. Juni 2026 · BT-PlPr. 21/83
- Bundestag: 3. Lesung11. Juni 2026 · BT-PlPr. 21/83
- Bundesrat: 2. Durchgang10. Juli 2026 · BR-PlPr. 1067
- Im Bundesgesetzblatt verkündet17. Juli 2026
Im Bundestag gesagt
14 Reden an 2 Sitzungstagen.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Michael Thews · MdB, SPD24. April 2026 · Plenarprotokoll 21/75, S. 9002A
- Dr. Michael Blos · MdB, AfD24. April 2026 · Plenarprotokoll 21/75, S. 9003A
- Florian Bilic · MdB, CDU/CSU24. April 2026 · Plenarprotokoll 21/75, S. 9003D
- Dr. Jan-Niclas Gesenhues · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN24. April 2026 · Plenarprotokoll 21/75, S. 9005A
- Violetta Bock · MdB, DIE LINKE24. April 2026 · Plenarprotokoll 21/75, S. 9006A
- Christian Moser · MdB, CDU/CSU24. April 2026 · Plenarprotokoll 21/75, S. 9007A
- Stefan Seidler · MdB, fraktionslos24. April 2026 · Plenarprotokoll 21/75, S. 9007C
- Thomas Korell · MdB, AfD24. April 2026 · Plenarprotokoll 21/75, S. 9008A
- Michael Thews · MdB, SPD11. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/83, S. 10105B
- Dr. Michael Blos · MdB, AfD11. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/83, S. 10106A
- Florian Bilic · MdB, CDU/CSU11. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/83, S. 10106D
- Dr. Jan-Niclas Gesenhues · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN11. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/83, S. 10108B
- Bernd Schuhmann · MdB, AfD11. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/83, S. 10109A
- Violetta Bock · MdB, DIE LINKE11. Juni 2026 · zu Protokoll gegeben · Plenarprotokoll 21/83, S. 10177B