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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Entwurf

Gesetz zur Aufhebung des Polizeibeauftragtengesetzes

Eingereicht von: AfD · BT-Drs. 21/4349

Was ändert sich?

Das Amt der oder des Polizeibeauftragten des Bundes beim Deutschen Bundestag wird abgeschafft. Damit entfällt die Stelle, an die sich Menschen und Polizeibeschäftigte bisher mit Beschwerden über Bundespolizei, Bundeskriminalamt und Bundestagspolizei wenden konnten.

Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

Ausschuss
Stand: Ausschuss, Stufe 2 von 5

Beratungsstand laut DIP: Überwiesen

Dafür dürften
AfDDie einbringende Fraktion. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
Chance
sehr geringEntwurf aus der Opposition; ohne CDU/CSU oder SPD gibt es keine Mehrheit (Opposition zusammen 299 von 630 Sitzen). In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 25 abgeschlossenen Oppositionsentwürfen beschlossen.
Einschätzung nach festen Regeln, keine Vorhersage. So schätzen wir sie ein

Worum geht es?

Für diesen Vorgang gibt es im DIP keine Kurzbeschreibung. Der Gesetzentwurf ist unten verlinkt.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Die Abschaffung des Amtes des Polizeibeauftragten des Bundes führt für den Bundeshaushalt zu erheblichen Einsparungen. Der dem Gesetzgebungsverfahren zur Schaffung dieses Amtes zugrunde liegende Änderungsantrag der damaligen Koalitionsfraktionen (BT-Drucksache: …

Mehr lesen

20/10092 S. 7) hat dazu geführt, dass der Polizeibeauftragte des Bundes nicht, wie ursprünglich vorgesehen, Amtsbezüge mit dem Grundgehalt der Besoldungsstufe B 6 erhält, sondern gemäß § 14 Absatz 1 PolBeauftrG ein Grundgehalt mit der Besoldungsgruppe B 9 bezieht. Dies entspricht alleine monatlichen Ausgaben von rund 13.000 Euro im Monat, obwohl das PolBeauftrG keine qualifizierten Anforderungen an Bewerber für dieses Amt stellt. Hinzu kommt der mögliche Familienzuschlag für den Polizeibeauftragten des Bundes. Ausweislich des letzten Tätigkeitsberichts des Polizeibeauftragten über den Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2025 (BT-Drucksache 21/750 S. 46) gehören zu dessen Amt zusätzlich vier Mitarbeiter im Referat PolB 1 sowie vier Mitarbeiter im Referat PolB 3. Im Referat PolB 2 sind sieben Mitarbeiter dauerhaft beschäftigt. Unter diesen Mitarbeitern sind mehrere Juristen und eine ausgebildete Journalistin. Diese regelmäßigen Ausgabenposten können, ebenso wie die Ausgaben für Sachmittel, aufgrund dieses Gesetzes vollständig eingespart werden. Die genaue Höhe der Einsparungen lässt sich nur schätzen.

Erfüllungsaufwand

Keiner.

Weitere Kosten

Keine.

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/4349 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht26. Februar 2026 · BT-Drs. 21/4349
  2. Bundestag: 1. Lesung19. März 2026 · BT-PlPr. 21/65

Im Bundestag gesagt

8 Reden an 1 Sitzungstag.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.