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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Entwurf

Gesetz zum Schutz der Bundesbeamten vor politischer Verfolgung und Stärkung des Rechtsschutzes gegen den Dienstherrn

Eingereicht von: AfD · BT-Drs. 21/4346

Was ändert sich?

Bundesbeamte sollen nur noch durch ein Gericht zurückgestuft, aus dem Dienst entfernt oder ihres Ruhegehalts beraubt werden können. Die Behörde müsste dafür wieder klagen, statt das selbst per Bescheid zu entscheiden.

Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

Entwurf
Stand: Entwurf, Stufe 1 von 5

Beratungsstand laut DIP: Noch nicht beraten

Dafür dürften
AfDDie einbringende Fraktion. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
Chance
sehr geringEntwurf aus der Opposition; ohne CDU/CSU oder SPD gibt es keine Mehrheit (Opposition zusammen 299 von 630 Sitzen). In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 25 abgeschlossenen Oppositionsentwürfen beschlossen.
Einschätzung nach festen Regeln, keine Vorhersage. So schätzen wir sie ein

Worum geht es?

Für diesen Vorgang gibt es im DIP keine Kurzbeschreibung. Der Gesetzentwurf ist unten verlinkt.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Keine.

Erfüllungsaufwand

Durch die Einführung der zuvor genannten Änderung entstehen keine weiteren Ausgaben für den Haushalt des Bundes. E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Erfüllungsaufwand für Bürger entsteht durch die vorgeschlagene Gesetzesänderung nicht. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft …

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Durch die vorgeschlagene Gesetzesänderung wird die Wirtschaft nicht mit Kosten belastet. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Durch die vorgeschlagene Gesetzesänderung entstehen keine Bürokratiekosten aus Informationspflichten. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Durch die vorgeschlagene Gesetzesänderung entsteht kein Erfüllungsaufwand der Verwaltung.

Weitere Kosten

Keine.

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/4346 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht26. Februar 2026 · BT-Drs. 21/4346