- Staat, Politik und Europa
Gesetz zum Schutz der Bundesbeamten vor politischer Verfolgung und Stärkung des Rechtsschutzes gegen den Dienstherrn
Eingereicht von: AfD · BT-Drs. 21/4346
Was ändert sich?
Bundesbeamte sollen nur noch durch ein Gericht zurückgestuft, aus dem Dienst entfernt oder ihres Ruhegehalts beraubt werden können. Die Behörde müsste dafür wieder klagen, statt das selbst per Bescheid zu entscheiden.
Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
EntwurfBeratungsstand laut DIP: Noch nicht beraten
- Dafür dürften
- AfDDie einbringende Fraktion. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- sehr geringEntwurf aus der Opposition; ohne CDU/CSU oder SPD gibt es keine Mehrheit (Opposition zusammen 299 von 630 Sitzen). In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 25 abgeschlossenen Oppositionsentwürfen beschlossen.
Worum geht es?
Für diesen Vorgang gibt es im DIP keine Kurzbeschreibung. Der Gesetzentwurf ist unten verlinkt.
Wer ist betroffen?
- Beamtinnen und Beamte des BundesEntlastung
Zurückstufung oder Entfernung aus dem Dienst könnten nur noch durch ein Gericht ausgesprochen werden, nicht mehr durch einen Bescheid des Dienstherrn.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Gleichzeitig werden die Rechte der Beamten gestärkt.“
- Beamtinnen und Beamte im RuhestandEntlastung
Das Ruhegehalt könnte nur noch durch eine gerichtliche Entscheidung aberkannt werden.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Die Zurückstufung, die Entfernung aus dem Dienst und die Aberkennung des Ruhegehalts stellen die schärfsten Sanktionen im Beamtenrecht dar.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Keine.
- Erfüllungsaufwand
Durch die Einführung der zuvor genannten Änderung entstehen keine weiteren Ausgaben für den Haushalt des Bundes. E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Erfüllungsaufwand für Bürger entsteht durch die vorgeschlagene Gesetzesänderung nicht. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft …
Mehr lesenWeniger
Durch die vorgeschlagene Gesetzesänderung wird die Wirtschaft nicht mit Kosten belastet. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Durch die vorgeschlagene Gesetzesänderung entstehen keine Bürokratiekosten aus Informationspflichten. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Durch die vorgeschlagene Gesetzesänderung entsteht kein Erfüllungsaufwand der Verwaltung.
- Weitere Kosten
Keine.
Wo steht das Gesetz?
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht26. Februar 2026 · BT-Drs. 21/4346