- Staat, Politik und Europa
Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 64 - Trennung von Amt und Mandat)
Eingereicht von: AfD · BT-Drs. 21/4347
Was ändert sich?
Ministerinnen und Minister dürfen künftig nicht mehr gleichzeitig im Bundestag sitzen. Regierungsamt und Abgeordnetenmandat werden für unvereinbar erklärt.
Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
AusschussBeratungsstand laut DIP: Überwiesen
- Dafür dürften
- AfDDie einbringende Fraktion. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- sehr geringEntwurf aus der Opposition; ohne CDU/CSU oder SPD gibt es keine Mehrheit (Opposition zusammen 299 von 630 Sitzen). In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 25 abgeschlossenen Oppositionsentwürfen beschlossen.
Worum geht es?
Verbot der gleichzeitigen Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag und in der Bundesregierung; Änderung Art. 64 Grundgesetz Bezug: Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BT-Drs 20/4290 GESTA 20. WP B022
Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Keine. 3 Ebd. 4 (Dürig/Herzog/Scholz/Herdegen, 95. EL Juli 2021, GG Art. 79 Rn. 147) 5 (BVerfGE 34, 52 [59] = NJW 1972,451). 6 vgl. dazu auch BVerfGE 67, 100 [130] = NJW 1984, 2271/2273.
- Erfüllungsaufwand
Keiner. E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Keiner. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Keiner. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Keine. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Keiner.
- Weitere Kosten
Keine.
Wo steht das Gesetz?
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht26. Februar 2026 · BT-Drs. 21/4347
- Bundestag: 1. Lesung16. April 2026 · BT-PlPr. 21/71