- Sicherheit und Verteidigung
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Gesetz zur Einführung einer Beweislastumkehr bei der selbständigen erweiterten Einziehung nach § 76a Absatz 4 des Strafgesetzbuches
Eingereicht von: Bundesrat, auf Antrag von Berlin, Hessen und Sachsen · BT-Drs. 21/5777
Was ändert sich?
Bei Vermögen, dessen Wert in grobem Missverhältnis zu den legalen Einkünften steht, wird künftig vermutet, dass es aus einer Straftat stammt. Betroffene müssen die legale Herkunft selbst belegen, sonst kann der Staat das Vermögen einziehen.
Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
EntwurfBeratungsstand laut DIP: Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten
- Chance
- geringInitiative der Länder; der Bundestag muss sie erst aufgreifen und ohne Stimmen der Koalition gibt es keine Mehrheit. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 1 abgeschlossenen Länderinitiativen beschlossen.
Worum geht es?
Für diesen Vorgang gibt es im DIP keine Kurzbeschreibung. Der Gesetzentwurf ist unten verlinkt.
Wer ist betroffen?
- Personen, deren Vermögen in einem Einziehungsverfahren betroffen istBelastung
Steht der Wert eines Gegenstandes in grobem Missverhältnis zu den rechtmäßigen Einkünften, wird vermutet, dass er aus einer Straftat stammt – der Betroffene muss dann selbst die legale Herkunft darlegen.
Zu tun: legale Herkunft des Vermögens nachweisen
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Einführung einer gesetzlichen Vermutung für das Herrühren eines Gegenstandes aus einer rechtswidrigen Tat bei der selbständigen erweiterten Einziehung nach § 76a Absatz 4 des Strafgesetzbuches (StGB).“
- Menschen mit Vermögenswerten wie Immobilien, Autos, Schmuck, Bargeld oder Kryptowährungen, die ins Visier von Ermittlungen geratenBelastung
Wer über Vermögenswerte verfügt, die sich durch legale Einkünfte nicht erklären lassen, muss deren rechtmäßige Herkunft belegen, sonst droht die Einziehung.
Zu tun: Nachweis der legalen Herkunft
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Personen, die der Organisierten Kriminalität zuzurechnen sind oder sich in deren Umfeld bewegen, verfügen dabei oft über beträchtliche, durch legale Einkünfte nicht zu erklärende Vermögenswerte wie Immobilien, hochwertige Kraftfahrzeuge, Uhren, Schmuckstücke, Edelmetalle, hohe Bargeldbeträge oder Kryptowährungen“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Keiner. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Keiner. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Keiner.
- Weitere Kosten
Keine. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 6. Mai 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 3 des Grundgesetzes den vom Bundesrat in seiner 1063. Sitzung am 27. März 2026 beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzesantrag eingebracht4. März 2026 · BR-Drs. 131/26
- Bundesrat: Sitzung27. März 2026 · BR-PlPr. 1063
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht6. Mai 2026 · BT-Drs. 21/5777