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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Beschlossen

Gesetz zur Einführung eines Gesetzes zur Anpassung von Kraftstoffpreisen und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kraftstoffmaßnahmenpaket)

Eingereicht von: CDU/CSU, SPD · BT-Drs. 21/4744

Was ändert sich?

Tankstellen dürfen ihre Kraftstoffpreise künftig nur noch einmal am Tag um 12:00 Uhr erhöhen; Preissenkungen bleiben jederzeit möglich. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 100.000 Euro.

Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

In Kraft
Stand: In Kraft, Stufe 5 von 5

Beratungsstand laut DIP: Verkündet

Ausschuss
dafür: CDU/CSU, SPD, Grüne · dagegen: AfD, Linke

Verkündet am 31. März 2026 im BGBl I 2026, 82. In Kraft seit 1. April 2026

Worum geht es?

Maßnahmen zur Begegnung der Preisvolatilität an öffentlichen Tankstellen und zur Erhöhung der Preisverlässlichkeit für Verbraucher: Einschränkung der Preiserhöhungsmöglichkeit an Tankstellen für die Kraftstoffe Super E5, Super E10 und Diesel auf ein Mal pro Kalendertag um 12:00 Uhr, Erlaubnis beliebig vieler Preissenkungen, Bußgeldbestimmungen, Evaluierung der Regelung nach einem Jahr; …

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Erleichterung des kartellbehördlichen Vorgehens gegen missbräuchlich überhöhte Preise durch Umkehr der Darlegungs- und Beweislast zugunsten der Kartellbehörden, Straffung und Vereinfachung des kartellbehördlichen Verfahrens im Nachgang zu Sektoruntersuchungen zur schnelleren und zielgerichteteren Adressierung von strukturellen Wettbewerbsproblemen im Kraftstoffmarkt durch das Bundeskartellamt; Gesetz zur Anpassung von Kraftstoffpreisen (Kraftstoffpreisanpassungsgesetz – KPAnG) als Art. 1 der Vorlage, Einfügung § 29a und Änderung §§ 32f, 47k, 56, 81 sowie 187 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen; Verordnungsermächtigung Beschlussempfehlung des Ausschusses: Erfassung aller Otto- und Dieselkraftstoffe vom Verbot der täglichen mehrfachen Preiserhöhung, Zustimmungserfordernis des Bundesrates zu Verordnungen der Bundesregierung, Klarstellungen, redaktionelle Änderungen; Erneute Änderung §§ 1, 2 und 3 Kraftstoffpreisanpassungsgesetz, §§ 47k und 81 sowie zusätzliche Änderung § 82 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Durch den Gesetzentwurf entstehen keine Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Durch den vorliegenden Gesetzentwurf entsteht kein Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Durch den vorliegenden Gesetzentwurf entsteht kein Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft. …

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E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Durch den vorliegenden Gesetzentwurf entsteht einmaliger Erfüllungsaufwand für die Verwaltung, der derzeit nicht genau abgeschätzt werden kann, insgesamt jedoch 200.000 Euro nicht übersteigen dürfte.

Weitere Kosten

Durch den vorliegenden Gesetzentwurf entstehen keine zusätzlichen Kosten für die Wirtschaft oder für soziale Sicherungssysteme. Durch die Stärkung des Wettbewerbs wird von einem dämpfenden Effekt auf die Einzelpreise sowie das allgemeine Preisniveau ausgegangen.

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/4744 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht17. März 2026 · BT-Drs. 21/4744
  2. Bundestag: 1. Lesung19. März 2026 · BT-PlPr. 21/65
  3. Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung25. März 2026 · BT-Drs. 21/4984
  4. Bundestag: 2. Lesung26. März 2026 · BT-PlPr. 21/68
  5. Bundestag: 3. Lesung26. März 2026 · BT-PlPr. 21/68
  6. Bundesrat: Durchgang27. März 2026 · BR-PlPr. 1063
  7. Im Bundesgesetzblatt verkündet31. März 2026

Namentliche Abstimmung am 26. März 2026

Antrag zu Energiepreisschocks aufgrund des Irankriegs (Beschlussempfehlung) · angenommen

Stimmen nach Fraktion
FraktionJaNeinEnth.Fehlt
CDU/CSU203005
AfD0137013
SPD1070012
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN80005
Die Linke540010
fraktionslos1101
Alle Stimmen und Abweichler ansehenQuelle: abgeordnetenwatch.de (CC0). Bei Abstimmungen per Handzeichen gibt es keine Einzelergebnisse.

Im Bundestag gesagt

30 Reden an 2 Sitzungstagen.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.