- Wirtschaft und Handel
Gesetz zur Einführung eines Gesetzes zur Anpassung von Kraftstoffpreisen und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kraftstoffmaßnahmenpaket)
Eingereicht von: CDU/CSU, SPD · BT-Drs. 21/4744
Was ändert sich?
Tankstellen dürfen ihre Kraftstoffpreise künftig nur noch einmal am Tag um 12:00 Uhr erhöhen; Preissenkungen bleiben jederzeit möglich. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 100.000 Euro.
Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
In KraftBeratungsstand laut DIP: Verkündet
- Ausschuss
- dafür: CDU/CSU, SPD, Grüne · dagegen: AfD, Linke
Verkündet am 31. März 2026 im BGBl I 2026, 82. In Kraft seit 1. April 2026
Worum geht es?
Maßnahmen zur Begegnung der Preisvolatilität an öffentlichen Tankstellen und zur Erhöhung der Preisverlässlichkeit für Verbraucher: Einschränkung der Preiserhöhungsmöglichkeit an Tankstellen für die Kraftstoffe Super E5, Super E10 und Diesel auf ein Mal pro Kalendertag um 12:00 Uhr, Erlaubnis beliebig vieler Preissenkungen, Bußgeldbestimmungen, Evaluierung der Regelung nach einem Jahr; …
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Erleichterung des kartellbehördlichen Vorgehens gegen missbräuchlich überhöhte Preise durch Umkehr der Darlegungs- und Beweislast zugunsten der Kartellbehörden, Straffung und Vereinfachung des kartellbehördlichen Verfahrens im Nachgang zu Sektoruntersuchungen zur schnelleren und zielgerichteteren Adressierung von strukturellen Wettbewerbsproblemen im Kraftstoffmarkt durch das Bundeskartellamt; Gesetz zur Anpassung von Kraftstoffpreisen (Kraftstoffpreisanpassungsgesetz – KPAnG) als Art. 1 der Vorlage, Einfügung § 29a und Änderung §§ 32f, 47k, 56, 81 sowie 187 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen; Verordnungsermächtigung Beschlussempfehlung des Ausschusses: Erfassung aller Otto- und Dieselkraftstoffe vom Verbot der täglichen mehrfachen Preiserhöhung, Zustimmungserfordernis des Bundesrates zu Verordnungen der Bundesregierung, Klarstellungen, redaktionelle Änderungen; Erneute Änderung §§ 1, 2 und 3 Kraftstoffpreisanpassungsgesetz, §§ 47k und 81 sowie zusätzliche Änderung § 82 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Wer ist betroffen?
- Autofahrerinnen und AutofahrerEntlastung
Der an der Tankstelle angezeigte Preis kann sich nur noch einmal am Tag um 12:00 Uhr nach oben ändern, sodass ein in einer App gefundener Preis verlässlicher ist.
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„Mit Einführung des neuen Kraftstoffpreisanpassungsgesetzes können die Preise an Tankstellen für die Kraftstoffe E5, E10 und Diesel nur noch einmal täglich um 12:00 Uhr angehoben werden.“
- Verbraucherinnen und VerbraucherEntlastung
Kaufentscheidungen beim Tanken werden leichter, weil Preiserhöhungen nur einmal täglich möglich sind und Senkungen jederzeit erlaubt bleiben.
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„Diese Maßnahme erleichtert Kaufentscheidungen für Verbraucherinnen und Verbraucher.“
- Betreiber öffentlicher Tankstellen und Unternehmen mit PreissetzungshoheitBelastung
Sie dürfen Kraftstoffpreise nur noch einmal am Tag um 12:00 Uhr erhöhen; bei Verstößen droht ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro.
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„Verstöße gegen das Verbot der mehrfachen Preiserhöhungen können mit einem Bußgeld von bis zu 100 000 Euro geahndet werden.“
- Freie TankstellenEntlastung
Überhöhte Einkaufspreise gegenüber freien Tankstellen sollen durch die verschärfte Missbrauchsaufsicht verhindert werden.
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„Damit sollen insbesondere auch überhöhte Preise gegenüber freien Tankstellen verhindert werden.“
- Unternehmen im Kraftstoffgroßhandel und RaffineriebereichBelastung
Das Bundeskartellamt kann leichter gegen sie vorgehen, wenn Hinweise auf unangemessen hohe Preise vorliegen, weil die Beweislast umgekehrt wird.
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„Die verschärfte Missbrauchsaufsicht ermöglicht dem Bundeskartellamt, einfacher gegen marktbeherrschende oder marktmächtige Unternehmen aus dem Kraftstoffbereich vorzugehen, wenn Hinweise auf unangemessen hohe Preise vorliegen.“
- Unternehmen, die auf Kraftstoffe angewiesen sindEntlastungindirekt
Durch den stärkeren Wettbewerb wird ein dämpfender Effekt auf die Kraftstoffpreise und das allgemeine Preisniveau erwartet.
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„Durch die Stärkung des Wettbewerbs wird von einem dämpfenden Effekt auf die Einzelpreise sowie das allgemeine Preisniveau ausgegangen.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Durch den Gesetzentwurf entstehen keine Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Durch den vorliegenden Gesetzentwurf entsteht kein Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Durch den vorliegenden Gesetzentwurf entsteht kein Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft. …
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E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Durch den vorliegenden Gesetzentwurf entsteht einmaliger Erfüllungsaufwand für die Verwaltung, der derzeit nicht genau abgeschätzt werden kann, insgesamt jedoch 200.000 Euro nicht übersteigen dürfte.
- Weitere Kosten
Durch den vorliegenden Gesetzentwurf entstehen keine zusätzlichen Kosten für die Wirtschaft oder für soziale Sicherungssysteme. Durch die Stärkung des Wettbewerbs wird von einem dämpfenden Effekt auf die Einzelpreise sowie das allgemeine Preisniveau ausgegangen.
Wo steht das Gesetz?
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht17. März 2026 · BT-Drs. 21/4744
- Bundestag: 1. Lesung19. März 2026 · BT-PlPr. 21/65
- Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung25. März 2026 · BT-Drs. 21/4984
- Bundestag: 2. Lesung26. März 2026 · BT-PlPr. 21/68
- Bundestag: 3. Lesung26. März 2026 · BT-PlPr. 21/68
- Bundesrat: Durchgang27. März 2026 · BR-PlPr. 1063
- Im Bundesgesetzblatt verkündet31. März 2026
Namentliche Abstimmung am 26. März 2026
Antrag zu Energiepreisschocks aufgrund des Irankriegs (Beschlussempfehlung) · angenommen
| Fraktion | Ja | Nein | Enth. | Fehlt |
|---|---|---|---|---|
| CDU/CSU | 203 | 0 | 0 | 5 |
| AfD | 0 | 137 | 0 | 13 |
| SPD | 107 | 0 | 0 | 12 |
| BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 80 | 0 | 0 | 5 |
| Die Linke | 54 | 0 | 0 | 10 |
| fraktionslos | 1 | 1 | 0 | 1 |
Im Bundestag gesagt
30 Reden an 2 Sitzungstagen.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Sepp Müller · MdB, CDU/CSU19. März 2026 · Plenarprotokoll 21/65, S. 7802D
- Leif-Erik Holm · MdB, AfD19. März 2026 · Plenarprotokoll 21/65, S. 7803D
- Armand Zorn · MdB, SPD19. März 2026 · Plenarprotokoll 21/65, S. 7805B
- Dr. Julia Verlinden · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN19. März 2026 · Plenarprotokoll 21/65, S. 7806C
- Ines Schwerdtner · MdB, DIE LINKE19. März 2026 · Plenarprotokoll 21/65, S. 7807C
- Katherina Reiche · Bundesmin., Bundesministerium für Wirtschaft und Energie19. März 2026 · Plenarprotokoll 21/65, S. 7809A
- Bernd Schattner · MdB, AfD19. März 2026 · Plenarprotokoll 21/65, S. 7811A
- Sebastian Roloff · MdB, SPD19. März 2026 · Plenarprotokoll 21/65, S. 7812C
- Katharina Beck · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN19. März 2026 · Plenarprotokoll 21/65, S. 7813C
- Dr. Andreas Lenz · MdB, CDU/CSU19. März 2026 · Plenarprotokoll 21/65, S. 7814C
- Marc Bernhard · MdB, AfD19. März 2026 · Plenarprotokoll 21/65, S. 7816B
- Mahmut Özdemir (Duisburg) · MdB, SPD19. März 2026 · Plenarprotokoll 21/65, S. 7816D
- Steffen Kotré · MdB, AfD19. März 2026 · Plenarprotokoll 21/65, S. 7817C
- Dr. Klaus Wiener · MdB, CDU/CSU19. März 2026 · Plenarprotokoll 21/65, S. 7818C
- Dr. Andreas Lenz · MdB, CDU/CSU26. März 2026 · Plenarprotokoll 21/68, S. 8127D
- Leif-Erik Holm · MdB, AfD26. März 2026 · Plenarprotokoll 21/68, S. 8128C
- Armand Zorn · MdB, SPD26. März 2026 · Plenarprotokoll 21/68, S. 8129B
- Andreas Audretsch · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN26. März 2026 · Plenarprotokoll 21/68, S. 8130B
- Christian Görke · MdB, DIE LINKE26. März 2026 · Plenarprotokoll 21/68, S. 8131B
- Dr. Klaus Wiener · MdB, CDU/CSU26. März 2026 · Plenarprotokoll 21/68, S. 8131D
- Marc Bernhard · MdB, AfD26. März 2026 · Plenarprotokoll 21/68, S. 8133C
- Sebastian Roloff · MdB, SPD26. März 2026 · Plenarprotokoll 21/68, S. 8135A
- Michael Kellner · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN26. März 2026 · Plenarprotokoll 21/68, S. 8136A
- Ina Latendorf · MdB, DIE LINKE26. März 2026 · Plenarprotokoll 21/68, S. 8136D
- Tilman Kuban · MdB, CDU/CSU26. März 2026 · Plenarprotokoll 21/68, S. 8137B
- Mathias Weiser · MdB, AfD26. März 2026 · Plenarprotokoll 21/68, S. 8139D
- Mahmut Özdemir (Duisburg) · MdB, SPD26. März 2026 · Plenarprotokoll 21/68, S. 8143A
- Lorenz Gösta Beutin · MdB, DIE LINKE26. März 2026 · Plenarprotokoll 21/68, S. 8144A
- Lukas Krieger · MdB, CDU/CSU26. März 2026 · Plenarprotokoll 21/68, S. 8144D
- Steffen Kotré · MdB, AfD26. März 2026 · Plenarprotokoll 21/68, S. 8145D