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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Entwurf

... Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Eingereicht von: Bundesrat, auf Antrag von Schleswig-Holstein · BT-Drs. 21/7734

Was ändert sich?

Netzbetreiber dürfen Anschlusskapazität am Netz gezielt für Lasten und Batteriespeicher zurückhalten und Anschlussnehmer bevorzugen, die mit erneuerbaren Energien überbauen. Große Batteriespeicher werden künftig nur noch mit flexibler Anschlussvereinbarung angeschlossen.

Ab wann: Am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

Entwurf
Stand: Entwurf, Stufe 1 von 5

Beratungsstand laut DIP: Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten

Chance
geringInitiative der Länder; der Bundestag muss sie erst aufgreifen und ohne Stimmen der Koalition gibt es keine Mehrheit. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 1 abgeschlossenen Länderinitiativen beschlossen.
Einschätzung nach festen Regeln, keine Vorhersage. So schätzen wir sie ein

Worum geht es?

Maßnahmen zur Berücksichtigung regionaler Erfordernisse bei der Vergabe von Netzanschlüssen zur besseren Auslastung vorhandener und geplanter Netzkapazitäten, zur Ermöglichung weiteren Zubaus an erneuerbaren Energien, Senkung des Redispatches sowie Schaffung von Rechtssicherheit: …

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Reservierung von Netzanschlusskapazitäten für Lasten und Stromspeicher für maximal fünf Jahre an einzelnen Netzanschlusspunkten, z.B. im Falle ausgewiesener Gewerbe- oder Industriegebiete, Priorisierung von Anschlussnehmern mit Bereitschaft zur Überbauung von Lasten und Batteriespeichern mit erneuerbaren Energien, Angebot einer flexiblen Netzanschlussvereinbarung durch den Netzbetreiber auf Verlangen des Anschlussnehmers, Anschluss von Stand-Alone-Batteriespeichern ausschließlich mit einer flexiblen Netzanschlussvereinbarung; Änderung § 17 Energiewirtschaftsgesetz

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Keine.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Keiner. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Keiner. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Keiner. F. Sonstige Kosten Keine. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 26. August 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, …

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hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 3 des Grundgesetzes den vom Bundesrat in seiner 1067. Sitzung am 10. Juli 2026 beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/7734 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzesantrag eingebracht17. März 2026 · BR-Drs. 143/26
  2. Bundesrat: Sitzung27. März 2026 · BR-PlPr. 1063
  3. Bundesrat: Sitzung10. Juli 2026 · BR-PlPr. 1067
  4. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht26. August 2026 · BT-Drs. 21/7734