- Energie
... Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
Eingereicht von: Bundesrat, auf Antrag von Schleswig-Holstein · BT-Drs. 21/7734
Was ändert sich?
Netzbetreiber dürfen Anschlusskapazität am Netz gezielt für Lasten und Batteriespeicher zurückhalten und Anschlussnehmer bevorzugen, die mit erneuerbaren Energien überbauen. Große Batteriespeicher werden künftig nur noch mit flexibler Anschlussvereinbarung angeschlossen.
Ab wann: Am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
EntwurfBeratungsstand laut DIP: Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten
- Chance
- geringInitiative der Länder; der Bundestag muss sie erst aufgreifen und ohne Stimmen der Koalition gibt es keine Mehrheit. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 1 abgeschlossenen Länderinitiativen beschlossen.
Worum geht es?
Maßnahmen zur Berücksichtigung regionaler Erfordernisse bei der Vergabe von Netzanschlüssen zur besseren Auslastung vorhandener und geplanter Netzkapazitäten, zur Ermöglichung weiteren Zubaus an erneuerbaren Energien, Senkung des Redispatches sowie Schaffung von Rechtssicherheit: …
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Reservierung von Netzanschlusskapazitäten für Lasten und Stromspeicher für maximal fünf Jahre an einzelnen Netzanschlusspunkten, z.B. im Falle ausgewiesener Gewerbe- oder Industriegebiete, Priorisierung von Anschlussnehmern mit Bereitschaft zur Überbauung von Lasten und Batteriespeichern mit erneuerbaren Energien, Angebot einer flexiblen Netzanschlussvereinbarung durch den Netzbetreiber auf Verlangen des Anschlussnehmers, Anschluss von Stand-Alone-Batteriespeichern ausschließlich mit einer flexiblen Netzanschlussvereinbarung; Änderung § 17 Energiewirtschaftsgesetz
Wer ist betroffen?
- Betreiber von Batteriespeichern ohne angeschlossene ErzeugungsanlageEntlastung und Belastung
Solche Speicher bekommen einen Netzanschluss künftig nur noch mit einer flexiblen Anschlussvereinbarung, bei der die Anschlussleistung nicht jederzeit voll zur Verfügung steht.
Zu tun: Flexible Anschlussvereinbarung mit dem Netzbetreiber abschließen
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„Stand-Alone-Batteriespeicher sollen künftig ausschließlich mit einer flexiblen Anschlussvereinbarung angeschlossen werden; anderen Anschlussnehmern sollen auf Verlagen entsprechende flexible Anschlussvereinbarungen angeboten werden.“
- Anschlussnehmer, die einen neuen Netzanschluss beantragenEntlastung und Belastung
Anschlüsse werden nicht mehr allein nach Reihenfolge der Anträge vergeben; wer Lasten oder Speicher mit erneuerbaren Energien überbauen will, kann bevorzugt angeschlossen werden.
Zu tun: Bereitschaft zur Überbauung mit erneuerbaren Energien anzeigen
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„Weiterhin soll Verteilnetzbetreibern die Möglichkeit eröffnet werden, Anschlussnehmer zu priorisieren, die zur Überbauung von Lasten und Batteriespeichern mit erneuerbaren Energien bereit sind.“
- Betreiber von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer EnergienEntlastung
Durch den gezielten Anschluss von Flexibilitäten soll weiterer Zubau erneuerbarer Energien möglich werden.
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„Ziel des Gesetzentwurfs ist es, durch den gezielten Anschluss von Flexibilitäten den benötigten weiteren Zubau an erneuerbaren Energien zu ermöglichen und Redispatch-Bedarf zu senken beziehungsweise zusätzlichen Redispatch zu vermeiden.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Keine.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Keiner. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Keiner. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Keiner. F. Sonstige Kosten Keine. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 26. August 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, …
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hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 3 des Grundgesetzes den vom Bundesrat in seiner 1067. Sitzung am 10. Juli 2026 beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzesantrag eingebracht17. März 2026 · BR-Drs. 143/26
- Bundesrat: Sitzung27. März 2026 · BR-PlPr. 1063
- Bundesrat: Sitzung10. Juli 2026 · BR-PlPr. 1067
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht26. August 2026 · BT-Drs. 21/7734