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Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren sowie zur Verbesserung der Verfügbarkeit von Vorsorgeverfügungen
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/5923
Was ändert sich?
Wer ein kaputtes Gerät reparieren lässt statt es ersetzen zu lassen, bekommt zwölf Monate zusätzliche Gewährleistung. Hersteller von Geräten wie Waschmaschinen, Kühlschränken, Smartphones und Tablets müssen diese auf Wunsch reparieren.
Ab wann: Am Tag nach der Verkündung; die Änderungen zum Zentralen Vorsorgeregister am 1. Oktober 2026KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
In KraftBeratungsstand laut DIP: Verkündet
- Ausschuss
- dafür: CDU/CSU, SPD, Grüne · dagegen: AfD, Linke
Verkündet am 22. Juli 2026 im BGBl I 2026, 212. In Kraft seit 23. Juli 2026 (einzelne Teile zu anderen Terminen)
Worum geht es?
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren); Änderungen; Annahme einer Entschließung
Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.Wer ist betroffen?
- Verbraucherinnen und Verbraucher, die gekaufte Waren reparieren lassenEntlastung
Wer bei einem Mangel die Reparatur statt einer Ersatzlieferung wählt, hat danach zwölf Monate länger Gewährleistung und muss vorab über dieses Wahlrecht informiert werden.
Zu tun: Im Rahmen der Nacherfüllung die Reparatur wählen
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„Wählt ein Verbraucher im Rahmen der Nacherfüllung gemäß § 439 BGB die Reparatur statt der Ersatzlieferung, verlängert sich künftig die Gewährleistungsfrist gemäß § 475e Absatz 5 BGB-E einmalig um weitere 12 Monate.“
- Besitzerinnen und Besitzer von Haushaltsgeräten, Smartphones und TabletsEntlastung
Für Geräte wie Waschmaschinen, Kühlschränke, Smartphones und Tablets können Sie vom Hersteller eine Reparatur verlangen – kostenlos oder zu einem angemessenen Entgelt und in angemessener Zeit.
Zu tun: Reparatur beim Hersteller verlangen
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„Hersteller von Waren, die Produktgruppen angehören, die in Anhang II der Richtlinie aufgeführt sind (zum Beispiel Waschmaschinen, Kühlschränke sowie Smartphones und Tablets) beziehungsweise künftig dort aufgenommen werden, sind künftig verpflichtet, auf Verlangen des Verbrauchers diese Waren unentgeltlich oder zu einem angemessenen Entgelt und innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu reparieren (§§ 479a, 479b BGB).“
- Kundinnen und Kunden während einer laufenden ReparaturEntlastung
Der Verkäufer kann Ihnen für die Dauer der Reparatur kostenlos ein Ersatzgerät leihen, das auch ein überholtes Gerät sein darf.
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„Damit soll als Unterstützung für Verbraucher und als Anreiz für Reparaturen im Gesetz klargestellt werden, dass der Verkäufer dem Verbraucher für die Dauer der Nachbesserung eine Ersatzware unentgeltlich zur Verfügung stellen kann.“
- Menschen, die eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung registrieren lassenEntlastung
Künftig kann nicht nur der Hinweis auf eine Vorsorgeverfügung, sondern die Verfügung selbst im Zentralen Vorsorgeregister hinterlegt werden.
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„Mit dem neuen Artikel 3 soll die BNotO dahingehend geändert werden, dass künftig auch Vorsorgeverfügungen selbst in das Zentrale Vorsorgeregister aufgenommen werden können (bisher ist aus dem Zentralen Vorsorgeregister nur ersichtlich, dass eine Vorsorgeverfügung erstellt wurde).“
- Hersteller von Waschmaschinen, Kühlschränken, Smartphones und TabletsBelastung
Sie müssen erfasste Geräte auf Verlangen reparieren, Ersatzteile und Werkzeuge zu angemessenen Preisen anbieten, über Reparaturleistungen und Richtpreise informieren und dürfen Reparaturen durch Dritte nicht technisch behindern.
Zu tun: Reparaturangebot, Ersatzteilbereitstellung und Webseite mit Richtpreisen einrichten
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„Hersteller sollen zudem sicherstellen, dass Verbraucher über die Reparaturleistungen in leicht zugänglicher Weise informiert werden und über eine frei zugängliche Webseite auf die Richtpreise für typische Reparaturen zugreifen können (§ 479d BGB-E).“
- Händler und Verkäufer von Waren an VerbraucherBelastung
Vor der Nacherfüllung müssen Sie über das Wahlrecht zwischen Reparatur und Ersatzlieferung und die verlängerte Gewährleistung informieren; auf ausdrücklichen Wunsch dürfen Sie eine überholte Ware nachliefern.
Zu tun: Kundinnen und Kunden vor der Nacherfüllung informieren
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„Der Unternehmer hat den Verbraucher künftig im Vorfeld der Nacherfüllung über sein bestehendes Wahlrecht zwischen Reparatur und Ersatzlieferung sowie über die verlängerte Gewährleistungsfrist im Reparaturfall zu informieren (§ 475 Absatz 4 BGB-E).“
- Reparaturbetriebe und ReparaturanbieterBetroffen, ohne Kostenfolge
Sie können Kundinnen und Kunden freiwillig ein kostenloses europäisches Formular mit Preis und Dauer der Reparatur geben und sind dann mindestens 30 Tage an diese Bedingungen gebunden; Kosten einer nötigen Fehlerdiagnose dürfen berechnet werden.
Zu tun: Formular ausfüllen und aushändigen
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„Reparaturanbieter können danach dem Verbraucher freiwillig ein Reparaturformular in angemessener Zeit zur Verfügung stellen, das unter anderem Informationen zu Preis und Dauer der Reparatur sowie zu etwaigen Zusatzleistungen enthalten soll.“
- Bevollmächtigte, Importeure und Vertreiber von Waren aus Nicht-EU-LändernBelastung
Wenn der Hersteller seinen Sitz außerhalb der EU hat, müssen nacheinander Bevollmächtigter, Importeur oder Vertreiber die Reparaturpflicht erfüllen; sie dürfen Reparaturen untervergeben.
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„Hat der Hersteller in der Union keinen Bevollmächtigten, so erfüllt der Importeur der betreffenden Ware die Verpflichtung des Herstellers.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Keine.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Bürgerinnen und Bürgern entsteht kein Erfüllungsaufwand. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft erhöht sich der jährliche Erfüllungsaufwand um rund 1,3 Millionen Euro. Zudem entsteht einmaliger Aufwand von insgesamt rund 113 Millionen Euro. …
Mehr lesenWeniger
Der Erfüllungsaufwand ergibt sich aus der Eins-zu-eins-Umsetzung der Rechtauf-Reparatur-Richtlinie. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten 1,3 Millionen Euro. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Der Verwaltung entsteht kein Erfüllungsaufwand.
- Weitere Kosten
Mehrkosten im justiziellen Kernbereich sind in begrenztem Umfang bei den Ländern zu erwarten. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 13. Mai 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht27. März 2026 · BR-Drs. 182/26
- Bundesrat: 1. Durchgang8. Mai 2026 · BR-PlPr. 1065
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht13. Mai 2026 · BT-Drs. 21/5923
- Bundestag: 1. Lesung20. Mai 2026 · BT-PlPr. 21/79
- Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung24. Juni 2026 · BT-Drs. 21/6693
- Bundestag: 2. Lesung25. Juni 2026 · BT-PlPr. 21/86
- Bundestag: 3. Lesung25. Juni 2026 · BT-PlPr. 21/86
- Bundesrat: 2. Durchgang10. Juli 2026 · BR-PlPr. 1067
- Im Bundesgesetzblatt verkündet22. Juli 2026
Im Bundestag gesagt
15 Reden an 2 Sitzungstagen.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Dr. Stefanie Hubig · Bundesmin., Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz20. Mai 2026 · Plenarprotokoll 21/79, S. 9450D
- Stefan Möller · MdB, AfD20. Mai 2026 · Plenarprotokoll 21/79, S. 9451B
- Sebastian Steineke · MdB, CDU/CSU20. Mai 2026 · Plenarprotokoll 21/79, S. 9452A
- Dr. Till Steffen · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN20. Mai 2026 · Plenarprotokoll 21/79, S. 9452D
- Agnes Conrad · MdB, DIE LINKE20. Mai 2026 · Plenarprotokoll 21/79, S. 9453C
- Nadine Heselhaus · MdB, SPD20. Mai 2026 · Plenarprotokoll 21/79, S. 9454B
- Tobias Matthias Peterka · MdB, AfD20. Mai 2026 · Plenarprotokoll 21/79, S. 9454D
- Carl-Philipp Sassenrath · MdB, CDU/CSU20. Mai 2026 · Plenarprotokoll 21/79, S. 9455C
- Dr. Konrad Körner · MdB, CDU/CSU20. Mai 2026 · Plenarprotokoll 21/79, S. 9456A
- Nadine Heselhaus · MdB, SPD25. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/86, S. 10588A
- Stefan Möller · MdB, AfD25. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/86, S. 10588D
- Sebastian Steineke · MdB, CDU/CSU25. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/86, S. 10590A
- Dr. Till Steffen · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN25. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/86, S. 10590C
- Christin Willnat · MdB, DIE LINKE25. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/86, S. 10591B
- Dr. Konrad Körner · MdB, CDU/CSU25. Juni 2026 · zu Protokoll gegeben · Plenarprotokoll 21/86, S. 10634D