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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Vom Bundestag beschlossen

Gesetz zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur (Sportfördergesetz - SpoFöG)

Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/5921

Was ändert sich?

Der Bund regelt die Förderung des Spitzensports erstmals in einem eigenen Gesetz und gründet dafür eine unabhängige Spitzensport-Agentur als Stiftung, die über die Fördergelder entscheidet. Athletinnen und Athleten bekommen einen Sitz im Aufsichtsgremium.

Ab wann: Am Tag nach der Verkündung; die Fördervoraussetzung zum Safe Sport Code erst am 1. Januar 2029KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

Bundesrat
Stand: Bundesrat, Stufe 4 von 5

Beratungsstand laut DIP: Bundesrat hat Vermittlungsausschuss nicht angerufen

Ausschuss
dafür: CDU/CSU, AfD, SPD, Grüne · dagegen: Linke
Chance
sehr hochDer Bundestag hat zugestimmt. Der Bundesrat kann nur Einspruch einlegen, den der Bundestag überstimmen kann.
Einschätzung nach festen Regeln, keine Vorhersage. So schätzen wir sie ein

Worum geht es?

Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Aus dem Gesetz ergeben sich zusätzliche Haushaltsausgaben pro Jahr (in Tsd. Euro): 2027 2028 2029 2030 2031 Gesamt 1.078 3.325 4.487 6.442 8.411 Mit der Einrichtung der Spitzensport-Agentur und deren vollständiger Aufgabenwahrnehmung entstehen ab 2031 dauerhaft jährliche Mehrausgaben in Höhe von insgesamt 8,4 Millionen Euro. …

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Davon entfallen auf die Personalkosten circa 5,5 Millionen Euro. Hinzu kommen Sachkosten in Höhe von 2,4 Millionen Euro sowie Investitionskosten in Höhe von 448 000 Euro. Mit der vollständigen Aufgabenwahrnehmung in der Spitzensport-Agentur fallen nach dem Jahr 2029 geschätzt bis zu 14 Planstellen in der Bundesverwaltung weg, darunter bis zu elf Planstellen des gehobenen Dienstes und bis zu drei Planstellen des höheren Dienstes. Bereits etatisierte Aufwände, wie für die Geschäftsstelle Potenzialanalysesystem (PotAS), die Honorarausgaben für die PotAS-Kommission und für Strukturplanungen im nicht-olympischen Sport sind hier nicht berücksichtigt. Der Mehraufwand an Personalkosten entsteht vorrangig durch die Wahrnehmung neuer Aufgaben wie die Steuerung und Schaffung von Transparenz (vgl. § 13 Absatz 6) oder die individuelle sportfachliche Förderung besonders erfolg- und potenzialreicher Athletinnen und Athleten (vgl. § 5 Absatz 3). Gleichzeitig übernimmt die Spitzensport-Agentur Aufgaben im Bereich der Förderverfahren im Spitzensport, die derzeit beim Bund geleistet werden, so dass dort mit Einsparungen gerechnet werden kann. Im finalen Regelbetrieb der Spitzensport-Agentur ergibt sich im Ergebnis ein zusätzlicher Personalbedarf (Differenz aus Bedarfen und Einsparungen) von 38 Stellen, wovon rund sechs Stellen auf den mittleren Dienst, neun Stellen auf den gehobenen Dienst und 23 Stellen auf den höheren Dienst entfallen. Die Aufgabenwahrnehmung und die damit entstehenden Kosten werden sukzessive über die Jahre 2027 bis 2031 aufgebaut. Die in diesen Jahren zu erwartenden Haushaltsausgaben des Bundes sind in der Begründung weiter aufgeschlüsselt. Für die Durchführung der externen Finanzkontrolle entsteht beim Bundesverwaltungsamt (BVA) ab 2028 ein Mehrbedarf von zwei Stellen des gehobenen Dienstes sowie von Personal- und Sachmitteln. Dieser Mehrbedarf wird finanziell und stellenmäßig im Einzelplan 04 ausgeglichen. Der weitere Bedarf an Sach- und Personalmitteln sowie Stellen der Spitzensport-Agentur soll im Einzelplan 04 ausgeglichen werden. Über die Einzelheiten wird im Rahmen der jeweiligen Haushaltsaufstellungsverfahren der kommenden Jahre entschieden. Für die Kommunen sind Mehrausgaben nicht zu erwarten. Für die Länder entstehen Mehrausgaben für die Wahrnehmung der Tätigkeiten in den Gremien der Spitzensport-Agentur (unter anderem Reisekosten). Die Höhe dieser Ausgaben ist nicht quantifizierbar. Auswirkungen auf Einnahmen sind nicht zu erwarten.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Keiner. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft reduziert sich der jährliche Erfüllungsaufwand um rund 1,36 Millionen Euro. Diese 1,36 Millionen Euro entfallen auf Bürokratiekosten aus Informationspflichten. …

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E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Bundesverwaltung erhöht sich der jährliche Erfüllungsaufwand um rund 6,26 Millionen Euro. Soweit der hier dargestellte Erfüllungsaufwand des Bundes haushaltswirksam wird und nicht unter „D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand“ dargestellt ist, wird er im Einzelplan 04 gegenfinanziert.

Weitere Kosten

Der Wirtschaft, einschließlich mittelständischer Unternehmen, entstehen keine direkten sonstigen Kosten. Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 13. …

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Mai 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/5921 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht27. März 2026 · BR-Drs. 177/26
  2. Bundesrat: 1. Durchgang8. Mai 2026 · BR-PlPr. 1065
  3. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht13. Mai 2026 · BT-Drs. 21/5921
  4. Bundestag: 1. Lesung21. Mai 2026 · BT-PlPr. 21/80
  5. Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung8. Juli 2026 · BT-Drs. 21/7006
  6. Bundestag: 2. Lesung10. Juli 2026 · BT-PlPr. 21/90
  7. Bundestag: 3. Lesung10. Juli 2026 · BT-PlPr. 21/90
  8. Bundesrat: 2. Durchgang25. September 2026 · BR-PlPr. 1068

Namentliche Abstimmung am 10. Juli 2026

Sportfördergesetz · angenommen

Stimmen nach Fraktion
FraktionJaNeinEnth.Fehlt
CDU/CSU202006
AfD1240026
SPD115005
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN76009
Die Linke043021
fraktionslos2001
Alle Stimmen und Abweichler ansehenQuelle: abgeordnetenwatch.de (CC0). Bei Abstimmungen per Handzeichen gibt es keine Einzelergebnisse.

Im Bundestag gesagt

19 Reden an 2 Sitzungstagen.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.