- Familie, Bildung und Gesellschaft
Gesetz zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur (Sportfördergesetz - SpoFöG)
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/5921
Was ändert sich?
Der Bund regelt die Förderung des Spitzensports erstmals in einem eigenen Gesetz und gründet dafür eine unabhängige Spitzensport-Agentur als Stiftung, die über die Fördergelder entscheidet. Athletinnen und Athleten bekommen einen Sitz im Aufsichtsgremium.
Ab wann: Am Tag nach der Verkündung; die Fördervoraussetzung zum Safe Sport Code erst am 1. Januar 2029KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
BundesratBeratungsstand laut DIP: Bundesrat hat Vermittlungsausschuss nicht angerufen
- Ausschuss
- dafür: CDU/CSU, AfD, SPD, Grüne · dagegen: Linke
- Chance
- sehr hochDer Bundestag hat zugestimmt. Der Bundesrat kann nur Einspruch einlegen, den der Bundestag überstimmen kann.
Worum geht es?
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen
Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.Wer ist betroffen?
- Spitzensportlerinnen und SpitzensportlerEntlastung
Ihre Stellung wird gestärkt, sie sind künftig über ein Mitglied der Athletenkommission im Stiftungsrat der neuen Agentur vertreten, und besonders erfolgreiche Athletinnen und Athleten sollen individuell sportfachlich gefördert werden.
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„Die Stellung der Athletinnen und Athleten wird gestärkt und ihre Bedürfnisse werden im Rahmen der potenzial- und erfolgsorientierten Förderung stärker in den Blick genommen.“
- Trainerinnen und Trainer im SpitzensportEntlastung
Für Trainerinnen und Trainer, die mit Bundesmitteln bezuschusst werden, soll eine angemessene Vergütung sichergestellt werden.
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„Angesichts der hohen Anforderungen und Arbeitsbelastungen sowie steigender Lebenshaltungskosten ist es ein wichtiges Ziel, eine angemessene Vergütung für die mit Bundesmitteln bezuschussten Trainerinnen und Trainer im Rahmen dieses Gesetzes sowie der begleitenden Traineroffensive sicherzustellen.“
- Sportverbände als Empfänger von FördergeldernEntlastung und Belastung
Sie beantragen Fördermittel künftig bei der neuen Spitzensport-Agentur und haben dabei rund 1,36 Millionen Euro weniger Bürokratiekosten im Jahr; ab 2029 müssen Spitzenverbände als Fördervoraussetzung den Safe Sport Code umgesetzt haben.
Zu tun: Safe Sport Code umsetzen
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„Sie gilt ausschließlich für die Spitzenverbände selbst als direkte Zuwendungsnehmer, nicht jedoch für weitere Strukturen innerhalb des Fördersystems, für die zum Teil abweichende Übergangsregelungen gelten.“
- Sportvereine und Sportverbände allgemeinBetroffen, ohne Kostenfolge
Ihr Recht, die eigenen Angelegenheiten weitgehend unabhängig vom Staat zu regeln, wird ausdrücklich ins Gesetz geschrieben.
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„Sie beschreibt das Recht der Sportverbände und -vereine, ihre Angelegenheiten weitgehend unabhängig von staatlicher Einflussnahme zu verwalten.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Aus dem Gesetz ergeben sich zusätzliche Haushaltsausgaben pro Jahr (in Tsd. Euro): 2027 2028 2029 2030 2031 Gesamt 1.078 3.325 4.487 6.442 8.411 Mit der Einrichtung der Spitzensport-Agentur und deren vollständiger Aufgabenwahrnehmung entstehen ab 2031 dauerhaft jährliche Mehrausgaben in Höhe von insgesamt 8,4 Millionen Euro. …
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Davon entfallen auf die Personalkosten circa 5,5 Millionen Euro. Hinzu kommen Sachkosten in Höhe von 2,4 Millionen Euro sowie Investitionskosten in Höhe von 448 000 Euro. Mit der vollständigen Aufgabenwahrnehmung in der Spitzensport-Agentur fallen nach dem Jahr 2029 geschätzt bis zu 14 Planstellen in der Bundesverwaltung weg, darunter bis zu elf Planstellen des gehobenen Dienstes und bis zu drei Planstellen des höheren Dienstes. Bereits etatisierte Aufwände, wie für die Geschäftsstelle Potenzialanalysesystem (PotAS), die Honorarausgaben für die PotAS-Kommission und für Strukturplanungen im nicht-olympischen Sport sind hier nicht berücksichtigt. Der Mehraufwand an Personalkosten entsteht vorrangig durch die Wahrnehmung neuer Aufgaben wie die Steuerung und Schaffung von Transparenz (vgl. § 13 Absatz 6) oder die individuelle sportfachliche Förderung besonders erfolg- und potenzialreicher Athletinnen und Athleten (vgl. § 5 Absatz 3). Gleichzeitig übernimmt die Spitzensport-Agentur Aufgaben im Bereich der Förderverfahren im Spitzensport, die derzeit beim Bund geleistet werden, so dass dort mit Einsparungen gerechnet werden kann. Im finalen Regelbetrieb der Spitzensport-Agentur ergibt sich im Ergebnis ein zusätzlicher Personalbedarf (Differenz aus Bedarfen und Einsparungen) von 38 Stellen, wovon rund sechs Stellen auf den mittleren Dienst, neun Stellen auf den gehobenen Dienst und 23 Stellen auf den höheren Dienst entfallen. Die Aufgabenwahrnehmung und die damit entstehenden Kosten werden sukzessive über die Jahre 2027 bis 2031 aufgebaut. Die in diesen Jahren zu erwartenden Haushaltsausgaben des Bundes sind in der Begründung weiter aufgeschlüsselt. Für die Durchführung der externen Finanzkontrolle entsteht beim Bundesverwaltungsamt (BVA) ab 2028 ein Mehrbedarf von zwei Stellen des gehobenen Dienstes sowie von Personal- und Sachmitteln. Dieser Mehrbedarf wird finanziell und stellenmäßig im Einzelplan 04 ausgeglichen. Der weitere Bedarf an Sach- und Personalmitteln sowie Stellen der Spitzensport-Agentur soll im Einzelplan 04 ausgeglichen werden. Über die Einzelheiten wird im Rahmen der jeweiligen Haushaltsaufstellungsverfahren der kommenden Jahre entschieden. Für die Kommunen sind Mehrausgaben nicht zu erwarten. Für die Länder entstehen Mehrausgaben für die Wahrnehmung der Tätigkeiten in den Gremien der Spitzensport-Agentur (unter anderem Reisekosten). Die Höhe dieser Ausgaben ist nicht quantifizierbar. Auswirkungen auf Einnahmen sind nicht zu erwarten.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Keiner. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft reduziert sich der jährliche Erfüllungsaufwand um rund 1,36 Millionen Euro. Diese 1,36 Millionen Euro entfallen auf Bürokratiekosten aus Informationspflichten. …
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E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Bundesverwaltung erhöht sich der jährliche Erfüllungsaufwand um rund 6,26 Millionen Euro. Soweit der hier dargestellte Erfüllungsaufwand des Bundes haushaltswirksam wird und nicht unter „D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand“ dargestellt ist, wird er im Einzelplan 04 gegenfinanziert.
- Weitere Kosten
Der Wirtschaft, einschließlich mittelständischer Unternehmen, entstehen keine direkten sonstigen Kosten. Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 13. …
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Mai 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht27. März 2026 · BR-Drs. 177/26
- Bundesrat: 1. Durchgang8. Mai 2026 · BR-PlPr. 1065
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht13. Mai 2026 · BT-Drs. 21/5921
- Bundestag: 1. Lesung21. Mai 2026 · BT-PlPr. 21/80
- Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung8. Juli 2026 · BT-Drs. 21/7006
- Bundestag: 2. Lesung10. Juli 2026 · BT-PlPr. 21/90
- Bundestag: 3. Lesung10. Juli 2026 · BT-PlPr. 21/90
- Bundesrat: 2. Durchgang25. September 2026 · BR-PlPr. 1068
Namentliche Abstimmung am 10. Juli 2026
Sportfördergesetz · angenommen
| Fraktion | Ja | Nein | Enth. | Fehlt |
|---|---|---|---|---|
| CDU/CSU | 202 | 0 | 0 | 6 |
| AfD | 124 | 0 | 0 | 26 |
| SPD | 115 | 0 | 0 | 5 |
| BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 76 | 0 | 0 | 9 |
| Die Linke | 0 | 43 | 0 | 21 |
| fraktionslos | 2 | 0 | 0 | 1 |
Im Bundestag gesagt
19 Reden an 2 Sitzungstagen.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Dr. Christiane Schenderlein · Staatsmin., Bundeskanzleramt21. Mai 2026 · Plenarprotokoll 21/80, S. 9508B
- Jörn König · MdB, AfD21. Mai 2026 · Plenarprotokoll 21/80, S. 9509B
- Bettina Lugk · MdB, SPD21. Mai 2026 · Plenarprotokoll 21/80, S. 9510B
- Tina Winklmann · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN21. Mai 2026 · Plenarprotokoll 21/80, S. 9512D
- Christian Görke · MdB, DIE LINKE21. Mai 2026 · Plenarprotokoll 21/80, S. 9513D
- Stephan Mayer (Altötting) · MdB, CDU/CSU21. Mai 2026 · Plenarprotokoll 21/80, S. 9514D
- Thomas Korell · MdB, AfD21. Mai 2026 · Plenarprotokoll 21/80, S. 9515D
- Dr. Ophelia Nick · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN21. Mai 2026 · Plenarprotokoll 21/80, S. 9517A
- Jens Lehmann · MdB, CDU/CSU21. Mai 2026 · Plenarprotokoll 21/80, S. 9517C
- Bastian Treuheit · MdB, AfD21. Mai 2026 · Plenarprotokoll 21/80, S. 9518C
- Fritz Güntzler · MdB, CDU/CSU21. Mai 2026 · Plenarprotokoll 21/80, S. 9519B
- Stephan Mayer (Altötting) · MdB, CDU/CSU10. Juli 2026 · Plenarprotokoll 21/90, S. 11216B
- Lars Schieske · MdB, AfD10. Juli 2026 · Plenarprotokoll 21/90, S. 11217B
- Bettina Lugk · MdB, SPD10. Juli 2026 · Plenarprotokoll 21/90, S. 11218A
- Tina Winklmann · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN10. Juli 2026 · Plenarprotokoll 21/90, S. 11219B
- Jorrit Bosch · MdB, DIE LINKE10. Juli 2026 · Plenarprotokoll 21/90, S. 11220B
- Thomas Korell · MdB, AfD10. Juli 2026 · Plenarprotokoll 21/90, S. 11221A
- Jens Lehmann · MdB, CDU/CSU10. Juli 2026 · Plenarprotokoll 21/90, S. 11221C
- Jörn König · MdB, AfD10. Juli 2026 · Plenarprotokoll 21/90, S. 11222C