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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Vom Bundestag beschlossen

Gesetz zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes

Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/5874

Was ändert sich?

Nach der Geburt eines Kindes zahlt die Familienkasse das Kindergeld künftig automatisch aus, ohne dass Eltern einen Antrag stellen müssen – wenn alle nötigen Daten und eine Kontoverbindung bekannt sind. Start ab 1. Januar 2027.

Ab wann: 1. Januar 2027; Einführung in zwei Ausbaustufen (zunächst ab dem zweiten Kind, später auch für erstgeborene Kinder)KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

Bundesrat
Stand: Bundesrat, Stufe 4 von 5

Beratungsstand laut DIP: Bundesrat hat zugestimmt

Ausschuss
dafür: CDU/CSU, SPD, Grüne · Enthaltung: AfD, Linke
Chance
hochDer Bundestag hat zugestimmt. Der Bundesrat muss noch zustimmen; dass er ein Gesetz ganz scheitern lässt, ist selten.
Einschätzung nach festen Regeln, keine Vorhersage. So schätzen wir sie ein

Worum geht es?

Möglichkeit zur antragslosen Kindergeldgewährung durch die Familienkasse bei Kenntnis aller entscheidungserheblichen Tatsachen und einer Kontoverbindung sowie zweifelsfreier Anspruchsberechtigung, zunächst nur für Geburten …

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ab dem zweiten Kind, inländischem Wohnsitz des Kindes und inländischer Erwerbstätigkeit mindestens eines Elternteils, Beibehaltung der bisherigen Möglichkeit der Antragstellung nach Erhalt des Begrüßungsschreibens mit vorausgefülltem Antrag, insbes. bei fehlenden Angaben; Änderung §§ 39e, 64, 67, 68 und 69 Einkommensteuergesetz sowie § 71 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch; Verordnungsermächtigung Beschlussempfehlung des Ausschusses: Möglichkeit des Abrufs der Kontoverbindungen bei den Leistungsträgern durch die Familienkasse; datenschutzrechtliche Folgeänderungen; Änderung § 150 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Es fallen für den Bundeshaushalt Mehrausgaben von 905 000 Euro im HH-Jahr 2027 sowie in den folgenden Jahren jährlicher Aufwand von 90 000 Euro an. Für die Länder und Gemeinden ergeben sich keine Haushaltsausgaben. Die titelgenaue Aufschlüsselung der vorstehend dargestellten Mehrausgaben ist aus den nachstehenden Darstellungen im Allgemeinen Teil der Begründung ersichtlich.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für Bürgerinnen und Bürger reduziert sich der jährliche Zeitaufwand um rund 205 000 Stunden und der jährliche Sachaufwand um rund 153 000 Euro. Einmaliger Zeitaufwand und Sachaufwand fallen nicht an. Der Erfüllungsaufwand von Bürgerinnen und Bürgern unterliegt der erweiterten „One in, one out“-Regel (Beschluss des Staatssekretärsausschusses Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau vom 26. …

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September 2025). E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft fällt kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand an. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Verwaltung (Bund) erhöht sich der jährliche Erfüllungsaufwand insgesamt um rund 147 000 Euro. Für die Länder entsteht kein jährlicher Erfüllungsaufwand. Der einmalige Erfüllungsaufwand der Verwaltung beträgt rund 1,9 Mio. Euro. Davon entfallen etwa 1,6 Mio. Euro an einmaligem Erfüllungsaufwand auf den Bund und 258 000 Euro auf die Länder. Der Erfüllungsaufwand der Verwaltung unterliegt der erweiterten „One in, one out“-Regel (Beschluss des Staatssekretärsausschusses Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau vom 26. September 2025).

Weitere Kosten

Für die Wirtschaft einschließlich der mittelständigen Wirtschaft entstehen keine weiteren Kosten. Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, sind durch das Regelungsvorhaben nicht zu erwarten. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER …

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Berlin, 11. Mai 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/5874 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht27. März 2026 · BR-Drs. 175/26
  2. Bundesrat: 1. Durchgang8. Mai 2026 · BR-PlPr. 1065
  3. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht11. Mai 2026 · BT-Drs. 21/5874
  4. Bundestag: 1. Lesung22. Mai 2026 · BT-PlPr. 21/81
  5. Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung8. Juli 2026 · BT-Drs. 21/6979
  6. Bundestag: 2. Lesung9. Juli 2026 · BT-PlPr. 21/89
  7. Bundestag: 3. Lesung9. Juli 2026 · BT-PlPr. 21/89
  8. Bundesrat: 2. Durchgang25. September 2026 · BR-PlPr. 1068

Im Bundestag gesagt

30 Reden an 2 Sitzungstagen.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.