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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Beschlossen

Gesetz zur Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr

Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/5871

Was ändert sich?

Wer einen E-Scooter hält oder fährt, haftet künftig auch ohne nachgewiesenes Verschulden für Unfallschäden. Geschädigte können sich damit direkt an den Halter wenden, statt dem Fahrer ein Verschulden nachweisen zu müssen.

Ab wann: Am ersten Tag des ersten Quartals, das auf die Verkündung folgt.KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

In Kraft
Stand: In Kraft, Stufe 5 von 5

Beratungsstand laut DIP: Verkündet

Ausschuss
dafür: CDU/CSU, SPD, Linke · dagegen: AfD · Enthaltung: Grüne

Verkündet am 30. September 2026 im BGBl I 2026, 276. In Kraft seit 1. Oktober 2026

Worum geht es?

Erweiterung der Straßenverkehrshaftung auf Elektrokleinstfahrzeuge (insbesondere E-Scooter); Änderung §§ 8 und 65 Straßenverkehrsgesetz

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Keiner.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Keiner. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Keiner. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Keiner.

Weitere Kosten

Durch die Erweiterung der Haftung können sich moderate Erhöhungen der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsprämien für Elektrokleinstfahrzeuge ergeben. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 11. Mai 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, …

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hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/5871 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht27. März 2026 · BR-Drs. 179/26
  2. Bundesrat: 1. Durchgang8. Mai 2026 · BR-PlPr. 1065
  3. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht11. Mai 2026 · BT-Drs. 21/5871
  4. Bundestag: 1. Lesung11. Juni 2026 · BT-PlPr. 21/83
  5. Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung8. Juli 2026 · BT-Drs. 21/6984
  6. Bundestag: 2. Lesung9. Juli 2026 · BT-PlPr. 21/89
  7. Bundestag: 3. Lesung9. Juli 2026 · BT-PlPr. 21/89
  8. Bundesrat: 2. Durchgang25. September 2026 · BR-PlPr. 1068
  9. Im Bundesgesetzblatt verkündet30. September 2026

Im Bundestag gesagt

12 Reden an 2 Sitzungstagen.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.