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Gesetz zur Modernisierung des Designrechts und zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/6215
Was ändert sich?
Das Designrecht wird modernisiert: Animierte und bewegte Designs können künftig eingetragen werden, der Schutz wird auf Vorbereitungen des 3D-Drucks und auf den Transit von Nachahmungen ausgeweitet, und es gibt ein neues Eintragungssymbol.
Ab wann: 9. Dezember 2027KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
BundesratBeratungsstand laut DIP: Verabschiedet
- Ausschuss
- dafür: CDU/CSU, SPD · Enthaltung: AfD, Grüne, Linke
- Chance
- sehr hochDer Bundestag hat zugestimmt. Der Bundesrat kann nur Einspruch einlegen, den der Bundestag überstimmen kann.
Worum geht es?
Umsetzung von EU-Recht zur Modernisierung und Harmonisierung des Designrechts: Erweiterung des Design- und Erzeugnisbegriffes zur Anerkennung neuer Designformen (z.B. dynamische oder animierte digitale Designs), Verbot vorbereitender …
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Handlungen für designverletzende 3D-Drucke, Schaffung einer Durchfuhrregelung zur Stärkung des Designschutzes und effektiveres Vorgehen gegen Produktpiraterie, Ausnahme vom Designschutz für Kommentierung sowie Kritik und Parodie, Einführung eines Designschutzsymbols zur Kennzeichnung eingetragener Designs, Aufnahme einer verbindlichen Reparaturklausel für nationale Designs; Vereinfachung der Verwaltungsverfahren beim Patent- und Markenamt: Wegfall nicht genutzter Verfahren, Vereinheitlichung der Terminologie im Nichtigkeitsverfahren, Klarstellungen einzelner Bestimmungen zur Schutzdauer sowie zur Aufrechterhaltung und zur Löschung; Einfügung §§ 11a, 21a, 38 a und 38b sowie Änderung zahlr. §§ Designgesetz, Änderung §§ 54 und 55 Markengesetz sowie versch. §§ Patentkostengesetz, Änderung zahlr. §§ Designverordnung Bezug: Richtlinie (EU) 2024/2823 vom 23. Oktober 2024 über den rechtlichen Schutz von Designs (ABl. L, 2024/2823, 18.11.2024) Beschlussempfehlung des Ausschusses: Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Modernisierung des Designrechts); Änderungen
Wer ist betroffen?
- Designerinnen und Designer sowie Entwerfer, die Designs anmeldenEntlastung
Sie können künftig auch animierte oder bewegte Designs eintragen lassen, dabei dynamische Wiedergaben einreichen und ihre eingetragenen Designs mit einem Eintragungssymbol kennzeichnen.
Zu tun: Design beim Deutschen Patent- und Markenamt anmelden
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„Um die Vermarktung von durch Designs geschützten Erzeugnissen insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen und einzelne Entwerfer zu erleichtern und das Bewusstsein für die, sowohl auf Unionsebene als auch auf nationaler Ebene, bestehenden Regelungen zur Eintragung von Designs zu schärfen, wird mit § 38b DesignG ein Eintragungssymbol geschaffen.“
- Kleine und mittlere Unternehmen mit SchutzrechtenEntlastung
Die Verfahren beim Deutschen Patent- und Markenamt werden vereinfacht, sodass gerade Einzelanmelder und kleinere Unternehmen die Schutzsysteme leichter nutzen können.
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„Zudem werden Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) modernisiert und vereinfacht, sodass insbesondere Einzelanmelder sowie kleine und mittlere Unternehmen die Schutzsysteme noch besser nutzen können.“
- Inhaber eingetragener DesignsEntlastung
Sie können gegen Nachahmungen schon beim Transit durch Deutschland vorgehen und das Erstellen, Herunterladen oder Teilen von 3D-Druck-Vorlagen ihres Designs untersagen.
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„Der Designrechtsinhaber soll durch die Neuregelung bei der Durchsetzung seiner Rechte nicht mehr auf Maßnahmen im Herkunfts- oder Bestimmungsstaat der Erzeugnisse beschränkt sein, sondern bereits unmittelbar im Durchfuhrstaat gegen die Rechtsverletzung vorgehen können.“
- Hersteller und Händler von ErsatzteilenEntlastung
Der Designschutz für Ersatzteile aus Anmeldungen vor Dezember 2020 endet spätestens am 9. Dezember 2032 statt möglicherweise erst 2045.
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„Für Designs, die vor dem 2. Dezember 2020 angemeldet wurden, besteht dahingegen noch ein regulärer Designschutz, der im Höchstfall auf bis zu 25 Jahre und somit maximal bis zum 1. Dezember 2045 verlängert werden kann.“
- Händler mit älteren Produkten im Lager (Bestandsprodukte)Entlastung
Für Waren, die vor dem 27. September 2026 in den Verkehr gebracht wurden, wird der Abverkauf unter den neuen Werbe- und Informationsregeln rechtssicherer gestaltet.
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„Der Abverkauf werde damit für Unternehmen rechtssicherer gestaltet.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Für die Bundesverwaltung entstehen für das Jahr 2027 ein einmaliger Haushaltsaufwand von geschätzt 1 291 174 Euro Personalkosten sowie einmalige IT- bezogene Sachkosten in Höhe von geschätzt 40 000 Euro. Weiterhin wird ein laufender Haushaltsaufwand in Höhe von geschätzt 178 543 Euro Personalkosten jährlich ab 2028 prognostiziert. …
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Der Mehrbedarf an Sach- und Personalmitteln beim Bund soll finanziell und stellenmäßig im Einzelplan 07 ausgeglichen werden.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Keiner. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Die Wirtschaft wird geringfügig von laufendem Erfüllungsaufwand entlastet. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Geringfügige Entlastungen. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung …
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Auf Bundesebene verursachen die Neuregelungen eine geringfügige Änderung des laufenden Erfüllungsaufwands der Verwaltung sowie einmalige Kosten in Höhe von geschätzt 790 000 Euro für die Umstellung der IT-Systeme. Da das Vorhaben insgesamt entlastend ist, stellt der Einmalaufwand kein „In“ im Sinne der „One in, one out“-Regel dar.
- Weitere Kosten
Infolge der Einführung von § 38a DesignG kann es zu einer geringfügigen Zunahme von Gerichtsverfahren kommen. Auswirkungen auf das Preisniveau sind nicht zu erwarten oder gehen im Fall von § 40a DesignG nicht auf dieses Regelungsvorhaben zurück. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER …
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Berlin, 3. Juni 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht27. März 2026 · BR-Drs. 180/26
- Bundesrat: 1. Durchgang8. Mai 2026 · BR-PlPr. 1065
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht3. Juni 2026 · BT-Drs. 21/6215
- Bundestag: 1. Lesung11. Juni 2026 · BT-PlPr. 21/83
- Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung23. September 2026 · BT-Drs. 21/8158
- Bundestag: 2. Lesung24. September 2026 · BT-PlPr. 21/96
- Bundestag: 3. Lesung24. September 2026 · BT-PlPr. 21/96
Im Bundestag gesagt
12 Reden an 2 Sitzungstagen.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Helge Lindh · MdB, SPD11. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/83, S. 10142A
- Dr. Christoph Birghan · MdB, AfD11. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/83, S. 10142D
- Michael Breilmann · MdB, CDU/CSU11. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/83, S. 10143D
- Dr. Konrad Körner · MdB, CDU/CSU11. Juni 2026 · zu Protokoll gegeben · Plenarprotokoll 21/83, S. 10190A
- Awet Tesfaiesus · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN11. Juni 2026 · zu Protokoll gegeben · Plenarprotokoll 21/83, S. 10190C
- Aaron Valent · MdB, DIE LINKE11. Juni 2026 · zu Protokoll gegeben · Plenarprotokoll 21/83, S. 10191A
- Helge Lindh · MdB, SPD24. September 2026 · Plenarprotokoll 21/96, S. 11943C
- Dr. Christoph Birghan · MdB, AfD24. September 2026 · Plenarprotokoll 21/96, S. 11944B
- Michael Breilmann · MdB, CDU/CSU24. September 2026 · Plenarprotokoll 21/96, S. 11945B
- Dr. Konrad Körner · MdB, CDU/CSU24. September 2026 · Plenarprotokoll 21/96, S. 11946A
- Awet Tesfaiesus · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN24. September 2026 · zu Protokoll gegeben · Plenarprotokoll 21/96, S. 12008A
- Aaron Valent · MdB, DIE LINKE24. September 2026 · zu Protokoll gegeben · Plenarprotokoll 21/96, S. 12008C