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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Vom Bundestag beschlossen

Gesetz zur Modernisierung des Designrechts und zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb

Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/6215

Was ändert sich?

Das Designrecht wird modernisiert: Animierte und bewegte Designs können künftig eingetragen werden, der Schutz wird auf Vorbereitungen des 3D-Drucks und auf den Transit von Nachahmungen ausgeweitet, und es gibt ein neues Eintragungssymbol.

Ab wann: 9. Dezember 2027KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

Bundesrat
Stand: Bundesrat, Stufe 4 von 5

Beratungsstand laut DIP: Verabschiedet

Ausschuss
dafür: CDU/CSU, SPD · Enthaltung: AfD, Grüne, Linke
Chance
sehr hochDer Bundestag hat zugestimmt. Der Bundesrat kann nur Einspruch einlegen, den der Bundestag überstimmen kann.
Einschätzung nach festen Regeln, keine Vorhersage. So schätzen wir sie ein

Worum geht es?

Umsetzung von EU-Recht zur Modernisierung und Harmonisierung des Designrechts: Erweiterung des Design- und Erzeugnisbegriffes zur Anerkennung neuer Designformen (z.B. dynamische oder animierte digitale Designs), Verbot vorbereitender …

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Handlungen für designverletzende 3D-Drucke, Schaffung einer Durchfuhrregelung zur Stärkung des Designschutzes und effektiveres Vorgehen gegen Produktpiraterie, Ausnahme vom Designschutz für Kommentierung sowie Kritik und Parodie, Einführung eines Designschutzsymbols zur Kennzeichnung eingetragener Designs, Aufnahme einer verbindlichen Reparaturklausel für nationale Designs; Vereinfachung der Verwaltungsverfahren beim Patent- und Markenamt: Wegfall nicht genutzter Verfahren, Vereinheitlichung der Terminologie im Nichtigkeitsverfahren, Klarstellungen einzelner Bestimmungen zur Schutzdauer sowie zur Aufrechterhaltung und zur Löschung; Einfügung §§ 11a, 21a, 38 a und 38b sowie Änderung zahlr. §§ Designgesetz, Änderung §§ 54 und 55 Markengesetz sowie versch. §§ Patentkostengesetz, Änderung zahlr. §§ Designverordnung Bezug: Richtlinie (EU) 2024/2823 vom 23. Oktober 2024 über den rechtlichen Schutz von Designs (ABl. L, 2024/2823, 18.11.2024) Beschlussempfehlung des Ausschusses: Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Modernisierung des Designrechts); Änderungen

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Für die Bundesverwaltung entstehen für das Jahr 2027 ein einmaliger Haushaltsaufwand von geschätzt 1 291 174 Euro Personalkosten sowie einmalige IT- bezogene Sachkosten in Höhe von geschätzt 40 000 Euro. Weiterhin wird ein laufender Haushaltsaufwand in Höhe von geschätzt 178 543 Euro Personalkosten jährlich ab 2028 prognostiziert. …

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Der Mehrbedarf an Sach- und Personalmitteln beim Bund soll finanziell und stellenmäßig im Einzelplan 07 ausgeglichen werden.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Keiner. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Die Wirtschaft wird geringfügig von laufendem Erfüllungsaufwand entlastet. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Geringfügige Entlastungen. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung …

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Auf Bundesebene verursachen die Neuregelungen eine geringfügige Änderung des laufenden Erfüllungsaufwands der Verwaltung sowie einmalige Kosten in Höhe von geschätzt 790 000 Euro für die Umstellung der IT-Systeme. Da das Vorhaben insgesamt entlastend ist, stellt der Einmalaufwand kein „In“ im Sinne der „One in, one out“-Regel dar.

Weitere Kosten

Infolge der Einführung von § 38a DesignG kann es zu einer geringfügigen Zunahme von Gerichtsverfahren kommen. Auswirkungen auf das Preisniveau sind nicht zu erwarten oder gehen im Fall von § 40a DesignG nicht auf dieses Regelungsvorhaben zurück. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER …

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Berlin, 3. Juni 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/6215 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht27. März 2026 · BR-Drs. 180/26
  2. Bundesrat: 1. Durchgang8. Mai 2026 · BR-PlPr. 1065
  3. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht3. Juni 2026 · BT-Drs. 21/6215
  4. Bundestag: 1. Lesung11. Juni 2026 · BT-PlPr. 21/83
  5. Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung23. September 2026 · BT-Drs. 21/8158
  6. Bundestag: 2. Lesung24. September 2026 · BT-PlPr. 21/96
  7. Bundestag: 3. Lesung24. September 2026 · BT-PlPr. 21/96

Im Bundestag gesagt

12 Reden an 2 Sitzungstagen.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.