Zum Inhalt
Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Entwurf

Gesetz zur Stärkung der Rechte von Verletzten insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten auf psychosoziale Prozessbegleitung

Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/6214

Was ändert sich?

Opfer schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten bekommen leichter eine kostenlose psychosoziale Begleitung durchs Strafverfahren. Bei gravierender häuslicher Gewalt gibt es künftig zusätzlich einen Anspruch auf eine kostenlose Anwältin oder einen Anwalt als Beistand.

Ab wann: Am ersten Tag des Quartals, das auf die Verkündung folgt; Mehrkosten für die Länder ab 2027KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

Ausschuss
Stand: Ausschuss, Stufe 2 von 5

Beratungsstand laut DIP: Überwiesen

Dafür dürften
CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
Chance
hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.
Einschätzung nach festen Regeln, keine Vorhersage. So schätzen wir sie ein

Worum geht es?

Erleichterung der Inanspruchnahme psychosozialer Prozessbegleitung insbesondere für minderjährige sowie erwachsene Verletzter bestimmter schwerer Verbrechen; flächendeckende Aufrechterhaltung des Angebots der Prozessbegleitung u.a. …

Mehr lesen

durch Anpassungen bei der Vergütung, Einführung neuer Verfahrensregelungen und Klarstellungen im Hinblick auf die Inanspruchnahme von Verdolmetschung, Ausweitung des Anspruchs auf psychosoziale Prozessbegleitung für die Opfer von gravierender häuslicher Gewalt; Nebenklagebefugnis der Opfer von Volksverhetzung sowie der Opfer einer verhetzenden Beleidigung; Evaluierung des Gesetzes 5 Jahre nach Inkrafttreten; Änderung §§ 48a, 395, 397a und 406g Strafprozessordnung sowie §§ 5, 6, 7, 8 und 11 Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren, Änderung § 187 Gerichtsverfassungsgesetz Bezug: Entschließung des Bundesrates in der BR-Drs 464/23 (Beschluss) vom 24. November 2023 Beschlüsse der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder (zuletzt 2025) Richtlinie (EU) 2024/1385 vom 14. Mai 2024 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (ABl. L, 2024/1385, 24.05.2024)

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Für die Justizhaushalte der Länder werden Mehrbedarfe in Höhe von etwa 2,4 Millionen bis maximal 8,6 Millionen Euro erwartet. Die zusätzlichen Bedarfe beruhen insbesondere auf jährlichen Mehrausgaben durch eine Erhöhung der Anträge auf Beiordnung einer psychosozialen …

Mehr lesen

Prozessbegleiterin oder eines - begleiters in gravierenden Fällen häuslicher Gewalt (0,8 Million bis 3,9 Millionen Euro) und auf Beiordnung eines anwaltlichen Beistands zur Ausübung der Nebenklage in diesen Fällen (1,4 Millionen bis 3,3 Millionen Euro). Hinzu kommen jährliche Mehrausgaben aufgrund von Änderungen der Vergütungsregelungen insbesondere im PsychPbG. Die Mehrbedarfe werden voraussichtlich ab dem Jahr 2027 haushaltswirksam.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für Bürgerinnen und Bürger verändert sich der Erfüllungsaufwand nur geringfügig. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Der Wirtschaft entsteht Erfüllungsaufwand in vernachlässigbar geringer Höhe. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Es entstehen Bürokratiekosten aus Informationspflichten in vernachlässigbar geringer Höhe. …

Mehr lesen

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Verwaltung der Länder entsteht kein Erfüllungsaufwand.

Weitere Kosten

Für die Justiz auf Landesebene erhöht sich der jährliche Aufwand um etwa 2,4 Millionen bis maximal 8,6 Millionen Euro. Die zusätzlichen Aufwände beruhen insbesondere auf jährlichen Mehrausgaben durch eine Erhöhung der Anträge auf Beiordnung einer psychosozialen …

Mehr lesen

Prozessbegleiterin oder eines -begleiters in gravierenden Fällen häuslicher Gewalt (0,8 Million bis 3,9 Millionen Euro) und auf Beiordnung eines anwaltlichen Beistands zur Ausübung der Nebenklage in diesen Fällen (1,4 Millionen bis 3,3 Millionen Euro) sowie auf Änderungen der Vergütungsregelungen im PsychPbG. Die tatsächlichen Mehrkosten hängen letztlich insbesondere vom Fallaufkommen sowie der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber den Verurteilten auf Zahlung von Gerichtsgebührenzuschlägen ab. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 3. Juni 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/6214 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht27. März 2026 · BR-Drs. 181/26
  2. Bundesrat: 1. Durchgang8. Mai 2026 · BR-PlPr. 1065
  3. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht3. Juni 2026 · BT-Drs. 21/6214
  4. Bundestag: 1. Lesung12. Juni 2026 · BT-PlPr. 21/84

Im Bundestag gesagt

9 Reden an 1 Sitzungstag.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.